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(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgasse 21.)
M 46. Donnerstag den 23. Februar 1860,
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Ueberbliek der Greigniffe im Gebiete der politischen «n- materiellen Interessen.
Frankfurt, 23. Februar. (Die Note der Pforte in der Suezfrag e.) Es war in der letzten Zeit wiederholt die Rede von der Note, welche die Pforte in Folge der von Frankreich und England in der Suezangelegenheit gemachten Schritte an die Cabinette von Paris und London gerichtet hat. Wir sind in der Lage, über den Inhalt dieses mit großer Umsicht abgefaßien diplomatischen Actenstückes einige nähere Andeutungen zu liefern. Vor Allem geht die Pforte auf den Ursprung und die Analyse der ganzen Frage zurück und erörtert, daß sie nun vom Sultan ihre definitive Erledigung zu gewärtigen hat. Die Frage sei zur Zeit des orientalischen Krieges, als die Westmächte mit der Pforte gegen Rußland eine Allianz geschlossen, auf's Tapet gebracht worden. Reschib Pascha war damals der Leiter des Divans. Die Suezangelegenheit sei ein Project geblieben , über welches sich einzelne Pfortenminister allenfalls als Privatpersonen günstig ausgesprochen haben konnten, ohne daß derartige Aeußerungen irgend einen officiellen Character hatten, da die ganze Frage, welche überdies von der einen der genannten Westmächte eifrig verfochten und von der andern eben so eifrig bekämpft zu werden schien, bis dahin von gar keiner Regierung in offizieller Weise vorgebracht oder verhandelt worden war, Zugegeben nun sogar, daß der Vickkönig von Ezypten, Said Pascha, seine persönliche Zustimmung zu dem Unternehmen gegeben hätte, so konnte diese nur innerhalb der ihm zustehenden Berechtigung statisinden und blieb die Pforte als Regierung dabei außer aller Beziehung. Said Pascha konnte demnach nur so weit gehen, als sein Vasallenrecht es ihm gestattete. Nun ist Said Pascha, welcher der Pforte als Vasall Tribut entrichtet, nur ein erblicher Generalpächter („le formier général héréditair“) von Egypten; seine Pachtung besteht im Tribut, den er der Pforte zahlt, der Eigenthümer deS Bodens bleibt aber der Sultan. Es stünde deshalb allerdings dem Generalpächter frei, Alles zu unternehmen, was zu Nutz und Frommen des von ihm gepachteten Territoriums wünschens- werth sei, aber was die Veräußerung oder die Abtretung des Bodens anbelangt, so bedingt dies die Zustimmung des Eigenthümers. Welche Zugeständnisse demnach Said Pascha auch gemacht hätte, so bleibt die Suezfrage dennoch eine ausschließlich türkische. Wenn nun diese Frage heute der Pforte zur Entscheidung vorgelegt wird, so hat sie, bevor sie sich definitiv ausspricht, in Abficht auf den betreffenden Terrttortalbefitz nachstehend?