M 194.
Sonnabend, den 27. August.
1887
Marr W 3tifng.
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Erstes Blatt.
Deutsches Reich.
Berlin, 27. August.
* Die Regierung hat, wie der ,Schles. Volksztg/ mitgetheilt wird, gelegentlich der mit dem hl. Stuhl inzwischen gepflogenen Verhandlungen in verpflichtender Form erklärt, daß sie gemäß den bekannten Anträgen des Herrn Bischofs von Fulda bei der Anstellung von Geistlichen niemals einen Einspruch erheben werde, welcher aus der Erfüllung priesterlicher Pflichten oder der Ausübung staatsbürgerlicher Rechte entnommen ist. Das ist ohne Zweifel ein zu begrüßender Fort- schritt, wenngleich das Einspruchsrecht auch trotz dieser Beschränkung noch gefahrvoll genug erscheinen muß. Immerhin kann abgewartet werden, wie dieses modifizirte Einspruchsrecht gehandhabt wird. — Der .Schles. Vztg.' schreibt man nun weiter aus Berlin vom 25. d.:
Die „verpflichtende Erklärung" zum Einspruchsparagraphen, welche die Regierung, laut Bericht der .Schles. Volksztg/ abgegeben hat, ist gewiß als ein erfreulicher weiterer Schritt zum Frieden hin zu begrüßen, vorausgesetzt natürlich, daß alle bei Ausübung des Einspruchsrechtes t hätigen Behörden sich unumwunden und loyal auf den Boden dieser Erklärung stellen. Die Regierung hat sich verpflichtet, „gemäß den bekannten Anträgen des Herrn Bischofs von Fulda, niemals einen Einspruch zu erheben, welcher aus der Erfüllung priesterlicher Pflichten oder der Ausübung staatsbürgerlicher Rechte entnommen ist." Wenn die Regierung jetzt diese Verpflichtung übernehmen konnte, so hätte sie auch das Amendement Kopp in das Gesetz aufnehmen lassen können. Denn es muß festgestellt werden, dass die jetzt abgegebene Erklärung die Staatsgewalt ebenso gut verpflichtet, als wenn die Klausel in das Gesetz selber ausgenommen wäre. Es handelt sich nicht um eme einseitige Willensmeinung, sondern um eine bindende Ver- tragsbestimmung. Falls dieselbe von staatlicher Seite nicht erfüllt würde, häite der Staat keinerlei Anspruch mehr auf die von der Kirche unter gewissen Bedingungen übernommene Anzeigeleistung. Wir zweifeln nicht, daß das Ministerium in diesem Sinne die fragliche Erklärung als gleichwerthig mit den gesetzlichen Bestimmungen auffaßt. Aber trotzdem ist zu bedauern, daß das Zugeständniß erst jetzt gemacht wird, denn inzwischen hat sich vielfach unter der Beamtenschaft bis zu den untersten Repräsentanten der dörflichen Ordnung, welche leider auch schon als Zensoren der Pfarramts-Kandidaten berufen worden, eine Auffassung des Einspruchsrechts eingebürgert, welche gerade auf die „Ausübung staatsbürgerlicher Rechte" großes Gewicht legt. Es wird schwer halten,
diesen mittleren und unteren Organen, welche bekanntlich in den kirchenpolitischen Dingen mehr Eifer, als Um- und Einsicht zu beweisen pflegen, in wirksamer Weise klar zu machen, daß die Ausübung staatsbürgerlicher Rechte, auch wenn sie den Behörden gar sehr mißfallen hat, doch nicht bei der Entscheidung über die Zulässigkeit eines Geistlichen berücksichtigt werden darf. Wir widerstehen der Versuchung, zu prüfen, ob in den bisherigen Einspruchsfällen die jetzt sanktionirte Rücksicht auf die priesterliche und staatsbürgerliche Handlungsfreiheit immer gewahrt worden ist. Man könnte ja die etwaigen Beschwerden mit der Bemerkung,^ daß die Klausel erst jetzt in Kraft getreten sei, zurückweisen, wenngleich die Sache in Wirklichkeit so liegt, daß die Kirche nur unter Voraussetzung der jetzt angelobten Reserve des Staates die ständige Anzeige übernommen hat, wie das Breve des Heiligen Vaters vom 7. April in seinem Hinweise auf den diplomatischen Schriftwechsel noch besonders betont. Die Staatsgewalt wird es uns aber nicht verargen können, wenn wir die zukünftige Handhabung des Veto mit der größten Aufmerksamkeit verfolgen. Der schlesische