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1888

Freitag, den 14. Dezember.

JV 289.

Zitmg.

Mser

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* Die Entwickelung in Ostafrika

hat diejenige Gestalt angenommen, die man be­fürchten mußte; dabei stehen wir erst am Anfang, und da» Ende ist gar nicht abzusehen. Heute schon zeigt fich, wie richtig das Centrum gehandelt hat, als es den Antrag gegen den Sklavenhandel los­gelöst von aller Bezugnahme auf Ostafrika ein- brachte. In der Presse hat man daraus dem Centrum seiner Zeit einen Vorwurf gemacht, ober fich doch dem Antrag mit einiger Kühle gegenüber- gestellt. Nach der inzwischen erfolgten Veröffent­lichung des Weißbuches und den Ereigniflen der letzten Tage muß selbst der begeistertste Kolonial- Politiker der Selbstbeschränkung de» Centrum« Recht geben. Ist doch die Regierung anscheinend selbstrathlos, was neben derBlokade zu beginnen ist. Die Schreiben des Fürsten Bismarck aus dem Weißbuch neben wenigstens über die weiteren Ab­sichten der Regierung nicht die mindeste Andeutung; nur so viel darf man als sicher annehmen, daß sie trotz der scharfen Vermtheilung des Vorgehens der deut­schen Gesellschaftsbeamten ihre Hand dazu bieten wird, von unserm dortigen Kolonialbesitz zuretten, was mög­lich ist, sofernderReichStagmil großerMehr- heit zu einer Erweiterung des Rahmens unserer Colonialpolitik die Anregung gibt. Die Zustimmung der Cartellparteien allein würde, wie man an» nimmt, unzureichend sein und die Regierung auch nicht veranlosien, übqr die bis jetzt festgehaltene Linie hinaurzugehen. Die Entscheidung würde also beim Centrum liegen. Die ,National-Ztg/ gibt sich angesichts dieses Umstande« schon fett einigen Wochen Mühe, an der Hand der Statuten des Afrikaverein« deutscher Katholiken da« Centrum al« für Deutsch-Ostafrika bereit« engagirt hinzu­stellen ; e« bedarf dem gegenüber wohl kaum de« Hinweise», daß die Schlußfolgerung keine zwingende ist. Wenn der Verein für seine religiösen und humanitären Bestrebungen besonders Deutsch-Ost­afrika ins Auge faßt, so ergibt fich daraus doch für das Centrum keine kolonial-politische Verpflichtung irgend welcher Art. Nur das kann man al» selbstverständlich zugeben, daß die Auf­gabe de« Verein» wesentlich erschwert würde, wenn die ostafrikanische Gesellschaft ihren Besitz nicht wieder erhielte. E» wird eben darauf ankommen, die Möglichkeiten und Aussichten zu erwägen und zu prüfen, in welcher Form und in welchem Um­

fang der Besitz dauernd zu halten fein wird, und erst nach dieser sorgfältigen Prüfung wird eine Stellungnahme angezeigt sein.

Alle Vorgänge thun dar, wie da» ganze Kolo­nialreich der Oftafrikanischen Gesellschaft vollstän­dig in die Luft gebaut und nicht einmal im Schuß­bereich der deutschen Kriegsschiffe zu halten ist. Die Gesellschaft hat gar nichts hinter sich E nen deutschen Handel gibt e» auf dem ostafrikanischen Festlande nicht, auch nicht an den Küstenplätzen desselben. Die Handeltreibenden sind abgesehen von den Afrikanern und Aradern Eingeborene au» Britisch-Jndien. Irgend welche deutsche Nreder- laffung besteht nicht, abgesehen von ein paar Be­amten der Ges.llschaft. Die Gesellschaft hat nicht einmal nennmswerthe Geldmittel. Im Frühjahr 1887 verfügte sie noch über ein Baarkapital von P/g Million Mark, welches nunmehr wohl voll- stänvig aufgebraucht fein wird. Einen Schutzbrref dc» deutschen Kaiser» besitzt die Gesellschaft für einen Therl de» inneren Gebietes, nicht aber für den Küstenstreifen. Der Vertrag über die Aus­übung de» Souveränetätsrecht» an der Küste ist nicht vom deutschen Reich, sondern von dem deut­schen Generalkonsul al« Bevollmächtigten der Ge­sellschaft abgeschlossen worden. Der Sultan hat keineswegs gutwillig die Verträge abgeschlossen, auf welche die Gesellschaft ihre Ansprüche stützt. Jedesmal find deutsche Fl ottenbemonftrationen vor der Insel Sansibar vorhergegangen. Auf irgend eine ehrliche und aufrichtige Unterstützung Seitens des Sultan» hat daher die Gesellschaft nicht zu rech­nen. Andererseits ist dem Sultan für sein Insel- reich die Unabhängigkeit auch Seitens Englands und Frankreich» garantirt.

