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Intelligenz-Blatt

der freien Kadi Frankfurt, verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden, M und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.

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(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgasse 21.)

J^ 232° Samstag den 29. September

1860.

Abonnements auf das Intelligenz- und Amtsblatt und die Frankfurter Nachrichten werden täglich oder vom I. October beginnend, zu ermäßigtem Semester-Preife von der Expedition angenommen.

Ueberblick der Ereignisse Lm Gebiete der politischen und materiellen Interessen.

Frankfurt, 29. September. (Englische Note an Sardinien.) Die „Köln. Ztg." theilt den ernsten Wortlaut dieses bereits angekündigten Actenstücks in Folgendem mit: „Auswärtiges Amt, 31. August. Sir! Obgleich die Note des Grafen Cavour in Beantwortung jener, welche Sie ihm zu überreichen die Anweisung hatten, keine so be­stimmte und genaue Erklärung der Absichten enthielt, als die Regierung Ihrer Majestät gewünscht und erwartet hatte, so hat diese es doch nicht für nothwendig befunden, die Verhandlung fortzusetzen. Sie war der Meinung, daß diese Note im Wesentlichen (in substance) jede Absicht eines Angriffes gegen die Staaten des Kaisers von Oesterreich oder gegen jene des Königs von Neapel von sich weise, und daß sie den König von Sardinien zugleich verpflichte, der Abtretung irgend eines italienischen Gebietstheiles zu entsagen, indem natürlich auch die Insel Sardinien mit in dieses öffentliche Versprechen (public engagement) begriffen ist. Ich sage: öffentliches Versprechen, da der Graf Ca­vour in seiner Note Sie auf seine Rede hinwies , welche er in der Sitzung der Depu- tirtenkammer vom 26. Mai im Namen der Regierung des Königs gehalten hat. Allein obschon Oesterreich, Frankreich und England sich jeder Einmischung in Sicilien oder Neapel enthalten haben, so sind doch in Paris sowohl als in Wien Befürchtungen vor­handen, daß der Vereinigung der römischen und neapolitanischen Staaten unter dem Königreiche Sardinien ein Angriff italienischer Streitkräfte gegen die venetianischen Besitzungen des Kaisers von Oesterreich folgen dürfte. Es ist klar, daß ein solcher An­griff durch eine Armee nicht ohne die Einwilligung des Königs von Sardinien vor sich gehen könnte. Es ist ebenfalls klar, daß, vom Rechtspunkte aus betrachtet, der König von Sardinien keine Entschuldigung hat, den so kürzlich unterzeichneten und genehmigten Vertrag von Zürich zu verletzen. Es stand dem Könige von Sardinien frei, die Präli­minarien von Villafranca und den Vertrag von Zürich nicht anzunehmen. Aber nach­dem er die Fortsetzung des Krieges von sich gewiesen, nachdem er sein königliches Wort gegeben hat, in Frieden und Freundschaft mit Oesterreich zu leben, steht es