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Dienstag, den 3. April.
1888
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Der Gnadenerlaß des Kaisers Friedrich.
Der soeben veröffentlichte, langerwartete und vom 31. März datirte „Allerhöchste Gnadenerlaß" hat nach dem .ReichSanz/ folgenden Wortlaut:
„Wir Friedrich, von Gottes Gnaden König von Preußen :c. woll.-n, um Unseren Regierungsantritt durch einen Akt umfassender Gnade zu bezeichnen,
I. allen denjenigen Personen, welche bis zum heutigen Tage
wegen Beleidigung der Majestät oder eines Mitgliedes des Königlichen Hauses (88 95, 97 des Strafgesetzbuchs),
wegen Verbrechen oder Vergehen in Bezug auf die Ausübung der staatsbürgerlichen Rechte ($§ 105—109 des Strafgesetzbuchs),
wegen der in den §§ 110, 112, 113, 114, 115, 116 und in den §§ 123, 130, 130a, 131 des Strafgesetzbuchs als Widerstand gegen die Staatsgewalt oder als Verletzung der öffentlichen Ordnung be- zeichneten Verbrechen und Vergehen,
wegen der in den 88 196, 197 des Strafgesetzbuchs gedachten Beleidigungen,
wegen der mittelst der Presse begangenen oder in dem Reichsgesetz über die Presse vom 7. Mai 1874 (Reichs-Gesetzblatt Seite 65) vorgesehenen Vergehen und Uebertretungen,
wegen der nach der Verordnung vom 11. März h 1850, betreffend das VersammlungS- und Vereinigungs
recht (Gesetz-Sammlung Seite 277), strafbaren Handlungen,
durch Erkenntniß oder Strafbefehl eines preußischen Civil- gerichts zu Freiheits- oder Geldstrafen rechtskräftig ver- urtheilt sind, diese Strafen, soweit sie noch nicht vollstreckt sind, unter Niederschlagung der noch rückständigen Kosten in Gnaden erlassen, ihnen auch die etwa aberkannten bürgerlichen Ehrenrechte wiederverleihen und die etwa ausgesprochene Zulässigkeit der Stellung unter Polizeiaufsicht aufheben.
Ist wegen einer unter die vorstehende Bestimmung fallenden und wegen einer anderen strafbaren Handlung auf eine Gesammtstrafe erkannt, so ist der wegen der ersteren Handlung verhängte Theil dieser Strafe als erlassen anzusehen, gleichviel, ob derselbe im Sinne des $ 74 des Strafgesetzbuchs die erkannte schwerste Strafe «der deren Erhöhung darfiellt. Im Zweifelsfalle ist durch den Justizminister Unsere Entschließung einzuholen.
Auch wollen Wir die von Amtswegen zu stellenden Anträge des Justiz-Ministers bezüglich solcher Verurthei- lungen erwarten, welche erst nach dem heutigen Tage «egen einer vor demselben begangenen, unter die vorstehende Bestimmung fallenden strafbaren Handlung er
Akk Mfromister.
Der alte Feldmarschall Blücher liebte außer feinen wackern „Jungen", wie er seine Reiter nannte, bekanntlich drei Dinge über Alles: ein Glas Wein, da» Spiel und «ine Pfeife Taback. Wein und Spiel mußte er sich nicht selten versagen, wenn er, trotzdem, daß er Feldmarschall «ar, eben kein Geld hatte, wa» ihm nicht selten passirte. Jedoch seine Pfeife Taback hätte er nicht missen können, die mußte erhaben, wenigsten»ein paar Züge, bevor er etwa» unternahm. Dabei «ar er aber durchaus kein Liebhaber von kostbarem Pfeisingerälh, und am liebsten rauchte er aus •wer langen holländischen Thonpfeife.
Der alte Haudegen halte sich unter seinen »Jungen" einen eigenen „Pipenmeister" erwählt, der die Aussicht über eine lange Kiste wohlverpackter Thonpseifen führte, da» kostbarste Stück der Blücher'schen Feld Eqmpage. Dieser Pfeifenmeister zur Zeit de» Befteiungskriege» ein Rostocker, »ie Blücher selbst, und Niemand war dem alten wben mehr ergeben und kannte so gut dtffen ^inere Eigenschaften, als Christian Hennemann.
verwaltete sein Amt als Pfeifenmeister mit ipWer Treue und einem fast fanatischen Eifer;
folgen oder welche erst nach diesem Tage rechtskräftig wert en.
