jK 251. Donnerstag, den 3. November. 1887
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Zur Bischofswahl.
• Fulda, 3. November 1887.
Anläßlich der am morgigen Tage Hierselbst iattstndenden Bischofswahl glauben wir den Wünschen unserer Leser entgegenzukommen, wenn vir die Bestimmungen des Kirchenrechts über die Vahl der Bischofs kurz zusammenstellen.
In der ältesten Zeit der Kirche traten nach Er- edigung eines Bisthum» die Nachbarbischöfe an >er verwaisten Kirche zusammen und wählten unter Einvernehmen der Stimmen der Geistlichkeit und der Gemeinde dieser Kirche den Bischof. Später geschränkte sich die Theilnahme de» Volkes auf die Zustimmung, die eigentliche Wahl stand der Seistlichkeit zu. Aus dem Bestätigungsrechte, welches in den germanischen Reichen den Königen zustand, ist ein Ernennungsrecht entstanden, doch verblieb auch hier manchen Kirchen da» freie Wahlrecht. Die Einflußnahme der Könige ist leicht erklärlich aus der hervorragenden politischen Stellung >er Bischöfe in den germanischen Reichen; allein iii Mißbräuche, welche die weltlichen Herrscher mit lern ihnen zustehenden Recht trieben, führte zu >en Jnvestiturstreitigkeiten, welche in Deutschland hren Abschluß in dem Wormser Konkordat von 1122 fanden. Dm Kirchen in Deutschland wurde die kanonische Wahlfreiheit zurückgegeben, mb von dieser Zeit an wählt das Kapitel die Wisse.
Wir übergehen die ferneren Kämpfe, welche regen der freien Wahl auch in den folgenden Zahrhunderten die Kirche in Deutschland zu deichen hatte, und beschränken uns, daraus zu be- nerEen, daß auch die Konkordate deutscher Nation « 15. Jahrhunderts die freie Wahl der Kapitel llr Regel festhalten. Parteiungen in den Dom- apiteln führten aber öfters zu fpaltigen Wahlen mb zu Spannungen mit den Landesherren; in folge dessen erhielten manche Landesherren da« stecht der Ernennung, wie e» auch heute noch ka- Aischen Regierungen vielfach zusteht. Die Kachel der oberrheinischen Kirchenprovinz dagegen A welcher das Bisthum Fulda gehört, haben ><>ch das freie Wahlrecht, da» ihnen auch durch »e vorgefchriebene Einreichung einer Kandidaten- jfte an die Regierung und durch da» dieser zu- mhende Recht, eine und die andere Person al»
wmiger gmehm zu bezeichnen, nicht verkümmert | werden soll.
Die Wahl geht in folgender Weise vor sich:
Zu der Wahl, welche innerhalb drei Monaten nach Erledigung de» Bischöflichen Stuhle» geschehen soll, find sämmtliche Wahlberechtigte namentlich einzuladen. Abwesende, deren Abwesenheit gehörig gerechtfertigt ist, dürfen fich bei der Wahl durch einen Prokurator vertreten laffen. Der Wahlhandlung selbst geht die Abhaltung einer hl. Mesie zu Ehren de» hl. Geistes voraus. Die Leitung der Wahl steht dem Propst, respektive dem Dekan des Kapitels zu. Nachdem die einleitenden For- mularien erledigt, die einzuhaltende Wahlform festgestellt , und die Wähler vereidigt find, beginnt der Wahlakt. Es kann die Wahlhandlung in dreifacher Weife geschehen: Entweder vereinigen sich alle Wähler ohne Abstimmung durch einstim- migm Zumf aus eine Person, oder es erfolgt dieselbe durch Abstimmung vermittelst geheimer Stimmgebung (durch Skrutinium), oder die Wahlberechtigten übertragen ihr Wahlrecht auf einen oder mehrere ihrer Mitkapitulare. Der gewöhnlichste Wahlakt ist der durch da» Skrutinium. Bei diesem ist erforderlich, daß die Sttmmen einzeln an wenigstens drei au» der Versammlung erwählte Skrutatoren geheim, mündlich oder schriftlich abgegeben und von diefeu ausgezeichnet roerben. Bei Stimmengleichheit findet eine neue Abstimmung statt. Das Ergebniß der Wahl wird sofort durch einen der Skrutatoren der Wahlversammlung bekannt gemacht.