Klerus hat auf diese entgegenkommende Erklärung des Staates mit einer entsprechenden Freundlichkeit erwiedert, indem er auf die Durchführung der geplanten gemeinsamen Erklärung der Geistlichkeit gegen die Bewerbung um Stellen, die durch das staatliche Veto dem Erwählten des Bischofs vorenthalten werden, zur Zeit verzichtet hat. Natürlich hat diese Sistirung der gemeinsamen Verpflichtung gegen das Streberthum nicht die Bedeutung, daß die Ausnutzung des gegen einen bischöflichen Kandidaten geschleuderten Veto jetzt als ehrenhaft gelten solle. In der Sache selbst bleibt es natürlich bei der bisherigen Pflicht, welche Ehre und Gewissen jedem Geistlichen auferlegten; es soll nur die gemeinschaftliche, förmliche Kundgebung vorläufig unterbleiben, um erst abzuwarten, ob die künftige Praxis der Regierung eine solche Maßnahme des Klerus noch erfordert oder nicht. Der Klerus wird nicht vergessen, daß mit der jetzt erfolgten Erklärung die ganze Vetofrage noch nicht gelöst ist, daß insbesondere über den Austrag der zwischen der Einspruch erhebenden Staatsgewalt und dem Bischof obwaltenden Meinungsverschiedenheit noch keine Bestimmung getroffen ist, während doch der Staat thatsäch- sächlich die Macht des willkürlichen, unbeschränkten Einspruchs besitzt, so lange der Minister die letzte Entscheidung beansprucht, die oberste Gerichtsinstanz in eigener Sache bilden will. Bei dieser Sachlage bleibt nach wie vor der Erklärung das auf materielle oder Eitelkeitsvortheile gerichtete Streberthum der gefährlichste Feind der kirchlichen Disziplin, des geistlichen Ansehens und der religiösen Interessen und das Heil der Kirche beruht, wie der heil. Vater in dem Briefe vom 7. April betonte, in der sittlichen Integrität und Charakterfestigkeit des Klerus.
* Die .Kreuzzeitung' theilt in Uebereinstimmung mit anderweiten Meldungen mit, daß der deutsche Generalkonsul zu Sofia, Legationsrath Frhr. v. Thielmann, welcher mit der neuen bulgarischen Regierung nicht in amtliche Beziehungen getreten ist und dessen Abberufung von da ge
meldet wurde, seinen bisherigen Posten zunächst nicht verlassen wird. Dem Vernehmen nach hat der Generalkonsul die Weisung erhalten, vorerst in der Hauptstadt Bulgariens zu bleiben; anscheinend soll er daselbst die weitere Entwickelung der jetzigen Krisis abwarten.
* München, 26. Aug. Dec NuntiusRuffo Scilla ist soeben hier eingetroffen. — Wie man hört, wird der Bischof v. Ehrler in Speyer wegen anhaltender Kränklichkeit aus dem Reichsrathe ausscheiden, und in Folge dessen ein anderer kirchlicher Würdenträger vom Prinzregenten in denselben berufen werden.
Ausland.
* In Lüttich wird vom 4.-7. September wieder ein sozialer Kongreß abgehalten werden, gleichfalls wie der vorjährige unter der Präsidentschaft des dortigen Bischofs. Der Kongreß soll sich besonders mit der Arbeiter- und Handwerkerfrage beschäftigen. In Belgien ist der Katholizismus bekanntlich noch am stärksten in dem kapitalistischen Gedanken- und Jnteressenkreise der man- chesterlichen und liberalen Volkswirthschaft befangen und cs kostet harte Kämpfe, dort Wandel zu schaffen. Erst die wilden Greuel, welche die auf- ständischen wallonischen Arbeiter voriges Jahr verübten, haben die Geister der herrschenden Stände etwas geweckt und ihnen gesagt, daß sie ihre sozialen Verpflichtungen bisher nur sehr mangelhaft erfüllt haben. Das Almosen, auf das sich der belgische Katholizismus bisher im großen Ganzen beschränkte, vermag weder die soziale Roth zu heilen, noch die soziale Frage zu lösen, es ist im Gegentheile bei der heutigen Armenpflege nur geeignet. die Armuth zu vermehren.
"Rom, 26. Aug. Eine Erklärung des hies* Bürgermeisters bezeichnet die Gerüchte von dem Ausbruch der Cholera-Epidemie in Rom als unbegründet. Die Gr sundheitsverhältnisse Roms seien vielmehr durchaus günstige.