II. Ferner wollen Wir denjenigen Personen, gegen welche bis zum heutigen Tage wegen Uebertretungen Haftoder Geldstrafen oder wegen anderer als der unter I bezeichneten Vergehen Freiheitsstrafen von nicht mehr als sechs Wochen oder Geldstrafen von nicht mehr als Einhundertfünfzig Mark oder beide Strafen vereinigt von einem preußischen Civilgericht rechtskräftig verhängt worden sind, diese Strafen, soweit sie noch nicht vollstreckt sind, und die noch rückständigen Kosten in Gnaden erlassen.
Auf vorsätzliche Körperverletzungen und auf Beleidigungen findet dies nur dann Anwendung, wenn der Ver- urtheilte die Berzichtleistung des Verletzten auf die Bestrafung beibringt.
Haftstrafen bleiben von dieser Gnadenerweisung ausgeschlossen, fofern zugleich auf Ueberweisung an die Landes-Polizeibehörde erkannt ist.
Ist in einer Entscheidung dieVerurtheilung wegen mehrerer strafbaren Handlungen ausgesprochen, so greift diese Gnadenerweisung nur Platz, sofern die Strafe insgesammt das oben bezeichnete Maß nicht übersteigt.
III. Soweit dritten Personen aus einer Entscheidung gesetzlich ein Anspruch erwachsen ist, wie bei Forstdiebstählen an Gemeinde- oder Privateigenthum (8 34 des Gesetzes vom 15. April 1878, Gesetz-Samml. Seite 222) behält es dabei sein Bewenden.
IV. Auf die von einem der gemeinschaftlichen Landgerichte zu Meiningm und Rudolstadt oder von einem der gemeinschaftlichen Schwurgerichte zu Meiningen und Gera erkannten Strafen findet dieser Erlaß Anwendung, sofern nach den mit den betheiligten Regierungen getroffenen Vereinbarungen die Ausübung des Begnadigungsrechts in dem betreffenden Falle Uns zusteht.
Unser Staatsministerium hat für die schleunige Bekanntmachung und Ausführung dieses Erlaffes Sorge, zu tragen.
Gegeben Eharlottenburg, den 31. März 1888.
’*’* Friedrich.
von Bismarck, von Maybach. Lucius, von Friedberg, von Boetticher. von Goßler. von Scholz.
Bronsart von Schellendorff,
Deutsches Reich.
Berlin, 2. April.
• Die Nachrichten aus den Ueberschwem- mungSgebieten lauten noch immer sehr traurig. Wenn auch in einzelnen Gegenden ein augenblicklicher Stillstand und Fallen de» Wasser» eingetreten ist, so wächst an anderen Stellen die Hochflulh doch noch. Der Nothstand der von der Ueber- schwemmung Betroffenen ist ein großer, besonders in den Kreisen Marienburg und Elbing. Von dem Oberpräsidenten des Reg.-Bezirks Danzig v. Ernsthausen ist der ,D. S? ein Schreiben zuge- gangen, demzufolge die rechtsseitige Nogatniederung
die Kiste mit den zerbrechlichen Rauchrnstrumenten war sein höchstes Gut, und der wäre seines Lebens nicht sicher gewesen, der sie beschädigt oder versucht hätte, auch nur einen Stummel daraus zu entwenden.
