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Montag, den 2. Juli. 1888
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der
Katholiken Deutschlands
in
Freiburg im Breisgau.
Im Einvernehmen mit Seiner Durchlaucht Fürst Karl zu Löwenstein, dem Kommissar der Generalversammlung der Katholiken Deutschlands, hat das unterzeichnete Komitee zur Vorbereitung der diesjährigen 35. Generalversammlung bestimmt, daß dieselbe am 2.-6. September in hiesiger Stadt abgehalten werde.
Schon zweimal hatte Freiburg die Ehre, als Ort für die Generalversammlung ausersehen zu sein. Zum letzten Male war es der Fall in der für Deutschlands Katholiken unvergeßlichen Zeit des sogen. Kulturkampfes, der Zeit der Vergewaltigung unserer Kirche, im Jahre 1875. Nunmehr, in dem ereignißschweren Jahre 1888, das uns die Jubelfeier unseres hl. Vaters, aber auch den Tod zweier großen Kaiser gebracht hat, ergeht wiederum von Freiburg aus die Einladung an unsere katholischen Brüder im engeren und weiteren Vaterlande, sich einzu- stnden in der »Perle des Breisgaues", der lieblichen Stadt am Fuße des Schwarzwaldes.
Erprobt hat sich in einem harten und schweren Kampfe die unversiegbare, unsterbliche Kraft unserer Kirche, und sie wird sich erproben allüberall da, wo noch engherzige Gesinnung und offene Feindschaft jenes Maß der Freiheit ihr vorenthalten, auf das sie, um selber lebenskräftig zu sein und zu bleiben, nie und nimmer verzichten kann.
Bon der Ueberzeugung geleitet, daß mehr denn je ein fester Zusammenschluß Aller an Alle dermalen uns Roth thut, rufen wir daher den katholischen Männern Deutschlands in der Nähe und in der Ferne zu: Auf! lasset uns brüderlich die Hände reichen zum gemeinsamen Be- rathen unb Beschließen, Wirken und Schaffen, auf daß auch diese Generalversammlung gleich den früheren führe zum immer klareren und allgemeineren Erkennen der unserer heil. Kirche in Deutschland zum Wohle der Gesellschaft und des Staates zufallende.r Aufgabe, zur Förderung und Unterstützung all' jener katholischen Jnstüutio- nen und Vereinigungen, die dieser Aufgabe dienen, überhaupt zur Stärkung und Hebung des katholischen Bewußtseins und Lebens.
Das nähere Programm wird später bekannt gemacht werdön. .
Freiburg im Breisgau, 27. Ium 1888.
I« 1-k-ld-mitet ittr D-rbereit««, btt 35. etattalittfnmm« lang der Katholiken Deutschlands:
Dr. Friedr. Just. Knecht, Domkapitular und Geistl. Rath, Präsident;
Raban Graf von Helmstatt, Kammerherr und Mitglied der 1. Kammer, 1. Vizepräsident;
Franz Jos. Hutter, Berlagsbuchhändler, 2. Vizepräsident; Sekretär E. Karcher, Anwalt Ferd. Kopf und Redakteur
Frz. Meister, Schriftführer.
(Folgen weitere 80 Unterschriften.)
P. 8. Anmeldungen zu Reden, Anträge, sowie Anfragen jeder Art sind zu richten an den Präsidenten des Lokalkomitee's, Herrn Domkapitular Dr. Knecht —Freiburg i. B.
Der Neffe.
Kriminalroman von F. A
(51. Fortsetzung.)
„Ja, laßt uns fort!" rief Georg, „laßt mich wieder die Luft der Freiheit athmen, ich habe sie lange, lange entbehrt."
Nach wenigen Minuten lag das düstere Ge- richtrgebäude hinter ihnen und ein vor bi Ren Portal harrender Wagen brachte sie nach einem der am Alsterbasfin gelegenen Hotels. Tiefes Schweigen herrschte während der Fahrt. Georg blickte auf zum klaren Abendhimmel, an dem die Sterne heraufzogen, sog in langen Zügen die kräftige Herbstluft ein und schüttelte ab, was noch von grauer Asche auf ihm lag. Auch die Anderen waren viel zu sehr mit den eigenen Gedanken beschäftigt, um ihn in seinem stillen Sinnen zu stören.
