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Sonnabend, den 21 April.
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setzung" aus einem kirchlichen'Amte, das sie nicht
. des Kirchenamtes untersagt, die „Absetzung" bleibt den kirchlichen Obern vorbehalten. Gegen diesen Artikel wurde von keiner Seite Widerspruch erhoben. Aber der findige Berichl- erstatter der Kommission, Abg. Kiefer, fand heraus, daß der Artikel noch mit einem Zusatz von Strafandrohungen bis zu einem halben Jahr Gefängniß I verziert werden könnte, was dann bis Kommission auch beantragte. Von kaiholischer Seite war, wie bei allen AenderungSvorschlägen der Kommission, auch hier Wiederherstellung der Regierungsentwurfs beantragt. Der Minister erklärte den Zusatz für überflüssig, aber die Kammer nahm ihn mit großer Majorität an. Ec wird wohl niemals zur praktischen Geltung kommen, aber er zeigt eben auch wieder die argwöhnische Aengstltchkeit der Liberalen.
Der wichtigste Artikel der ganzen Gesetzesvorlage, welcher sowohl in der allgemeinen Diskussion von 9 — */i3 Uhr, als auch in der Spezialdir- kuifion Nachmittags von 4—'/28 Uhr den größten Tycil aller Reden ausfüllte, war der Artikel 4. Und doch war derselbe so klein, so wenig, so armselig als nur möglich, aber er handelte halt von den Ordensgeistlichen. Es sollte in demselben der Regierung de Vollmacht gegeben weiden, wegen des großen Priestelma,igels die Zulassung von Ordensgeistlichen (aus deutschen Klöstern) zur Aushilfe und vorübergehend ausnahms- weife zu gestatten. Das war doch gcw ß sthr wenig, was hier den Katholiken geboten wurde. Aber die Angst vor den Mönchskutten ist bei diesen Kuüurkämpfern so groß, daß sie auch nicht einmal dieses W nige, diese so nothweniae AnS-
bamt schließlich von der Zweiten Kammer mit 51 diesem RegierunZSvorschlag nichts zu „verbeffern". Stimmen gegen 10 Stimmen angenommen worden. | Aehnltch ging cs auch mit Artikel 3, welcher
Artikel 1 sollte der Krrcye das Recht wieder ebenfalls einen Mißgriff der Kulturkampfgesetz' geben, daß sie Knabenseminare und Konvikte er- gebung wieder gut machen sollte. Ec handelt von richten dürfe, was ihr bekanntlich feit 14 Jahren denjenigen unglücklichen Priestern, welche :u einer oerboten roar. Denn dreMigen Knabenseminare, Zuchthausstrafe verurtheilt worden sind. Diesen welche letzt bestehen, find nur Prrvatanstalten ein- loll nach überstandener Zuchthausstrafe die Aus- zelner Geistlichen; ebenso auch das in Freiburg Übung des kirchlichen Amics im Großherzogthum bestehende Konvikt für die ThcMglestudlrenden der untersagt werden. Im früheren Gesetze war deren Universität. J.tzt stillte der Kirche das Recht Absetzung vom Kirchenamt ausgesprochen. Jetzt gegeben werden, solche Anstalten unter Leitung und hat die Regierung anerkannt, daß sie zur „Ab- Beaufsichtrgung der kirchlichen Obngkeit zu grün- setzung" aus einem kirchlichen Amte, das sie nicht u”d erhalten, natürlich nur au« kirchlichen verliehen hatte, keine Gewalt besitze, und hat deß- Mitteln. Der Staat grebt nichts dazu her als wegen in diesem Artikel nur die öffentliche „Aus- 1 "berein sehr weit- Übung" des Kirchenamtes untersagt, die „Absctz- gehendeS Aufsichtsrecht nach verschiedenen Paragraphen des Volksfchulgesttze», die in den Artikel 1 ausgenommen waren, vor. Mit großem Bedauern und Widerwillen sah man auf katholischer Seite diese aus burcaukratischem Bevocmundungr- geist hervorgehende, argwöhnische Ueberwachung der Kirche in ihrer Thätigkeit zur Heranbildung ihrer Priester, die Heranziehung des „Volksschulgesetz s" zur Gesetzgebung über Priesterseminare unb Konvikte, und nur um nicht das ganze FriedenSwerk scheitern zu machen, konnte man Solches annehmen. Deswegen enthielten sich die katholischen Abgeordneten jeder Antragstellung auf Verbesserung dieses Artikels, obgleich derselbe in freiheitlichem Sinne, im Geiste der Gerechtigkeit und de» Frieden« fihr verbesserungsbedürftig war.
Die Kommission aber war mit diesen Einschiän- kungen noch nicht zufrieden, sondern verlangte noch die Einschaltung verschiedener and rer Paragraphen j au« dem Volksschulgesctz, wodurch der Regierung ! ^ne wcit größere Befugniß zur Ueberwachung und Beaufsichtigung dieser kirchlichen Anhalten vergeh n wurde, gleichsam als ob diese Protestanten und Altkatholikn, welche die Mehrheit der Kom- wisfion aurmachlen, dafür sorgen müßten, daß der Herr Erzbischof keine unfähigen, keine unwissenden und keine unwürdigen Männer zu Vorstchein und Litern dieser Anstalten mache. Diese Ernschaltun- gen der Kommission wurden von den Abgeordneten der katholischen Volkspartei auf’« Entschiedenste vekämpft, und wurde der Antrag gestellt, die Re- üterungsvorlage einfach wieder herzustellen. Aber
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△ Die badische Kirchenvorlage ist gefallen!
