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Intelligenz-Blatt

der freien Stadt Frankfurt, verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden, und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.

(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgaffe 21.) \^^$^

M 16.

Donnerstag den 19. Januar

1860.

Abonnementsprets für's halbe Jahr 2 fl. 30kr. Tägliche Ausgabe außer Montags. Einrückungsgebühren: 6 kr. für die ganze, 3 kr. für die gespaltene Zeile.

MM" Bestellungen auf das Intelligenz- und Amts­blatt und die Frankfurter Nachrichten werden täglich von der Expedition für dieses Semester angenommen; auch sind noch einige der bisher erschienenen Nummern zum Com- Pletiren neu zu abonnirender Exemplare vorhanden.

Ueberblick der Ereignisse im Gebiete der politischen und materiellen Interessen.

Frankfurt, 19. Januar. „Das dänische Gouvernement hat, den Anfor­derungen des deutschen Bundes nachgebend und um die drohende Bundes-xecutton zu ver­meiden, durch Patent vom 6. Nov. 1858 das Gesammtstaatsversaffungsgesetz vom 2 Oct. 1855, weil dasselbe nicht mit den Ständen der Herzogthümer berathen und mit den Grund­sätzen des Bundesrechts nicht vereinbar war, für die Herzogthümer Holstein und Lauenburg außer Kraft gesetzt. Aus demselben Grunde wurden gleichzeitig die sechs ersten Para­graphen der holsteinischen Verfassung vom 11. Juni 1854 aufgehoben. Seitdem handelt es sich bet der Lösung der schleswig-holsteinischen Angelegenheit um eine doppelte Frage. Erstens ist zu erwägen, wie jetzt, nachdem die rechtswidrig zu Stande gekommene Ver­fassung beseitigt ist, die Verfassungsverhältnisse der Herzogthümer definitiv geregelt und welche Maßregeln zur Herstellung des gestörten Rechtszustandes angewendet werden sollen; über diese Frage wird bis jetzt noch auf Grundlage der Vereinbarungen von 1851/52 verhandelt. Sodann aber, da diese Verhandlung voraussichtlich längere Zeit in Anspruch nehmen wird, kommt es zweitens darauf an, ein Provisorium in den deutschen Herzog­tümern in der Weise herzustellen, daß diese während der Verhandlung über die definitive Regelung ihrer Verfassung gegen Uebergriffe von dänischer Seite sicher gestellt sind. Wir wollen nur diesen zweiten Punkt, als die zunächst drängende Frage, besprechen. Durch die Vereinbarungen von 1851/52 gab Dänemark dir früher von ihm beabsich igte Jucor- Poration des Herzogthums Schleswig auf; dagegen verzichtete Deutschland auf die alther­gebrachte Verbindung der Herzogthümer Schleswig und Holstein unter einander. Als Princip, nach welchem die Verhältnisse geregelt werden sollten, ward die Gleichberechtigung und Selbstständigkeit der Lande Dänemark, Schleswig, Holstein und Lauenburg aufgestellt,