Um so beredter war man, als fie in das leichterwärmte hell beleuchtete Zimmer traten, wo der Justizrath Lietzelmann und Edgar Wanderer die Ankommenden empfingen und ein festlich gedeckter Tisch ihrer harrte. Auch jetzt mußte Georg noch lange warten, ehe er fortlaufend und anschaulich
ä Der Gedankengang in der Erreh- klika „Ueber die menschliche Freiheit".*)
Wie alle die zahlreichen Hirtenschreiben des regierenden Papstes, so zeigt auch dessen neueste Encyklika über den Liberalismus, welche die Ueber- schrift trägt „De libertate humana“ und vom 20. Juni dieses Jahres datirt ist, einen außerordentlich klaren und streng philosophisch aufgebauten Gedankengang, den in der Kürze zu skiz- ziren namentlich auch deshalb sich empfehlen dürste, weil die Encyklika an Umfang die früheren über- trifft und den Raum einer mäßigen Broschüre einnimmt.
I.
Der hl. Vater geht davon aus, daß Freiheit sich nur bei vernünftigen Wesen finde, folglich auch beim Menschen, dem der freie Wille gestattet, der Vernunft entweder zu gehorchen oder entgegen zu handeln. Die wahre Freiheit hat den Menschen die Erlösung durch Jesus Christus gebracht, und die Kirche ist im Laufe der Geschichte deren Schützerin gewesen. Es ist Verkennung der That- sachen und der Wahrheit, zu behaupten, daß die Kirche der Freiheit schaden könne; der wahren Freiheit steht dieselbe nie entgegen, wohl aber den „Freiheiten", welche heutzutage mißbräuchlich mit diesem Namen belegt werden. In der Encyklika des hl. Vaters soll die moralische Freiheit be- handelt werden, welche einen Ausfluß der natürlichen Freiheit, jener Freiheit bildet, die derAn- theil der selbständigen, der Körpers nicht bedürfen- den unsterblichen Seele ist.
Weil die Kirche die Willensfreiheit stets streng vertheidigt hat, ist fie im Laufe der Zeit allen sektirerifchen Versuchen, diese Freiheit als beschränkt darzustellen, mit Energie entgegengetreten. Der hl. Vater erinnert an die Verdammung der manichäischen Irrlehren, des Jansenismus, des Fatalismus und an die positive Erklärung des Konzils von Trient über die Willensfreiheit.
Freiheit ist, wie der Papst sagt, nichts anderes, als die Befähigung, geeignete Mittel zum Zwecke zu wählen. Moralisch ist nur dasjenige, was einem gutem Zwecke dient, folglich müssen auch die Zwecke und die Mittel der moralischen Freiheit gute sein, nur auf diese kann sich die wahre Freiheit erstrecken. Die Thatsache, daß der
*) Nachdruck nicht gestattet.
erfuhr, auf welche Weise seine Unschuld an den Tag gekommen und die wahren Verbrecher dem Arme der Gerechtigkeit überliefert worden waren; aber er wußte sich zu bescheiden. Da war sein alter Vater, den er nie im Leben so mild, so heiter, so glücklich gesehen hatte wie jetzt; da war die Schwester, die sein Schutzgeist geworden; da war Meta, deren er in der Einsamkeit seines Kerkers mit so schmerzlicher Sehnsucht gedacht hatte. , ,,
Endlich gelangte man doch aber zum ruhigen Plaudern und Erzählen, und nun vernahm Georg mit Staunen und Grauen die lange Geschichte der Verbrechen, in welchen die Ermordung Schmittchen's eine Episode bildete. „Der eigentliche Mörder ist vor einer Stunde gestorben," schloß der Justizrath, der sich zul tzt des Wortes bemächtigt hatte, seine Erzählung, „sein Spießgeselle wird eine lange Reihe von Jahren auf dem Zuchthause zu verbringen haben."
„Der Arme!" rief Edgar bedauernd.
„Sie bemitleiden ihn noch?" fragte Vater Sonnenberg kopfschüttelnd.
