JV 207
Samstag, den 8. September.
1888
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Zweites Blatt.
35. Generalversammlung der Katholiken Deutschlands.
* Freiburg, 6. September.
V.
In der sehr gut besuchten dritten geschlossenen Generalversammlung wird mit Diskussion der Anträge der Missionen und Charitas fortgefahren. Hr. Abgeordneter Cahenrly verbreitet sich über die segensreiche Thätigkeit des Raphaelsvereins und gibt Bericht über das Leohaus, für dar jetzt 50,000 Dollar vorhanden, aber 80.000 kostet. Höchst interesiant gestalteten sich die Verhandlungen gelegentlich eines Antrages, dem Kardinal Lavigerie die höchste Sympathie ausgesprochen. Baron von Loö gab eine Schilderung der Sklavenhandels in Afrika, Windthorst b nutzte die Gelegenheit, sein Bedauern auszusprechen, daß auch die Missionen unter Polizei stehen sollen. Ein Missionär aus Centralafrika, Geyer, ertheilt höchst interessante Aufschlüsse über die Missionen in Centralafrika. Auf der Gallerte sind zwei junge Neger mit Missionären. Ueber die dem Ausschüsse für Religion, christliche Kunst und Wissenschaft überwiesenen Anträge referirt Regens Dr. Komp- Fulda. Ein Antrag der Herren Dr. Braun- Fulda, Dr. Porsch u. A. lautet:
„Die Generalversammlung der Katholiken Deutschlands weist hin auf die Wichtigkeit des Entwurfes eines bürgerlichen Gesetzentwurfes für das Deutsche Reich. Die Generalversammlung gibt Zeugniß von dem lebhaften Verlangen des deutschen katholischen Volkes, daß in dem neuen Gesetzbuche alle Einrichtungen, welche mit der Religion im Zusammenhänge stehen, nach christlichen Grundsätzen geordnet werden. Die General-Versammlung fordert alle berufenen Kreise auf, rechtzeitig an der eingehenden Kritik dieses Entwurfes sich zu be- theiligen."
Herr Rechtsanwalt Schultz (Hamm) begründet den Antrag und weist insbesondere darauf hin, welche Bedeutung das Eherecht vom religiösen Standpunkt aus hat. Das Eherecht sei jedoch im Entwurf so behandelt, daß vom Christenthum darin nichts zu merken sei. Der Entwurf betrachte die Ehe lediglich als einen Vertrag, erleichtere in unglaublicher Weise die Ehescheidung, so beispielsweise nach Analogie der gesetzlichen Bestimmungen über den Pferdehandel. Im Interesse der deutschen Frau und der christlichen Familie müsse igegen eme solche Codificirung des Eherechtes laut und entschieden Protest erhoben werden. Schließlich bemerkt Redner noch, daß der Entwurf des Gesetzbuches die Kirche und die kirchlichen Institute gar nicht erwähne, während man verlangen müsse, daß die neue große Gesetzgebung für das Reich die Kirche von den Fesseln befreie, die eine kulturkämpferische Landesgesetzgebung ihr angelegt hat. Alle Bestimmungen, welche mit der Religion zusammenhängen, müssen in dem deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs klar und bestimmt aber mit Gerechtigkeit und Wohlwollen behandelt werden.
