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M 189. Montag, den 22. August. 1887

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Der V. allgemeine deutsche Hand- werkertag.

Am zweiten Sitzungstage bildeten die §§ 100s und 100 f der Gewerbe-Ordnung den ersten Gegen­stand der Tagesordnung.

Sämmtliche Redner bezeichneten die Bestimmungen dieser Paragraphen für nicht ausreichend. Es müsse zum Mindesten allen denjenigen Innungen das Recht, Lehrlinge auszubilden, gegeben werden, denen über die Hälfte aller Meister an einem Orte der betreffenden Innung angehören. Aber auch ■ine Bestimmung des $ 100 k, betreffend die obli­gatorische Beitragspflicht zum Jnnungs-Herbergs- wesen u. s. w. für die Nicht-Jnnungsmeister müffe, solle das Jnnungswesen Erfolg haben, in­sofern eine schärfere sein, als die Richt-Innungs- meister eo ipso zu der erwähnten Beitragspflicht heranzuziehen seien. Die Versammlung faßte eine in diesen Ausführungen gipstlnde Reso­lution.

Rach einer längeren Debatte über Gewerbe­kammer und Jnnungskamme r, an der sich Tischlermeister Heinze (Hannover) und Schnei­dermeister Müller (Dortmund) betheiligten, wurde die Resolution angenommen: „Der deutsche Handwerkertag beauftragt feinen Centralvorstand für Einführung von Jnnungskammern zu wirken".

Schuhmachermeister Salge (Hannover) refe- rirte hierauf über Sie Legitimationspflicht der Arbeiter. Es wurde nach langer Debatte beschloffen: „Der deutsche Handwerkertag beauf­tragt den Centralvorstand des deutschen Hand- werkerbundcs, beim Reichskanzler und dem Reichs­tage dahin vorstellig zu werden, daß die baldige Einführung einer gesetzlichen eingehenden Legiti­mation für alle unselbständigen Handwerksgesellen und gewerblichen Arbeiter, ohne Unterschied des Alters als eine dringende Rothwendigkeit durchzu­führen sei. Bis zur Erreichung dieses Zieles sind die Versuche, durch freiwillige Legitimationspapiere (Jnnungs- und Vereinsbücher) den gewerblichen Arbeitern die Möglichkeit eines guten Berufsaus­weises zu bieten, anzue: kennen und zu unter­stützen."

Eine sehr lebhafte Debatte veranlaßten die Aeußerungen über die Abzahlungsgeschäfte. In Bezug auf diese wurde durch Abstimmung

Dich rigme SM.

Roman aus der Handelswelt.

52. Fortsetzung.

Trotz der zahlreichen Lichter und Pechkränze gab es heimlich düstere Lauben und Gänge genug, in denen kleinere Gruppen spezieller Bekannter sich ungestört absondern konnten. Ueberhaupt sah es der Handelsherr gern, wenn ein jeder seiner Gäste sich die Unterhaltung und das Vergnügen, welches ihm am meisten zusagte, aufsuchte. Man sollte sich bei ihm völlig frei und ungenirt fühlen. Der Abend, die Beleuchtung, die ganze Einrichtung be- günstigte dies. Jeder konnte hier zwischen dem hellen Lichte und dem düsteren Schatten hoher Baumgänge, zwischen lebhafter Gesellschaft und einsamen Spaziergängen wählen.

Mit feinem Takte hatte Damken Sorge ge­tragen, daß die Gesellschaft weder durch neugierig sich herandrängende Zuschauer, noch durch lauschende Diener gestört und belästigt wurde. Um so mehr mußte es ouffallen, daß zwei dunkle Gestalten, zwei Männer, sich vorsichtig durch den düsteren Schatten des Parkes schlichen. Man merkte es ihnen bald an, daß nicht Neugierde allein sie hier­her getrieben hatte, denn mit ängstlicher Vorsicht

festgestellt: „1. Der deutsche Handwerkertag be­schließt: in Erwägung, daß das Geschäftsgebahren der sogenannten Abschlagszahlungs-Bazare das Handwerk und die öffentliche Moral in hohem Grade zu schädigen geeignet sind, alle Innungen und Jnnungsverbände aufzufordern, dieses Un­wesen mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zu bekämpfen, und beauftragt das Präsidium, dahin zu wirken, daß besonders in der Handwerkerpreffe demselben kräftigst entgegengetreten werde. 2. Der Handwerkertag beauftragt den Centralvorstand, dahin zu wirken, daß den Kauf- oder Miethsver- trägen der Abzahlungsgeschäfte das Klagerecht ab­gesprochen werde."

