HL 279. Dienstag, den 6. Dezember. 1887
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Muer
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Deutsches Reich.
Berlin, 5. Dezember.
• Nachdem die Reichstags-Thronrede von einer beabsichtigten Verlängerung der Legislatur-Periode keine Silbe enthielt, konnte es keinem Zweifel unterliegen, daß die Kartellparteien diesen Antrag auf Verfassungsänderung aus ihrer Initiative alsbald einbringen würden. Schneller fast, als man geglaubt hatte, ist diese Befürchtung eingetroffen, und der Antrag auf Verlängerung der Legislatur-Periode des Reichstages von drei auf fünf Jahre liegt nun bereits feit einigen Tagen vor, unterzeichnet von drei Vertretern der freikonfervativen, nationalliberalen und konservativen Partei, Graf v. Behr, von Bennigsen und von Helldorf und unterstützt von Mitgliedern der genannten Parteien. Nach der gegenwärtigen Zusammensetzung des Reichstages darf man die Anbringung eines solchen Antrages mit der gesetzlichen Durchführung desselben für gleichbedeutend halten, denn der Bundesrath wird sich eine solche Verminderung der Volksrechte selbstredend recht gerne apportiren lassen. Vor mehreren Monaten hat die unabhängige Presse diese Frage bereits nach allen Richtungen hin beleuchtet, so daß man heute das Wichtigste rekapitvliren kann. Vor Allem wurde gegen den Plan der Legislaturverlängerung das bündige Versprechen der Kartellparteien bei den Septennats wählen hervorgehoben, daß an der Verfassung und Wahlgesetzgebung nicht gerüttelt werden solle. Die dreijährige Legislaturperiode ist aber eine Bestimmung der Reichs- Verfassung, und insofern der neue Antrag das von den Wählern zu ertheilende Mandat von drei auf fünf Jahre verlängert, insofern er außerdem die mit dem 25. Lebensjahre beginnende Wahlberechtigung für viele Tausende beeinträchtigt,
ö öuchmkus älteste Zeit.
1. Fortsetzung.
Solche angtsiedelte slavische Kriegsgefangene finden sich schon zu Bonifatius' Zeit auf dem Gebiete des Klosters Fulda angef,ssen vor, wie der Brief des Papstes Zacharias an den Heiligen bezeugt, in welchem ersterer diesem auf seine Anfrage mit- theilt, daß es erlaubt sei, von den Slaven Tribut zu erheben, falls wir nicht annehmen wollen, daß diese Slaven Urbewohner dieses Gebiet» waren, die sich dem Kloster unterworfen hatten. Aus dem 12. Jahrhundert ist uns von einem Mönche Eberhard ein Zinsregister des Kloster« Fulda überkommen, in welchem zahlreiche Slaven als Bewohner fuldaischer Dörfer aufgeführt werden. Diese werden als in persönliche Unfreiheit Versunkene scharf von den mit aufgeführten Zinsverpflichteten deutscher Nation unterschieden, welche bis dahin nur ihre wirthschaftliche Selbstständigkeit verloren hatten. Solche fuldaische Dörfer mit theilweiser slavischer Bevölkerung waren nach Eberhard unter anderen Rasdorf, Hasel, das später ,ur Stadt erhobene Geysa, Arzell, Steinbach, Spala, die spätere Stadt Hünfeld, Biber, Abts-
greift er sehr wesentlich in die Wahlgesetzgebung ein. Die in dem Anträge liegende Schwächung der Volksrechte liegt auf der Hand, denn während die Regierung es bekanntlich jederzeit in der Hand hat, einen ihr unbequemen Reichstag aufzulösen und heimzuschicken, ist das Volk an eine ihm nicht mehr zusagende Vertretung volle fünf Jahre gebunden, so daß eine ganz erhebliche Verschiebung des konstitutionellen Machtverhältniss.s zu Ungunsten des Volkes ein- tritt. Sollen wir nochmals auf die Argumente hmweifen, mit welchen bei Berathung der norddeutschen Bundesverfassung nationalliberale Parteikoryphäen gegen eine Verlängerung der Legislaturperioden operirten? Trat doch z. B. Gneist für die dreijährige Periode mit den Worten ein: „Ist es nicht genug, wenn ein Parlament — diesen Fall einmal angenommen — Gelder auf Gelder bewilligt, in der Verfassung Alles, was ihm im Wege steht, bei Seite räumt, drei ganze Jahre diese Arbeit fortsetzen kann?" Die weiteren reaktionären Pläne, welche hinter diesem Anträge namentlich von konservativer Seite lauern (zweijährige Etat- und TagungSperiode, Verschiebung der Wahlberechtigung vom 25. auf das 30, Jahr u. s. w.) seien nur kurz gestreift; mau kennt aus gewissen Helldorf'schen rc. Reden die Stimmung der Konservativen gegenüber dem demokratisch an- gehauchten Reichstagswahlrecht. Schließen wir mit dem Hinweis auf die Kritik, welche ein nationalliberales Blatt vor einigen Monaten an dem damals eben neu aufgetauchten Plane g«übt hat. Das Blatt meinte damals, daß „den paar Vortheilen, welche eine solche Verlängerung zur Folge haben würde, ungezählte, wesentliche Nachtheile gegenüberstehen", sowie, daß die Einführung der fünfjährigen Gesetzgebungr- periode „der Bequemlichkeit mancher Parlamentarier, nicht aber den Wünschen de» Volkes in seiner überwiegenden Mehrheit entsprechen dürfte." Wir sind sehr gespannt darauf, ob das Blatt bei dieser seiner Ueberzeu- gung beharren, ober ob e«, wie schon so oft, mit nationalliberalem Manneimuth über den Stock springen wird.