Drei verschiedene Anträge gehen in ihrem Zwecke übereinstimmend dahin, Vorkehrungen zu titffen, daß die in der feindlichen Tagerprefle auftretenden Verleumdungen gegen die katholische Kirche und die kirchlichen Institutionen gebührend zurückgewiesen werden. Insbesondere empfiehlt Frhr. v. Wambolt die Einsetzung einer Kommission, welche sich speziell mit der Abwehr der in der periodischen protestantischen Puffe erfolgenden Angriffe zu beschäftigen habe. Der Ausschuß empfiehlt eine modifizirte Fassung der drei Anträge. Herr Dr. S ch a e d l e r spricht sich in entschiedener Weise für die Anträge aus und erzielt namentlich mit einer humoristischen Aufzählung verschiedener üb
licher Preßlügen stürmische Heiterkeit. Fluch der Pceßlüge müsse die Losung sein. Herr Philipp Wasserburg steht dem Anträge ablehnend gegenüber und hebt die praktischen Bedenken gegen denselben hervor. Abg. Dr. Windthorst kann zugeben, daß Zweck und Ziel der Anträge wohl berechtigt, vielleicht nothwendig seien, meint aber, daß man diese Sache am besten ganz den Redaktionen überlasse. Innerhalb der katholischen Presse werde sich leicht von selbst eine Kommission bilden, welche den angegebenen Zweck verfolgt, aber einen bestimmten organisatorischen Einfluß solle man auf die Presse nicht ausüben, denn die Presse müsse frei sein. Außerdem habe er das Gefühl, daß diese Kommission bald wieder einschlafen werde. Man habe auch gar nicht einmal festgestellt, wo die Kommission ihren Sitz haben solle. Ferner müsse er zu bedenken geben, daß die Jurisdiktion einer Generalversammlung nicht länger wäre al» die Tage ihrer Dauer, und daß dauernde Kommissionen von einer Generalversammlung nicht eingesetzt werden könnten. Der Kommissar der Generalversammlung, Fürst Löwenstein, theilt letztere Auffassung nicht und erinnert daran, daß mehrere Kommissionen von früheren Generalversammlungen eingesetzt seien, u. A. ein Comiis für die Errichtung einer katholischen Universität. Inzwischen ist von Herrn Kaplan Dasbach folgender Antrag eingegangen:
„Die Generalversammlung empfiehlt der katholischen Presse, eine Centralstelle zu gründen, welche sich bemüht, ihr das zur Widerlegung der gegen die katholische Kirche und deren Institute gerichteten Verleumdungen nöthige Material zu beschaffen."
Avg. Dr. Windthorst beharrt auf seinem Standpunkte, daß die Generalversammlung eine konstituirende Befugniß nicht habe, sondern nur eine Anregung zu einer Konstituirung geben könne. Den Antrag Dasbach könne er anaehmen. Nachdem noch Herr Wasserburg erklärt hatte, daß der Antrag seine wesentlichsten Bedenken beseitige, wird derselbe angenommen. Die übrigen zahlreichen Anträge, welche im Ausschüsse vorberathen und dort angenommen worden sind, gelangen ohne wesentliche Debatte zur Annahme. Schluß der Versammlung ll/2 Uhr.
Die vierte g«schlosseneGeneral-Versammlung unter Vorsitz des Vizepräsidenten Probst- Stuttgart erledigte Anträge über Religionsunterricht, Geschichts- und Lesebücher, Canisiur-Korrespondenz, Zwangr-Mischschule, Gleichberechtigung der Religionslehrer in den Mittel- und Realschulen und den Schulantrag des Centrums im preußischen Abgeordnetenhaus«. Referent M o S l e r betont, daß Baden bei der Leitung des ReligionS- unterrichis besser daran sei, als Preußen. Der Antrag für Ausbildung von Lehrerinnen für Kinderbewahrschulen wird angenommen. Referent von Buol empfiehlt den Ordensantrag, welcher mit Beifall angenommen wird, ebenso derjenige, welcher den Dank der Centralstelle für die Sekun- dizfeier Seiner Heiligkeit ausspricht; auch der Antrag betreff» der Statistik des Vereinswesens wird angenommen, desgleichen der Antrag „Statistik wegen ungenügender Berücksichtigung der Katholiken in Aemtern". Windthorst betont, daß hierbei möglichst gewissenhaft und genau verfahren werden müsse. Msgre. Knab überbringt Grüße von Kardinal Ganglbauer in Wien, betont die Waffenbrüderschaft Deutschlands und Oesterreichs. Der Antrag über die römische Frage wird mit lebhaftem Beifall angenommen, nachdem derselbe von Dr. P o r s ch - Breslau in längerer Rede befürwortet worden war. Bet Besprechung de» italienischen Slrafgesetze» wird die Aoreffe der preußischen Bischöfe verlesen. Der bezügliche Antrag wird mit großem Beifall angenommen. Der
Antrag, welcher den Dank für den besonders gnädigen Empfang der deutschen Pilger in Rom ausspricht, wird ebenfalls angenommen. Die Anträge über internationale Arbeitergesetzgebung, Dank an das Centrum für energisches Eintreten des Arbeiterschutzes mit Beifall angenommen. Als nächster Versammlungsort wird vom Ausschuß Bochum beantragt. Präsident Müller plädirt für Koblenz, Chefredakteur Cardauns für Köln, Redakteur Fus- angel und Fürst Löwenstein für Bochum. Schließlich wird Bochum angenommen. Dr. Windthorst spricht hierauf dem Fürsten Löwenstein den Dank aus, worauf Letzterer als Kommissar der Generell- Versammlung wiedergewählt wird.
