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JW 230.

Freitag, den 5. Oktober.

1888

Mimr

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* Die Urwahlbezirke bei der Land­tagswahl.

Für die bevorstehenden Landtags wählen bildet die Abgrenzung der Urwahlbezirke, aus denen die Wahlmänner hervorgehen, den ersten Akt des Wahlgeschäftes. Gewöhnlich wird die früher ge­schehene Abgrenzung beider neuen Wahl festgehalten. Diesmal bedingt die nach der Wahl stattgehabte Volkszählung eine allgemeine Revision der Urwahl­bezirke, die zu verschiedenen Abänderungen führen wird.

Die Abgrenzung der Urwahlbezirke ist präjudiciell, unter Umständen sogar ausschlaggebend für die Wahl. Wir dürfen uns ihr gegenüber nicht gleich, giltig verhalten, wenn anders wir anerkennen müssen, daß das Wahlrecht ebenso sehr eine Wahl- pflicht sei. Nachstehend sollen behufs der Orientir- ung die gesetzlichen Bestimmungen mitgetheilt werden, nach denen die Abgrenzung zu erfolgen hat. Es geschieht dar an b:r Hand des Berichtes, den die Wahlprüfungskommission im Abgeordneten­hause über die Ungiltigkeitserkläcung der v. Putt- kamer'schen und Döring'schen Wahl am 14. Mai d. I. erstattet hat. Der Bericht zeigt nach der anderen Seite, wie gegen jene Bestimmungen ge. sündigt ist.

Die maßgebenden Grundsätze sind:

1. Auf jede Vollzahl von 250 Seelen ist ein Wahlmann zu wählen. @. § 4 der Verordnung vom 30. Mai 1849.

2. Gemeinden von weniger als 750 Seelen werden von dem Landrathe mit einer oder mehreren benachbarten Gemeinden zu einem Urwahlbezirke vereinigt. S. § 5 derselben Verordnung.

3) Die Urwahlbezirke müssen, soweit es thunlich ist, so gebildet werden, daß die Zahl der in einem jedem derselben zu wählenden Wahlmänner durch drei theilbar ist. S. § 7 derselben Verordnung.

4) Jeder Urwahlbezirk muß ein möglichst zu­sammenhängendes und abgerundetes Ganze bilden. <5. § 2 letzter Absatz der Verordnung vom 4. September 1882.

Nach dem Urtheil der Kommission ist „der wesentliche Zweck der Bestimmungen, möglichst da­für zu sorgen, daß alle Wahlberechtigten in ihrem natürlichen Zusammenhänge verbleiben und mög­lichst bequem und ausgiebig ihr Wahlrecht aus­üben können; auf die Möglichkeit einer Dreithei-

Nie Kostet

Historischer Roman von Antonie Haupt.

(39. Fortsetzung.)

Mit weitgeöffneten Augen starrte Biffula den herkulischen Mann an, der mit halb verlegener, halb zuversichtlicher Miene vor ihr stand.

„Tu, Du könntest mir genauere, vielleicht trostvollere Kunde von meiner Mutter — Königin Swanahild nanntest Du ste? — bringen, als fie mir soeben zu meinem Leide gegeben wurde? O sprich, zögere keinen Augenblick!" rief ste erregt.

„So höre," begann der Illyrier. „An jenem Tage, der dazu bestimmt war, Deine göttergleiche Mutter in der Arena mit den wilden Thieren kämpfen zu sehen, hatte ein Theil unserer Kohorte den wachthabenden Dienst im Amphitheater; ich selbst war mit dem Amte betraut, die Tobten in das Spoliatorium zu schleifen. Uns Kriegern, an grausige Thaten gewöhnt, machte diese neue Art von Dienst nicht wenig Freude; doch, beim Schilde des Mars, als die Stunde nahte, in welcher die von uns allen so heiß bewunderte Königin den Kampfplatz betreten sollte, schlug mir das Herz in Mitgefühl. Ich hatte dis hohe Fran von Begeisterung durchflammt im Kriegsgewühle

