Donnerstag, den 16. Februar.
1888
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Deutsches Reich.
Berlin, 15. Februar.
• Heute Nachmittag fand beim Fürsten Reichskanzler ein parlamentarisches Diner statt, zu welchem außer den Mitgliedern des Reichstagspräsidiums bekannte Abgeordnete der conservativen,der nationalliberalen, der freisinnigen, der Reichs- und CentrumSpartei geladen waren. Wir nennen von den Erschienenen die Abgeordneten Graf Moltke, v. Bennigsen, Frhr. v. Maltzahn, Frhr. v. Franckenstein, v. Helldorff, Graf Behr, Fürst v. Hatzfeld, Frhr. v. Huene, v. Rauchhaupt, Dr. Reichensperger, v. Mirbach, v. Frege, Graf Kleist, Prinz Hanojery, Graf Stolberg, Graf Preyfing, Gehlert, Baumbach, Lohren, Sedlmayr, Wenzel, Mooren, Wickmann, Oechelhäuser, Graf Adelmann, Fehling, Enneccerus, v. Neurath, Meyer, v. Kulmiz, Tröndlin, v. Fischer, Mar- quardsen, Hobrecht, Saro, Ackermann, v. Ellrichs- Hausen, Hastedt, Scipio, Frhr. v. Buol, Bürklin, Woermann. Von Damen waren bei der Tafel anwesend die Frau Fürstin Bismarck und die Gräfin Rantzau; außerdem der Gemahl der Letzteren und die Herren v. Rottenburg und v. Sckwarzkoppen.
* Obgleich im Reichstag heute die wichtige Frage der Sonntagsruhe zur Debatte stand, war das Haus äußerst schwach besucht. Kaum 50 Abgeordnete verloren sich in den weiten Bänken, und am Bunderrathstifche erschien auch erst lange nach Beginn der Sitzung Herr v. Bötticher und Geh. Rath Lohmann. Die Debatte wurde durch den Antragsteller Abg. Hitze eingeleitet, welcher zunächst darauf hinwies, daß die Enquete über die Sonntagsarbeit ergeben habe, daß die überwiegende Mehrzahl der Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit dem Verbote der Sonntagsarbeit einverstanden fei. Er wies ferner darauf hin, daß auch die evangelische Generalsynode einstimmig sich für die Sonntagsarbeit entschieden und daß auch der hygienische Kongreß aus Rücksichten der Volksgesundheit das Verbot der Sonntagsruhe dringend gefordert habe. Redner schildert dann die bunte Mannigfaltigkeit der jetzt bestehenden polizeilichen Bestimmungen über die Sonntags- arbeit, welche, nachdem das Reich ein einheitliches, wirthschastltches Gebiet geworden sei, unmöglich
Satian.
Original-Roman von Marie Romany.
(32. Fortsetzung.)
Rachel'S Herz stand einen Augenblick still. Er überkam sie der Gedanke, der Fremde wolle einen Diebstahl an ihren Pretiosen ausüben. Sie zögerte daher, bevor sie langsam sagte: „Der Name des jungen Herrn ist mir nicht in der Erinnerung. Ich weiß auch nicht, wohin mein Vater die Steine gebracht hat. Nein, gewiß nicht," betheuerte sie noch einmal.
Herr de St. Grillac heftete seinen Blick mit überwiegender Strenge auf sie.
„Die Aussage stimmt nicht," sagte er scharf. „Also entweder hat Ihr Vater einen falschen Eid abgegeben oder Ihre Angabe ist unwahr. Wenn Sie die Unwahrheit sagen, wird da» Gesetz Sie Grafen. „Run?" forschte er noch einmal.
. Rachel funkelte ihn mit der ganzen Gluth ihrer schwarzen Äugen an. Eine Thräne kam in ihre Wimpern; aber nicht die Furcht vor der Strafe der Gerechtigkeit, nur das Bangen, die von ihrem Vater so vortheilhaft erworbenen Pretiosen möchten '9t genommen werden, trieb sie hervor.