Da die Freiheit der Kirche in der Selbstständigkeit de» Episkopates eine Hauptstütze hat, ein selbstständiger Episkopat aber durch die Freiheit der Wahl wesentlich bedingt wird, so verlangen die Kirchengesetze mit großem Nachdruck die Freiheit der Wahl; fie erklären, eine durch den entscheidenden Einfluß der Staatsgewalt bestimmte, sonach der kanonischen Freiheit entbehrende Wahl für nichttg und wer eine solche Wahl annimmt, wird nicht nur bei der neuen Wahl unwählbar, sondern darf ohne Dispensation, selbst nicht zu einer anderen Würde gewählt werden.
Der Gewählte darf die Bischöfliche Gewalt vor Erlangung der Päpstlichen Bestätigung nicht ausüben. Diese Bestätigung wird vorbereitet durch eine doppelte Untersuchung der Wahlerforderniffe:
durch einen am Wohnorte de» Gewählten anzustellenden Jnformattvprozeß und einen in Rom zu führenden Definitivprozeß. Es wird über die Wahl eine beglaubigte Urkunde an den Päpstlichen Stuhl eingesandt; ist die Wahl als kanonisch erklärt, so beauftragt der Papst den Erzbischof ober einen Bischof, ober einen Dignitar der Provinz mit der Führung des Jnformativ- prozefles über die Fähigkeit des Gewählten. Der Definitivprvzeß wird von einer besonderen Kardi- nalskongregation in der Art gepflogen, daß das Referat einem Kardinal, welchem drei andere Kardinäle beigeordnet werden, Übertragen wird; in einem geheimen Konsistorium wird über diese Wahl referirt, worauf die Abstimmung des Kardinalkollegiums erfolgt. Spricht fich die Stimmenmehrheft für den Gewählten au», so ertheilt der Papst die Bestättgung, die in einer eigenen Bulle ihre Beurkundung findet.
Soffen und beten wir zu Gott, daß er die morgige Wahl zu einer für unsere Diözese recht segensreichen gestalten möge.
Deutsches Reich.
Berlin, 2. November.
• Der Reichstag ist durch kaiserliche Verordnung vom 31. Okt. aus den 24. November einberufen worben.
* Die Bildung eines neuen Spiritus- Ringe« wird, sagt die .Freis, Ztg.', wiederum eifrig betrieben. Noch im Laufe dieser Woche finden bei Gelegenheit der Anwesenheit der Mitglieder de» deutschen Landwirthschastsrathe» darauf bezügliche Konferenzen in Berlin statt. Am 5. Nov. beräth der Ausschuß des Verein» der Spiritus- Fabrikanten über diese Frage. Auch an das frühere Bank-Koufortium zur Bildung des Spiritus-Ringe» soll man wieder herangetreten sein. Daß letztere» geneigt ist, von neuem mit solchen Geschäften fich zu befaßen, möchten wir nach den frühem Erfahrungen bezweifeln. Indessen werden alle Interessenten gegen ben Spirftus-Ring gut thuu, auf der Wacht zu stehen, um sofort in eine kräftige Gegen-Agitation einzutreten. Die Jahreszeit begünstigt letztere wett mehr, al» bie» im August der Fall war.
Die Itytnjiraeteflrietr.
