Zntelligenz-Blatt der freien Stadt Frankfurt, ^^H verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden, feag^w und den Frankfnrlcr Nachrichten als Extrabeilage. i
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(Expedition: am Geistpförrchen. Schlachthausgasse 21.)
J£ 234. Dienstag den 2. Oktober 1860.
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Ueberblick der Ereignisse Lm Gebiete der politischen und materiellen Interessen.
Frankfurt, 2. October. Der Artikel der „ Preußischen Zeitung " über Preußens Stellung zum Bunde lautet, wie folgt: „Neuerdings sind die Grundsätze, welche das preußische Gouvernement der bestehenden Bundesverfassung gegenüber zu beobachten gedenkt, eingehend in der vor Kurzem veröffentlichten Circulardepesche vom 6. Juni dieses Jahres entwickelt. Die Depesche ist, wie sich aus dem Datum ergibt, kurz vor der Zusammenkunft in Baden-Baden erlassen worden. Wir erblicken in ihr einen Beweis, daß die Regierung an jenem gemäßigten und loyalen Programm festhält, daß sie es als die Aufgabe einer gesunden Politik betrachtet, sich eben so frei zu erhalten von träger Resignation, wie von heißblütigen Täuschungen, die zu einem gewaltsamen Durchbruch der die Nattou zusammenhaltenden, wenn auch noch so ungenügenden Formen hindrängen. Daß die Regierung auf das Bestehen und die Erhaltung des Bundes den höchsten Werth lege, bedurfte kaum einer ausdrücklichen Versicherung. Eben so wenig betreffen die Meinungsverschiedenheiten, welche sich zwischen den deutschen Regierungen erhoben haben, die Frage, ob die Verfassung des Bundes der Verbesserung fähig oder bedürftig sei. Wenn diese Frage allseitig bejaht wird, so herrschte unter den Regierungen eine eben so große Uebereinstimmung darüber, daß der gegenwärtige Moment nicht geeignet sei, um die schwierige Aufgabe einer durchgreifenden Reform der Grundgesetze des Bundes zu lösen. Die bisher hervorgetretene Divergenz der Ansichten bezieht sich vielmehr auf die Art und Weise, wie die bestehende Bundesverfassung gehandhabt werden soll, und auf diesen Punkt wird dabei auch in der Circulardepesche vom 6. Juni d. J. das Hauptgewicht gelegt. Zwei Ansichten stehen sich hinsichtlich des Wesens und der Aufgabe des Bundes gegenüber. Die eine Auffassung legt das Hauptgewicht auf die völkerrechtliche Natur des Bundes, die andere betont mehr die nach Innen gerichtete Thätigkeit desselben. Die erstere Ansicht geht davon aus, daß der deutsche Bund an die Stelle des vormaligen deutschen Reiches zu treten bestimmt war, daß er das vielfach gespal-