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ZntelligenjBlatt der freien Msdt Frankfurt, verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden, und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.

(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgasse 21.)

M 28. Donnerstag den 2. Februar 1860.

Abonnementsprets für's halbe Jahr 2 fl. 30kr. Tägliche Ausgabe außer Montags.

Einrückungsgebühren: 6 kr. für die ganze, 3 kr. für die gespaltene Zeile.

Ueberblick der Greignisse im Gebiete der politischen un- materiellen Interessen.

Frankfurt, 2. Februar. (Zur Situation.) Es dürfte interessant sein, etwas über den Preußischen Staatshaushaltsetat für 1860 zu erfahren. Wir theilen deshalb eine allgemeine Uebersicht desselben mit: Die Einnahmen des Preußischen Staa­tes sind folgende: I. Finanz-Ministerium: 83,484,255 Thlr. II. Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten: 34,381,748 Thlr. III. Justiz-Ministerium: 9,939,020 Thlr. IV. Ministerium des Innern: 709,028 Thlr. V. Ministerium für landwirthschaftliche Angelegenheiten: 1,409,693 Thlr. VI. Ministerium der geistl., Unterrichts- u. s. W. An­gelegenheiten: 92,622 Thlr. VII. Kriegs-Ministerium: 335,906 Thlr. VIII. Marine: 20,296 Thlr. IX. Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten: 11,410 Thlr. Summa: 130,559,713 Thlr.; und mit der Einnahme der hohenzollernschen Lande im Betrage von 240,000 Thlr. zusammen 130,799,713 Thlr. Die fortdauernden Ausgaben sind: I. Fi­nanz-Ministerium : 12,782,135 Thlr. II Ministerium für Handel u. s. w.: 27,623,208 Thlr. B. Dotationen: 1. Zuschuß zur Rente des Kronfideikommiß-Fonds (für den Regen­ten) 500 000 Thlr.; 2. öffentliche Schuld: 15,274,500 Thlr.; 3. für die beiden Häuser des Landtags: 241,724 Thlr. — zusammen 16,016,224 Thlr. — O. Staats-Verwaltungs- Ausgaben : I. Staats-Ministerium: 270 040 Thlr. II. Ministerium der auswärtigen An­gelegenheiten: 886,970 Thlr. III. Finanz-Ministerium: 6,471,304 Thlr. IV. Ministe­rium für Handel u. s. W. 5,516,277 Thlr. V. Justiz-Ministerium: 11,417,270 Thlr. VI. Ministerium des Innern: 5,528,145 Thlr. VII. Ministerium für landwirthschaftliche Angelegenheiten: 2,053,121 Thlr. VIII. Ministerium der geistl. Angelegenheiten: 3,703,184 Thlr. IX Kriegs-Ministerium: 31,497,520 Thlr. X. Marine: 906,732 Thlr. Summa 124,726,130 Thlr. und mit Hinzurechnung für die Hohenzollernschen Lande von 223,086 Thlr. zusammen 124,940,216 Thlr. — Die außerordentlichen und einmaligen Ausgaben ver- theilen sich wie folgt: L Staats-Ministerium: 57,000 Thlr. II. Ministerium der aus­wärtigen Angelegenheiten: 10,760 Thlr. III. Finanz-Ministerium: 482,572 Thlr. IV. Ministerium für Handel rc.: 1,720,000 Thlr. V. Justiz-Ministerium: 217,000 Thlr. VI. Ministerium des Innern: 150,000 Thlr. VII. Ministerium für landwirthschaftliche Angelegenheiten: 203,000 Thlr. VIII. Ministerium der geistlichen rc. Angelegenheiten: 593,251 Thlr. IX. Kriegs-Ministerium: 1,300,000 Thlr. X, Marine: 1,100,000 Thlr. Hohen«