Verletzung der Parität bei den Wahlen gemacht. Daher ist die Aufmerksamkeit, die durch diesen Artikel angeregt werden soll, qeboten. Ebenso ist ein offenes Einschreiten da Pflicht, wo sich eine tendenziöse Behandlung zeigt oder das Resultat zum Nachtheile verändert wird. Es ist dabei je­doch zu bedenken: daß das Gesetz dem Landrath in den Einzelheiten freie Hand läßt und es nicht wohl möglich ist, Allen immer Alles recht zu machen. Zunächst wollen wir noch hoffen, daß, anstatt der Begehung neuer Sünden, die alten Sünden bei dieser Gelegenheit aus der Welt ge­schafft werden.

lung der Wahlmäaner ist dabei weniger Werth zu legen, als auf die Bestimmung in dem letzten Ab­sätze des § 2 des Reglement», wonach jeder Ur­wahlbezirk ein möglichst zusammenhängendes und abgerundetes Ganze bilden soll."

Neben dem geographischen Zusammenhang ist der historische Zusammenhang, besonders in der ältesten, noch immer für alle Lebensverhältnisse bedeutsamen Kirchspielbildung zu berücksichtigen.

Die Abgrenzung der Urwahlbezirke nach diesen Grundsätzen ist in Gemäßheit der § 1 des Regle­ments vom 4. September 1882 Sache der Land- räthe refp. Magistrate. Ihre Feststellungen sind, abgesehen von dem Beschwerdewege, insofern keine deflnitive, als das Abgeordnetenhaus über die Gil­tigkeit der Wahlen und damit auch über die Be­grenzung der Urwahlbezirke zu Recht entscheidet. Diese Entscheidung ist durch Anfechtung der Wahl beim Abgeordnit.-nhause innerhalb 14 Tagen nach seiner Eröffnung herbeizuführen.

Bei der Ungültigkeitserklärung der v. Putt- kamer'schen und Döhring'schen Wahl ist die Be­grenzung von 6 Urwahlbezirken als ungesetzmäßig betrachtet worden, und zwar aus zwei Gründen: wegen Verstoßes gegen die Vorschrift der vorbe­merkten Nr. 4 und Nr. 1. In ersterer Hinsicht wurde die „die künstliche Heranziehung", „die un­natürliche Abtrennung von Ortschaften", „die un­förmliche Bildung der Urwahlkreise" gerügt. In letzter Hinsicht wurde es zurückgewiesen, daß ein Bezirk, der nach seiner Seelenzahl Anspruch auf 19 Wahlmänner habe, so in Urwah.kceise zerlegt sei, daß er nur 17 Wahlmänner erhalte. Da nämlich nur auf jede Vollzrhl von 250 Seelen im Urwahlkreise 1 Wahlmann gewählt wird, so sind von der Seelenzahl des Wahlkreises die­jenigen todtgelegt, welche über die durch 250 theilbare Summe Überschüßen. Ist der Urwahl­kreis z. B. aus 1491 Seelen gebildet, so kommen darin 241 Personen (— 1 Wahlmann) nicht zur Geltung. Wiederholt stch dies in einem Bezirke, namentlich auf der Seite der einen Partei oder der einen Konfession, so kann es zu erheblichen Verschiebungen führen. Die Vergleichung der Gesammtzahl der Wahlmänner und der Seelen­zahl, welche auf die eine und auf die andere Seite oder Konfession kommen, wird ergeben, ob hierbei im ganzen richtig verfahren ist.