Deutsches Reich.

Berlin, 13. Dezember.

• Im Prozeß Geffcken ist jetzt die Vorunter­suchung abgeschlossen worben. Offiziöse Stimmen wollen wissen, e» beständen lebhafte Zweifel, ob überhaupt eine Anklage wegen Landesver- rathes erhoben werben könne. Kann da» nicht geschehen, bann war die ganze große Aktion ein Schlag ins Wasser und es war Jener schlecht be- rathen, al» er die Aktion zu beginnen ermunterte. Charakteristisch ist jedenfalls, daß die vom Kaiser angestrengten Nachdrucksprozesse eingestellt

worden sind. Sowohl die .Kieler Zeitung' al» die .Berliner Freisinnige Zeitung' sollten vom Kai­ser als Erben des Kaisers Friedrich wegen Ab­druck» von Stellen au» den Tagebüchern des Kai­sers Friedrich belangt werden. Andere Blätter hatten Aehnliche» gethan, ohne daß gegen sie ein Prozeßverfahren eingeleitet worden wäre. Jetzt ist da» Verfahren auch gegen die genannten freisin­nigen Blättern eingestellt worden. Die .Frei­sinnige Zeitung' hatte die Legitimation des Kaiser« zu dem Strafantrag bestritten und Beweis darüber erhoben, daß Kaiser Friedrich noch bei Lebzeiten der Kaiserin Friedrich das Eigentdum an seinen Tagebüchern übertragen hatte. Mit der Zurück­nahme des Strafantrag« und der Einstellung de« Verfchren» wird dieser Beweisantrag hinfällig. Durch die Zurücknahme des Strafantrag» gegen die .Kieler Zeitung' und mehr noch durch die Zurücknahme de» Strafantrag» gegen die Freisin­nige Zeitung scheint dem ,Schw. Bl.' dargethan, daß Kaiser Wilhelm e» nunmehr überhaupt auf« giebt, wegen Abdrucks von Tagebüchern de» Kai­ser» Friedrich» Strafanträge wegen Nachdruck» zu stellen. E» ist nicht bekannt geworden, auf welchen Rath hin die Nachdrucksprozesse tingeleitet worden find. Em guter Rath ists jedenfalls nicht gewesen, der dem Kaiser eine Entschließung nahe­legte, die von einem solchen Mißerfolge begleitet war.

* Der BundeSrath beschloß in seiner heutigen Sitzung, da» Einführungsgesetz zum Ent­würfe des bürgerlichen Gesetzbuch» und der Grund- buchordnung zu veröffentlichen.

• Der Reichstag trat heute in die Berath- ung des neuen Genossenschaftsgesetzes ein. Abg. Schenk (frf.) erklärte sich zwar mit der Zulassung der beschränkten Haftpflicht einverstanden, fand aber die Bestimmungen über die Revision unan­nehmbar, da diese dem diskretionären Ermessen des Richters zu großen Spielraum ließen. Staats­sekretär Dr. v. Schelling erwiderte, daß es Schulze- Delitzsch gewesen, der die Ueberleitung in die j tzig« Form angeregt habe. Es liege den Re­gierungen fern, das Geschäftsgebaren der Genossen­schaften beeinflussen zu wollen, aber sie glaubten, die Genossenschaften würden am besten gedeihen, wenn sie durch Revisionen von unsolidem Ge- schäftstreiben fern gehalten würden. Abg. Graf Mirbach (kons.) charakteristrte die Vorlage mit

M» m Mn

Roman von Gabriele d'Arvor.

