ZnteHigenz-Blatt der freien Stadt Frankfurt, ^^^^ verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden, â^MjâM-Ä und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.
""""""'"" " (Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgasse 21.)
M 188. Donnerstag den 9. August 1860.
Ueberblick der Ereignisse im Gebiete der politischen und materiellen Interessen.
Frankfurt, 9. August. (Zur Syrischen Frage.) Folgendessind die beiden Protokolle in der Syrischen Angelegenheit. „I. Erstes Protokoll der im Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten zu Parts am 3. August 1860 gehaltenen Conferenz. Da Se. kais. Maj. der Sultan durch rasche und wirksame Maßnahmen dem Blutvergießen in^ Syrien Einhalt thun und von seinem festen Entschlusse, die Ordnung und den Frieden unter den seiner Souveränität unterstellten Bevölkerungen zu sichern, Zeugniß geben will, und da Ihre MMaj. der Kaiser der Franzosen, der Kaiser von Oesterreich, die Königin des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Irland, Se. kön. Hoh. der Prinz-Regent von Preußen und Se. Maj. der Kaiser aller Reußen ihre active Mitwirkung angeboten haben, so sind die Vertreter Ihrer genannten MMaj. und Sr. kön. Hoh. über folgende Artikel übereingekommen: Art. 1. Ein Corps europäischer Truppen, welches auf 12,000 Mann wird gebracht werden können, wird nach Syrien dtrigtrt werden, um zur Wiederherstellung der Ruhe beizutragen. Art. 2. Se. Maj. der Kaiser der Franzosen willigt ein, sofort die Hälfte dieses Truppencorps zu stellen. Wenn es nothwendig werden sollte, dessen Effectivbestand über die in dem vorstehenden Artikel bestimmte Zahl zu erhöhen, so würden sich die hohen Mächte unverzüglich mit der Pforte auf dem gewöhnlichen diplomatischen Wege über die Bezeichnung derjenigen unter ihnen, welche dafür Vorsorge zu treffen hätten, verständigen. Art. 3. Der Oberbefehlshaber der Expedition wird bei seiner Ankunft in Communication mit dem außerordentlichen Commissär der Pforte treten, um alle von den Umständen verlangten Maßnahmen zu combiniren und die Stellungen einzunehmen, deren Occupation stattzufinden hat, um den Zweck der gegenwärtigen Uebereinkunft zu erfüllen. Art. 4. Ihre Majestäten der Kaiser der Franzosen, der Kaiser von Oesterreich, die Königin des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Irland, Se. k. Hoh. der Prinz-Regent von Preußen und Se. Maj. der Kaiser aller Reußen versprechen, die Seestreitkräfte zu unterhalten, die hinreichen werden, um mitzuwirken zu dem Erfolge der gemeinschaftlichen Anstrengungen für die Wiederherstellung der Ruhe an der Küste Syriens. Art. 5. Die hohen contrahirenden Theile, überzeugt, daß diese Frist hinreichend sein wird, um das Pacificationsziel, welches sie im Auge haben, zu erreichen, bestimmen auf sechs Monate die Dauer der Occupation der europäischen Truppen in Syrien. Art. 6. Die hohe Pforte macht sich verbindlich, so viel von ihr abhängen wird, den Unterhalt und die Verproviantirung des Expeditionscorps zu erleichtern. Es ist ver-