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Intelligenz-Matt

der freien Stadt Frankfurt, verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden, nnd den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.

(Spedition: am Geistpföttchen, Schlachthausgaffe 21.)

M 125. Samstag den 26. Mai 1860.

Wß^ Des heil. Pfingstfestes wegen wird das nächste dienstägige Intelligenz-Blatt erst Mittwoch ausgegeben; Inserate für dasselbe werden noch Dienstag Vormittag angenommen. Montag den zweiten Feiertag bleibt daS Comptoir geschlossen.

Ueberblick der Ereignisse im Gebiete der politischen und materiellen Interessen.

Frankfurt, 26. Mai. Nach der nun veröffentlichten Einladung zur dritten Versamm­lung des volkswirthschaftlichen Congresses findet derselbe vom 10. bis 14. September d.J. inKöln statt und sind nachstehende Berathungs-Gegenstände vorgeschlagen: L „Ueber die besten Mittel und Wege, den Verwaltungsbeamten eine gediegene volks- wirthschaftliche Ausbildung zu sichern." II. Zur Gewerbefreiheitsfrage in Deutschland: 1) Wie verhält sich die Gesetzgebung in den verschiedenen deutschen Staaten zur Frei­zügigkeit, und welche Reformen sind in dieser Beziehung zu wünschen? 2) Wie verhält sich die Gesetzgebung in oen verschiedenen oeutschen Staaten zum Concessionswesen, und welche Abänderungen sind in dieser Beziehung zu wünschen? 3) Sind die in einzelnen deutschen Staaten gemachten Versuche, die Innungen als öffentliche Institutionen beizu­behalten, mit der Gewerbefreiheit vereinbar? Hl. Betreffend die deutschen Genoffen­schaften, ihre Verbreitung und.Ergebnisse: 1) Die privatrechtliche Stellung der gewerb­lichen und wirthschaftlichen Genossenschaften als neuer Verkehrsform; die Gesetzgebung, besonders in Betreff des Legitimationspunktes. 2) Die Ausdehnung der gewerblichen Genossenschaften auf Production für gemeinsame Rechnung unter Beachtung der in Deutsch­land vorwaltenden besonderen Verhältnisse. IV. Für das Zollwesen: 1) Fortschritte des deutschen Zollwesens. 2) Die Eisenzollfrage. 3) Die Ausfuhrzölle auf Häute. V. Für landwirthschaftliche Angelegenheiten : 1) Ueber die Mittel und Wege wodurch der Real-Credit zu befördern ist, insbesondere über Hypotheken-Versicherungsanstalten. 2) Ueber zweckmäßige Feldereintheilung, insbesondere Zusammenlegung der Grundstücke (Verkoppelung, Special- eparation, Consolidation rc.). 3) Ueber die Vertheilungsverhältnisse des Grundeigenthums, o wie die Gesetzgebung in Betreff der Theilbarkeit oder Geschlossenheit des Grundbe- itzes und deren Wirkungen. 4) Ueber die zweckmäßige Regulirung und Benutzung der ließenden Gewässer und die Vermittlung der Interessen der Landescultur und der Jn- -u^rie bei derselben. Zur Verhandlung im Plenum ist vorgeschlagen: a) Wahl des Präsidenten, seiner beiden Stellvertreter und von fünf Schriftführern, laut Art. 3 und