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Freitag, den 2. März.
1888
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* Der Schulantrag des Centrums, dkffen Wortlaut bereit« mitgetheilt wurde, nimmt da« Recht der Leitung de« religiösen Unterrichts in den Volksschulen nicht für die katholische Kirche allein in Anspruch, sondern für alle Religionsgesellschaften im Staate gleichmäßig. Er verlangt ferner nichts Neues, sondern nur die loyale Ausführung de» alten Artikels 24 der preußischen Verfassungsurkunde, wonach „den religiösen Unterricht in der Volksschule die betr. Religionsgesellschaften selbst leiten" sollen. Was die Falk'sche Aera aus diesem den Religionsgesellschaften, also auch der katholischen Kirche, garantirten Rechte der Leitung des Religionsunterrichte« gemacht hat, ist ein fast beispielloses Muster gewaltsamer Verfassungsinter- pretation. Hierbei ist allerdings anzuerkennen, daß auch auf dem Gebiete der Schule in Preußen Manches besser geworden ist, seitdem ein anderer Geist in den höheren Regionen herrscht; aber leider liegt vielfach die Schule in Preußen in den Banden des Kulturkampfes.
Wenn also nun die Centrumspartei die Verwirklichung des im Art. 24 der Verfassung garantirten natürlichen und historischen Rechtes der Kirche in Bezug auf den religiösen Unterricht in der Volksschule „in vollem Umfange beansprucht, so macht sie nur ein anerkanntermaßen bestehendes Recht geltend. Die kuiturkämpferischen Phrasen von „Friedensstörung", „ultramontanem .Vorstoß", hierarchischer Herrschsucht", wie wir sie jetzt bereits in nationalliberalen Blättern gegen den Antrag aufmarschiren sehen, können daran nichts ändern. Der Art. 24 besteht zu Recht, und für jeden ehrlichen Polrtiker kann es nur zwei Möglichkeiten geben: entweder er wird strikt aur- geführt oder man hebt ihn auf. Der bestehende Widerspruch zwischen Grundgesetz und staatlicher Praxis kann auf die Dauer nicht aufrecht erhalten bleiben.
Was den näheren Inhalt des Schulantrages anbelangt, so fordert das Centrum bekanntlich vier Befugnisse für die kirchlichen Behörden. Alle diese Befugnisse folgen ganz naturgemäß aus der selbstverständlichen Aufgabe der Kirche, den Unterricht in den religiösen Wahrheiten entweder selbst zu ertheilen, oder die Ertheilung deffetben zu überwachen. Wer die Pflicht und das Recht der Kirche zur Ertheilung und Ueberwachung des Religions
unterrichtes leugnet, rüttelt an dem großen göttlichen Lehrauftrage: „Lehret alle Völker rc.
Daß es sich bei den für die Kirchen beanspruchten Befugnissen nur um die Frage des Religionsunterrichtes handelt, ergibt sich aus dem Anträge selbst. Derselbe bezwecke keineswegs, einen noch über den Religionsunterricht hinausgehenden kirchlichen Antheil an der Schulleitung geltend zu machen. Nur insoweit der Volksschullehrer zugleich Religionslehrer sein soll, als welcher er eine» ausdrücklichen oder stillschweigenden kirchlichen Auftrages bedarf, soll er dem eventuellen Einspruch der kirchlichen Behörden unterworfen sein. Wir brauchen hier wohl kaum darauf hinzuweisen, daß der Staat gegen kirchliche Organe Einspruchsrechte geltend macht, obgleich diese keinerlei staatliche Funktionen wahrnehmen. Es sollte ganz selbstverständlich sein, daß der Staat keinen Lehrer zum Religionsunterricht zuläßt, dem die Kirche die Misaia canonica entzogen hat.
