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jß 246. Donnerstag, dm 27. Oktober. 1887

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Juldaer Zeitung

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Deutsches Reich.

Berlin, 26. Oktober.

* Ein Berliner Blatt läßt sich aus Baveno schreiben, der Kronprinz sei sehr verstimmt da­durch, daß sein Halsleiben fort und fort in recht taktloser Weise durch die Zeitungen gezerrt und zum Gegenstand ebenso müßiger als langathmiger Erörterungen, bald von angeblich medizinischen, bald von national-patriotischen Gesichtspunkten aus gemacht wird. Der Verdruß hierüber sei seinem Zustande keineswegs förderlich. Wir haben bereits hervorgehoben, daß wir die Erörterungen der Zeitungen über die Wahl des behandelnden Arztes und dergl. nicht für besonders taktvoll erachten könnten. Aber ebenso wenig ist die oben citirte Aeußerung taktvoll. Wir halten den Kronprinzen für viel zu hochgesinnt, als daß wir glauben dürften, daß das Zeitungsgerede feine Stimmung beeinflussen, ihn reizen und mit Verdruß erfüllen könnte. — Die Uebersiedlung der kronprinz- lichen Familie von Baveno nach San Remo wird als unmittelbar bevorstehend avisirt.

* Bezüglich der Arbeitszeit bemerken die Berichte der Fabriken-Jnfpektoren, daß das Bestreben der Arbeitgeber, dieselbe, soweit es die Betriebs-Jntereflen zulasien, abzukürzen, offen­bar zunimmt und sich namentlich die Fälle meh­ren, in welchen die Arbeitszeit auf 11 oder 10 Stunden täglich zurückgeführt wurde. Hier und da ist man zu der „englischen Arbeitszeit" über- gegangen, bei welcher der Wegfall der Frühstücks­und die Einschränkung der Mittagspause auf eine halbe Stunde eine Einstellung der Arbeit gegen 5—5*/a Uhr Nachmittags ermöglichte, eine Ein­richtung, die jedoch nicht überall Beifall gefunden zu haben scheint, da die Arbeiter jene Pause mit­unter ungern aufgeben wollen. Ein wesentliches Hinderniß der Verkürzung der Arbeitszeit liegt naturgemäß in der gebotenen Rücksicht des einzel-

Die

6. Fortsetzung.

Der Oberst hatte ihn während dieser Erzählung mit keinem Wort unterbrochen, und es war schwer, zu sagen, ob er überhaupt zugehört habe. Erst als im Vorzimmer ein langsam näher kommender Schritt vernehmlich wurde, sprühte es in seinen blauen Augen auf, und er richtete sich zu seiner ganzen, stattlichen Höhe empor. Herr Michelmann aber blätterte noch angelegentlicher als zuvor in seinen Papieren, als jetzt der junge Baron mit gesenkten Augenlidern, mit todtenbleichem Gesicht und in gebeugter Haltung in das Zimmer trat.

„Du hast mich rufen laffen, Papa," sagte Her­bert leise, „und ich weiß —"

Er stockte unter dem zornfunkelnden Blick seines Vaters und unter der rücksichtslosen Rauheit, mit welcher ihm dieser trotz der Gegenwart des Frem­den entgegendonnerte:

„Schweig', und warte auf meine Fragen! — Kennst Du diesen Menschen, und ist es richtig, daß Du Dich nicht geschämt hast, bei ihm, dem berüchtigten Wucherer, um ein Darlehen zu betteln?"

„Vater, verurtheile mich nicht, ehe Du mich gehört hast!"

