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Zntelligenz-Blatt der freien Stadt Frankfurt, /^T^ verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden, und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage. »

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(Expedition : am Geistpförtchen, Schlachthausgasse 21.)

JS 62. Dienstag den 13. März 1860.

Abonnementspreis für's halbe Jahr 2 fl. 30kr. Tägliche Ausgabe außer Montags. Einrückungsgebühren: 6 kr. für die ganze, 3 kr. für die gespaltene Zeile.

Ueberbliek bet Ereignisie im Gebiete der politischen und materiellen Interessen.

Frankfurt, 13. März. In der Sitzung der Bundesversammlung vom 8. d. M. erfolgten die üblichen Anzeigen, worauf am 19. d. M. die Stimmführung in der Mili­tärcommission und zwar im 8. Armeecorps vom Großherzogthum Hessen auf Würtemberg, im 9. von Sachsen auf Kurheffen, im 10. von Hannover auf Oldenburg übergeht. — Sodann wurde zur Abstimmung über die in der Sitzung vom 18. v. M. bezüglich der Verfassungs-Angelegenheit der Herzogthümer Holstein und Lauenburg von den vereinig­ten Ausschüssen gestellten Anträge geschritten und dieselben zum Beschlusse erhoben, wobei der königl. dänische Gesandte für Holstein und Lauenburg eine Erklärung und Verwah­rung zu Protokoll gab. Demnach hat die Bundesversammlung beschlossen: L durch Vermittlung des königl. dänischen Herrn Gesandten für Holstein uno Lauenburg der königl. dänischen, herzogl. Holstein- und lauenburgischen Regierung unter Bezugnahme auf die in dem in das Protokoll der 6. Bundestagssitzung vom 18. v. M. (§. 58) niedergelegten Ausschußvortrage enthaltenen Erörterungen kund zu geben, daß die Bun­desversammlung zwar a) in den bisherigen Maßnahmen der Regierung, insbesondere in den der holsteinischen Ständeversammlung gemachten Vorlagen und in der einfachen Zu­rückweisung der Propositionen dieser Stände, noch immer die Erfüllung der durch den Bundesbeschluß vom 11. Februar 1858, Ziffer 2, sub a und b festgestellten Verpflich­tungen derselben zu vermissen, und deßhalb auf'deren schleunigen Erledigung zu bestehen habe, gleichwohl b) mit Rücksicht auf die von der königl. Herzogl. Regierung mittelst Note des Herrn Gesandten für Holstein und Lauenburg vom 2. Nov. 1859 gegebenen Erklärungen von dem zur Erwirkung der Ausführung jenes Beschlusses durch den Bun­desbeschluß vom 12. August 1858 bereits eingeleiteten bundesgesetzlichen Verfahren vor­läufig noch ferner Abstand nehmen werde. Sie knüpfe jedoch c) hieran die Bedingung, daß vis zur Herstellung eines definitiven, den Zusicherungen von 1851 und 1852 ent­sprechenden Verfassungszustandes 1) hinsichtlich der Bestimmungen über die Gegenstände, welche als allgemeine oder als besondere Angelegènheiten betrachtet werden sollen, der Tenor der Allerh. Bekanntmachung vom 28. Januar 1852 außschließlich maßgebend sei, 2) in Wahrung der Gleichberechtigung der deutschen Bundesländer mit den übrigen Theilen der Monarchie für die Dauer des Zwischenzustandes, alle Gesetzesvorlagen,