Weiterhin versteht es sich eigentlich auch von selbst, daß die Kirche allein das Recht haben kann, die Organe zu bestimmen, welche in den einzelnen Volksschulen den Religionsunterricht zu „leiten" haben; die gegenwärtige preußische Praxis, wonach der Staat nach Gutdünken dem einen Geistlichen die Erlaubniß gibt, dem anderen sie verweigert, ist auf die Dauer unhaltbar. In anderen deutschen Staaten ist diese Frage, wenn auch nicht gerade mustergiltig, so doch weit mehr nach Recht und Billigkeit geregelt. Daß endlich die' „Leitung" de» Religionsunterrichtes nicht bloß in einem unthätigen Zuschauen und Zuhören, sondern in einer wirklichen Ueberwachung und Bc- aufsichtigung des unterrichtenden Lehrer« bestehen soll, sowie vor allem auch die Bestimmung über die Art de« Unterrichts und den Gebrauch der Lehrmittel in sich schließen muß, bedarf keiner Rechtfertigung.
Von der gegenwärtigen Mehrheit des preußischen Landtages ist allerdings ein Eingehen auf diese berechtigten Forderungen nicht zu erhoffen. Aber in einem Ansturm sind auch die Maigesctze nicht zu Fall gekommen; wie hier, so wird es auch dort eine« standhaften, ausdauernden Kampfes be- dürfen, um neben dem kirchlichen Rechte auch dem Prinzip der wahren Freiheit Geltung zu verschaffen. Was augenblicklich nicht erreicht werden kann, wird hoffentlich später erreicht werden. Die
Landtags-Neuwahlen im nächsten Herbst bieten den Wählern Gelegenheit, das ihrige zur Erfüllung dieser Hoffnung beizutragen.
Deutsches Reich.
Berlin, 1. März.
* Die Nachrichten aus San Remo lauten immer untröstlicher. Leider scheint au» den betr. Meldungen de» , Reichsanzeigers' hervorzugehen, daß niemals die volle Wahrheit gesagt wird. Die Aerzte scheinen bei der Beurtheilung der Natur und Schwere de» Leiden» sehr uneinig zu sein. Prof. Kußmaul konstatirte bekanntlich, daß seine Untersuchung keine Zeichen einer Lungenaffektton ergeben habe. Wie anderweitig glaubwürdig gemeldet nird, kommen Husten und Auswurf nicht aus der Lunge, sondern aus dem kranken Halse, und es dürfte somit von den gefürchteten Fällen derjenige eingetreten sein, in welchem die Auflösung des kranken Kehlkopfes so weit fortgeschritten ist, daß die Wucherungen in andere wichtige Organe des Halse» vorzudringen drohen. Dieses erhält seine Bestätigung durch eine dem ,Fr. Jl.' aus San Remo zugekommene und aus „bester Quelle" stammende Privatmiltheilung, wonach „leider mit der erschütternden Annahme zu rechnen sei, daß das Leben des hohen Leidenden nur noch nach Wochen bemessen werden kann. Der ganze Kehlkopf ist bereits in weit vorgeschrittenem Maße von der tückischen Krankheit zersetzt und weiter unten im Schlund hat sich ein» neue Wucherung gezeigt, die jedenfalls die Gefahr der Katastrophe näher treten läßt." Aus Vorstehendem ist leider dietraurigeWahrheitnicht mehr abzuleugnen, daß das Leben des Kronprinzen nicht mehr lange Zeit dauern wird und müssen wir uns daher auf das Schlimmste gefaßt machen. Prinz Wilhelm ist wie schon erwähnt, nach den Beerdigungsfeierlichkeiten in Karlsruhe nach San Remo an da» Krankenbett feines theuren Vater» geeilt.
* Der Korrespondent de» ,B. T.' erklärt in seinem heutigen Berichte aus San Remo, daß seit gestern Nachmittag sämmtlichen Aerzten des Kronprinzen von hoher Stelle verboten wurde, irgend Jemandem auch nur ein Wort über die Krankheit des Kronprinzen in Zukunft mitzu- theilen. Diese Nachricht findet ihre Bestätigung auch in anderen Blättern.
Sin „sGechtes toe“.
Erzählung von Rhönänus.
(3. Fortsetzung.)
