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Intelligenz-Blatt

der freien KM Frankfurt, /S^. verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden, und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.

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(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgaffe 21.)

M 198. Dienstag den 21. August 1860.

Ueberblick der Ereignisse im Gebiete der politischen und materiellen Interessen.

Frankfurt, 21. August. (Zur Situation.) Die ministerielle „Preuß. Ztg." bringt den folgenden Artikel: „An demselben Tage, an welchem in Teptitz die Herr­scher Oesterreichs und Preußens zusammenkamen, um sich über die Bedingungen eines aufrichtigen Zusammengehens zu verständigen, standen in Frankfurt die abweichenden Ansichten über eine der wichtigsten Fragen der Bundesverfassung noch mit unvermittel­ter Schärfe einander gegenüber. $m£6. Juli, in der letzten Sitzung, welche die Bun­desversammlung vor den Ferien hielt, ward von dem Ausschuß über die Revision der Bundes-Kriegsverfassung Bericht erstattet. Während die Majorität des Ausschusses an den bisherigen niemals ausgeführten und unausführbaren Bestimmungen der Bundes- Kriegsverfassung über den Organismus des Bundesheeres und den Oberbefehl sesthal- ten will, welche die aus den verschiedenen Conttngenten gebildeten Bundes-Armeecorps unter einen vom Bunde ernannten und dem Bunde verantwortlichen Oberfeldherrn zu stellen vorschreiben, geht der preußische Antrag dahin, daß die Contingente der deutschen Staaten sich den beiden bestehenden großen deutschen Armeen anschließen, und daß für den Kriegsfall der Oberbefehl innerhalb dieser beiden Gruppen ein für alle Mal den Kronen Oesterreich und Preußen übertragen werde. — Die Abstimmung ist bis nach dem Wiederzusammentritt der Bundesversammlung, welcher gegen Ende October stattfinden wird, vertagt worden. Inzwischen sind in Würzburg die Kriegs-Minister mehrerer deut­scher Staaten zusammengetreten, um sich über gemeinsame Vorschläge hinsichtlich der Revision der Bundes-Kriegsverfassung zu verständigen. Was Lis jetzt über die Resul­tate dieser Conferenz verlautet, klingt nicht erfreulich. Wenn es wahr sein sollte, was in öffentlichen Blättern berichtet wird, daß die Würzburger Conferenz an der sogenann­ten Einheit des Oberbefehls und dem vom Bunde zu ernennenden Oberfeldherrn sestge- halten und nur insofern sich zu einer Art von Concession verstanden hätte, daß man für einen bestimmt bezeichneten Fall den beiden deutschen Großmächten die Bestimmung dieses einen Oberseldherrn überlasten (d. h. ihn nicht vom Bunde wählen lassen) wolle, so wäre damit wenig gewonnen. Nicht bloß, daß jene unausführbaren Bestimmungen als Regel aufrecht erhalten wären; selbst für den einen Ausnahmefall wäre nur ein illusorischer Ausweg gefunden. Wir sind überzeugt, daß die in Würzburg vertretenen Staaten noch nicht ihr letztes Wort in der Frage der Bundes-Kriegsverfassung ge­sprochen haben. Wir geben die Erwartung nicht auf, daß die Zeit, welche bis zur Abstimmung in der Bundesversammlung verstreichen wird, die Ansichten aufklären und