Intelligenz-Blatt
der freien MM Frankfurt, z^S^ verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden, /^Mwgg und den Frankfurter Nachrichten Äs Extrabeilage. |
.......•Mwao—wwu--
(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgasse 21.)
JK 237. Freitag den 5. Oktober 1860.
VM!?^7W7^rt??^^?^^r^"^-j--'----.^!^^?^7-^^^^?77^^^^-^?^^^^^^ .... ............~
Abonnements auf das Intelligenz und Amtsblatt und die Frankfurter Nachrichten werden täglich oder vom 1. October beginnend, zu ermäßigtem Semester-Preise von der Expedition angenommen.
Die hiesigen Anstalten und Sehenswürdigkeiten betr.
Für nächste Wiederholung dieser Bekanntmachung wird die gefällige Angabe von etwaigen Abänderungen in der Expedition erbeten.
Bethmann'sches, von, Museum, vor dem Friedbergerthor, offen: täglich von 10 bis 1 Uhr (Sommers).
Blindenanstalt, Theobaldstraße 11, offen: von 8 bis 12 Uhr und von 2 bis 5 Uhr an Wochentagen dem Besuche des Publikums, und damit sich die Gönner derselben von Leistungen der Blinden überzeugen können, so werden Arbeiten mannichfaltiger Art sowohl zur Ansicht als zum Verkaufe vorgelègt.
Diorama, auf dem GalluSfeld, nächst dem Main-Wescv-Bahnhof, offen: täglich und zu allen Stunden des Tages.
Frankfurter Kunstverein, Noßmarkt 20, offen: täglich von 9 bis 5 Uhr.
Kaisersaal, im Römer, offen: Montags und Mittwochs von 11 bis 1 Uhr.
Orientalisches Cabinet, große Gallengaffe, im Mohrengarten, offen: täglich von
Morgens 8 As Abends 7 Uhr.
Senckenbetg'scheBibliothek, bestehend aus den vereinigten Bibliotheken des medicini- 'schen Institutes, der naturforschenden Gesellschaft, des physikalischen, deS ärztlichen und des geographischen Vereins, offen: täglich, von 11 bis 12 Uhr, mit Ausnahme der Sonn- u. Feiertage. Senckenberg'sches naturgeschichtliches Museum, am Eschenheimerthor, o ffen: zu freiem Besuche für Jedermann: Mittwochs von 2 bis ä Uhr und Freitags von 11 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der auf diese Tage fallenden Feiertage; außer dieser Zeit kann dasselbe nur den Mitgliedern der Sencken- berg'schen naturforschenden Gesellschaft und Solchen,, die von einem Mitgliede eingeführt sind, bei Vorzeigung der zu diesem Zweck den Mitgliedern ertheilten
' Eintrittskarten geöffnet werden.