* Der Reichstag, dem die Gesetzentwürfe betr. die unter Ausschluß der Oeffentlichkeit stattfindenden Gerichtsverhandlungen und betr. die Anführung der Gewerbeordnung in den Reichr-
roda, Petersberg, Uttrichshausen, Großenlüder und die jetzige Stadt Lauterbach.
Wenn die Ableitung des Wortes „Grabfeld", de» alten Gaunamens der Landstriche östlich und westlich der Rhön bis zur Höhe des Vogelsberges, von dem slavischen Worte „grab", welches „Buche" bedeutet, richtig ist, so haben Slaven diesen Namen erfunden, wenigsten» was seinen ersten Theil anlangt, und die Deutschen hingen an das von den Slaven übernommene Wort das deutsche Wort „Feld" (seit) an und „Grabfeld" bedeutet dann nichts anderes als unser „Buchenland", latinisirt „Buchonia". Dann haben aber Slaven frühzeitig in Bnchonien gewohnt oder doch so zahlreich in Buchonien verkehrt, daß ihre Benennung des Landes von den Deutschen, die auf sie folgten, angenommen wurde. Der Margrethenhauner Kalvarienberg führte neben seinem Namen „Leuenhauk" (Leohunhoug) auch noch, wie die Grenzbeschreibung des Klostergebietes von Fulda aus dem Jahre 747 angibt, den Namen cuffiso, welches im Slavischen „Grenzhügel" bedeutet. Wir haben es hier also wieder mit einem slavischen Namen zu lhun, der für frühes Verweilen von Slaven in unserer Gegend spricht, denn es ist doch wohl nicht anzunehmen, daß die deutschen Herren ihren
landen zugegangen, verwies heute in erster Lesunn den Gesetzentwurf betr. die Unterstützung vo Familien in den Dienst eingetretener Mannschaften einer 21erKommission. BundeS- Kommissar Geh.-Rath Köhler begründete die Vorlage unter Hinweis auf die nothwendige einheitliche und bessere Regelung der Fürsorge für die Familien zum Dienst eingetretener Mannschaften. Dr. Windthorst betonte, daß trotz der großen Kosten bei der Dringlichkeit der Frage die finanzielle Seite in den Hintergrund treten müsse. Die Abgg. Frhr. v. Ellrichshausen (Rchrp.), Dr. Baumbach (Freis.) und Haupt (national!.) sprachen sich im Allgemeinen zustimmend zu der Vorlage aus, während Abg. Harm (Soz.) die vorgc- schlagenen Sätze für zu niedrig hält und die Sätze des Unfallversicherungsgesetzes al» Richtschnur wünscht. Abg. v. Kleist -R tzow und Kriegsminister Bronsart v. Schellendorf bestreiten, daß die Sozialdemokraten die Besserung der Unterstützungssätze veranlaßt hätten. Darauf wurde in die erste Berathung des Gesetzentwurfs betr. den Verkehr mit Wein eingetreten. Direktor im Reichsgesundheitsamt Dr. Köhler begründete die Vorlage. Abg. Dr. Bürklin (natlib.) verlangte vollständiges Verbot aller Kunstweine und Deklaration der sogenannten verbesserten Weine. Abg. Dr. Bamberger vertrat einen entgegengesetzten Standpunkt und die Abgg. Menzer (kons.), Lingens (Zentr.) und v. Cuny (natlib.) wünschten, daß in der Kommission die Grenzen der zulässigen Vermischung fest und klar bestimmt würden, damit jeder Mann wsse, woran er fei. Schließlich wurde die Vorlage an eine 21er Kommission verwiesen. — Mittwoch: Anträge auf Entschädigung unschuldig Verurtheilter, Verweisung der politischen und Preßoergehen vor die Geschworenen und Wiedereinführung der Berufung gegen Straf- kammerurtheile.
• Heute Vormittag ist der Volks wirth- schaftsrath zusammengetreten. Staatsminister u. Bötticher, der die Verhandlungen leitete, begrüßte die Versammlung Namens der Regierung. Beschlossen wurde, die Vorlage über die Altersund JnvaliditätSversicherung an einen Ausschuß von 25 Mitgliedern zu überweisen, von denen 10 durch die Regierung ernannt werden sollen. In der General-Debatte erhob sich nur eine Stimme gegen die Vorlage.
slavischen Knechten die Namengebung überlassen haben. Weiterhin ist die Ansicht ausgestellt worden, daß der Name des Fuldaflusse» mit dem der noch heute slavische» Gebiet durchfließenden Moldau in Böhmen identisch sei und, die Wahrheit dieser Annahme vorausgesetzt, würden wir es auch hier wieder mit einem slavischen Namen zu thun haben.
Der heilige Sturrnin» fand jedoch nicht blo» Slaven vor, er traf auch einen deutschen Reisenden. Al» er in oer Nähe der Mündung de» Gieselbaches in die Fulda bei der jetzigen Mühle zwischen Bronzell und Ziegel damit beschäftigt wir. für fein Reitthier den gewohnten Verhau zum beabsichtigten Nachtquartier zu machen, hörte er ein Geräusch und sah einen Reiter durch die dortige Furth der Fulda sitzen. Er konnte sich mit Dem» selben verständigen, Denn dieser war ein Deutscher. Derselbe sagte ihm, er sei ein Knecht eines Herrn Drei», komme au» dem Wetteraugau (Wsdereiba) und wolle das Pferd feine» Herrn nach dem Grad- feld bringen. Mit diesem allgemeinen Namen meinte der Mann wohl das östlich der Rhön an der oberen fränkischen Saale liegende Ostgrabfeld, da» noch heute den Namen Grabfeld trägt und wegen seine» milderen Klimas bereits viel früher dichter bewohnt war, als die Fuldaer Umgegend,