* Petersburg, 25. Aug. Nach einem hier umlaufenden Gerüchte fand ein Attentat auf den Czaren am 20. August bet der Fahrt von Krasnoje-Selo nach Petersburg durch einen als Gardeof izier verkleideten Nihilisten statt, der beim zweiten Revolverfchuffe den Rock des Czaren streifte. Seitdem soll die Kaiserin leidend sein.
Durch rigtut Schuld.
Roman aus der Hanvelswelt.
57. Fortsetzung.
Kleuser erwiderte nichts. Er versank in ein finsteres Sinnen und Brüten, in welchem er an fich, an seiner Kraft, seiner Klugheit, überhaupt an seinem ganzen Lebensglück verzweifelte.
Polenz störte ihn darin. „Lassen Sie uns über »lesen Gegenstand schweigen." sprach er. „Ich zweifle nicht daran, daß Sie Damkens Absicht, welche er mit dem Glanze und der Pracht der Verlobungsfestlichkeit verbunden hat, richtig erkannt haben werden; er wollte durch dieselben dem Glauben an seinen Reichthum und damit an den Kredit seines Hauses eine neue Stütze geben, und glaube, es ist ihm auch gelungen. Ich habe von diesen Festlichkeiten vielfach sprechen hören. Haben Sie etwas Näheres darüber vernommen, wie diese Verlobung und die Festlichkeit von ge- wissen Personen ausgenommen worden ist?"
,,So viel ich weiß, hat man nur sehr günstig unD anerkennend darüber gesprochen," gab Kleuser N»r Antwort.
»Sollte auch Buchmann sein Lob und seine An- Innung offen ausgesprochen haben?" warf der a8ent ein. „Diese Verbindung kann möglicher
weise seinen ganzen Plan gegen Ihr Geschäft über den Haufen werfen, sie muß ihn also nothwendigcr- weise interessiren."
„Ich weiß von Buchmann's Ansicht in dieser Beziehung nichts," entgegnete Kleuser.
„Sie wissen nichts davon?" rief Polenz scheinbar erstaunt. „Und doch muß gerade Ihnen daran gelegen sein, seine Ansichten genau zu kennen. Dann miss n Sie wohl auch nichts davon, daß Buchmann im Geheimen einen Beobachter, einen Spion zu der Festlichkeit nach der Villa ge- sandt hat, um Damken, Sie, Lchingen, kurz i:ffe Anwesenden sorgsam im Auge zu behalten und zu beobachten?"
„Einen Beobachter?" fragte Kleuser. „Ich habe Niemand bemeikt. Wen meinen Sie?"
„Es ist leicht möglich, ja sogar wahrscheinlich, daß Sie ihn Nicht bemerkt haben," entgegnete Polenz, „denn ein Spion pflegt sich nicht Jeder- mann zu zeigen, die Persönlichkeit kennen Sie indeß cs ist jener Hintze, welcher im Dienst Buch- mann's steht."
„Es ist kaum möglich." ricf Kleuser, „es ist kein Fremder in den Park eingelass n worden, Damken hat es seinen Dienern str ng Untersaat, irgend Jemand den Zutritt zu gestatten, der kein Recht dazu hätte."
„Pah, Damken ist nicht allmächtig, und Hintze wird sich die Erlaubniß, den Park betreten zu dürfen, nicht erst von den Dienern geholt haben. Lassen wir es auch ganz dahingestellt sein, auf welche Weise er Einlaß gefunden hat, für uns genügt cs, daß er darin gewesen ist. Er ist zum Glück für Sie nicht der Mann darnach, um fein und rasch zu beobachten. Buchmann wird durch ihn wenig erfahren haben, aber das Ganze ver- räth uns doch, daß Buchmunn die Verlobung keineswegs so gleichgiltig betrachtet als Sie glauben. Nur noch eine Frage. Wie ich gesehen habe, haben Sie die Wechsel ganz in der Weise ouSglfüllt, wie ich Ihnen gesagt'habe. Buchmann hat sich dadurch täuschen lassen, denn er hat sie angckaust. Hat in Sie außer diesen Wechseln noch andere ausgestellt?"
„Nein."
„Gut, so lass n Sie es einstweilen dabei bewenden," fuhr Potenz fort, „denn wir dürfen durchaus keinen Verdacht erregen, sonst könnte für Sie leicht Alles verloren gehen. — Sie rechnen mit Bestimmtheit darauf, daß der Rath, den Sie Damken gegeben haben, um von Letz ngen Geld zu erlangen, befolgt wird — wann Hessin Sie dics Geld in die Hhnde zu bekommen?"