Einzelbild herunterladen
 

HL 279. Dienstag, den 6. Dezember. 1887

Jeitiiiij

Muer

Die Fuldaer. Reituno' erscheint täglich, Sonn- und Feiertage ausgenommen. Vierteljährlicher AbonnemeMSpreiS ohne Bringerlohn und Bestellgeld: 1 M. SO Pf., mit der bellettistischen Wochenbeilage »Sterne und Blumen' in Fulda 1 M. 70 Pf.» auswärts 1 M. 75 Pf.

Inserate: Die einspaltig« Zeile oder deren Raum 15 Pf., bei Wiederholungen entsprechender Rabatt.

8

Bestellungen auf die

Juldaer Zeitung

für den Monat Dezember zum Preise von 50 Pfg. (nebst Bestellgeld) werden noch fortwährend von allen Postanstalten und Landbriefträgern sowie in unserer Expedition entgegengenommen. Bereits erschienene Nummern werden nachgeliefert.

Deutsches Reich.

Berlin, 5. Dezember.

• Nachdem die Reichstags-Thronrede von einer beabsichtigten Verlängerung der Legis­latur-Periode keine Silbe enthielt, konnte es keinem Zweifel unterliegen, daß die Kartellparteien diesen Antrag auf Verfassungsänderung aus ihrer Initiative alsbald einbringen würden. Schneller fast, als man geglaubt hatte, ist diese Befürchtung eingetroffen, und der Antrag auf Verlängerung der Legislatur-Periode des Reichstages von drei auf fünf Jahre liegt nun bereits feit einigen Tagen vor, unterzeichnet von drei Vertretern der freikonfervativen, nationalliberalen und konser­vativen Partei, Graf v. Behr, von Bennigsen und von Helldorf und unterstützt von Mitgliedern der genannten Parteien. Nach der gegenwärtigen Zu­sammensetzung des Reichstages darf man die An­bringung eines solchen Antrages mit der gesetz­lichen Durchführung desselben für gleichbedeutend halten, denn der Bundesrath wird sich eine solche Verminderung der Volksrechte selbstredend recht gerne apportiren lassen. Vor mehreren Monaten hat die unabhängige Presse diese Frage bereits nach allen Richtungen hin beleuchtet, so daß man heute das Wichtigste rekapitvliren kann. Vor Allem wurde gegen den Plan der Legislaturver­längerung das bündige Versprechen der Kartell­parteien bei den Septennats wählen hervorgehoben, daß an der Verfassung und Wahlgesetzgebung nicht gerüttelt werden solle. Die dreijährige Legislatur­periode ist aber eine Bestimmung der Reichs- Verfassung, und insofern der neue Antrag das von den Wählern zu ertheilende Mandat von drei auf fünf Jahre verlängert, insofern er außerdem die mit dem 25. Lebensjahre beginnende Wahl­berechtigung für viele Tausende beeinträchtigt,

ö öuchmkus älteste Zeit.

1. Fortsetzung.

Solche angtsiedelte slavische Kriegsgefangene fin­den sich schon zu Bonifatius' Zeit auf dem Gebiete des Klosters Fulda angef,ssen vor, wie der Brief des Papstes Zacharias an den Heiligen bezeugt, in welchem ersterer diesem auf seine Anfrage mit- theilt, daß es erlaubt sei, von den Slaven Tribut zu erheben, falls wir nicht annehmen wollen, daß diese Slaven Urbewohner dieses Gebiet» waren, die sich dem Kloster unterworfen hatten. Aus dem 12. Jahrhundert ist uns von einem Mönche Eber­hard ein Zinsregister des Kloster« Fulda über­kommen, in welchem zahlreiche Slaven als Be­wohner fuldaischer Dörfer aufgeführt werden. Diese werden als in persönliche Unfreiheit Ver­sunkene scharf von den mit aufgeführten Zinsver­pflichteten deutscher Nation unterschieden, welche bis dahin nur ihre wirthschaftliche Selbstständigkeit verloren hatten. Solche fuldaische Dörfer mit theilweiser slavischer Bevölkerung waren nach Eber­hard unter anderen Rasdorf, Hasel, das später ,ur Stadt erhobene Geysa, Arzell, Steinbach, Spala, die spätere Stadt Hünfeld, Biber, Abts-