.-Herr," betheuerte sie mit Emphase, „der Vater unrd'» über der Krankheit vergeffen haben, daß er
aufrecht erhalten werden könne. Der Abg. Struck- mann (nat.-lib.) gab zwar zu, daß dieser Mannigfaltigkeit abgeholfen werden könne, wollte aber bei Leibe nicht, daß der Reichstag aus eigener Initiative heraus ein Gesetz in dieser Richtung schaffe, weil es nur dem Bundesrath möglich sei, die richtige Grenze, bis zu welche: das Verbot sich erstrecken solle, zu ziehen. Der Abg. v. Kleist- Retzow (konservativ) erwiderte, daß gerade der Bundesrath erklärt habe, es sei wohl leicht, ihm eine Anregung zu geben; man möge aber lieber ein fertiges Gesetz vorlegen. Herr v. Kleist- Retzow geht dann prinzipiell auf die Frage etwas näher ein und betonte besonders den göttlichen Ursprung des Gebotes der Sonntagsruhe. Er befürwortete den Antrag aus Rücksichten auf die Sittlichkeit, das Familienleben und die Erziehung, die ohne eine wirkliche Sonntagrfeier nicht gedeihen könnten. Abg. Baumbach (frs.) bedauerte, daß die Regierung dieser Frage gegenüber bis jetzt noch eine reservirte Haltung einnehme und richtete an dieselbe das Ersuchen, dem Reichstage in dieser Hinsicht eine Vorlage zu machen. Nachdem noch die Abgg. Grillenberger (Soz.), Henning (Rchsp.) und Cogielski (Pole) für den Antrag gesprochen, wurde derselbe an eine Kommission von 21 Mitgliedern verwiesen. Morgen, 1 Uhr: Etat, Identitätsnachweis.
* Tus Abgeordnetenhaus erledigte heute zunächst den Justizetat. Abg. Dr. Windthorst warnte bei der Ueberfüllung der gelehrten Berufe die Eltern davor, ihre Söhne studieren zu lassen, wenn dieselben nicht eine besondere Begabung zeigten. Abg. Pleß (Centr.) verlangte ein absolutes Verbot industrieller Gefängnißarbeit. Abg. v. Czar- linsky (Pole) beschwerte sich über (die Richter in den polnischen LandeStheilen, welche oft die Zuziehung von Dolmetschern unterließen , wo dies im Interesse der Eruirung der Wahrheit erforderlich wäre. Abg. Hagens (nat.-lib.) und Czwalina (frf.) wiesen diese Angriffe auf die Richter zurück. Letzterer wünschte eine bessere Qualifikation für die Dolmetscher. Erledigt wurden ferner das Extra- ordinarium des Kriegsministeriums und die Etats des Herren« und des Abgeordnetenhauses unverändert nach der Vorlage. — Nächste Sitzung Freitag : Weichselregulirung.
* Die polnische LandtagSfraklion wird, wie
mir nicht vertraute, wo er die Brillanten aufbewahrte ! Er hat mir ja auch nicht gesagt, wohin er die Papiere, die zu dem Geschäfte gehören, gebracht hat! Mauben Sie mir, lieber Herr, meine Aussage ist wahr!"
„Das Gesetz wird prüfen," meinte der Richter mit Gleichmuth.
Rachel nickte dazu. Es war ein, diabolischer Blick, der ihren Augen entfuhr.
„So wäre mein Geschäft abgemacht," meinte Herr de St. Grillac, indem er aufstand und sich zum Fortgehen wandte. „Eine Bestellung an ihren Vater hat die Mamfel Rachel nicht mehr?"
„Nichts von Bedeutung," meinte sie gedehnt. „Wenn etwas von Belang vorkommt, werde ich^s dem Vater schreiben. Einen schönen Gruß und baldige Gesundheit."
„Und darf ich bestellen, daß die Mamfel Rackel mit solchem Flitter angethan war, als ich herkam?"
„Es hat nichts auf sich," entgegnete sie still.
„Dann will ich gehen. Wenn der Vater erlaubte, daß Sie an der Fastnachtslust theilnehmen, wünsche ich Vergnügen."
