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Deutsches Reich.
Berlin, 16. Februar.
* Der Kaiser hörte heute Vormittag die Vorträge Albedyll's und de« Kriegsministers. Letzterer stellte dem Kaiser Mannschaften in der neuen Uniform und Ausrüstung des zweiten Aufgebots der Landwehr vor.
* Daß in Berlin russische Vorschläge zur bulgarischen Angelegenheit durch Schuwalow überbracht worden sind, begegnet keinem Zweifel mehr. Es scheint nur, daß dieselben auch jetzt noch nicht diejenige Form besitzen, die der Reichskanzler als Voraussetzung für ihre Unterstützung durch die deutsche Politik bezeichnet hat. Die bloße Forderung, den Fürsten Ferdinand zu entfernen, würde nicht der Beginn einer Lösung, sondern eher neuer Verwirrungen sein, wenn nicht vorher eine Einigung darüber stattfindet, was nach der Entfernung desselben geschehen soll.
* Der Reichstag nahm heute den Meistbegünstigungsvertrag mit Paraguay in erster und zweiter Lesung an und überwies den Nachtragsetat der Kriegsverwaltung an die Budgetkom- misston. Vom Etat wurden erledigt Kapitel Geldverpflegung der Truppen beim Militäretat und Reichsgerichtsgebäude zu Leipzig beim Justizetat durch unveränderte Annahme. Der Anschlag für ein Lazareth zu Lehe im Marineetat wurde dem Kommissionsantrage zufolge ermäßigt. Der Antrag auf Aufhebung des Identitätsnachweises für Getreide wurde nach längerer Debatte an eine Kommission von 28 Mitgliedern verwiesen. Der Antrag wurde von den Abgg. Lohren (RchSp.) und v. Puttkamer-Pleutz (kons.) begründet, vom Abg. Richter (frs.) bekämpft und von den Abgg. Hoffmann (nl.) und Graf Udo Stolberg befürwortet. Abgg. Struckmann (nl.) und Rickert (frs.) erklärten sich prinzipiell für Aufhebung des Identitätsnachweises hatten aber gegen den vorliegenden Antrag mancherlei Bedenken. Schließlich wurden Petitionen erledigt. Morgen: Dritte Lesung des Sozialistengesetzes.
* Die Reichstags -Kommission nahm den Antrag Lohren laut der ,Fr. Z/ in der Fassung an, daß die Bäcker und Verkäufer von Brod verpflichtet werden, Verkaufspreise des Brodes per Kilogramm im Verkaufslokal anzuschlagen. Beim
Marktverkauf und Hausirhandel muß der Preisaushang vorgezeigt werden. Der Aushang muß von den Ortspolizeibehörden abgestempelt fein.
* Der ,Schl. Ztg.' schreibt man aus Wien: „Rach einem an den apostolischen Nuntius Erzbischof Galimberti eingelaufenen Telegramm aus Posen ist die vielbestrittene PosenerSeminar- frage in ein Stadium getreten, welches in den betheiligten Kreisen Befriedigung wachrufen dürfte. Sicherem Vernehmen nach wird die Eröffnung des in Rede stehenden erzbischöflichen Priesterseminars, für dessen Zustandekommen sich der Erzbischof Dinder in der lebhaftesten Weise eingesetzt hat, bereits in allernächster Zukunft erfolgen. Er werden auch schon jetzt Vorbereitungen für eine bei diesem Anlasse abzuhaltende große Festfeier getroffen." Ob das Alles so glatt sich abwickeln wird, ist doch nicht so ganz sicher.
* Das Breslauer Schullehrerseminar soll nun doch nach Brieg verlegt werden. Vor kurzem war übrigens eine Deputation aus Grott- kau bei dem Provinzialschulkollegium unter Führung des bekannten Kreisschulinspektors Keihl, um die Verlegung des Seminars nach dort zu erlangen. Die Deputation wurde abschläglich beschieden.
* Eisenach, 15. Febr. Die außerordentliche Session des Weimarischen Landtags ist für den 8. März angeordnet worden. Der Gesetzentwurf der Unfallversicherung der land- und forstwirthschaftlichen Arbeiter und der mit Preußen zu erwartende Vertrag, betreffend den Bau der Staatsbahnlinien Triptis-Blankenstein und Arn- stadt-Saalfeld wird den Landtag in erster Linie beschäftigen, der vermutlich bis Ostern zusammen- bleibt.