greift er sehr wesentlich in die Wahlgesetzgebung ein. Die in dem Anträge liegende Schwäch­ung der Volksrechte liegt auf der Hand, denn während die Regierung es bekanntlich jederzeit in der Hand hat, einen ihr unbequemen Reichs­tag aufzulösen und heimzuschicken, ist das Volk an eine ihm nicht mehr zusagende Ver­tretung volle fünf Jahre gebunden, so daß eine ganz erhebliche Verschiebung des konstitutionellen Machtverhältniss.s zu Ungunsten des Volkes ein- tritt. Sollen wir nochmals auf die Argumente hmweifen, mit welchen bei Berathung der nord­deutschen Bundesverfassung nationalliberale Partei­koryphäen gegen eine Verlängerung der Legislatur­perioden operirten? Trat doch z. B. Gneist für die dreijährige Periode mit den Worten ein: „Ist es nicht genug, wenn ein Parlament — diesen Fall einmal angenommen — Gelder auf Gelder bewilligt, in der Verfassung Alles, was ihm im Wege steht, bei Seite räumt, drei ganze Jahre diese Arbeit fortsetzen kann?" Die weiteren reak­tionären Pläne, welche hinter diesem Anträge namentlich von konservativer Seite lauern (zwei­jährige Etat- und TagungSperiode, Verschiebung der Wahlberechtigung vom 25. auf das 30, Jahr u. s. w.) seien nur kurz gestreift; mau kennt aus gewissen Helldorf'schen rc. Reden die Stimmung der Konservativen gegenüber dem demokratisch an- gehauchten Reichstagswahlrecht. Schließen wir mit dem Hinweis auf die Kritik, welche ein natio­nalliberales Blatt vor einigen Monaten an dem damals eben neu aufgetauchten Plane g«übt hat. Das Blatt meinte damals, daß „den paar Vortheilen, welche eine solche Verlängerung zur Folge haben würde, ungezählte, wesent­liche Nachtheile gegenüberstehen", sowie, daß die Einführung der fünfjährigen Gesetzgebungr- periode „der Bequemlichkeit mancher Parlamen­tarier, nicht aber den Wünschen de» Vol­kes in seiner überwiegenden Mehrheit entsprechen dürfte." Wir sind sehr gespannt darauf, ob das Blatt bei dieser seiner Ueberzeu- gung beharren, ober ob e«, wie schon so oft, mit nationalliberalem Manneimuth über den Stock springen wird.

* Der Reichstag, dem die Gesetzentwürfe betr. die unter Ausschluß der Oeffentlichkeit statt­findenden Gerichtsverhandlungen und betr. die Anführung der Gewerbeordnung in den Reichr-

roda, Petersberg, Uttrichshausen, Großenlüder und die jetzige Stadt Lauterbach.

Wenn die Ableitung des Wortes „Grabfeld", de» alten Gaunamens der Landstriche östlich und westlich der Rhön bis zur Höhe des Vogelsberges, von dem slavischen Worte „grab", welches „Buche" bedeutet, richtig ist, so haben Slaven diesen Namen erfunden, wenigsten» was seinen ersten Theil an­langt, und die Deutschen hingen an das von den Slaven übernommene Wort das deutsche Wort „Feld" (seit) an und „Grabfeld" bedeutet dann nichts anderes als unser „Buchenland", latinisirt „Buchonia". Dann haben aber Slaven frühzeitig in Bnchonien gewohnt oder doch so zahlreich in Buchonien verkehrt, daß ihre Benennung des Lan­des von den Deutschen, die auf sie folgten, ange­nommen wurde. Der Margrethenhauner Kalvarien­berg führte neben seinem Namen „Leuenhauk" (Leohunhoug) auch noch, wie die Grenzbeschreibung des Klostergebietes von Fulda aus dem Jahre 747 angibt, den Namen cuffiso, welches im Sla­vischen „Grenzhügel" bedeutet. Wir haben es hier also wieder mit einem slavischen Namen zu lhun, der für frühes Verweilen von Slaven in unserer Gegend spricht, denn es ist doch wohl nicht anzunehmen, daß die deutschen Herren ihren

