Zntelligenz-Blatt
der fttien MM Frankfurt, ,
Ständen mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden, M und den FraMrter Nachrichten alSGxtrabeilage.
(EMedttion: am Geistpförtchen, SchlachthauSgaffe 21.)
Samstag den 14. Juli 1860.
M 166.
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Ueberbliek der Ereignisse im Gebiete der politischen und materiellen Interessen.
Frankfurt, 14. Juli^ (Zur Situation.) Die Rückantwort der Preußischen Regierung auf die dänische Note vom 10. Juni (an Herrn v. Brockdorf gerichtet) ist am 29. Juni erfolgt, und als ein entschiedener Schritt weiter in der Frage zu betrachten, denn sie stellt unwiderleglich fest, daß Dänemark wirkliche Verpflichtungen bezüglich Schleswigs übernommen habe. Die Antwort zerfällt in zwei Theile: eine an den köntgl. Geschäftsträger, Herrn von Balan gerichtete Note und ein Memorandum. In der ersten spricht Herr v. Schleinitz von den Fragen, insofern als er sich auf das Memorandum bezieht ;. zugleich aber wiederholt er seinen entschiedenen, bereits früher erhobenen Einwand gegen die Bezeichnung „dänische Provinz", welche der Minister Hall in seiner letzten Depesche von Schleswig neuerdings gebraucht hat, und welche den Stipulationen gänzlich widerspricht. Nebrigens meinte Herr V. Schleinitz in Bezug * auf Vie Bemerkungen der dänischen Regierung über die Debatte der Kammer, so wie über das Recht des Bundes, daß dies eine Frage sei, welche der hohe Bundestag allein zu entscheiden habe, und worin Preußen durchaus nicht vorgreifen will. Soviel von der Note; das Memorandum stellt fest: daß die in den Jahren 1851/52 gepflogenen Unterhandlungen zwischen Oesterreich und Preußen mit Dänemark zu einem Resultate gegenseitig verpflichtender Vereinbarungen geführt habe, sowie zu einer speciellen Verpflichtung von Seiten Dänemarks bezüglich der Grundlagen der Organisation Schleswigs. Diese Grundlagen waren ausdrücklich: 1) Die Nichteinverleibung Schleswigs; 2) die Gleichberechtigung mit den anderen Provinzen in politischen Angelegenheiten; 3) die Gleichberechtigung der deutschen Nationalität mit der dänischen. Wenn demnach Dänemark behauptete, daß es kerne Verpflichtungen übernommen habe, so beruht dies auf einer sehr irrigen Auffassung, ebenso wenn das Kopenhagener Ministerium meint, der Bundestag habe auch von keiner solchen Verpfllch- tinlg je Kenntniß genommen. Die Verhandlungen, sowie die Beschlüsse des Bundestags vom Jahre 1852 — denen die dänische Regierung die Bedeutung einer Endacte zuerkennt — bewegten sich und wurden nur auf Grundlage des Berichts Oesterreichs und Preußens über die Verhandlungen mit Dänemark gefaßt, in welchem Berichte die oben