Ja, das thue ich!" erklärte Wanderer mit Bestimmtheit, „ich weiß, daß er nicht böse von
Mensch Gute» und auch Böses wollen kann, ist eine Schwäche unseres menschlichen Willens, nicht, wie vielfach falsch behauptet wird, eine Vollkommenheit. Wenn letzteres richtig wäre, so müßten Gott und die seligen Geister, die nur das Gute, nie das Böse wollen können, an Vollkommenheit unter dem Menschen stehen, was eine Absurdität ist.
Angesichts dieser Unvollkommenheit des menschlichen Willens muß dahin gestrebt «erden, daß der Mensch seinen Willen zum Guten hinlenkt und vom Bösen ablenkt, und das dazu dienende Mittel nennen wir Gesetz. Das Gesetz beruht auf derWil- lcnsfreiheit, das nur seinen Trieben folgende Thier hat ein Gesetz nicht nöthig, ein Unsinn ist es aber auch nach der anderen Seite, zu sagen, wegen der Willensfreiheit bedarf es keines Gesetzes, eine solche Behauptung würde die lächerliche Folgerung ergeben, zur Freiheit sei er nöthig, keine Vernunft zu besitzen.
Die Grundlage aller Gesetze ist das vom Schöpfer in die Brust de» Menschen gelegte und durch die Offenbarung und die unfehlbare Kirche erläuterte Naturgesetz, au» ihm leiten sich alle menschlichen Gesetze ab, die mit ihm nicht in Widerspruch gerathen dürfen, wenn sie auf Gilttgkeit Anspruch machen wollen. War das Naturgesetz für den Einzelnen, das Individuum, bedeutet, das bedeutet das sich an das Naturgesetz anlehnende menschliche Gesetz fiir die menschlichen Gemeinschaften.
Das menschliche Gesetz kann
entweder da» Naturgesetz erklären und einschärfen, also unmittelbar von ihm ausgehen, oder neben dem Naturgesetze hergehen, oen jewei
ligen Umständen und Verhältnissen entsprechende Normen aufstellen, aber diese dürfen niemals direkt mit dem Naturgesetz in Kollision kommen.
Das Gesetz regelt die Freiheit, diese liegt also nicht in der Willkür de» Handeln», sondern in der Möglichkeit, mit Hilfe des göttlichen Gesetze» leichter den Vorschriften de» natürlichen, ewigen Gesetze» nachzuleben. Die Gesetze überhaupt sind in ihrer Bast» keine menschlichen Einrichtungen, sondern sie gehen auf eine ewige Vernunft, also auf Gott, die höchste Autorität und zugleich da» höchste Ziel, zurück. Diese Gesetze Gotte» hat die Kirche in voller Wahrheit und verkündet ste mit voller Zuverlässigkeit. Au» diesem Grunde ist die Kirche auch stet» die Schützerin der bürgerlichen und politischen Freiheit gewesen, wa» der Papst
Natnr, sondern nur roh und leidenschaftlich und ein willenloses Werkzeug in den Händen jene» Teufels in Menschengestalt war; ich beklage ihn, wenn ich bedenke, welche furchtbare Strafe es für den Seemann sein muß, zwischen engen Kerkerwänden eingeschlossen zu sein."
„Ich stimme Ihnen bei; nur wer selbst gefangen war, vermag e» zu ermessen, wie einem Gefangenen zu Muthe ist!" sagte Georg und reichte Edgar voll Hochachtung die Hand. So unsympatisch ihm der falsche Nisse seine» verstorbenen Freunde» gewesen war, so unwiderstehlich fühlte er sich von dem wirklichen Edgar Wanderer angezogen.
„Ich fahre morgen heim", sagte der alte Sonnenberg, indem er die Hand auf den Arm seine» Sohne» legte und diesen dadurch au» tiefem Brüten weckte, ich denke, Du kommst mit."
„Ja, Vater, ich begleite Euch, die Luft der Heimath wird mir gut thun", entgegnete Georg; aber der Justizrath rief lebhaft dazwischen:
„Halt, Herr Sonnenberg, dagegen protestire ich, Sie müssen noch vierzehn Tage mit der Hamburger Luft fürlieb nehmen, ich brauche Sie gar zu nothwendig bei Abwickelung der Geschäfte