landen zugegangen, verwies heute in erster Lesunn den Gesetzentwurf betr. die Unterstützung vo Familien in den Dienst eingetretener Mannschaften einer 21erKommission. BundeS- Kommissar Geh.-Rath Köhler begründete die Vor­lage unter Hinweis auf die nothwendige einheit­liche und bessere Regelung der Fürsorge für die Familien zum Dienst eingetretener Mannschaften. Dr. Windthorst betonte, daß trotz der großen Kosten bei der Dringlichkeit der Frage die finanzielle Seite in den Hintergrund treten müsse. Die Abgg. Frhr. v. Ellrichshausen (Rchrp.), Dr. Baumbach (Freis.) und Haupt (national!.) sprachen sich im Allgemeinen zustimmend zu der Vorlage aus, während Abg. Harm (Soz.) die vorgc- schlagenen Sätze für zu niedrig hält und die Sätze des Unfallversicherungsgesetzes al» Richtschnur wünscht. Abg. v. Kleist -R tzow und Kriegs­minister Bronsart v. Schellendorf bestreiten, daß die Sozialdemokraten die Besserung der Unter­stützungssätze veranlaßt hätten. Darauf wurde in die erste Berathung des Gesetzentwurfs betr. den Verkehr mit Wein eingetreten. Direktor im Reichsgesundheitsamt Dr. Köhler begründete die Vorlage. Abg. Dr. Bürklin (natlib.) verlangte vollständiges Verbot aller Kunstweine und Dekla­ration der sogenannten verbesserten Weine. Abg. Dr. Bamberger vertrat einen entgegengesetzten Standpunkt und die Abgg. Menzer (kons.), Lin­gens (Zentr.) und v. Cuny (natlib.) wünschten, daß in der Kommission die Grenzen der zulässigen Vermischung fest und klar bestimmt würden, damit jeder Mann wsse, woran er fei. Schließlich wurde die Vorlage an eine 21er Kommission ver­wiesen. — Mittwoch: Anträge auf Entschädigung unschuldig Verurtheilter, Verweisung der politischen und Preßoergehen vor die Geschworenen und Wiedereinführung der Berufung gegen Straf- kammerurtheile.

• Heute Vormittag ist der Volks wirth- schaftsrath zusammengetreten. Staatsminister u. Bötticher, der die Verhandlungen leitete, be­grüßte die Versammlung Namens der Regierung. Beschlossen wurde, die Vorlage über die Alters­und JnvaliditätSversicherung an einen Ausschuß von 25 Mitgliedern zu überweisen, von denen 10 durch die Regierung ernannt werden sollen. In der General-Debatte erhob sich nur eine Stimme gegen die Vorlage.

slavischen Knechten die Namengebung überlassen haben. Weiterhin ist die Ansicht ausgestellt wor­den, daß der Name des Fuldaflusse» mit dem der noch heute slavische» Gebiet durchfließenden Moldau in Böhmen identisch sei und, die Wahrheit dieser Annahme vorausgesetzt, würden wir es auch hier wieder mit einem slavischen Namen zu thun haben.

Der heilige Sturrnin» fand jedoch nicht blo» Slaven vor, er traf auch einen deutschen Reisen­den. Al» er in oer Nähe der Mündung de» Gieselbaches in die Fulda bei der jetzigen Mühle zwischen Bronzell und Ziegel damit beschäftigt wir. für fein Reitthier den gewohnten Verhau zum be­absichtigten Nachtquartier zu machen, hörte er ein Geräusch und sah einen Reiter durch die dortige Furth der Fulda sitzen. Er konnte sich mit Dem» selben verständigen, Denn dieser war ein Deutscher. Derselbe sagte ihm, er sei ein Knecht eines Herrn Drei», komme au» dem Wetteraugau (Wsdereiba) und wolle das Pferd feine» Herrn nach dem Grad- feld bringen. Mit diesem allgemeinen Namen meinte der Mann wohl das östlich der Rhön an der oberen fränkischen Saale liegende Ostgrabfeld, da» noch heute den Namen Grabfeld trägt und wegen seine» milderen Klimas bereits viel früher dichter bewohnt war, als die Fuldaer Umgegend,