Donnerstag, den 1. März.
M 50.
1888
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* Der Gesetzentwurf über die Koste» der kgl. Polizeiverwaltungen in Stadtgemeinden,
»elcher, wie bekannt, vom preußischen Abgeocd- netenhause einer Kommission von 21 Mitgliedern zur Vorberathung überwiesen wurde, findet in der »Franks. Ztg.' eine scharfe Kritik. Wir lasten den bezüglichen Artikel hier folgen, indem wir ihn der besonderen Aufmerksamkeit und Beachtung de» »Fuldaer Kreisblattes' empfehlen. Die ,Frkf. Ztg.' schreibt:
„Wie die Leidensgeschichte der Arbeiterschutzgesetzgebung »erkundet, was es mit der so feierlich proklamirten „Fürsorge für die Schwachen" auf sich hat, so erhält ein anderes Schlagwort unserer Wirthschafts- und Finanzpolitik, die „Entlastung der Kommunen", seine Illustration durch den Gesetzentwurf über anderweitige Bertheilung der Polizeilasten in den Städten, welche staatliche Polizeiverwaltung haben. Auch hier heißt es nicht etwa: Wer da nicht hat, dem soll gegeben werden, sondern kurzweg: Wer da hat, dem wird genommen, und der glückliche Gewinner ist wie gewöhnlich Herr Fiskus.
Blickt man auf die Vorgeschichte dieses Gesetzes, so ergibt sich Zweierlei. Schon seit länger als zwanzig Jahren dringt man im Landtag darauf, daß die Bertheilung der Polizeikosten zwischen Staat und Gemeinde gesetzlich geregelt werde. Die Anregung ging meist von den Vertretern solcher Kommunen aus, die keine staatliche Polizei haben und alle Kosten der Polize Verwaltung aus Gemeinde- Mitteln bestreiten müffen. Diese fanden sich benachtheiligt, sie erblickten in der Einrichtung königlicher Polizeiverwaltungen eine Bevorzugung der betreffenden Gemeinden und ließen außer Acht, daß es sich dabei doch auch, und zwar wesentlich, um ein staatliches Bedürfaiß handelt, das auch aus staatlichen Mitteln brsriedigt w-rden muß. Niemand wird doch behaupten, die Regierung habe Berlin, Breslau, Frankfurt u. s. w. die eigene Verwaltung der Polizei genommen und sich angeeignet, um jenen Kommunen materielle Vortheile zuzuwenden.
Allerdings, die Ungleichheit in der Belastung der Kommunen für Polizeizwecke ist nicht zu bestreiten. Aber es ist nicht zu übersehen, daß diese Anomalie etwas Vereinzeltes ist. Bus Staatsmitteln wird die gesammte Gens- darmerie, die den Polizeidienst in den Landbezirken zu »ersehen hat, bezahlt und unterhalten, :n der Provinz Posen wird die Polizeiverwaltung auf dem Lande durch besondere staatliche Beamte, die Distriktskommiffare, geführt und aus Staatsmitteln erhalten die Kreise für Erfüllung ihrer polizeilichen Aufgaben Zuschüffe, die sich auf Millionen belaufen. Was würde man wohl sagen, wenn die Forderung gestellt würde, die Kreise zur Bestreitung eines Theileü der Kosten des Gensdarmerie- wesens heranzuziehen?
Der Landtag hat nun wiederholt im Laufe der Jahre die Regierung aufgefordert, durch ein Gesetz die Betheiligung des Staates und der Gemeinden an den Kostender
Ei» „Mchtrs lcdcn".
Erzählung von Rhönanus.
(2. Fortsetzung.)
2. Kapitel.
Ruhige Tage und — doch Stürme.
„Nun sagen Sie mir, Herr Lehrer, — Sie find ja blutjung, — wie haben Sie sich denn eingerichtet mit Ihrer Häuslichkeit? Esi n Sie im Wirthshaus oder beim Schulzen, ober sind Sie Ihr eigener Mundkoch?" So fragte der neue Kaplan, als er zum erst-nmale mit dem kaum 20jädrigen L hrer seines Fsiials zuiammensaß.
„Ich?" antwortete er, „ich hab' meine alte Mutter bei mir."
. „Da sind Sie ja gut besorgt, haben Ihre Oed- nnng und Pfl'ge, — ist viel werth."
- „Ja, ich hab' auch noch eine alte Großmutter", fügte er bei.
„Um so bester, vier Hände zur Bedienung!" ' „Ich hab' aber auch noch drei Kinder zu er- Nähren", sagte er lächelnd.
„Wie? was?" rief der Kaplan ganz erstaunt.
