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jK 253. Sonnabend, den 5. November.

1887

Meer W Ikitiiiz.

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Erstes Blatt.

* Zum Papst-Jubiläum.

Der hl. Vater hat allen Christgläubigen, welche zu seinem bevorstehenden Priester-Jubiläum ta Person oder wenigsten» im Geiste an einer Pilger­fahrt nach Rom sich betheiligen, unter bestimmten Bedingungen einen vollkommenen Ablaß be­willigt. Die franzöfische Uebersetzüng de» Breve'» liegt seit einigen Tagen vor und lautet in deutscher Sprache wie folgt:

Leo XIII., Papst.

Allen Gläubigen, welche das gegenwärtige Schreiben lesen werden, Gruß und apostolischen Segen!

Beim Herannahen d.S ersten Tages deS neuen Jahres, an welchem Wir mit Gottes Gnade die Feier Unseres Priester-Jubiläums begehen werden, freuen sich all« Völler der Erde und alle Klaffen der Gesellschaft in gemeinsamem Jubel und bringen Uns inmitten der so schwierigen Zeiten, in denen Wir nach göttlichem Willen den hehren Sitz des h. Petrus einnehmen, mit ihren Glückwünschen die feier­lichsten Zeugnisse ihres Glaubens, ihrer Liebe und ihrer Ehrfurcht in den bewunderungswürdigsten Formen dar. Wir geben in allen diesem die Ehre Gott, der Uns in Unseren Trübsalen tröstet, und Wir bitten ihn ohne Unterlaß, daß er das ganz« christlich« Volk segnen und die fo lang« ersehnten Güter des Friedens und der Eintracht ihm gewähren möge.

Gerührt von diesen aufrichtigen Kundgebungen fester Anhänglichkeit und Frömmigkett und den Bitten will­fahrend, die an Uns gerichtet wurden, damit alle Unsere Kinder aus dem Feste ihres Vaters einige Vortheile für ihr ewiges Heil schöpfm können, haben Wir Uns ent­schlossen, die Schätze der Kirch« zu öffnen, der«n Bet- waltung Gott UnS anvertraut hat. Gestützt auf die Barm­herzigkeit des allmächtigen Gottes und auf die Vollgewalt seiner hh. Apostel Petrus und Paulus gewähren Wir dehhalb im Herrn vollkommenen Ablaß und die Nach­lassung aller Sünden allen und jedem Einzelnen der Gläubigen beider Geschlechter, die bei Gelegenhett Unseres Priester-Jubiläums als Pilger nach Rom kommen werden, um ein öffentliches und ausdrückliches Zeugniß der Fröm­migkeit und Anhänglichkeit ihrer Nationen abzulegen, und der höchsten Autorität, mit welcher Gott Uns bekleidet hat, schuldige Ehre und Gehorsam zu erweisen. Ebenso allen Christen beiderlei Geschlechtes, welche im Herzen und im Geilte diese Pilgerfahrten nach Rom begleiten, des­gleichen allen Jenen, welche um das gute und glückliche Gelingen dieser frommen Pilgerfahrten in irgend welcher Weise sich bemühen, falls sie eine neuntägige Andacht vorhergehen lassen, sodann am Tage Unseres Priestcr- jubiläums, also am 1. Januar k. I., den brüten Theil (fünf Gesetze) des h. Rosenkranzes beten, ferner dieselbe neuntägige Andacht in jener Zeit wiederholen, welche für die Audienzen der Pilger (ihres Landes) festgesetzt ist, nach wahrhaft reumüthiger Beichte und Empfang der heiligen Kommunion ihre Pfarrkirche oder jede andere

Die letzten Grmukeiner.

13. Fortsetzung.

Auch er war, ebenso wie der Förster, fest über­zeugt, daß sein unglücklicher Vater da» Opfer eine» feigen Meuchelmörder» geworden war, und daß man den Urheber de» Verbrechens nur in der nächsten Umgebung zu suchen haben könne. Zwar wollte er der gerichtlichen Untersuchung nicht vor­greifen und keine Maßregel toffev, welche den untersuchenden Beamten später hätte hinderlich sein können, aber sein glühender Eifer, den schmäh­lichen Tod seine» Vater» zu rächen, war viel zu groß, al» daß er bi« zur Ankunft der Gericht»- personen hätte ganz unthätig bleiben können.