Wir haben sehr übele Erfahrungen wegen der

gesehen, hier kämpfend, dort befehlend, zu einer Zeit, als die Muthigsten ihres Volke» zitterten. Als ihr Gemahl, der tapfere König Rando, im Zweikampfe gegen Valentinran gefallen war, da hatte sie sich an die Spitze der Alamannen ge­stellt, und ihr Heller Schlachtruf feuerte auch die Verzagtesten zu neuem Kampfeseifer an. Sie unterlag der Uebermacht; und nun sollte die Hel­din unter den Tatzen wilder Bestien ihr Leben enden! Der Gedanke war mir unerträglich, und ich sann, wie ich die Hehre retten könnte. Leider schien mir dies unmöglich, da Doryphorian, der Geheimsekretär des Prätors, mit Schlangentücke die Vollziehung der Todesurthäle beaufsichtigte. Doch, siehe da, er selbst kam mir zu Hilfe; auch et hatte, vielleicht aus eigennützigem Grunde, den Beschluß gefaßt, der Königin das Leben zu er« falten, und bot mir einen vollen Beutel Geldes, wenn mein Haken sie noch lebend in die Leichen« 'ommer bringe. Der Zufall begünstigte unfern Plan. Als der gewaltige schwarze Bär, der sie zu Boden gestreckt, von ihr abließ, um sich zur Wehre gegen die braune Bärin zu setzen, benutzte ich den Augenblick der allgemeinen Verwirrung, um den leblosen Körper der Verwundeten unver­merkt vom Schauplatze hinwegzuziehen. Ohne daß

Deutsches Reich.

Berlin, 4. Oktober.

* Bei dem großen Interesse, welches die Per­son des Herrn Geffcken, des Einsenders der be­kannten Tagebuch-Auszüge, überall erregt hat, er­gänzen wir unsere seitherigen kurzen Mittheilungen noch mit Folgendem: Kaiser Friedrich hat sein Kriegstagebuch von 1870 an eine ganze Anzahl von Personen verschenkt, darunter auch an Pro­fessor Geffcken. Derselbe hat schon seit seiner Ju­gend in nahen persönlichen Beziehungen zu Kaiser Friedrich gestanden. Die Bekanntschaft rührt aus der Studienzeit in Bonn her. Auch Geffcken studirte damals in Bonn und gehörte zu dem* engeren Kreise der Vertrauten des Kronprinzen. Professor Geffcken stand im Jahre 1878 in Heil­bronn als deutsch-konservativer Reichstags-Kandidat dem Demokraten Haerle gegenüber. Die Kartell­presse weiß am besten, welcher in hohem Grade konservativer und orthodoxer Mann Herr Geffcken ist. Ec hat diese Gesinnung bei allen Gelegen­heiten auch in seinen Schriften bekundet; zudem ist er mit einigen anderen Konservativen der Be­gründer einer konservativen Zeitschrift mit dem Titel „Zeitfragen für das christliche Volk". Prof. Dr. Geffcken ist einer der namhaftesten Rechts- lehret unserer Zeit. Insbesondere auf dem Ge­biete des Völkerrechtes zählt er zu den ersten Au­toritäten. Et hat sich durch eine große Reihe von Schriften beispielsweise über den Staatsstreich von 1851 und seine Rückwirkung auf Europa, über die Alabamafrage, über die orientalische Frage, über die Donaufrage weithin bekannt gemacht. Die meisten Arbeiten Geffcken'» sind von solcher

ein menschliche» Augc mich gesehen — die Straßen waren während der Dauer der Spiele wie aus- gestorben — trug ich die Ohnmächtige auf da» Geheiß Doryphorians in iTeflen Haus. Hier sah ich sie zum letzten Male. Ueber ihr ferneres Ge­schick habe ich nichts erfahren, da Doryphorian sich in Schweigen hüllte, doch weiß ich gewiß, daß ihr Körper nicht mit den Ueberresten der Ala­mannen verbrannt wurde. Unsere Legion verließ bald darauf die treverische Augusta, um auf den Kriegsschauplätzen stets neue Lorbeeren zu er­ringen," setzte der Illyrier nicht ohne selbstge­fälligen Stolz hinzu, „ und ich dachte nicht mehr an Swanahild, bis ich zurückgekehrt zu Mosella» Ufern heute J)ich erblickte. Es war mir, als ob die Heldenkönigin selber vor mir stehe, doch bald erkannte ich die Täuschung. Dir fehlt die Majestät, das hohe Wesen Deiner Mutter, während die holden Grazien Dir unter» thänig sind."

Biffula war aufgesprungen, ihr blaues Auge funkelte:

„Bei allem was Dir heilig, sprachst Du bie Wahrheit?" rief sie in höchster Erregung.

„Die Erbe möge sich öffnen und mich ver­schlingen, wenn meine Rebe nicht lautere Wahr-