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der freien Stadt Frankfurt, z$5 verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden,

und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage. x ^MÄ

(Expedition: am Gcistpsdrtchen, Schlachihäusgaffe 21.)

M 135. Freitag den 8. Juni 1860.

Bekanntmachungen.

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Bekanntmachung.

Mit Bezug auf die von den hochwürdigen vereinten evangelischen Konsistorien un­term 12. September 1825 erlassene und am 12. März 1832 erneuerte Bekanntmachung, die Vorausbezahlung des Schulgeldes betreffend, bringt die unterzeichnete Deputation hierdurch zur Kenntniß, daß die von derselben deputirten Mitglieder an nachbenannten Tagen in den Localen der fünf Bürgerschulen zum Empfange der Schulgelder anwesend fein werden, nämlich:

in der höheren Bürgerschule: den 11. und 12. Juni, Vor- und Nachmittags, und zwar Montag für die Knaben, Dienstag für die Mädchen;

„ „ St. Catharinen-Schule: den 11. und 12. Juni,,

„ „ Weißfrauen-Schule: „ 11. „ 12. „ f jedesmal des Nach-

„ „ Allerheiligen-Schule: „ 11. „ 12. „ / mittags.

„ „ DreikönigS-Schule: „ 11. „ 12. „ )

Frankfurt a. M., den 5. Juni 1860. 1230

Die oeonomische Deputation der Protest Bürgerschulen.

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