Intelligenz-Blatt der freien Mdt Frankfurt, ^^^ verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden, â^WâDW,^ und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.
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(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgasse 21.)
, M 66, Samstag den 17. März 1860?"
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Ueberblick -er GreignMe im Gebiete -er politischen und materiellen Interessen.
Frankfurt, 17. März. (Zur Situation.) In einem Artikel des „Frankfurter Journals" „vom Main" überdie Savoyische Frage heißt es unter Anderem: „Die Erklärung des Kaisers der Franzosen, daß er die Erwerbung Savoyens wünsche, und die Aufklärungen des englischen Blaubuchs haben in die savoyische Frage mehr Licht gebracht, ohne deßhalb dieselbe völlig aufzuklären. Die Hauptfrage bleibt noch dunkel, ob Sardinien in eine gütliche Abtretung Savoyens gewilligt hat oder willigen wird; und über die etwaigen Schritte Frankreichs, falls diese Einwilligung nicht erfolgt, befinden wir uns auf dem Gebiete der Conjecturen. Allem Anschein nach wird sie nicht erfolgen, und was dann? Doch, angenommen, sie erfolgt, was werden die Folgen sein, was ist die Bedeutung? An sich ist der Besitz Savoyens kein materieller Zuwachs für die französische Macht, welcher das europäische Gleichgewicht schlechter stellen könnte, als es steht; rechtlich kann sich kein dritter Staat "beschweren, wenn zwei Staaten untereinander eine Gebietsveränderung vereinbaren, die keines Dritten Recht oder Interesse verletzt. Die Krone Preußen hat Hohenzollern in der Art erworben, und Niemand streitet dem Papst das Recht ab, sich der Romagna zu begeben. Auch haben alle Stimmen im englischen Parlament sich dahin geeinigt, um Savoyens willen keine Feindseligkeiten zu veranlassen, und von Oesterreich hört man mit Bestimmtheit ein Gleiches. Es ist ein Unterschied, einer Macht von einem Schritt abrathen und sich mit ihr deßhalb Überwerfen; England hat Oesterreich ernstlich vom Ueberschreiten des Ticino abgemahnt, aber darin seine Verletzung seiner selbst gesehen; Preußen hat dasselbe gethan und ihm dennoch hinterdrein die Hülfe seiner Waffen angeboten. Eine Ausgleichung mit der Schweiz würde Frankreich betreffs der Demarkationslinie für die Neutralität in jenem Falle leicht treffen könnnen, indem es dieselbe auch für sich anerkennte oder das betreffende Gebiet seinerseits abträte. Dennoch würde kein Staat Europa'- zu einer Einmischung berufensein; auch nicht die Unterzeichner der Verträge von 1814 und 1815. Es heißt Verträgen völlig fal- schey Sinn beilegen, indem man sie zu einem unabänderlichen und verpflichtenden Gesetze für alle Theilnehmer erklären wollte; eine solche Theorie müßte zu den absurdesten Verwicklungen führen." — Der „Weserzeitung"