dem Conareß in dieser Frage wahrscheinlich mit Rußland gehen und beide Re- âunaen werden sich darüber noch näher verständigen. Ihr Interesse an derselben fallt in der^That vollkommen zusammen, es sei denn, daß Rußland durch ^gA^AM des mittelitalirntschen Königreichs, besonders gewonnen werden sollte. — Die vielfach als Antrag bezeichnete Erklärung von Bayern, Königreich Sechsen, Würtemberg, Grvßhcrzog- thum Hess n und Nassau in Betreff der Revision der Bundeiknegsverfassung gleichfalls als Ergebniß der Würzburger Conferenz bezeichnet, obgleich, wie man sieht, nicht alle Confererzstaaten auf sich vereinend, lautet in ihrem Wortlaut wie folgt: „Da bei ®tek luna des am 20. Oct d. I. in Bezug auf die Revision der Kriegsversaffung eingebrachten Antrages tte Richtung, in welcher diese Aufgabe zu lösen sein möchte nicht genau bezeichnet worden ist, so finden sich die vorgenannten Regierungen veranlaßt, durch nachstehende Kundgebung ihre deßfallfigen Ansichten, so viel an ihnen ist, zu einer befriedigenden Losung jener Aufgabe bet- zutragen. Hierbei gehen die genannten h. Regierungen von der Ueberzeugung aus, daß eine er- böhte Wehrkraft der deutschen Bundesarmee keineswegs durch numerische Verstärkung, sondern durch Verbesserung der organischen Einrichtungen derselben und durch erweiterte Sicherstellung des Ersatzes zu erzielen sei. In dieser Beziehung erscheint es den Regierungen neben genauer Feststellung eines im entscheidenden Augenblick rasch ausführbaren Modus der Wahl eines Bundes-Oberfeldherrn, bezüglich der gemischten Bundesarmeecorps als eine absolute Nothwendigkeit, schon im Frieden ständige Corpscommandanten mit den ihnen zur Seite stehenden Generalstäben einzusetzen. Nur durch eine in dieser Weise einheitlich hergestellte, fortwährend thätige Einwirkung auf den Corpsgeist und den inneren Organismus eines aus einzelnen unter sich getrennten Heereskörpern zusammengesetzten Armeecorps, wie durch Einrichtung gemeinschaftlicher Bildungsanstalten und Militäretab- ltssements, combintrte Uebungen, Einführung gleichmäßiger Munition, Signale rc. würde es möglich werden, letzteres bei Herannahen der Kriegsgefahr in kürzester Frist zum Schutze der Sicherheit des deutschen Vaterlandes verwendbar und schlagfertig zu erhalten. Desgleichen würde die obenberührte Maßregel eine Verständigung zwischen sämmtlichen dem Bunvesarmeecorps gehörigen Contingentscommandanten über diejenigen Einrichtungen wesentlich erleichtern, welche im Kriege zur Leitung des Ganzen erforderlich sind, damit nicht nur der ganze Apparat schon im Frieden ausgestellt sei, sondern auch Bestimmungen über Sammlung, Aufstellung und Verbindung der Contingente der Armeecorps unter sich, sowie Vormarsch und Rückzugslinie für gewisse Eventualitäten zum Voraus getroffen werden können. Die vorgenannten Regierungen wett entfernt, anderweiten Vorschlägen ihrer Bundesgenoffen oder den von dem Bundesmilitärausschuffe ausgehenden Anträgen irgendwie vorgreifen zu wollen, nehmen int essen keinen Anstand zu erklären, daß sie jedenfalls eine in obiger Richtung wie überhaupt beabsichtigte Revision überall da zu unterstützen gern bereit sind, wo eine größere innere Kräftigung durch engeren Anschluß der einzelnen Hee- resthetle an einander und eine gesichertere Stellung und Haltung nach Außen durch entsprechende Vorbereitungen und Vorkehrungen erzielt werden sollten." Preußen erklärte sich damit einverstanden, daß diese Erklärung dem Militärausschüsse überwiesen werde, um von diesem wieder als Material an die Milttärcommtsston, welche mit der Frage der Revision der Bundeskrtegsverfaffunz beschäftigt ist, übermittelt zu werden.
Bekanntmachungen.
Ä von bester Qualität erlassen wir von heute an zu 44 kr. pr. Centner.
Bei Abnahme eines größeren Quantums ein angemessener Rabatt.
Frankfurt a. M., den 2. Januar 1860.
Die Gasfabrik vor dem Obermainthor.