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1888

Sonnabend, den 18. Februar.

N Zeitung

fnlimer

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x Tie Kartellbrüder an der Arbeit.*)

Alle Warnungen und Voraussagungen, welche wir an die große „nationale" Agitation bei den SeptennatSwahlen geknüpft haben, gehen jetzt in Erfüllung. Noch heute klingt es uns in die Ohren, mit welchem Aufwande von sittlicher Entrüstung nationalllberale und selbst konservative Reichstag! - kandidaten die Behauptung, der nächste Reichstag werde, wenn eine „nationale" Mehrzahl zu Stande käme, die günstige Gelegenheit zu einer Beschnei- düng der Volksrechte ausnützen, als unerhörte Lüge, Verleumdung und Parteiverhetzung nieder­donnerten. Solche Warnungen wurden als ein Zeichen der Verrohung und Verwilderung des Wahlkampfes durch die Opposition bezeichnet, und wir sehen noch jetzt im Geiste jenes auf grellfar­bigem Papier gedruckte „nationale" Wahlplakat vor uns, welches di stolzen Worte enthielt: „Die bestehende Verfassung und Wahlgesetz­gebung ist den nationalen Parteien nicht minder heilig, als Denen, welche sich mit Vorliebe als die wahre Volks­partei aufspielen" und weiter: „kein Ver- fassungsrecht ist bedroht, das Wahl­recht soll nicht angetastet werden," und endlich: „zwar werden die Verleumder und Hetzer straflos ausgehen, und auch wir können sie nur der verdienten Verachtung preisgeben,... aber das vaterländisch gesinnte deutsche Volk wird ihnen am Wahltage einen Denkzettel geben, den sie so bald nicht vergeffen." So war in einen, nationalliberalen Wahlplakat, welches auch als Flugblatt vertrieben wurde, wortwörtlich zu lesen. Und derselbe Mann, zu besten Gunsten diese Kundgebung erlassen wurde, der fie selbstredend gebilligt hatte und für fie verantwortlich ist, stimmte im deutschen Reichstage für die Abän­derung der „bestehenden Verfassung und Wahlgesetzgebung," er half das „Ver- faffungsrecht" und „Wahlrecht" zum Schaden des Volkes beschneiden, dem deutschen Volke das durch Art. 24 der Reichsverfaffung garantirte Rechte schmälern, alle drei Jahre den Reichstag zu wählen, alle drei Jahre über die Thaten seiner gewählten Vertreter ein Urtheil zu fällen. Und wie jener Mann, so stimmten alle tapferen Helden der Kartellparteien, aus lauter Furcht vor dem

*) Nachdruck nicht gestattet.

Muri,«.

Original-Roman von Marie Roman?.

(34. Fortsetzung.)

Ranette, den gläsernen Blick unausgesetzt zu Boden gerichtet, schien nicht zu hören. Sie ant­wortete nicht.

„Nehmen Sie Fräulein Fouquet in Verwahr- sam," wendete sich nun der Kommissar dem Ser­geanten zu. „Ohne Zögern."

Der Mann gehorchte. Er trat zu Nanette und forderte fie auf, zu folgen; dann, als fie fich nicht rührte und auch durch keine Miene zu verstehen gab, daß sie hörte, umklammerte er mit festem Griff ihren Arm und zwang fie auf diese Weise, an dem Kreise der Herren vorüber und mit ihm »u» dem Saale zu gehen.

„Der gleiche Befehl," sprach der Kommissar wieder, „gilt für die Wittwe Katharine Fouquet. Vielleicht ist es Ihnen möglich, Madame, fich auf eigenen Füßen zu halten, bi« der Weg zum Kom- wissariat gemacht ist; im andern Falle, Durand," ~~ er adresfirte diese rurorte an den Sergeanten, der Katharine in den Armen hielt — „stützen Sie die Dame, Sofort!" fügte er hinzu.

Volksgericht, um das Volk in Zukunft zu zwingen, einen ihm nicht mehr zusagenden Reichstag volle fünf Jahre zu tragen.