Al» die Träger die sterblichen Ueberreste de» Oberst, der so oft im dichten Kugelregen der Schlachten unversehrt geblieben war und der hier auf feinem eigenen Grund und Boden eine» so unrühmlichen Tode» hatte sterben müssen, in einem Parterrezimmer de» Schlosse» niedergesetzt hatten, war Georg eine ganze Weile allein bei der Leiche geblieben, und in die kalte Hand de« Tobten hatte er den feierlichen Schwur geleistet, sich nicht eher Ruhe zu gönnen, al« bi« er die

Kirche ober ein öffentliches Bethaus besuchen unb dort fromme Gebete für bie Eintracht ber christlichen Fürsten, für bie Ausrottung ber Irrlehren, für bie Bekehrung der Sünder unb bie Erhöhung ber h. Kirche, ihr« Mutter, zu Gatt richten, — allen biefen gewähren Wir im Herrn ben vollkommenen Ablaß unb die Nachlassung bet Sün­den, unb zwar ebensowohl für ben Tag Unseres Priester- Jubiläums, als für jenen Festtag, welcher unmittelbar auf bie von Jedem im oben bestimmten Zeiträume nach freier Wahl wiederholt« neuntägige Andacht folgt. Außerdem gewähren Wir Allen und Jedem von denen, die wenig- staps mit teumüthigem Hetzen diese neuntägigen Andachten halten, für jeden Tag derselben dreihundert Tage Ablaß. Wir gestatten ferner, daß all« unb jed«r biefer Ablässe, Nachlassung ber Sünden unb Erlaß ber Sündenstrafen den Seelen im Fegfeuer zugewenbet werben können; unb Wir wollen, baß fie nur für dieses Jahr gegeben seien.

Wit wollen endlich, alle entgegenstehenden Hinderniff« außer Kraft setzend, daß man ben Abschriften ober Copien von gegenwärtigen Briefen, auch ben gedruckten, sobald sie von ber Hand irgend eines öffentlichen Notars ftgnirt unb mit bem Siegel irgenb eines kirchlichen Würdenträgers versehen find, ganz denselben Glauben schenk«, den man dem gegenwärtigen Schreiben scheicken würde, falls es ausgestellt oder vorgezeigt würde.

Gegeben zu Rom bei St. Peter unter dem Fischerring, im 10. Jahre Unseres Pontifikats."

(L. 8.) M. Card. Ledochowski.

Deutsche- Reich.

Berlin, 4. November.

* Der Bundesrath hat gestern den Aas- fchußanträgen, betreffend die Ergänzung der vor­läufigen Ausführungsbestimmungen, sowie dem Ausschußbericht über den Gesetzentwurf, betreffend den Verkehr mit Wein, zugestimmt.

• Der Reichskommifsar für den Mel- bourner Weltausstellung, W e h r m u t h, erläßt eine Bekanntmachung, worin dringend empfohlen wird, die Anmeldungen zur Betheiligung spätesten« bi« zum 20. Dezember zu bewirken.

* Der neue Reichshaushalt für 1888/89 nimmt eine Erhöhung der Matrikularbeiträge um 40 Millionen in Aussicht. Dieselben werden dem­nach 227 Millionen betragen. Dafür werden sich die Ueberweisungen an die Bundesstaaten auf mindestens 265 Millionen stellen. Die Bundes­staaten erhalten demnach vom Reiche 38 Mil­lionen mehr zurück al» sie an dasselbe abzu­führen haben.

* Der Landwirthschaftrrath beschloß mit allen gegen drei Stimmen die Verdoppelung des Roggenzoll» und Weizenzoll».___________________

blutige That gesühnt und den Schuldigen seiner Bestrafung überliefert habe.

Vor dieser heiligen Pflicht trat ihm jeder andere Gedanke weit zurück, und so wenig Grund er auch hatte, sich selbst einen Vorwurf zu machen, so wollte e» ihn doch jetzt fast al» ein schwere» Unrecht erscheinen, daß er bei seiner Ankunft auf Gravenstein eher der Stimme seiner Liebe, al­ber seiner Kindespflicht Gehör gegeben habe.

Jener Schuß, der ihn aus seinen lieblichen Träumen im Walde aufgescheucht, war es ja ge­wesen, der seinem Vater den Tod gebracht hatte, und während er in traulichem LiebeSgeplauder an Lisbeth'« Seite geweilt, hatte Jener in ein­samem und qualvollem Todeskampf fein Leben ausgehaucht.

