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der freien Siadl Frankfurt, /S^ verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden, und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.

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(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgasse 21.)

Jg 20. Donnerstag den 24. Januar 1861.

AbonnementSprets für'S halbe Jahr 2 fl. 30kr. Tägliche Ausgabe außer Montag- Linrückuntzsgebühren: 6 kr. für die ganze, 3 kr. für die gespaltene Zeile.

Ueberblick der Ereignisse im Gebiete der politischen und materiellen Interessen.

Frankfurt, 24. Januar. (Eine englische Note in d er deutsch-däni­schen Angelegenheit.) Die mehrerwähnte Depesche, die Lord John Russell an Herrn Paget, den Gesandten Englands am dänischen Hofe, gerichtet hat, lautet wie folgt: „London. Auswärtiges Amt 8. December 1860. Mein Herr! Angeschlossen übersende ich Ihnen die Abschriften einer Depesche des Freiherrn v. Schleinitz an den Grafen Bernstorff und die Antwort, die ich in einer Depesche an Herrn Lowther darauf gegeben habe. Sie wollen beachten, daß ich in dieser Depesche die Verbindlichkeiten bezeichnet habe, die nach der Ansichr der Regierung Ihrer Majestät der Königin der König von Dänemark zu erfüllen in Ehren verpflichtet ist. Ich habe gesagt: „er ist verpflichtet, Schleswig in Dänemark nicht zu incorporiren, die fchleswig'schen Repräsen- tationsstände aufrecht zu halten, sowie die deutsche und die dänische Nationalität im Herzogthum Schleswig zu beschützen." Was auch der juristische Werth der gegen Oester­reich und Preußen eingegangenen Verpflichtungen sein mg$, so ist die Regierung Ihrer Majestät doch nicht zweifelhaft, daß der König von Dänemark in Ehren verpflichtet ist, diese Bedingungen zu erfüllen. Er. hat sie öffentlich proclamirt, er hat sie nicht nur seinen Unterthanen, sondern auch den.Vertretern fremder Mächte bekannt gemacht, ihre Erfüllung ist nicht weniger sein Interesse, als seine Pflicht. Seine deutschen Unter­thanen sollten empfinden, daß sie unter seiner Herrschaft in Rechtsgleichheit mit ihren dänischen Mitbürgern stehen. Sie würden dann zugleich das Gefühl einer loyalen An­hänglichkeit an die dänische Monarchie und des aufrichtigen Wunsches, sie unvermindert zu erhalten, besitzen. Wenn aber im Gegensatz dazu die Erziehung ihrer Kinder in den öffentlichen Schulen und ihr Gottesdienst ihnen durch vexatorische Anordnungen abgeschnitten wird, wenn.die Regierung von dem Wunsche beseelt erscheint, die Nationalität ihrer Unterthanen deutscher Geburt zu unterdrücken, dann können nur unselige Folgen eintreten. Sollte der deutsche Bundestag dazu schreiten, seine Beschlüsse vom letzten März mit Gewalt durchzuführen, so wird sicherlich das benachbarte Herzogthum Schleswig der Schauplatz der Agitation, vielleicht von Unruhen und Aufstand werden. Dann würde sich dem Könige von Dänemark der Werth solcher Zugeständnisse an die Schleswiger fühlbar machen, die in ihren Augen ihn über jeden Verdacht eines Wortbruches und über die