Wenn man die Versprechen und Zusicherungen bedenkt, welche die kartellparteiliche Agitation vor den SeptennatSwahlen dem Volke gemacht hat, so erscheint der gegenwärtige Angriff gegen die Reichsverfaffung als eine empörende Wortbrüchig­keit, als ein Verrath am deutschen Volke' Konnte man es doch vor wenigen Wochen noch in einigen nationalliberalen Blättern lesen, daß die über­wiegende Mehrheit des Volkes eine Verlängerung der Legislaturperioden nicht wolle, welch' letztere nur der Bequemlichkeit der Volksvertreter Vor­schub leiste und eine bedeutsame Aenderung der Verfaffung und Wahlgesetzgebung bedeute. Aber alle Klagen helfen j tzt nichts mehr, das Volk sollte aus der gewonnenen Erfahrung nur die Lehre ziehen, den Phrasen und Versprechungen der „Nationalen" nichts mehr zu glauben, ja nicht einmal dann, wenn fie verstchern, dieses oder jenes Recht sei ihnen „heilig". Selbst Leute, welche im Privatleben als sehr ehrenhast gelten, kommen, wenn sie die anstcck-nde Lust des Fraktionszimmers athmen und sich im Vollgenuß der parlamentari­schen Machtvollkommenheit fühlen, gar zu leicht in die Versuchung, ihre Versprechen und Eid­schwüre zu „vergeffen", die Wähler zu verrathen. Man hilft sich in solchen Fällen vor dem Richter­stuhle des Gewissens mit der faden Ausrede, in der Politik gebe es keine Moral, hier heilige jedes Mittel den Zweck. Das „trau, schau, wem" ist deßhalb bei den Wahlen mehr als je angebracht.

In kaum zwei Wochen ist die Frage der Ver­längerung der Legislaturperioden in Berlin sechs­mal parlamentarisch verhandelt worden; sechs Losungen, je drei im Reichstage und preußischen Akgeordnetenhause hatte sie zu bestehen, und die Diskussion wurde seitens der sogenannten Oppo­sitionsparteien mit aller Gründlichkeit und Ent­schiedenheit geführt. Das Gleiche kann man von den Kartellparteien nicht sagen, sie führten die Vertheidigung in die sie gedrängt waren, sehr schwach und dürftig, und wo sie zum Angriff über­gingen, offenbarten sie nur immer klarer, welche Hintergedanken sie zu diesem Vorstoß gegen Ver­faffung und Wahlrecht begeistert haben. Ein natio­nalliberaler Redner, der Senator Tramm aus Hannover, plauderte es ganz ruhig aus, daß die Verfaffungsänderung von den Kartellparteien nur

In einigen Sekunden war auch Katharine, die ebensowenig sprach oder sich widersetzte wie ihre Tochter, aus dem Salon geführt. Ein Frösteln durchlief die Herren, die zurückgeblieben waren; ein Jeder von ihnen, fiebernd im Bewußtsein, fich gegen das Gesetz versündigt zu haben, erwartete in athemloser Furcht den weiteren Befehl des Kom- miffars, der auch ohne Zögern das Wort wieder nahm.

„Meine Herren," wendete er fich zu dem Zirkel, „ich bedauere, Sie bei Ausübung meines Amtes nicht verschonen zu dürfen. Meine Pflicht b-stehlt mir, Jeden, den ich beim Hazardspiel überraschte, der Bestrafung zuzuführen. Er wird ohne Zweifel nur für ein paar Stunden sein," fügte er, fast seine eigenen Worte entschuldigend, da er die ent­setzten Mienen gewahrte, langsam hinzu.

Die Starrheit, in welche der ganze Austritt die Gesellschaft versetzt hatte, war vorüber, sobald das letzte Wort des Kommissars verklungen war. Ein Gemurmel, welches an Rebellion grenzte, durchlief den Saal.

„Das wird nicht geschehen," meinte einer der Herren.

