Intelligenz-Blatt
brr freien Stabt Frankfurt« verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden, und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.
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(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgaffe 21.)
Jg 6. Dienstag den 8. Januar 1861.
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Ueberblick der Ereignisse im Gebiete -er politischen und materiellen Interessen.
Frankfurt, 8. Januar. Es dürfte jetzt, nach dem Ableben König Friedrich Wilhelm's IV. von Preußen am Orte sein, durch eine kurze Zusammenstellung der Thatsachen an das zu erinnern, was der verewigte preußische Monarch in dem ersten Jahre seiner Regierung gewollt und erstrebt hat. Sein „Regiment" eröffnete der König am 12. Juni 1840 mit der Veröffentlichung der beiden vom 1. December 1827 datirten letztwilligen Anordnungen seines Vaters, worin in der auswärtigen Politik das Bündniß Preußens, Oesterreichs und Rußlands an die Spitze gestellt war. Am 16. Juni übertrug er dem jetzigen König den Vorsitz im Staats-Ministerium, nachdem unterm 10. schon bestimmt war, daß derselbe, einem Brauche im Königshause gemäß, der „Prinz von Preußen" titulirt werde. Am 5. Juni ward der 1819 in Ungnade entlassene Kriegs-Minister General v. Boyen Mitglied des Staatsrathes, am 6. die Anlage einer Eisenbahn von Köln nach Bonn durch eine Actien-Gesellschaft genehmigt. In Folge einer eigenhändig an die Bischöfe der Monarchie gerichteten Anzeige vonder Thronbesteigung des Königs traf am 11. der (nachher resignirte und zum Mitglied de« Staatsraths ernannte) Fürstbischof von Breslau, Graf Sedlnitzki, in Berlin' ein. Am 13. gestattete der König, daß der Erzbischof Droste v. Vischering von Darfeld nach Münster gehe. Am 21.Juli wardE.M. Arndt als Professor in Bonn wieder eingesetzt und am 25. die bis dahin beanstandete Feier des Gutenbergfestes in Berlin erlaubt. Am 29. erhielt der Erzbischof von Posen und Gnesen, Martin V. Dunin, die Erlaubniß, aus der Festung Colberg auf seinen Bischofssitz zurückzukehren. Am 1. Aug. trat Preußen dem Quadrupel-Vertrage gegen Frankreich bei. Am 10. August am- nestirte der König die politischen Verbrecher. Am 5. September wurde in Königsberg der denkwürdige Huldigungs-Landtag eröffnet, der am 7. mit 89 gegen 5 Stimmen die reichsständisch« Verfassung auf Grund der Verordnung vom 22. Mai 1815 beantragte. Am 9. ward dieser Landtag geschloffen und der vorstehende Antrag abgelehnt. Am 10. huldigten die „Stände" Preußen- und Posens, wobei ein Grundbesitz-Adel geschaffen ward, der nur auf den Descendenten übergeht, welcher in dèn alleinigen Besitz des väterlichen Grundeigenthums gelangt. Der Ober-Präsident von Preußen, Schön, ward, mit Belassung in seinem Amte, zum Staatsminister mit