„Gott Miß es, daß ich mir dabei keine« Un­recht« bewußt war," flüsterte der junge Mann, indem er fein thränengefüllte« Auge auf da« wachs­bleiche Antlitz der Leiche richtete, „konnte ich doch von diesem furchtbaren Verhängniß unmöglich eine Ahnung haben I Aber dennoch will ich um Deine« Andenken« willen, mein geliebter Vater, die Strafe für meine Verfäumniß geduldig auf mich nehmen. Nicht eher will ich meiner Liebe gedenken, nicht eher will ich da« Försterhaus abermals auf-

'* In Volksfchullehrerkreisen ist gegen­wärtig eine Bewegung im Gange, um gegen den Erlaß de» die Verhinderung der Massenpeti­tionen enthaltenen Verbote» des Unterrichte­ministers Verwahrung einzulegen, da da» Verbot mit den Artikeln 27, 30 und 32 der Verfassung«- urkunde nicht in Einklang zu bringen fei. Dürfen sich die Volksschullehrer kraft des Artikel« 30 in Gesellschaften vereinigen, dürfen sie in ihren freien Vereinen nach dem Gesetze vom 11. März 1850 auf öffentliche Angelegenheiten wie da« Volksschulwesen einwirken, gewahrt ihnen Art. 27 die Freiheit der Meinungsäußerung durch Wort und Schrift, so find sie wie ausgeführt wird, auch berechtigt, behufs der Einwirkung auf da» öffent­liche Volkswesen Beschlüsse zu fassen und dieselben auf Grund de» Art. 32 der Verfassungsurkunde zur Kenntniß der Behörden zu bringen. In der nächsten Landtagssefston soll der Gegenstand weiter verfolgt werden.

• Die Grundsteinlegung zum neuen Reichs­gerichts gebäude in Leipzig wird wohl im nächsten Jahre stattfinden.

* Landrath von Köller, der bekannte Ion« fervative Reichstagsabgeordnete, tritt am 15. d«. Monats fein neue» Amt als Polizeipräsident in Frankfutt a. M. an.

* Mainz, 4. Nov. Unter den Alumnen de» soeben eröffneten bischöflichen Seminar» befindet sich auch ein ehemaliger evangelischer Theo­loge, welcher im Anfang diese» Jahre» zur ka­tholischen Kirche übergetreten ist, um nunmehr in dieser Anstalt sich zum katholischen Priester vorzuberetten.

Ausland.

* Rom, 3. Nov. Der Kardinal Pellegrini ist heute früh geworben.

• London, 4. Nov. Auf dem Trafalger Square fand heute wieder eine Versammlung der Arbeits­losen statt. Al» sozialistische Führer aufrührerische Reden an die Menge zu halten begannen, schritt die Polizei ein, verhaftete zwei Redner, Webb und Allman, trieb die Menge auseinander und nahm die rothen Fahnen in Beschlag. Auf dem Polizei­bureau wurde Allman fretgelassen, Webb jedoch in Haft behalten.

suchen, al» bi» Dein Mörder entdeckt und den Händen der irdischen oder der himmlischen Gerech- tigktit überliefert ist."

Mit diesem Gelöbniß war es ihm vollster Ernst; denn obwohl ihm die Nothwendtgkeit, mit dem Förster noch einmal über die Umstände, unter denen er die Leiche gefunden, Rücksprache zu nehmen, den Gedanken sehr nahe legen mußte, Hagemeister in seinem eigenen Hause aufzusuchen, wies er doch die Versuchung zurück und ließ den Förster durch einen Boten bitten, in das Herren­haus zu kommen.

Es war nicht viel Neues, was er von ihm er­fuhr, und nichts, was ihn auf einen bestimmten Weg hätte leiten können.

Aus Zartgefühl verschwieg ihm der Förster so­wohl die Unterredung, welche er mit dem Oberst am Tage vor dessen Tode geführt, al« auch die wenigen Worte, welche er kaum fünf Minuten vor der verhängnißvollen Katastrophe mit ihm geMchfelt.

Die Angelegenheit stand ja mit dem Verbrechen in keinem Zusammenhänge und er hielt e« für un­passend, den jüngeren Bruder von dem Unrecht de» älteren zu unterrichten.