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Samstag, den 15. September.

1888

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Zweites Blatt.

O Zur Wohnungsfrage.

„Es muß möglichst wenig schablomsirt und theo- risirt und möglichst viel praktisch g et Han werden." So sagte Herr Fr. Brandts in der Ge­neral-Versammlung des „Arbeitswohl" zu Freiburg, als er in einer inhaltreichen R-de die Wohnungs- noth in den Städten und Jadustrieorten geschildert, und vie zahlreichen theils in Vorschlag gebrachten, theils zu vereinzelter Anwendung gekommenen Mit­tel zur Beseitigung oder Linderung der Mißstände besprochen hatte. Die örtlichen Verhältnisse, die wirthschaftliche Lage der in Betracht kommenden Volksklassen, die Eigenschaften und Neigungen der Personen stnd so verschiedenartig, daß ein einheit­licher Leisten nicht gefunden werden kann.

Herr Brandts gibt wohl an, was ihm als die beste Lösung der Wohnungsfrage vorschwebt: ein eigener, den Bedürfnissen und den Wünschen des Arbeiters entsprechend gebautes Einzelhaus. Aber er giebt sofort zu, daß nicht alle Arbeiter für einen solchen Besitz sich eignen; wenn man anßer der eigentlichen Arbeiterklasse noch die übrige Menge der jetzt in elenden Wohnungen hausenden kleinen Leute in Betracht zieht, so springt cs erst recht in die Augen, daß dem Ideal nur eine Minder­heit entgegen geführt werden kann. Man soll das Einzelhaus-System durchführen, wo es nur möglich ist, aber nicht darüber die Sorge für diejenigen vernachlässigen, welche in Miethshäufern bleiben wollen oder müssen. Die Wohnungsfrage hat zahl­lose Seiten, und es müssen möglichst viele dersel­ben in Angriff genommen werden.

Die Uebersicht, welche Herr Brandts gibt könnte, man tabellarisch so kennzeichnen:

I. Zwangsmittel:

a) Gesetzgebung über die Mindest-Eigenschaften einer zuläffigen Wohnung bez. Fabrik und Werkstatt.

b) Ueberwachung der Ausführung durch Woh- nungsinspectoren.

c) Mletherschutzgesetzgebung.

d) Enteignungs-Recht und Enteignungspflicht der Gemeinden bezüglich derbe» gesetzlichen Forderungen nicht entsprechenden Gebäude.

e) Polizeiliche Einschränkung des Kostgänger- und Schlafstellenwesens, nöthigenfalls eine gesetzliche Norm dafür.

II. Freiwillige Thätigkeit:

a) Arbeitergenossenschaften.

b) Gemeinnützige Baugesellschaften zur Her­stellung guter Wohnungen.

c) Thätigkeit der Arbeitgeber (einschl. Staat und Gemeinde) für die Unterkunft ihrer Arbeiter.

d) Verwaltung von Miethshäufern durch wohl- thätige Vereinigungen der Individuen.

Herr Brandts muß leider konstatiren, daß durch die freiwillige gemeinnützige Thätigkeit nur erst an einzelnen Stellen ansehnliche Erfolge erzielt, im Großen und Ganzen aber bis j.tzt nur Geringes geleistet ist. Da» ist bedauerlich, aber erklärlich. Denn der Zug der Zeit geht, wie der Augenschein lehrt und jede Volkszählung bestätigt, auf Zusam­menziehung von Masse» in den Städten und Jn- dustrieorten. Der Zusammenfluß der Menschen erhöbt die Giundfiückspreise und in Folge dessen die Mieths preise, zur V rkleinerung und Verschlech­terung der Wohnungen. SDnfe Folgen einer Mas­senbewegung würden sich nur paralysiren oder er­heblich abschwächen lassen, wenn dem selbstsüchtigen Grund- und Hausbesitz, der die ihm günstige Sach­lage rücksichtslos auszubeuten sucht, eine große durchschlagende Konkurrenz durch die ver­

einten Kräfte einer entsprechend umfangreichen Schaar von Menschenfreunden entgegengestellt wird. Besorgt man z. B. in Berlin gute Wohnhäuser für hundert kleine Familien, so iind diese Hundert freilich „schön heraus", aber den übrigen Tausen­den ist nicht geholfen, da die Berliner Hauswirthe dieConcurrenz von 100 Wohnungen nicht empfin­den. In einer kleineren Stadt aber würde die Errichtung von etwa 20 Musterhäusern mit je 5 billigen Wohnungen eine allgemeine Ermäßigung der Miethpreise und eine Erhöhung der Leistungen der Vermiether veranlassen können.