Doch was hals's, daß wieder einmal der aufsteigende Sturm beschworen war l Der Vogel war einmal flügge geworden und er wollte sich ein eigenes Nest bauen. Die Kindesliebe bekam einen gefährlichen Nebenbuhler, dessen Einflüsterungen noch selten ein junges Herz widerstanden hat. Wenn's auch lange verschwiegen blieb, einmal mußte doch Farbe bekannt werden. Als wieder das Gespiäh darauf kam, wo keine ungebetenen Lauscher da waren, da sagte er auf alles Ein- Und Zureden: „Es thut doch nimmer gut, ich kann doch nicht ewig ledig bleiben; ich will nicht warten, bis ich die Völker aus dem Hause gebracht habe — das dauert noch 6 Jahre. Ta droben 'n Steina': sitzt ein B irschchen, zwei Jahre jünger
ich, ein Schulhäuschen wie eine Schäfershütte, hat auch schon geherrathet, und ich bin doch ein anderer Mann wie der."
»Ja — Sie sind schon ein bischen mehr trocken Mter den Ohren, aber deshalb presstrt's doch nicht. Denken Sie an mich. Wenn auch die Mutier so
recht vom Herzensgrund dem Sohne eine Straf- predigt hält, da« kränkt und beißt doch nicht so, al« wenn eine Frau in ihrem Eigensinne dem Manne eine rechte „Pröbelsuppe" anrichtet."
„Ah, die mein' ist nicht so," fuhr er heraus. „Weil'« nun doch verplaudert ist," meinte er auf '08 Lachen des Kaplans, „so will ich Ihnen Alle» ägen. Als ich drunten in Dornau war, bevor ich sicher kam, lernte ich ein Mädchen kennen; Sie wissen'» ja, wie's geht," ahmte er seine Mutter nach, welche nach jedem zweiten Satze diese Eir- chaltung machte, was oft bei ernsten Sachen recht dmisch wirkte. „Es war das schönste Haus im Dorfe, nicht bloß äußerlich, auch im Innern — All » reinlich, schmuck und von Wohlstand zeugend. Ein Vater, der noch über einen Dorfschulzen ist in Haltung und Sprache; eine kluge und geschickte Hausfrau, die ihren Töchtern Alles beibrachte, was sie für eine bessere Haushaltung brauchten. Ich kam öfter hin, war ja die einzige Ansprache, die ich in dem kleinen Orte hatte, die Leute gefielen mir, besonders dis älteste Tochter — keine Schönheit, aber ein saubere«, anstelliges Mädchen, keine so gewöhnliche „Bauerstrampel" — kurzum, ich habe sie lieb gewonnen, habe ihr's Heirathen
versprochen und das will ich auch halten. Soll ich noch länger warten? Sehen Sie, Herr Kaplan, das Dornau ist bloß 20 Minuten von hier. Wenn ich Mittwoch und Samstag Mittag« frei habe, denke ich, machst einen Spaziergang, und ehe ich mich versehe, bin ich wieder drunten. Ich habe zwar kein Geheimniß daraus gemacht, die Leute wissen's — aber das Geläuf hin und wieder, dar paßt mir nicht."
„Glaub's wohl," stichelte der Kaplan.
„Nein, so mein' ich'» nicht," parirte er, „ich meins, es ist b.ssm, die Schulkinder sagen, unser Lehrer hat eine Feau, statt daß fie sagen, er hat eine Bkanntschaft. Uno dann, die Dornauec Burschen sind mir ohnedies neidisch, daß ich ihnen eine wegschnappe, am End' krieg ich auch noch einmal meine „Schmiß", und dann hab' ich zu Lebtag an dem Spott zu tragen — Sie kennen ja die Rhöner."
Gegen solche Gründe war freilich schwer aufzukommen. Und als wieder einmal die alte Mutter dem Kaplan dar Frühstück austrug, kam die Sache auch hier zur Sprache, aber in anderer W ise. Hier war cs die Mutter, die Anrecht auf die Kinder so lange als möglich behalten wollte. „Nicht