„Ja, meine drei Geschwister", lautete die 6c« Gärung: „das kleinste 6 Jahre alt, dann der Friedel, so ein Schnapperchen (er hatte nämlich
königlichen Polizeiverwaltungen, zugleich aber auch die Mitwirkung der Kommunen bei der Feststellung der ihnen zur Last fallenden Ausgaben angemessen zu regeln. Man ging dabei von dem Grundsatz aus, daß zum Mitthaten auch ein Mitrathen gehöre, daß die Auflegung von Lasten, die von zwei Faktoren zu tragen sind, nicht einseitig in das Belieben des einen dieser Faktoren gestellt werden dürfe. Die Städte mit eigener Polizei haben selbstständig über den Bedarf zu bestimmen, die Städte mit königlicher Polizei konnten auf ein solches Recht keinen Anspruch erheben, so lange der Staat die persönlichen Kosten trug; soweit eine Erhöhung derselben die Steigerung der sachlichen Kosten auferlegen will, muß billiger Weise ihnen auch ein Recht zugestehen, bei der Festsetzung dieser Kosten mNzuiprechen. Das war in dem Beschluß des Landtags vom Jahre 1869 auch anerkannt worden.
Die Regierung war auch früher schon geneigt, den Wünschen des Landtags zu entsprechen, aber sie hat oft versichert, mehr als ein Viertel der Gesammtkosten der Polizeiverwaltung könne man den Städten mit staatlicher Polizei nicht auferlegen, ja dieser Satz sei wohl schon zu hoch gegriffen. So äußerte sie zu einer Zeit, als von der Entlastung der Kommunen noch nicht die Rede war; als die neue Zoll- und WirthschastSpolitik unter solchem Aushängeschild etablirt wurde, sah man an maßgebender Stelle die Sache noch ganz anders an. Bei einem Tischgespräche im Jahre 1881 ließ sich nach Berichten, die keinen Widerspruch erfahren haben, der Fürst Bismarck wie folgt aus: „Die Gemeinden seien überbürdet, es sei ein sehr tadelnswerther Mißbrauch, den Gemeinden die Armenlast, die Schullast, die Polizei la st aufzubürden. Die Gemeinden seien Organe des Staates. Derselbe könne ihre Thätigkeit in Anspruch nehmen, aber er müsse die Kosten tragen."
Man hätte als» erwarten können, die Regierung werde eine Vorlage machen, die bestimmt, daß die Gemeinden mit eigener Polizeiverwaltung aus Staatsmitteln einen etwa nach der Zahl der Bevölkerung zu normirenden Beitrag zu den Polizeikosten aus Staatsmitteln erhalten sollen. Das wäre ein Akt ausgleichender Gerechtigkeit im Sinne der Politik gewesen, die sich die Entlastung der Kommunen zur Aufgabe gemacht hat; eine mäßige Erhöhung des Beitrags der Kommunen zu den Kosten für die staatliche Polizeiverwaltung hätte sich damit verbinden lassen. So mochte es auch wohl die Mehrheit des Landtags gemeint haben, als sie die Regierung zu gesetzlichem Vorgehen aufforderte, denn wie schon die gestrige Verhandlung im Abgeordnetenhause gezeigt hat, ist mit Ausnahme vielleicht des Abg. Epnern Jedermann enttäuscht, und auch der genannte Herr ist „intellektuell" genug, zu erkennen, daß er sich eigentlich die Erfüllung seiner Forderung anders gedacht habe. Er meint zwar, die Städte, auf die er es gemünzt hatte, könnten noch mehr zahlen, als die Vorlage verlange, aber sie müßten dann doch auch bei Aufstellung des Etats mitzureden haben. Was der Staat an Millionen profitire, das müsse den Städten mit eigener Polizei zu Gute kommen und dürfe nicht in die Hand des Herrn Hinanzministers kommen. So sei es nicht gemeint gewesen, er habe sich die Sache doch etwas anders ein kurze» Bein) uno Der Eonaro. Der Dies Jahr zur ersten heiligen Kommunion g'ht."
„Nun, und wie kommen Sie da zurecht?"
„Große Sprünge kann ich freilich nicht machen, aber ich komme so aus. Sehen Sie," fuhr er ruhmredig fort, „meins Stelle trägt ihre 200 Thaler, dann habe ich 50 Thaler für Gemeinde» schieiberet, ein paar Thaler schlage ich aus meinem Schulholz heraus; meine Mutter hat einige Thaler Unterstützung, dann ziehe ich zwei Schweinchen auf, die liefern das Fleisch für meine Völker, — hab' eine Kuh im Stall, alle Wochen werden einige Aemter bestellt, gibt jedesmal fünf Silbergroschen: so lese ich meine Sachen zusammen und hab' — Gott sei Dank — nicht einmal'Schulden. Prosit Herr Kaplan!" so bek äftiqt-’ er seine R de.
Das war der junge kaum 20 jährige Lehrer — ein kleines untersetztes Männlein mit jugendlichem Gesicht, blonden Haaren, echt faibifdjer Sprache, und wenn er mit feiner langen Pfeife am Honoratiorenttsch saß, da wußte er sich aufzuspielen wie ein Alter. Und das war — derselbe Seminarist, den man eines Tages heimgeholt hatie an dis L iche seines von Wilderern ermordeten Vaters.
Die Mutter hatte sich kümmerlich durchgeholfen bis er aus dem Seminar gekommen, und nun
gedacht. Der Herr Regierungskommissar schien auf s»lche Dinge gefaßt gewesen zu sein; schon den ersten oppositionellen Rednern, unter denen der Führer der Konservativen, Herr v Rauchhaupt, der entschiedenste war, hatte er lakonisch zu verstehen gegeben, es scheine ihm, daß der Mensch oft mit der Erfüllung seiner Wünsche gestraft werde.