11. Fortsetzung.
»Wer hat Dir diese trübseligen, sonderbaren »ebanfen in den Kopf gesetzt? — Ist da» noch Wbe muthige, vertrauensvolle Mädchen, das H »erlassen habe? — Mir scheint, es war eine Wj vortreffliche Eingebung von meinem lieben «M, daß er mich ganz unerwartet durch ein so ^gliche» Telegramm hierher berief. Ich komme J ,gerate recht, um die närrischen Grillen zu ver- föben, bie fich hinter dieser reizenden Stirn da "setzen wollen. Traust Du mir so wenig Kraft männliche Entschlossenheit zu, daß ich nicht um "emer Liebe willen mit einigen lhörichten und ab- elevten Standesvomrtheilen fertig werden sollte?
müßte ich wahrhaftig ein armseliger Bursche ^bientV^1166 rechtschaffnen Mädchen» Zuneigung jji^ber ich werde niemals zugeben, daß Sie ^meinetwegen mit Ihrem Vater entzweien, .-Wer sagt auch, baß bas geschehen wirb?
hat mich mein Vater zu lieb. Er ist ein ®ret, vorurtheilsfreier Mann, der aus da» ..'sehen wird und nicht auf den Namen und ^ppenschild. Mag sein, daß er erst ein
wenig brummt; aber ich habe keine Sorge, daß es mir bald genug gelingen wird, ihn zu bekehren."
„Aber wenn es Ihnen nicht gelingt, Georg, müssen Sie mir hoch und heilig versprechen, daß Sie fich nicht mit ihm erzürnen werden!"
„Ich verspreche vorläufig gar nicht»! Die Zukunft wird uns lehren, was da zu thun ist. Vorläufig haben wir keinen Grund, uns unnütze Sorge zu machen. Ich bin ein jüngerer Sohn, da nimmt man e» mit dergleichen Dingen ohnedies nicht gar so genau. Wenn ich der Haupt- erbe und künftige Herr auf Gravenstein wäre, möchte e» schon etwas bedenklicher aussehen, wennschon ich sicherlich auch dann nicht verzagen würde! So aber wird sich Keiner um mich und meine Privatverhältnisse kümmern, und wo uns eben später ein Vorurtheil entgegentreten sollte, da wird Deine Liebenswürdigkeit und Anmuth ohne Frage das beste und unfehlbarste Mittel fein, es zu bekämpfen!"
„Wollte Gott, daß Sie mit alledem die Wahrheit sagten, Georg! Aber mir ist seit der letzten Szene mit Ihrem Bruder so bange um« Herz. Ich kann die Ahnung nicht besiegen, daß uns etwas Schlimme» bevorstände."
Der junge Baron Georg v. Gravenstein war
plötzlich sehr ernst geworden, und statt der bisherigen sorglosen Munterkeit lag ein Ausdruck männlicher Kraft und Entschlossenheit in seinen Worten und Mienen, als er, ihr rasch ins Wort fallend, sagte:
„Was ist da», Lisbeth? Eine Szene mit meinem Bruder? Und davon erfahre ich erst jetzt! Was ist e« gewesen? Ich will doch nicht hoffen, daß er es gewagt hat, irgend eine Rücksicht gegen Dich außer Acht zu lassen."
Das junge Mädchen bereute offenbar schon, so viel gesagt zu haben, und versuchte den vorherigen Worten durch ihre Ausflucht eine ernste Bedeutung zu nehmen. Aber Georg wiederholte seine Aufforderung nur noch dringlicher und ernster, und so sah sich Lisbeth denn endlich genöthigt, ihm Alles zu erzählen, von Herbert'» ersten, bescheidenen Annäherungsversuchen und seinen häufigen Besuchen im Försterhaufe an bis zu seiner letzten stürmischen Bewerbung und den häßlichen, beleidigenden Worten, mit denen er die Zurückweisung derselben ausgenommen. Auch der Abficht ihre» Paters, seine Stellung int Dienste de» Obersten aufzugebeu und da» Gut zu verlassen, that sie Erwähnung, und al» fie G.org, der fich bi» dahin mühsam zurückgehalten, an dieser Stelle heftig unterbrach, um ihr zu erklären, daß davon niemals und unter