Der Kommissar lächelte.

gemacht wurde, um die Oppositionsparteien nieder zuhalten. Er sagte wörtlich: „Der Antrag richtet sich gegen die Oppositionspar­teien" und weiter: „Sollten die drei großenParteien sich auch über weitere Anträge einigen, so würde ich das nur mit Freuden begrüßen." Das ist doch ge­wiß sehr deutlich gesprochen. Wenn andere natio­nalliberale Redner das Gegentheil sagten, und Einer sogar meinte, jetzt werde man ganz gewiß in den nächsten 20 Jahren nicht mehr an der Ver­fassung rütteln, so find solche Worte nicht mehr werth, als der Schall, der vom Winde fortge­tragen wird und auf Nimmerwiederkehr verschwin­det. „Nationale" Versprechen gelten uns rein gar nichts mehr. Wer A gesagt hat, sagt auch B, und dieses B, die weitere Verstümmelung des Volks­rechtes, der Verfassung und Wahlgesetzgebung, wird in demselben Augenblicke geplant und vor­geschlagen werden, wenn man eingesehen hat, daß die bestehende Einrichtung zur „Niederhaltung" der Oppositionsparteien nicht mehr ausreicht. Das Wort „liberal" im Namen der im Schlepptau der Konservativen und der Stöckerei hängenden sogen. „Nationalliberalen" ist nichts mehr als ein Spott, eine Komödie und Farce. Oder will der Nationalliberalismus viel­leicht behaupten, sein jetziges Vorgehen sei ein konsequentes Beharren auf dem alten Partei­programm, ein Festhalten an den liberalen Grund­sätzen? Hat man denn vergessen, wie der Abg. Miquel, wie ferner der Abg. Gneist im Jahre 1867 im konstituirenden norddeutschen Reichstage die Anträge der Rechten beurtheilt haben, die an die Stelle der von der Regierung vorgeschlagenen dreijährigen Legislaturperioden fünf- und sechs­jährige durch die Bundesverfassung bestimmt wissen wollten? Herr Miquel sah 1867 in dem Antrag auf fünfjährige Legislaturperioden eine entschiedene Verschlechterung der Verfaffung und führte für diese Anschauung eine Reihe von Gründen an, aus welchen wir die wichtigsten kurz zusammen­wollen. Er meinte zunächst, man habe gar keine Veranlassung, dieMacht, welche die Regierung in sehr reichem Maße durch den Verfassungsent- wurf bekommen habe, noch zu verstärken, was doch in Wahrheit der Gesichtspunkt sei der den Anträgen auf längere Legislaturperioden zu Grunde liege. Ferner seien die Anträge auf fünf- und sechsjährige Perioden hervorbegangen aus einem

„Ich erlege eine Kaution, die für meine Person Sicherheit bietet," rief ein anderer.

„Mein Name ist

„Ich muß um Befolgung meiner Anordnung bitten," fiel der Kommissar ein. „Das Gesetz schreibt vor, daß jeder beim Hazardspiel Betroffene inhaftirt wird, bis eine weitere Verfügung getrof­fen ist."

Er hatte diese Worte mit ruhigem Ernst ge­sprochen und schritt nun, eine Scene befürchtend, die er zu verhüten bemüht war, der Thür zu. Er wußte ja, daß die Gendarmerie zur Genüge in- struirt war. Er trat also aus dem Saal, über­schritt den Korridor und postirte sich an einer dem Ausgang nahe gelegnenen Thür, um Zeuge zu sein, wie, nachdem eine wild auffchäununde Rebellion im Saale besiegt worden, die kleine Gesellschaft der Reihe nach von Sergeanten aus dem Hause geleitet und dem in geringer Entfernung gelegene» Kommissariat zug^führt ward.

Von allen, die so von der Hand derGerechtig- kest ergriffen worden, hatte Zola den Anfang ge­macht. Der Kommissar war von dem Verhältnis» der Kreolin, von ihrer Unkenntniß der französischen Sprache, zur Genüge unterrichtet gewesen und