Intelligenz-Blatt
der freien MM Frankfurt, ^^ verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden, und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.
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(EMedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgafle 21.)
M 96. Samstag den 21. April 1860.
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Ueberbliek der Ereignisse im Gebiete der politischen und materiellen Interessen.
Frankfurt, 21. April. (Zur Situation.) Obwohl die neuliche Note der dänischen Regierung wegen ihres Verhältnisses zu Schleswig-Holstein mit Rücksicht auf den Itzehoer Landtag nur an ihre Vertreter bei den Höfen gerichtet war, so hat ihr Inhalt doch nicht verfehlen können, die Aufmerksamkeit Preußens in hohem Grade in Anspruch zu nehmen, und, wie aus guter Quelle verlautet, ist der Gedanke, darüber in Kopenhagen um Aufklärung zu bitten, seiner Ausführung nahe. — Nach der provisorischen Abrechnung über die gemeinschaftlichen Einnahmen an Rübenzuckersteuer im Zollvereine für die Zeit vom 1. September bis Ende December 1859 hat dieselbe nach Abzug der Verwaltungskosten 4,876,076 Thlr. ertragen, oder 135,392 Thlr. mehr als in dem entsprechenden Zeitraume des Jahres 1858. Hiervon erhält nach dem vereinbarten Maßstabe der Bevölkerung Preußen 2,549,613 Thlr., außerdem Luxemburg 27,062 Thlr., Bayern 650,704 Thlr., Sachsen 298,812 Thlr., Hannover 374,938 Thlr., Würtemberq 238,089 Thlr., Baden 187,842 Thlr., Kurfürstenthum Hessen 98,536 Tblr., Großherzogthum Hessen 121,515 Thlr., Thüringen 146,969 Thlr., Braunschweig 35,169 Thlr., Oldenburg 47,601 Thlr., Nassau 61,360 Thlr. und Frankfurt a. M. 37,866 Thlr. — Der britisch-französische Handels-Vertrag gesteht allerdings nur den englischen Producten die Einfuhr in Frankreich gegen einen mäßigen Zollsatz zu; derselbe bestimmt jedoch nirgends, daß eine Prüfung des englischen Ursprungs der Waaren Platz greifen solle, was auch ohne eine sehr erhebliche Belästigung des Verkehrs in der That nicht ausführbar wäre. Es wird also, beim Mangel einer solchen Bestimmung, keinem Zweifel unterliegen, daß zollvereinsländische Producte, wenn sie über England gehen, gegen den vertragsmäßigen niedrigen Zollsatz in Frankreich importrrt werden können. Da nun die Zollschranken für die meisten diesseitigen Fabrikate m England theils schon gefallen sind, theils bald fallen werden, so können bei Einfuhr unserer Erzeugnisse über England nach Frankreich fortan nur die höheren Transportkosten und Spesen ms Gewicht fallen. Wird auch aus letzterem Grunde die Concurrenz mit England tu einigen Punkten erschwert, so gibt es doch noch viele Artikel, in denen Deutschland dessen ungeachtet die Mitbewerbung mit den britischen Gewerbsgenossen aufnehmen kann. Dahin gehören namentlich Tuche, gemischte Gewebe, Lederwaaren, Messerschmied-Metall- und Holzwaaren.