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Intelligenz-Blatt der freien Stadt Frankfurt, /^ verbunden mit bem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden, M^DâZ und den Frankfurter Nachrichten als Extrabellage.

(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgasse 21.)

M 24. Samstag den 28. Januar 1860.

Abonnementspreis für's halbe Jahr 2 fl. 30 kr. Tägliche Ausgabe außer Montags. Einrückungsgebühren: 6 kr. für die ganze, 3 kr. für die gespaltene Zeile.

Ueberbliâ der Ereignisse im Gebiete der politischen und materiellen Interessen.

Frankfurt, 28. Januar. Der mehrfach erwähnte Antrag des Bundestagsaus­schusses für Militär-angelegenheiten über die V-rtheidigungsmaßregeln für die deutsche Nord- und Ostseeküsten enthält interessante Data über die Stellung des Bundes zu der wichtigen Frage, so daß wir das Wesentliche desselben hier mittheilen wollen. Der Ausschuß be­merkt im Eingänge, nicht in der Lage und befähigt zu sein, die beantragte Prüfung der Nothwendigkeit und des Umfanges einer solchen Küstenbefeüigung selbst vornehmen zu können, hält es aber auch nur für seine Obliegenheit, darüber sich gutachtlich zu äußern: ob von Seiten der Bundesversammlung eine derartige Prüfung zu veranstalten sei und in welcher Weise sie am Zweckmäßigsten statlfiaden werde. Nach einem Blicke aus das mög­liche Bedürfniß von Küstenbefestigungen auch für Staaten mit mächtigen Flotten und deren Stellung in der gegenwärtigen Kriegskunst, sowie auf die schon im Jahre 1848 am Bunde mehrfach gepflogenen Verhandlungen über diesen Gegenstand, bemerkt der Ausschuß, daß er ein vorzügliches Gewicht auf die gelegentlich des vorliegenden Antrags abgegebene Erklärung der preußischen Regierung zu legen habe, qus welcher deren Ueberzeugung von der Nothwendigkeit eines zusammenhängenden Küstenvertheidtgungs-Systems hervorgehe. Da andererseits gegen eine solche Maßregel keine Gründe bekannt geworden, so erachtet der Ausschuß von dem Interesse für die Sicherheit des deutschen Bundesgebiets die reif­lichste Erwägung dieser Angelegenheit dringend geboten, sowie eine geeignete Prüfung, um das Bedürfniß in seinem Wesen und Umfang genau zu ermitteln, und — dafern es an­zuerkennen — die Mittel zu möglichst vollständiger und baldiger Befriedigung desselben an die Hand zu geben. Nachdem also vor Allem die Nothwendigkeit einer technischen all­seitigen Prüfung der Frage anerkannt ist, fragt es sich, in welcher Weise diese Prüfung am Besten zu veranstalten sei? Vorerst ein Gutachten der Militärcommission einzuholen, hätte eine zu vermeidende Verzögerung in diese Sache bringen können; auch könnte die Militärcommission ein schon die praktische Ausführung anbahnendes Gutachten auch nicht ohne vorgängige Einziehung von Nachrichten über die einschlägigen Lokal- und andere Verhältnisse abgeben. Es erscheint also abermals erwünscht, daß die Erklärung des preußischen Gesandten am 17. Dezember v. J. den Weg angedeutet hat, auf wel­chem die von den Antragstellern gewünschte Prüfung angestellt werden würde. Der