„Ich fordere nur eine Antwort auf meine

nen Arbeitgebers auf die Konkurrenz gleichartiger Betriebe. Im Handelskammer-Bezirk Düffeldorf kam eine Vereinbarung über die Einhaltung einer zwölfstündigen Arbeitszeit in den Textil- Fabriken zustande, von deren 40 sich nur 5 aur- fchloffen. Die Uebertretungen wurden unter Kon­ventionalstrafen zu Gunsten der Betriebs-Kranken- kaffen gestellt. In ähnlicher Weife wie die Arbeits­zeit erscheinen auch die Pausen innerhalb der­selben in den einzelnen Betrieben, selbst in den­jenigen deffelben Industriezweiges und Ortes, ver­schieden eingerichtet. Die größte Uebereinstimmung herrscht noch bezüglich der Mittagspause, welche im Allgemeinen zwischen */» und l1/» oder 2 Stunden schwankt, in der Regel aber eine Stunde zu bauern pflegt. Eine eingehendere Untersuchung dieser Frage hat der Fabriken-Jnspektor für Mit­tel- und Ober-Franken angestellt. Derselbe berich­tet: Die Mittagspause war in fast allen inspizir- ten Betrieben mit einer Stunde in Hebung; nur in einem Betriebe, dessen Arbeitszeit nur 8*/a Stunden betrug, war sie mit einer halben Stunde, in 6 Betrieben mit Vf* und in 5 mit l1/» Stun­den festgesetzt, während in einer Glasfacettenschleife die Arbeiter auch zur Mittagszeit die Arbeit nicht unterbrachen. Die Regelung der Vor- und Nach­mittagspause ist mannigfacher Art; in 81 Betrie­ben waren gar keine Zwischenpausen, nur die Ober­pfalz macht eine Ausnahme, während in allen zur Texttl-Jndustrie gehörigen Betrieben fast ohne Aus­nahme Vor- und Nachmittagspausen nicht Sitte sind. In den sonstigen Betrieben betrug dieselbe bei 93 eine viertel Stunde, bei 4 zwanzig Minuten, bei 214 je eine halbe Stunde, in einem Betrieb die Ruhepause Vormittags eine halbe und Nach­mittags eine viertel Stunde, In 3 umgekehrt, und in einem Vormittags eine Stunde und Nachmit­tags eine halbe Stunde, in je 2 nur Nachmittags resp. Vormittags eine halbe Stunde, in je 2 nur Vormittags eine viertel Stunde und in einem Be­triebe nur Vormittags, aber P/i Stunden.

• Die Berliner Diskontogesellschaft und die Norddeutsche Bank in Hamburg planen die Be­gründung einer brasilianischen Bank für Deutschland in Rio de Janeiro. Das Grund­kapital soll 10 Millionen Mark betragen und von den beiden genannten Instituten aufgebracht werden.

Fragen!" — Ist es richtig, daß Du Deinen Ehrenschein nicht eingelöst und daß Du diese Wechsel mit meiner Unterschrift hergegeben hast?" „Vater, ich beschwöre Dich — höre mich an!" „Antworte mir!" herrschte ihn der Oberst an.

„Ja oder nein! — Redet dieses Subjekt da die Wahrheit, ober nicht?"

„Herr Oberst, ichsmöchte denn doch sehr bitten," wagte Michelmann beleidigt einzuwenden ; aber er hielt schnell inne, als ihn ein einziger Blick des Oberst getroffen.

Herbert stand mit gesenktem Haupt, ein Bild der tiefsten Niedergeschlagenheit und Zerknirschung, vor seinem Vater, und als Jener seine furchtbare Frage noch einmal, mit noch härteren Worten wiederholte, antwortete er mit einem kaum ver­nehmbaren :

„Ja, es ist die Wahrheit!"

Mit einem Ausdruck unsäglicher Verachtung ließ der Oberst einige Sekunden lang seine Augen auf ihm ruhen, dann drehte er ihm den Rücken und wandte sich wieder zu Herrn Michelmann.

„Her mit den Wechseln und Ehrenscheinen!" sagte er kurz, und als der dicke Herr sie ihm diensteifrig in die Hand drücken wollte, wie- er mit einer unzweideutigen Geberde des Abscheu» auf den Tisch. „Dorthin, wenn ich bitten darf!

