Intelligenz-Blatt
der freien MM Frankfurt, ,^Hx verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörd en,
und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage. r^TO>w
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(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthansgasse 21.)
Jg 292. Samstag den 8. December 1860.
UeberbliS der Ereignisse im Gebiete der politischen und materiellen Interessen.
Frankfurt, 8. December. Das englische Cabinet hatte es übernommen, Preußen von den Schritten zu unterrichten, welche die dänische Regierung zur Ausgleichung der Differenzen in der holsteinischen Verfassungssache zu thun beabsichtige, und es hatte in seiner dieserhalb nach Berlin gerichteten Denkschrift die Hoffnung ausgesprochen, daß Preußen die dänischen Vorschläge billigen werde. Da diese Vorschläge indessen das Steuerbewilligungsrecht der holsteinischen Stände wesentlich aufhoben, so hat die preußische Regierung in einer an ihren Gesandten zu London gerichteten Depesche erwidert, daß sie sich außer Stande sehe, ihnen zuzustimmen und nach dem Wunsche Lord I. Ruffell's in Frankfurt zu wirken. Die Weser-Zeitung ist in Stand gesetzt, den Schluß dieser Depesche zu veröffentlichen: Das kopenhagener Cabinet glaubt eine Verständigung in der holsteinischen Frage durch das Anerbieten gewisser Concessionen in Betreff Schleswigs zu fördern. Wir können uns enthalten, im Einzelnen auf eine »Würdigung der Bedeutung der in Aussicht gestellten Maßregeln einzugehen, denn die Voraussetzung, an welche sie als eine wesentliche Bedingung geknüpft worden, ist nach unserer Ueberzeugung für den Bund völlig unannehmbar. Es soll danach dem deutschen Bunde irgend ein Recht der Einmischung in die Angelegenheiten Schleswigs nicht zustehen. Alle diesem Herzogthum zu machenden Concessionen sollen ausschließlich als ein Ausfluß des freien Willens der dänischen Regierung aufgefaßt und nicht als ein Zugeständniß der Autorität des Bundes in Bezug auf Schleswig gedeutet werden. Hierauf wird der Bund nie em- gehen können. Es ist allerdings ganz richtig und auch stets von uns anerkannt, daß das Herzogthum Schleswig nicht zum Verbände des deutschen Bundes gehört und in so fern also auch der Autorität des Bundes nicht unterliegt. Hiermit aber bleibt es nichts desto weniger sehr vereinbar, daß der König von Dänemark als Herzog von Schleswig, behufs der Ausgleichung der streitigen Änsprüâe Holsteins, gegen den deutschen Bund gewisse internationale Verpflichtungen in Betreff Schleswigs eingegangen und zu deren Erfüllung gehalten ist. Ich darf mich in dieser Hinsicht auf untere ausführliche Denkschrift d. I. beziehen, welche Ew. Excellenz zu seiner Zeit auch zur Kenntniß des englischen Cabinets gebracht haben. Der Geist, in welchem England so vielfach anderer Orten sein Gewicht in die Wagschale gelegt hat, wo es galt, einem Volke Freiheiten gegen seine Regierung zu erringen, die demselben rechtlich bis dahin nicht zugestanden, die Grundsätze in Betreff der Volksrechte, welche noch in diesen Tagen, unter dem 27.