Das neue Wehrgesetz vom 11. Februar er.
Nachdem nunmehr zum neuen Wehrgesetz die Ausführungs-Bestimmungen erlassen sind, sollen in Nachstehendem die gegen früher eingetretenen Veränderungen näher besprochen werden.
Die endgiltigen Entscheidungen über Militärpflichtige sollen bestehen
a. in Ausschließung vom Dienst im Heere oder der Marine,
b. in Ausmusterung vom Dienst im Heere oder der Marine,
c. in Ueberweisung zum Landsturm ersten Aufgebots,
Mari««.
Original-Roman von Marie Romany.
(33. Fortsetzung.)
XVII.
Seit zwei Tagen hatte nun die Fastenzeit begonnen. Das lärmende Treiben war mit einem Schlage vorüber, die Ruhe, die mit wahrem Pietismus von Jedermann in Pari» während der vierzig Tage beobachtet wird, lag über der Seinestadt.
Die Fastenzeit hatte in diesem Jahre eine unbehagliche, eisige Witterung mitgebracht; hartgefrorene Schneeschauer rieselten vom Himmel hernieder, dazwischen pfiff der Wind, als ob es ihm Freude gewähre, Natur und Menschen bi» in» tiefste Mark von der Unbehaglichkeit solcher Februarlaune angesröstelt zu sehen. Wie begreiflich, waren die Straßen, vor zwei Tagen noch ein Tummelplatz allgemeiner Freude, nun wie ausgekehrt; Jeder, den nicht die Pflicht oder das arte Muß in da» eisige Wetter hinaustrieb, hielt °d) im Haufe geborgen. Die Ungemüthlichkeit in
Natur gab ja auch willkommene Muße, in Mer Zurückgezogenheit den Fasttagen ihren Tribut »tragen, oder vielleicht richtiger gesagt, von abz
den Strapazen, die der Taumel des Karnevals auferlegt hatte, mit Behäbigkeit auszuruhen.
Einen Zirkel jedoch gab es, auf den weder die Natur, noch der Wechsel der Begebnisse den geringsten Einfluß ausüben konnte; mochte Prinz Karneval sein Szepter führen, war es Fastenzeit, mochte es stürmen oder der Mond feinen Vollglanz am Himmel zeigen, Katharina Fouquets Spielsaal ward von Fortunas holdseligster Laune angelacht.
Auch heute wieder strahlten ihre Säle in Kerzenpracht. Heiteres Leben erfüllte die Räume und obgleich erst seit zwei Stunden im Umlauf, hatte die kleine Kugel ihrer Priesterin schon wie- der den reichsten Gewinn gebracht. So oft heute Nanette da« Roulette in Bewegung setzte, rollten die Einsätze, hoch und niedrig, nur der Croupiere zu; die Portefeuille» der Herren verloren stufenweise an Schwere, zwei der enragirtesten Spieler, die ihr letzte» Bankbtllet eingebüßt, hatten schon dem Saal den Rücken gekehrt.
Nanette war wieder beseelt.
„Madonna!" rief sie in dem so vortrefflich gekünstelten naiven Ton, den sie schon so häufig hervorgebracht hatte, „scheine ich nicht zum Schoßkind de» Glücks auserlesen? Jeder Einsatz rollt mir zu! Ich flehe die Göttin an," rief ste lachend
d. in Ueberweisung zur Ersatz-Reserve bezw. Marine Ersatz-Reserve,
e. in Aushebung für einen Truppen- oder Marinetheil.
Die zu a erwähnte Ausschließung betrifft wie bisher die wegen entehrender Verbrechen oder Vergehen Bestraften, also die dauernd Unwürdigen.