* Bekanntlich schwebt feit zwei Jahren gegen eine größere Anzahl Zahlmeister wegen Ver­dachts der Bestechung bezw. Annahme von Ge­schenken eine Untersuchung. Die meisten derselben sind schon freigesprochen, ober die Untersuchung über dieselben ist eingestellt worden; doch find auch die Verurtheilungen besonder» zweier Zahlmeister in Görlitz und Höxter in die Oeffenttichkeit ge­langt. Zuerst waren dieselben freigesprochen wor­den, weil die Anklage in Menage-Angelegenheiten erfolgt war, die Zahlmeister aber von der Ver­waltung derselben bekanntlich ausgeschloffen find, und diese nur im Auftrage der betreffenden Bataillons-Kommandeure bearbeiten. Der Kriegs­minister hat gegen diese Urtheile die Aggravation eingelegt, und hat das General-Auditoriat In zweiter Instanz unter dem 15. April d. I. die Betreffenden zu Zuchthaus- bezw. Gefängnisstrafe verurtheilt, weil dasselbe von der Ansicht ausging, daß die Zahlmeister selbstständige Handlungen und nicht bloß Aufträge ausgeführt hätten. Bis zum Jahre 1879, wo die neue Gerichtsverfassung ein» geführt wurde, bildete der Ober-Appellationsfenat des königl. Kammergerichts die entscheidende dritte Instanz für Milttärbeamte, wenn von Seiten de» Kriegsministers das damals zulässige Rechts­mittel der Aggravation gegen ein Urtheil erster Instanz eingelegt, und der Angeklagte gegen das verurtheilende ober erschwerende Urtheil zweiter Instanz das Rechtsmittel der weitern Vertheibigung eingelegt hatte. In Höxter hatte ber von bem Verurtheilten, bezw. beffen Familie beauftragte Rechtsanwalt unter bem 16. Mai b. I. das letzte Rechtsmittel eingelegt, welches jedoch, wie die ,Krenzztg.' hört, da» betreffende Divifionsgericht znrückgesandt hat, ba nach seiner unb des General- Auditoriats Ansicht dieses RechtSmtttel in Folge ber eingeführten neuen Gerichtsfaffung aufgehoben fei. Gegen biefe Verfügung hatte ber Rechts­anwalt beim Kammergericht Beschwerde eingelegt; doch hat auch ber Strafsenat beffelben biefe ver­worfen, „weil nach bem mit bem 1. Oktober 1879 in Kraft getretenen Ausführungsgesetz zu bem Gerichtsverfassungs-Gesetz vom 24. April 1878 (§ 12) auch der frühere Ober-Appellationssenat des Kammergerichts, welchem durH die Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 25. März 1834 die Ent­scheidung über das Rechtsmittel der weitem Ver-

Jch komme mit Leuten Ihres Schlags nicht gern in allzu nahe Berührung 1"

Er öffnete ein Schubfach feines Schreibtisches, nahm ein Päckchen mit Kassenscheinen heraus unb zählte dasselbe durch.

„Hier sind drei Viertel Ihrer Forderung," sagte er, das Papiergeld auf den Tisch werfend und Herrn Michelmann's Dokument an sich neh­mend; „ba ich Ihre Geschäftsführung unb Ihren Zinsfuß kenne, weiß ich, baß Sie überreichlich be­zahlt sinb! — Unb nun sind wir wohl mit ein­ander fertig! Adieu!"

Der dicke Herr hatte zwar die Kassenscheine eiligst an sich gerafft; aber er zögerte doch, ber deutlichen Aufforderung Folge zu leisten.

„Herr Oberst, ich bin ein ehrlicher Mann," brachte er hervor, „unb ich muß doch darauf be­stehen —"

„Kein Wort weiter, wenn Sie mich nicht zum Aeußersten treiben wollen, Mensch!" bornierte ber Oberst, unb diesmal griff er wirklich nach der Reitpeitsche mit einer Geberbe, die nicht gut miß­zuverstehen war. Einer so dringlichen Einladung noch länger zu widerstehen, schien Herr Michel­mann doch nicht ganz rächlich zu fein, denn er steckte feine abgegriffene Brieftasche wieder in den fettigen Rack, griff nach feinem Hut unb schob