Da« kleine Gesetz von vier Artikeln, welches die badische Regierung zur Beilegung der kirchlichen Beschwerden entworfen hatte und welches schon vorher seit bald einem Jahre in der Presse so viel Lärm verursachte, welche« in der Thronrede des Großherzogs bei Eröffnung des Landtags an erster Stelle angekündigt, kurz vor den Weihnachtsferien dem Landtage vorgelegt, schon wiederholt auf die Tagesordnung gefitzt und wieder verschoben wor- den war, cs ist j tzc endlich am Diensiaa, den 17 I tätbnliftfie Qn-Äo "V'......I ;"7*9 01111:1 regne, oer -Vertreter der
April, in langer neunstündiger Satzung berathen scheint'S von der Kirche Zeinen Widerstand^ welcher » t^e#ttWW‘
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armselige Rumpf, den dieKommission daraus ge- eÄfbt’VÄ Ubron\Ofiaiiber,
m°-ht hatte. Das ganze Gesetz, wie es von der Gastlichen «?»chfal U0"
Regierung vorgAegt worden, war schon sehr dürf- beschloss t und hat bisher bestandet 2 S Linterer Flind L
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LIL«IL»SÄÄM sechs Katholiken, darunter solche, von denen man es nicht erwartet hätte, von denen es namentlich auch ihre katholischen Wähler nicht ermattet hatten, nämlich: Belzer, Groß, Kriech le, Kübler, Müller von Radolfzell und Pfister. Unter denen, welche für den Regierungsentwurf stimmten, befanden sich merkwür- o.ger W.ise nur zwei Staatsbeamte und ein Richter, nämlich der Abg. Joos, welcher selber an der Ausarbeitung der Regierungsvorlage und an deren Vertheidigung in der Kommission thätigen Antheil gehabt hatte, der Oberstaatsanwalt von Neubronn und Oberamtsrichter Lauck, wozu auch noch der Oberhofgerichtsrath a. D. Betzin- g er gerechnet werden kann. Daß in dieser Kammer, die so viele Beamte enthält, daß sie mit Recht eme Beamtenkammer genannt werden kann (sie enthält 17 Staatsbeamte und 17 Gemeinde- beamte), sich nur drei aktive Beamte für die Regierung erklärten, während dreizehn Staats- beamte gegen die Regierungsvorlage stimmt en, das ist allerdings sehr auffallend und findet vielleicht darin seine Erklärung, was unter oen liberalen Abgeordneten herumgesagt wurde SlaatSminister Turban habe versichert, es liege der Regierung nicht viel an dem Artikel 4, der könnte also auch abgelehnt werden.
Dann wäre es ja richtig, was der Abg. Fieser gesagt hat, sie befänden sich mit Ablehnung dieses Artikels nicht in Opposiiion gegen die Regierung. Aber was soll man denn von einem M.nisterium denken, welche« zuerst eine solche Gesetzesvorlage mit dem E-zbischof verabredet, in langen Unterhandlungen an dessen Forderungen abmarktet endlich eine« „harmlosen" Rest bewilligt, diese Vorlage in der Thronrede mit großer Wichtigkeit ankündigt, bei der endlichen Einbringung in der Kammer feierlicherklärt, die Rgierung stehe solidarisch (d. h. gemeinsam) dafür em, und schließlich ojne thatkräftige« Einwirken zusieht, wie di.se Vorlage in der Kammer beseitigt wird? S hr auffallend war es jedenfalls, daß StaatS- minster Turban während oer ganzen langen Verhandlung von Morgen« 9 Uhr bi» Abend» halb 8 Uhr neben seinem Kollegen Rokk auf der Regierungslank saß und kein einzige« Wort sprach.
dieser Antrag fand im Hause keine Unterstützung, , Hilfe gestatten wollen wesinalb die ÄnmmifRnn h ->« und s° wurde Artikel 1 in der verschärften Fassung Strich de» g°nr'enLÄL " ^omwt'sion angenommen und nur die kalho- Jedoch war die« doch auch den einsichtsvolleren ft mmkn baaMen bet Bruchsal) gerechteren Mitgliedern der nationalliberalen Partei
U'^n dagegen. zu stark, deßhalb wurden von zwei verschiedenen
Artikel 2 wurde ohne wertere Diskussion in der Seiten gleichlautend zwei Anträge auf Wieder- ü°n der Regierung vorgeschlagenen Fassung an- Herstellung de» Regiernngsentwutts einaebracht genommen. Er hat weniger praktische al« viel- einmal von den neun Mitgliedern der katholischen
.grundsätzliche Bedeutung, indem er ein un- Volkspartei, dann aber auch von zehn Mitgliedern nöthl ge« Gesetz, welches man rm Elfer des der nationalliberalen Partei. Der einzige Vertreter ÄU tUuara’hS g^scho^n hatte, von welchem aber der demokratischen Partei schloß sich diesem An- gemacht worden war, wieder trage an, so daß im Ganzen zwanzig Abgeordnete abschaffte. Al« man im Anfang der siebenziger für die Regierungsvorlage stimmten ^abe/ einund- verschiedenen harten Gesetze gegen die | vierzig dagegen. Einer^fehlte, der Vertreter der