Sie dankte verlegen, öffnete die Zimmerthür und geleitete den Herrn über den Flur bis zum Ausgang, wo sie den Riegel zurückschob und unter Knixen und Komplimenten ihren Besucher entließ.
dem .Kuryer Pozn.' aus Berlin mitgetheilt wird, bei den Beratungen über den Etat des Unterrichtsministers, welche in einigen Tagen beginnen, ihre Beschwerden auf dem Gebiete des Schulwesens vorbringen und den formalen Antrag stellen: es möge die Verfügung, durch welche der polnische Sprachunterricht in den Volksschulen beseitigt worden ist, wieder aufgehoben werden.
* Die deutsch-freisinnige Fraktion des Abgeordnetenhauses hat nachstehenden Gesetzentwurf betr. Abänderung des Gesetzes über die Erweiterung, Umwandlung und Neuerrichtung von Wittwen- und Waisenkaffen für Elementarlehrer vom 22. Dezember 1869 eingebracht: Die Beiträge und Antrittsgelder, welche gemäß § 3 des Gesetzes über die Erweiterung, Umwandlung und Neueinrichtung von Wittwen- und Waisenkassen für Elementarlehrer vom 22. Dezember 1869 bisher von Lehrern an öffentlichen Volksschulen zu leisten waren werden vom 1. Juli 1888 ab auf allgemeine Landesmittel übernommen.
• Pofen, 12. Febr. .Heute wurde von allen Kanzeln in der Erzdiözese Gneseu-Posen der erz- bischöfliche Fasten-Hirtenbrief verlesen, der im Wesentlichen Folgendes besagt. Das Kind gehört Gott und den Eltern. Auf den Knieen der Mutter lernt es die ersten Worte des Glaubens. Aber alle Gebete und frommen Sprüche, welche es den Lippen der Mutter absieht, kann es natürlich nur in der Muttersprache seinem Gc- dächtniß einprägen. Wenn auch das Kind zur Schule geht und dort den Religionsunterricht empfängt, so darf doch die religiöse Erziehung der Eltern damit noch nicht aufhören. Leider ist der Emfluß der Kirche auf die Schule u. a. durch die Einrrichtung von Simultanschulen vielfach behindert, und somit kann die Schule einer ihrer wichtigsten Aufgaben nicht durchweg entsprechen. Daher ist es die doppelte Pflicht der Eltern, darauf zu achten, daß die religiöse Ausbildung der Jugend tn jeder Richtung gefördert wird und die Vorbereitung zur Beichte und ersten hl. Kommunion auf das sorgfälttgste zu erfolgen hat. Der Hirtenbrief bespricht zum Schluß die Misch-Ehen, vor denen entschieden gewarnt wird. Soll eine solche ausnahmsweise vollzogen werden, so müsse vollständige Garantie für Katholische Taufe und Erziehung der Kinder vorhanden sein. Die hl.
Ali Herr de St. Grillac hinaus war und sie das Schloß wieder hinter ihm zugemacht hatte, stürmte sie zurück in das Zimmer, wo sie zwischen den Polstern des Divans einen kleinen Schlüssel hervorzog, vermtttels dessen sie mit unbezähmter Hast das obere Schubfach einer halb verfallenen Komode öffnete. Ihr Auge schien Feuer zu sprühen vor Angst und Besorgniß, als sie zwischen Leinwand und Papieren nach den Brillanten umhertastete, die sie unversehrt und vollzählig nach kurzem Suchen in ihren Händen sah.
„Gerechter Gott meiner Väter!" bebte es ihr von den Lippen; „wie gnadenvoll hast Du Deine Tochter von der Gefahr erlöst, die so nahe war!
Sie verbarg die Steine wieder, schloß da» Schubfach und versteckte den Schlüssel in dem alten Kanapee. Dann ging sie in ihre Kammer, warf den bunten Flitter ab, mit dem sie sich aufgeputzt hatte und that ein Gelübde, keinen Besuch mehr in ihre Wohnung zu lassen und selbst nur in den dringendsten Fällen auf die Straße zu gehen, bi» der Vater genesen und wieder in seine eigene Behausung zurückgekehrt sei.
Rachel hatte keinen andern Glauben, als daß das Eindringen des Fremden auf einen Raub ihrer Brillanten berechnet gewesen sei.