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der freien Stadt Frankfurt. verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden, und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.

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(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgasse 21.)

M 282. Dienstag den 27. November 1860.

Ueberblick der Ereignisse im Gebiete der politischen und materiellen Interessen.

Frankfurt, 27. November. Die „Köln. Zeitung" widmet der Betrachtung eines deutschen Handelsvertrags mit Frankreich folgenden Artikel: „Der Abschluß des diesjährigen Handelsvertrages zwischen Frankreich und England ist ein Ereigniß, das sich an folgenreicher Bedeutung mit den gleichzeitigen kriegerischen Ereignissen vielleicht wohl in Vergleichung stellen darf. Der Vertrag ist so eben erst von beiden Seiten in seinen letzten Ausführungszusätzen zu seiner umfassenden Vollendung gebracht, aber schon vorher hatte Frankreich ringsum seine Nachbarn auf dem Festlande zu dem Versuche eingeladen, ein ähnliches Friedenswerk mit ihm zu vereinbaren. Im deutschen Zollvereine wie in Belgien bereitet man sich zu Unterhandlungen vor. Für ersteren hat unlängst Preußen, von seinen Vereinsgenossen dazu bevollmächtigt, die fran­zösische Regierung zu geeigneten Vorschlägen aufgefordert, und von dieser ist in Folge dessen bereits die nahe Ankunft eines genauer instrutrten Unterhändlers in der Person des Herrn de Clercq für Berlin angekündigt. Werden die in Berlin bevorstehenden Unterhandlungen gelingen? Wohl Niemand vermag darauf mit einiger Zuversicht zu antworten. Eine kindische politische Abneigung, die jede nähere Berührung mit dem kaiserlichen Frankreich für verpestet hält und alle Unterhandlung immer nur als Spiegel­fechterei betreiben würde, mögen wir bei der gegenwärtigen preußischen Regierung nicht im Mindesten voraussetzen. Aber andere eigenthümliche Schwierigkeiten gibt es, welche die Zuverstcht eines einigermaßen umfassenden und großartigen Gelingens schwer auf­kommen lassen. Der Zollverein ist in seiner gegenwärtigen Lage wahrscheinlich eben so unfähig, mittels Vertrags nach außen einen tüchtigen Fortschritt zu vollbringen, wie mittels der Vereinbarung im Innern. Dennoch, falls die Unterhandlungen auch nur preußischerseits ernsthaft und freisinnig geführt werden, da wird es schon ein sehr schätzenswerther Gewinn für uns sein, jene Unfähigkeit des dermaligen Zollvereins noch etwas Heller ans Licht gestellt zu sehen. Um deßwillen allein schon verdienen die bevorstehenden Unterhandlungen, was auch ihr nächstes Ereigniß sein möge, alle Beach­tung und Theilnahme von Seiten der öffentlichen Meinung. Es handelt sich. eben gegenwärtig um etwas ganz Anderes, als um einen Handelsvertrag nach den früheren Schablonen. Die alte Form hat einen ganz neuen Inhalt erhalten. Der englisch- französische Handelsvertrag ist in seinem wahren Wesen keineswegs dasselbe, was früher Handelsverträge zu sein pflegten, nämlich: ein Mittel, dem Schutzzoll-System eine er­weiterte Grundlage zu geben und im Tartskriege durch partielle Allianzen und gleichsam