(41. Fortsetzung.)

13.

Eine Unvorsichtigkeit.

Nelly erfuhr mtt Schmerz den Tod der alten Mutter Jane, das ganze Dorf war außer fick vor Entrüstung über diese neue Schandthat der Agen­ten der Obrigkeit. Aber solche Gefühle konnten fich nicht Luft machen; die Bewohner, alle von der Gnade de» Landlord» abhängig, mußten fich hüten, durch ein unbedachte» Wort den Argwohn der Konstabler zu ernncLn, man würde auch Re ohne Gnade auf die Straße geworfen haben. Da» junge Mädchen, niedergeschlagener und entmutig­ter als je, verließ kaum mehr die elterliche Woh­nung ; ihr Aeußere» veränderte fich zusehends, eine krankhafte Blässe bedeckte ihr Gesicht, die Augen traten zurück und von ihren Lippen war das an- muthige Läcbeln von früher verschwunden.

William Pody konnte die« nicht entgehen und e» beunruhigte ihn. Er versuchte seine Braut zu zerstreuen und redete sich ein, sobald fie einmal Greenish verlassen habe, würde fie sich rasch we­der erholen. Er selbst wurde schweigsam und fin­

ster, eine quälende Eifersucht verzehrte ihn. Er konnte nicht mehr daran zweifeln, daß Nelly ihm nur gezwungen ihre Hand reiche, daß ihre Sym­pathie Towy gehöre und daß mit j-dem Tage ihre Abneigung gegen den ungeliebten Verlobten größer wurde. Oftmals kehrte in ihm der Gedanke wie­der, ob es nicht besser fei, jeden Verkehr mit ihr abzubrechen und ihr die ersehnte Freiheit wieder zu geben, aber Leidenschaft und Stolz waren bei ihm stärker al» die Vernunft. So fühlten fich beide Verlobte sehr unglücklich, und dieser Zustand konnte unmöglich ein gute« Ende nehmen.

„Nelly," sagte William einige Tage nach den bekannten Vorfällen im Gebirge, „Du läßt die Theilnahme, die Du für bieS ute bort oben hegst, viel zu deutlich durchblicken. Jedermann redet da­von und macht dabei unliebsame Bemerkungen auf meine Rechnung. Du weißt, daß die Polizei überall Ohren hat, und daß der Landlord nicht mehr Rückstcht auf die Frauen nimmt, wie auf un« Männer."

„Ja, davon hat matt wieder Beweise erlebt!" erwiderte Nelly. „Eine arme kranke Frau zu er­morden, die niemals Jemandem ein Leid gethan, ist da« nicht himmelschreiend?"

„Sie unterhielt Verbindungen mit den Banditen."

„Weißt Du da«? Wenn man ein Verbrechen begehen will, findet matt rasch einen Vorwand. Wie kann man so etwas nur entschuldigen wollen I Es ist schrecklich, sage ich; ich kann nicht daran denken, ohne zu zittern!"

„Nelly, ich bitte Dich in Deinem eigenen In­teresse, vergiß die Ereignisse, in die Du seit einem Monate so sehr verwickelt warst, und besonder«, schlage niemals mehr den utseg nach den Bergen ein."

Das Mädchen zitterte. „Ich gehe nicht hin, ich gehe überhaupt nicht ytehr. Was habe ich denn gethan, das zu tadeln wäre?"

„Nelly, am Tage vor dem Tode der altenJane bist Du dort gewesen; leugne e« nicht, ich weiß es. Dank Deiner Warnung find die Flüchtigen den Händen der Polizei entwischt."

„Welche Fabel!" antwortete sie achselzuckend. „William, ich glaube, Du siehst Gespenster!"

„Mein Auge betrügt mich nicht."

Nelly wurde ernst und blickte William forschend an. Er konnte diesen Blick nicht aushalten, er batte etwas zu verbergen, und fie errieth die Wahrheit."

„Wenn Du mich anzeigen willst, William, so magst Du e« thun: ich gebe zu, daß ich in Mut-