Der Ausschuß für die römische Frage hat einstimmig folgende Resolutionen angenommen :
I. „Die Generalversammlung spricht von Neuem die Ueberzeugung aus, daß die Wiederherstellung der territorialen Souveränetät des hl. Stuhles für die Selbstständigkeit desselben und für seine volle Freiheit und Unabhängigkeit in der Regierung der Kirche eine unabweisbare Nothwendigkeit ist und daß jede von Gott gesetzte weltliche Macht im wohlverstandenen eigenen Interesse und zur Wiederherstellung der erschütterten Gesellschaftsordnung handelt, wenn sie die vom heil. Vater desfalls erhobenen Rechtsansprüche erfolgreich unterstützt.
II. Die Generalversammlung beklagt insbesondere die neuesten Maßnahmen der italienischen Regierung gegen den heil. Stuhl, vor Allem die Bestimmungen deS Entwurfs zu einem neuen italienischen Strafgesetzbuch, welche unmittelbar die Rechte des italienischen Klerus, mittelbar aber die Rechte des apostolischen Stuhles angreifen und schließt sich voll und ganz dem Schreiben der in Fulda vereinigt gewesenen hochwürdigsten Bischöfe an den heil. Vater vom 29. August 1888 an, indem sie gleichzeitig dem hochwürdigsten Episkopate für diese mächtige Antia- tive zum Schutze des hl. Stuhles den wärmsten und innigsten Dank ausspricht.
III. Die XXXV. Generalversammlung der Katholiken Deutschlands bringt den Ausdruck innigsten Dankes dar für den besonders gnädigen Empfang, den Se. Heiligkeit Papst Leo XIII, den deutschen Pilgern bei ihren beiden Fahrten nach Rom hat zu Theil werden kaffen."
Vermischtes.
* Crefeld, 2. Sept Die dritte Generalversammlung desBonifatius-Sammelvereins der Erzdiözese Köln tagte am 29. August Hierselbst bei zahlreichem Besuch. Der Verkauf der Mitgliedskarten hat in dem verfloffenen Jahre die hübsche Summe von 10,160 Mark aufgebracht und mit Hilfe dieser Mittel ist es möglich gewesen, ein ganzes Dutzend Misstonsstellen zu unterhalten. Die Kölner Hauplstelle hat zu der vorgenannten Summe den größten Betrag geliefert, die Summe von 5170 Mark. Interessant waren u. A. die Ausführungen des Herrn Oberpfarrers Schmi tz, der an mehreren Beispielen nachwies, wie es in der Diaspora im Norden Deutschlands, in Sch.'eswig-Holstein, in Dänemark und in Schweden um die katholische Sache stände, und betonte, daß wir nicht erlahmen dürften, die Bestrebungen des Bonifatius-Sammelvereins nach besten Kr ästen zu fördern. Der hochselige Bischof v. Ketteler von Mainz reiste einmal durch Deutschland und Schleswig-Holstein. So kam er an die Grenzen von Dänemark und an einen Ort, der vollständig protestantisch war. Dort fand er eine katholische Kirche aus der Vergangenheit, welche aber zu protestantischem Gottesdienste benutzt wurde. Der hochselige Bischof trat in diese Kirche ein und fand unter dem Altar dieser Kirche den Leib eines Heiligen, in kostbare Gewänder eingehttllt, als Reliquie aufbewahrt. Sehr erschüttert war der Bischof darüber, dort, an einem Orte, wo kein katholisches Vaterunser mehr gebetet wirb, den Leib eines Heiligen zu finden, deffen Fest nicht mehr gefeiert und dessen Name nicht mehr genannt werde. Im Norden Deutschlands, in Schweden und Norwegen, finden wir heute noch in den protestantischen Gemeinden katholische Gebräuche fortleben, die beredtes Zeugniß dafür abgeben, daß früher dort nur Katholiken gewohnt. Ich hab, sagt der Redner, dort eine protestantische Kirche gefunden, wo der katholische Schmuck der Kirche noch unversehrt erhalten war. Ferner fand ich zu meiner größten Ueberraschung in Schweden eine prote- testantische Kirche, von deren Thürmen man drei Mal deS Tages den Angelus läutete. In Stockholm wird heute noch des Sonntags in einer Kirche des Morgens die 8 Uhr-Segensmesse geläutet, obwohl dort seit 300 Jahren keine hl. Messe mehr celebrirt worden ist. An den Wänden finden wir noch die Bilder der Mutter Gottes, des h. Joseph rc. Gehen wir wieder zurück nach Deutschland, dann finden