Ist es möglich, von den Häusern, welche zu Wohnungen für kleine Leute ausgenutzt werden, einen zur Beeinflussung des Wohnungsmarktes hin­reichenden Bruchtheil der Spekulation zu entziehen bezw. vorzuenthalten und in den Besitz oder wenig­stens in die Verwaltung gemeinnütziger Vereini­gungen oder Einzelpersonen zu bringen?

So lange diese Frage nicht bejaht wird, er­scheint die verschärfte Gesetzgebung und Aufsicht über die Wohnungen nicht ungefährlich; denn in Folge derselben würden die Besitzer die Miethen möglichst zu steigern suchen, und die Folge davon wäre die Röthigung für viele, jetzt leidlich einge­richtete Familien, ihre Wohnung bis auf das poli­zeiliche Mindestmaß einzuschränken; daß ein anderer großer Theil sich trotz Gesetz und Aufsicht unter das Mmimum hinab bringen lassen würde, ist nicht zu bezweifeln.

Herr Brandts tritt der Ansicht entgegen, daß auch die menschenfreundlichen Zwecken dienenden Bestrebungen rentiren müßten, und hält ein reiches Maß von Liebesthätigkeit für nothwendig auf die­sem Gebiete. Zweifellos ist die Qpferwilligkeit hier wie bei allen anderen Stücken der großen sozialen Frage nicht zu entbehren; aber gewiß will auch der Redner nicht die Unternehmungen verdammen, welche auf eine mäßige Rente des angelegten Kapitals hinausgehen, weil sie nur unter dieser Bedingung eine starke, weite und andauernde Be- theiligüng der Kapitalisten finden zu können glau­ben. Wenn das Kapital sich mäßig bezahlt macht, so stellt dis umsonst geleistete Arbeit der leitenden und verwaltenden Kräfte doch schon ein ansehnliches und verdienstliches Liebesopfer dar.

Wie bei vielen anderen Vereinigungen zu sozia­len Zwecken, so würde auch bei den gemeinnützigen Bau- oder Hausverwaltungs-Gesellschaften die Her­einziehung von gewerklichen, landsmannschaftlichen und konfessionellen Momenten nicht schaden, eine Gruppirung nach solchen Gesichtspunkten würde vielmehr belebend und erhaltend wirken. Nehmen wir ein Exempel aus den Berliner Verhältnissen. Es gehen dort zahllose katholische Familien und Einzelpersonen der Verbindung mit ihrer Kirche verlustig, weil sie ohne Halt an Glaubensgenossen in die protestantische Masse hinausgeworfen wer- den. Gesetzt nun, eS bildete sich eine Gesellschaft (sie könnte ja die einfache Form einer Aklien- Gesellschaft mit nicht frei übertragbaren Aktien auf den Namen haben), welche sich die Er­bauung, den Erwerb und die Verwaltung von Wohnhäusern zum Zwecke setzte und aus Katholiken bestände. Bei einer starken finanziellen Basis und umsichtigen Verwaltung könnte sie eine Rente von 3 Vs Prozent aufbringen und daxi bessere und billigere Wohnungen off euren, als durch­schnittlich in Berlin angeboten werden. Wenn nun diese Gesellschaft katholische Miether in ihre Häuser zu ziehen sucht, so kann sie zugleich sittlich-religiöse Vortheile durch die Sammlung der versprengten Glaubensgenossen erreichen, ohne daß der erste Zweck, die Beschaffung guter Wohnungen, darunter zu leiden braucht.

Das Risiko des Grunderwerbs oder der Miethung

eines ganzen Hause« ist in einer stark und stetig sich erweiternden Stadt, wie es Berlin ja ist, äußerst gering. Nur ist neben einer orts- und sachkundigen Leitung eine große und bereite Ka­pitalkraft erforderlich, um jede günstige Gelegen­heit ausnutzen und zeitweilige Krisen aushalten zu können.