Die Ausmusterung (b) der zum Waffendienst dauernd Untaugliglichen wird wie bisher, jedoch mit der einschränkenden Bestimmung gehandhabt, daß soche Personen, die zum Waffendienst untauglich, aber zum Dienst ohne Waffen und im Besonderen zur Arbeit, die ihrem Berufe entspricht, verwendbar sind, nicht auszumustern, sondern dem Landstürme ersten Aufgebots zum Dienst ohne Waffen zuzuweisen sind. Es werden hierdurch in sehr erheblich zahlreichen Fällen dem Landstürme noch Dienstpflichtige zugeführt. — Zum Landsturm ersten Aufgebots werden eingetheilt die letzterwähnte Kategorie und solche Mannschaften, die bisher der Ersatzreserve II überwiesen wurden. — Die bisherige Einteilung der Ersatzreserve in I. und II. Klasse bezw. übungs- und nichtübungspflichtig ist aufgehoben, es gibt fortan nur eine, und zwar eine übungspflichtige Ersatz- reserve. Der Ersatzreserve sollen üllerwiesen werden: die Ueberzähligen, die wegen Reklamation vom aktiven Dienst Befreiten, die unbedingt Tauglichen und die nur zeitig Untauglichen. Die Ersatzreservisten gehören fortan zu den Mannschaften des Beurlaubtenstandes und sind zur Theil- nahme an den Frühjahrs-Kontrol-Versammlungen verpflichtet. Sie werden im Frieden zu drei Uebungen von 10, bezw. 6 und 4 Wochen herangezogen. Die Zugehörigkeit zur Ersatz-Reserve dauert vom 1. Oktober des ersten Militärjahres (20. Lebensjahr) an gerechnet, 12 Jahre alsdann treten Diejenigen, welche geübt haben, zur Landwehr 2. Aufgebots, die Uebrigen zum Landsturm 1. Aufgebots über. Diejenigen Mannschaften, welche zur Zeit der Ersatz-Reserve 1. Klasse angehören, treten in die neue Ersatz-Reserve über, während die gegenwärtige Ersatz- Reserve 2 nunmehr dem Landsturm 1. Aufgebots angehört. Wer zur Zeit der nicht übungspflichtigen Ersatz-Reserve angehört, bleibt auch während seiner weiteren Zugehörigkeit zur Ersatzreserve von Uebungen befreit, und seine Ueberweisung zum Landsturm 1. Aufgebots erfolgt zu demselben Zeitpunkt, zu welchem nach den bisherigen Bestimmungen (nach 5 Jahren) die Ueberweisung zur Ersatzreserve 2 erfolgt sein würde. — Was nun schließlich die zum aktiven Dienst Ausgehobenen betrifft, so sollen dieselben 7 Jahre lang — 3 Jahre aktiv, 4 in der Reserve — dem stehenden Heere angehören, die folgenden 5 Jahre bleiben sie in derLandwehr ersten Aufgebots und sodann bis zum 31. März desjenigen Kalenderjahres, in welchem das 39. Lebensjahr vollendet wird, in der Landwehr 2. Aufgebots. Dienstpflichtige, welche vor vollendetem 20. Lebensjahre in das Heer eingetreten sind, dienen im 2. Aufgebot der Landwehr nur noch 6 Jahre. — Zur Wiederinkontrol- nahme der Landwehr 2. Aufgebots haben sich bis zum 31. März er. alle im Jahre 1850 ober später geborenen Personen, welche nach abgeleisteter Landwehr- bezw. Ersatzreservepflicht bereits zum Landsturm entlassen sind, bei der zuständigen Militärbehörde unter Vorlage ihrer Militärpapiere zu melden. Diejenigen vor dem 20. Jahre
mit theatralischem Pathos, ihre Rechte zum Himmel erhebend, „daß sie die Croupiere vor der Ueberschwenglichkeit des Glücks behüte, damit nicht die Rache des Olymps sich gegen sie kehrt!"
Lachend drehte sie wieder; 'aber auch diesmal führte ihr das Zauberrad eine Anzahl glitzernder Louisd'or» und nicht zu unterschätzender Banknoten zu.
Es schien, als zögerte sie einen Moment, den Reichthum zu nehmen; sie spielte gut Komödie, als sie das Gold anstarrte und wie oben meinte: „Es ist nicht anders möglich, als daß mein Glück den Neid der Götter erregt! Ist es Fortunas Laune —"
„Le jeu! En avant!“ drängten einige der Spieler, die ihre Leidenschaft antrieb, den letzten Frank zu verlieren. „Faltes le jeu, Demoiselle!"
Nanette nickte mit lächelnder Miene dazu.
„Wie Sie wollen, meine Herren," rief sie in heiterem Ton. „Wählen Sie Ihre Farbe!"
„Ich setze fünfzig!"
„Dreißig!"
„Ich riskire mein Portefeuillefiel ein Geck ein, dessen Gesicht weniger in der Hitze der Spiel», als infolge de» etwa» unmäßig genossenen Ungarweins glühte.
„Zwanzig auf rouge!"