Es war die Gewohnheit de» alten „Vorwärts", vor jedem ernsten Angriffe sich eine neue lange Pfeife stopfen zu lassen, au» dieser rauchte er einige Züge, gab sie dann noch brennend seinem Hennemann, fitzte sich im Sattel zurecht, zog seinen Säbel, und mit dem kräftigen Rufe: „Vorwärts, meine Jungen!" stürmte er auf den Feind los und schlug, bis nichts mehr zu schlagen war. —
An jenem denkwürdigen Morgen der Schlacht bei La belle Alliance hatte Hennemann seinem Gebieter eben die Pfeife dargeboten, als eine Kanonenkugel dicht neben ihm in die Erde schlug, so daß Erde und Kie» ihn und seinen Schimmel über und über bedeckten. Der Schimmel machte einen mächtigen Seitensprung und die schöne neue Pfeife zerbrach, ehe der alte Held noch einen Zug daraus gethan hatte. Blücher sagte zu seinem Pfeifen- meister: „Stoppe mich eene neue Pfeife, brenne sie mich an und warte hier eenen Ojenblick uff mich, ick will blos die französische Jrodians mal
in den Kreisen Marienburg und Elbing bei weitem am meisten von der Überschwemmung betroffen ist. „Diese Niederung", heißt es in dem erwähnten Schreiben, „umfaßt 7 Quadratmeilen mit einer ländlichen Bevölkerung von 20,000 Seelen und hat eine so tiefe Lage, daß da» Wasser in ihrem größten Theile nur durch Aur- pumpen zu entfernen ist. Hierzu sind aber Monate erforderlich, so daß nicht nur die Wintersaaten verloren sind, sondern auch die rechtzeitige Bestellung der Sommerung unmöglich ist. Die Verluste an Gebäuden, Vieh und Vorräthen, sowie die Beschädigungen des Grund und Boden» durch Auskolkungen und Versandungen sind wegen des Wafferstandes auch nicht annähernd zu übersehen. Ein großer Theil der Bevölkerung ist bei völliger Erwerbslosigkeit in bitterster Roth." Aus Danzig wird ferner gemeldet, daß infolge eines Durchbruchs der Radaune ein Theil der Stadt überschwemmt ist. Aus Posen wird berichtet, daß die Warthe gefallen und weitere Gefahr beseitigt ist. Die Zahl der Obdachlosen wird auf 3000 angegeben. Gestern wurden vier Leichen aus dem Wasser gezogen. Bei Landsberg hat die Warthe den höchsten Wafferstand seit 100 Jahren erreicht. Stolz ist durch den Stolze fluß theilweise überfluthet. Die tiefer gelegenen Straßen stehen metertief unter dem Wasser. In der Töpferstraße ist ein Haus eingestürzt. Die Wipper hat bei Varzin die Dämme der dem Fürsten Bismarck gehörigen drei großen Mühlen und Holzschleifereien mit fortgeriffen und dadurch Hunderte von Arbeitern außer Thätigkeit gesetzt. In Bcomberg ist die Brahe über die Ufer gestiegen, auch Krone ist durch den Brahefluß überfluthet. Aus Schlesien wird gemeldet, daß die Ufergebiete der Reise und Oder bedroht sind. Was das Ueber- schwemmungsgebiet der Elbe anbelangt, so sind die sämmtlichen Eisverstopfungen gelöst. Da» eigentliche Hochwaffer ist noch zu erwarten. Die bisherigen Hochfluthen waren nur durch lokale Eisverflopfungen erzeugt. Man blickt mit Besorgniß in die Zukunft.
• Em in vielen Städten der Reiche» verbreitete« sozialdemokratisches Flugblatt mit der Ueberschrist „An das Volk" stellt sich als eine ebenso dreiste als thöcichte Antwort auf da» Manifest Kaiser Friedrichs's dar, dessen edle Absichten mit aberwitzigen Tiraden verspottet werden.
jagen. Vorwärts, Jungens!" Und damit ging es vorwärts und immer vorwärts und immer weiter, so daß die Jagd nicht „einen Augenblick", sondern einen ganzen heißen Tag währte.
Endlich war die Schlacht geschlagen, bei dem zerschossenen Wirthshause La belle Alliance trafen sich die Sieger, Blücher und Wellington, und wünschten einander Glück zum großen gelungenen Werke. — „Deine Burschen hieben ein wie die leibhaftigen Teufel!" sprach Wellington. — „Ja, stehst du, das ist ihre Sache", erwiderte Blücher; „aber ob eener unter ihnen so fest und ruhig da- stehen würde im furchtbaren Kugelregen, wie beene Schotten, bet weeß ick denn doch nich, so brao sie och immer sind". — „Es sind gute disziplinirte Leute", erwiderte Wellington und erkündigte sich rann nach Blücher's früherer Stellung, die es ihm möglich gemacht, einen so meisterhaften und erfolgreichen Angriff auszuführen. Blücher, dessen Sache eine weitläufige Schilderung nicht war, sagte: „Nun, ick stand nich weit von hier uff eener mit Busch bewachsenen Anhöhe, und wir können ja gleich hinüberreiten, daß du dir das Ding anstehft". — Damit gab er seinem Schimmel die Sporen, Wellington folgte ihm nach und bald erreichten sie mit ihrer Begleitung den Platz.—