So war es hier wirklich und wer mit dem Wunsche die Erfüllung, die Vorlage der Regierung vergleicht, wird nicht einen Augenblick darüber staunen. Man hat sich die Sache doch gar zu bequem gemacht. Mir die Hälfte, dir die Hälfte der Kosten, so löst die Regierung das politisch und finanziell gleich schwierige Problem in verblüffend schlauer Weise. Die Kosten zu bestimmen, ist natürlich meine Sache, sagt der Staat, die Kommunen haben zu zahlen, was der Staatshaushalt bestimmt. Sie find damit für einen nicht unwesentlichen Theil ihres Etats ganz in fremde Hände gegeben; die Bürger dieser angeblich „privilegirten" Städte verwandeln sich in eine ,unser a oontribuens plebs“. „Mit geknebelten Händen", meinte einer der Redner, „werden die Kommunen der Regierung ausgeliefert, sie haben gar kein Widerspruchsrecht." Auch Herr v. Rauchhaupt betonte dieses Mißverhältniß, außerdem hält er die Mehrbelastung, die den Städten erwächst, für sehr bedenklich und macht geltend, daß schon die bloße Einrichtung einer staatlichen Polizei die Kommunen stark in Anspruch nehme.
Und was hätte dieser Kritik gegenüber die Regierung vorzubringen? Wenn wir von dem philosophischen Diktum, daß Erfüllung eines Wunsches mit Strafe oft gleichbedeutend fei, absehen, blutwenig. Herr v. Puttkamer meinte, die Kommunen hätten durch die Ueberweisungen aus Staatsmitteln so enorme Ersparnisse gemacht, daß nun endlich die Zeit gekommen sei, eine Ausgleichung herbeizuführen. Also man hat ihnen gegeben, um ihnen wieder nehmen zu können! Eine hübsche Entlastungspolitik. Aber die Rechnung stimmt nicht einmal. Für alle Städte, die hier in Frage kommen, läßt sich berechnen, daß Dasjenige, was sie künftig an Polizeikosten mehr als bisher zahlen sollen, die Summe aller Ueberweisungen aus Staatsmitteln wett übertrifft, daß sie wohl eigentlich vom Regen in die Traufe kommen werden. Auch die Aufhebung des Schulgeldes bedeutet für die meisten trotz des zu erwartenden StaatSzuschuffes zu den Lehrergehältern eine Minderung der Einnahmen, die durch erhöhte Steuern ausgeglichen werden muß. Mit einem Worte: die' Städte, die sich beschwert gefühlt haben durch die angebliche Bevorzugung der mit staatlicher Polizei bedachten Kommunen, erhalten nicht die geringste Erleichterung, diese einundzwanzig Kommunen aber müssen zusammen 4’/« Millionen Mark jährlicher Ausgaben, die bisher der Staat leistete, auf sich nehmen, Berlin allein davon 3 Millionen, und diese Summe wird anderweitig verwendet werden. Mit dem Trost, Ge- noffen im Unglück zu haben, müssen sich die Epnern und Genossen abfinden laffen; wenn es ihnen Vergnügen macht, daß die früher beneideten Städte fortan mit höherer Belastung nichts weiter erkaufen, als eine Minderung ihres kommunalen Selbstverwaltungsrechts, habeant sibi; das werden sie erreicht haben, wenn die Vorlage Gesetz wird.
Das Gegentheil wagen wir nicht zu hoffen. Alles, was
mußte er, 20 Jahre alt, den Hausvater machen für eine 6köpfige Familie. Wenn man nur dies Eine betrachtete, mußte man schon Respekt vor ihm haben, hatte er auch sonst die „Strammheit" seines Vaters geerbt und mochte er auch manchmal feines eigenen Kopfes fein. Dem Kaplan gegenüber war er nie eigensinnig; im Gegentheil, sie kamen so gut mit einander aus, wie zwei Brüder, sagte die Lehrersmutter. Dienst und Beruf führte sie fast täglich zusammen. Das kleine Kirchlein, dann sie amtirten, das wider» hallte nur so, als sie das erstemal die W ihnachts- metfe sangen, so daß die alten Weiblein beim Heimgeh n ihre Helle Freude äußerten, „unser H«rr Kaplan und unser L hrer, die köunen's aber gut miteinander."
Wenn aber der Dienst vorbei war oder gar w nn die Rorate,eit kam, wo die Glöcklein schon um 6 Uhr zasammenbimm^lten, und der Kaplan schon Abends amüdt', bann gingen sie, mit langen Pfeifen bewaffnet, ein Stündchen zum „Rothen", wie der Wirth kurz reg genannt wurde, wo dann bei dem flinken Mundwerk des WirtheS ooer bei einem Spielchen die Znt schnell verstrich, ind.eß draußen der Wintersturm über die kahlen Rhöiiberge hinraste. Wenn dann andern Tag der Kaplan zur Mutter sagte: „gestern ist'