Bei solchen Unternehmungen handelt es sich theils um Neubau, theil» um Uebernahme vor­handener Häuser. Herr Brandts erklärt mit Recht den Vorschlag, bestehende Miethrkasernen in christlich-gemeinnützige Verwaltung zu nehmen, für anerkennenswerth und erfolgversprechend. Es ist in der Regel weniger Risiko dabei, als bei Neubauten, namentlich wenn letztere an die ge­sundheitlich vortheilhaftere, aber wirthschaftlich unsichere Peripherie der Städte oder in die Vor- ortrzone verlegt werden sollen.

In letzterer Hinsicht kommt ein Moment in Betracht, welcher gewöhnlich in den Betrachtungen über die Wohnungsfrage zu wenig gewürdigt wird. Die Wurzel des Nebel» ist die Cen- tralifation der großen Massen; das natur­gemäße Heilmittel ist die Förderung der Deren« tralifation, die Vergrößerung des bewohnbaren Bezirks, und zu diesem Zwecke stnd bequeme und billige Verkehrsgelegenheiten (Om­nibus, Pferdebahnen, Dampfbahnen mit besonderer Berücksichtigung der Arbeiter und Schulkinder) erforderlich.

Da ist der Punkt, wo Staat und Gemeinde in Sachen der Wohnungsfrage einsetzen könnten, — wenn sie wollten.

Vermischtes.

* [Reinigung der Stempel.) Rach einer Be­kanntmachung des Reichspostamtes an die Postanstalten werden die schmutzigen Stempel am gründlichsten und schnellsten mit Petroleum gereinigt. Man nimmt eine kleine Bürste, befeuchtet fie mit Petroleum, streicht da­mit den Stempel und reibt ihn zuletzt mit einem reinen Lappen ab.

[Pflichttreue ein es Berliner Schutzmannes.) Schutzmann W. in der Tegelerstraße ist ein gar gestrenger Herr. Wenn er früh Morgens die Straße betritt, läßt er seine Blicke prüfend umherschweifen und keine Unge­hörigkeit entgeht seinem Scharfblick. Da hörte er neulich ein rieselndes Rauschen, er späht umher und sieht, wie seine eigene Frau einen Eimer unreinen Wassers in den Rinnstein gießt. Seine erste Meldung vom Tage lautete: „Die Schutzmannsfrau W. goß verbotener Weise einen Eimer unreinen Wassers auf der Straße aus." Die Folge war ein Strafmandat Über 3 Mark, welche W. natürlich selbst bezahlte.

* [Die Kunst auf dem Lande.) „Aber, mein Lieber, das ist ja doch kein Schwan, was Sie mir da 'naufmalen! Wie sollen denn da die Fremden mein Wirthshaus erkennen?" — „Rur nicht voreilig! Ich hab's Ihnen gesagt: Uebereilen Sie sich mit dem Namen nicht — wird's ein Schwan, dann heißen Sie's so — außerdem anders. Irgend ein Vieh wird's, dafür steh' ich Ihnen gut!" (Fl.,Bl.)

Literarisches.

Karte vom Vogelsberg und Spessart mit Wetterau und Kinzig-, Ohm- und Lahnthal von L. und H. Ravenstein. — Vogelsberg und Spessart — beide herrliche Aussichtspunkte mit Thurmbauten, Pavillons, prächtige Waldungen und gute Verpflegungs - Stationen bietend — rücken durch Eröffnung neuer Lokal-Zweigbah­nen mehr und mehr in das Ausflugs-Gebiet herein. — Beide Gebirgsgruppen auf einem Kartenblatt vereinigt und in genügend großem Maßstab zu besitzen, dürfte rüstigen Wanderern sicher willkommen fein. Auf der Rück­seite der Karte ist der südliche Speffart im Maßstabe der Hauptkarte und der Vogelsberg - Oberwald im Maßstab 1 : 50,000 dargestellt. Die Karte umfaßt außerdem den Kreis Kirchhain, Marburg, einen Theil von Ziegenhain und den Kreis Biedenkopf zum größten Theil. — Gleich wie für die Touristik, ist das Kartenblatt auch werthvoll für Beamte, Lehrer, Ingenieure, Geschäftsreisende, Rad­fahrer u. s. w. und empfiehlt sich bei mäßigem Preise (aufgezogen in Etuis Mk. 5, unaufgezogen Mk. 4) ganz besonders noch durch seine klare und deutliche Zeichnung und die vorzügliche Darstellung der Höhenverhältniffe.