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Intelligenz-Blatt

der freien StaM Frankfurt, verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden, M und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.

(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgaffe 21.)

JS 290. Donnerstag den 6. December 1860.

Ueberblick der Ereignisse im WebLete der politischen und materiellen Interessen.

Frankfurt, 6. December. Die ministerielle „Preuß. Ztg." kommt noch­mals in einem größeren Artikel auf den Stieber'schen Prozeß zurück. Sie sagt u. A.: „Was die Verwaltung der Polizei zu Berlin betrifft, so muß noch einmal daran er­innert werden, daß in der Rede des Oberstaatsanwalt Schwarck unseres Wiffens kein einziger bestimmter Fall von Gesetzwidrigkeiten Seitens der Polizeibehörde aus dem Zeitraum vom November 1858 bis heute angeführt ist. Daraus läßt sich doch zunächst wohl folgern, daß die von der vorgesetzten Instanz an die Polizei ergangene Weisung, auf allen Gebieten ihres Refforts ein vollkommen gesetzliches Verfahren einzuhalten, kei­neswegs ohne Wirkung gewesen ist. Die Regierung ist außerdem bemüht gewesen, der Polizeibehörde eine Anzahl von Verwaltungszweigen zu entziehen, die in Folge einer Auffassung, welche mit derjenigen des jetzigen Ministeriums in Widerspruch steht, dem Ressort der Polizeiverwaltung unterstellt worden war. Jede einigermaßen umsichtige Beurtheilung wird aber zugestehen müssen, daß es einerseits ohne erheblichen finanziellest Verlust nicht angeht, großartige Etablissements in einem kurzgemessenen Zeitraume auf­zulösen, und daß es andererseits nicht möglich ist, jederzeit laut das Stadium zu ver­künden, in dem sich die Reorganisationspläne der Regierung befinden. Wer außerdem die Schwierigkeiten nicht übersehen will, welche die polizeiliche Verwaltung einer Stadt bietet, die eine solche Größe, einen so lebhaften industriellen Verkehr und einen so be­deutenden Fremdenzufluß hat, wie Berlin, wird ermessen können, daß es nickt möglich ist, allen Wünschen, welche in Bezug auf die Reorganisation der Berliner Polizeiver­waltung laut geworden sind, zu entsprechen. Die Regierung hat wohl ausreichend be­wiesen, daß sie den Werth einer ungehemmten Discussion allseitig zu würdigen weiß; sie verkennt am wenigsten die Schwierigkeiten und den Umfang der Aufgaben, welche gerade in diesen Fragen dem preußischen Staatsleben gestellt sind, und sie wird Erör­terungen, welche die Preffe über dieselben anstellt, ohne Zweifel die gebührende Auf­merksamkeit zuwenden. Sie dürfte es schwerlich für einen Mißgriff erachten, den An­regungen der Preffe Rechnung zu tragen, so weit sie sich von der Richtigkeit der ver­öffentlichten Thatsachen und Grundsätze überzeugen kann. Die Rede des Oberstaatsan­walts hat im ersten Moment den Einderuck gemacht, als ob die Praxis eines früheren Regierungssystems ihre Schatten noch weit in die Gegenwart hineinwerfe, als ob auch jetzt noch in'der Hauptstadt Preußens statt des Gesetzes und Rechtes eine schnöde, mit dem Gesetz spielende Willkür der Polizeiverwaltung herrsche. Wir lassen es dahin ge-