Im Weiteren wurde beschloffen: „In Anbe­tracht der großen Schädigung, welche dem seß­haften Gewerbe durch das Hausirgewerbe, Wander­lager und Wanderauktionen erwächst, an die Reichs regierung die Bitte zu richten, daß 1. bis zur gänzlichen Aufhebung des Hausirwesens Aus­ländern der Gewerbebetrieb im Umherziehen nicht mehr gestattet werde, 2. bei Ertheilung von Pa­tenten an Inländer auch die Bedürfnißfrage in Erwägung zu ziehen sei, 3. die Wandergewerbe­scheine auf bestimmt bezeichnete, gleichartige Gegen­stände , auch nicht auf das Gebiet des ganzen deutschen Reiches ausgedehnt, sondern wenigstens auf Regierungsbezirke beschränkt werden und strenge Kontrolle zu üben sei; 4. Wanderlager und Wanderauktionen gänzlich zu verbieten seien."

Die Debatte über das Submissionswesen und der Bauschwindel führte zur Annahme folgender Beschlüffe: „Der deutsche Handwerkertag erkennt an, daß unter den augenblicklichen Verhältnissen das Submissionswesen nicht zu beseitigens, er ist aber der Ueberzeugung, daß daffelbe nach fol­genden Grundsätzen abzuändern ist: 1) Die Ar­beit darf nur vergeben werden an den Unterneh­mer, welcher die Fähigkeit besitzt, den ausgeschrie- denen Artikel auszuführen. Der Mindestfordernde ist in der Regel auszuschließen. 2) Zu Ausschrei­bungen der Submissionen, Prüfungen der Ange­bote, sowie zur Uebernahme der ausgeführten Ar­beiten muffen Sachverständige hinzugezogen werden. 3) Die Arbeiten sind möglichst an Jnnungsmeister zu vergeben und sogenannte Unternehmer, die dem betreffenden Handwerk fernstehen, von der Sub­mission auszuschließen. 4) Der General-Unterneh-

mieden sie es, sich an irgend einer hell erleuchteten Stelle, wo sie hätten bemerkt werden können, zu zeigen. Und doch schauten sie hinter einem sie verbergenden Busche oder Baume hervor, aufmerk­sam auf die Gesellschaft und die Vorüberwandeln­den, und nichts schien ihren Augen zu entgehen.

Es war augenscheinlich, daß beide Männer ein gleiches Ziel verfolgten, aber nichts von einander zu wiffen schienen. Endlich bemerkte der eine der beiden Männer den anderen; er errieth sofort, daß er nicht zu der Gesellschaft gehöre, und in­dem er ihn aufmerksam im Auge behielt, sah er bald, daß er ebensowenig bekannt zu sein schien, wie er selbst.

Vorsichtig und mit außerordentlicher Gewandt­heit suchte er sich dem andern zu nähern. Es war Niemand anders al» der Agent Polenz, den ein zweifaches Inter» ffe hierher getrieben hatte. Er wollte sich selbst überzeugen, ob sich ihm kein Anhaltspunkt biete, welcher seine Vermuthung über Kleuser bestätige, und zugleich wollte er auch die Absichten Damkens zu erforschen streben. Bei'« war ihm ja von größter Wichtigkeit.

Es überraschte ihn deßhalb, als er noch einen Andern erblickte, den ein gleiches Streben hierher geführt zu haben schien, und es lag ihm viel daran, ihn zu erkennen - für ihn war auch der

mer ist unter allen Umständen auszuschließen und jeder Theil der Arbeit nach dem betreffenden Ge­werbe für sich auszuschreiben. 5) Der vorjährige Erlaß de» preußischen Reffortministers über Hand­habung des Submissionswesen wird als ein wesent­licher Fortschritt zum Beffern begrüßt und verdient dieser Erlaß die allseitige Beachtung der Kommu­nal- und der übrigen deutschen Staatsbehörden. 6) Bei engeren Submissionen ist dem Mindestfor­dernden stet» der Zuschlag zu ertheilen."

Tischlermeister Heinze (Hannover) referirte über die Arbeiten in den Strafanstalten und bezeichnetes als nothwendig, daß die Einrich­tung der Militär. Oekonomiehandwerker abgefchafft, alle Militär-Arbeiten in den Strafanstalten ange- fertigt und soweit Privatarbeiten in denselben ge­macht, diese nur zu den allgemeinen Preisen, wie solche von den freien Arbeitern gefordert, angefer­tigt werden. — Nach längerer Debatte, in der alle Redner die Strafanstaltsarbeiten als arge Kon­kurrenz des freien Handwerkers und Arbeiters be­zeichneten, gelangten die Vorschläge des Referenten einstimmig zur Annahme.

Nach einer Besprechung über das Herbergs­wesen wurde resolvirt:

„Der Handwerkertag nimmt eine freundliche Hal­tung zu den bestehenden Herbergen zur Heimath, zu den katholischen Gesellenvereinen, so­wie zu dem deutschen HerbergSverbande ein und empfiehlt den Innungen, die nicht in der Lage sind, eigene Herbergen zu errichten, die Herbergen zur Heimath und die katholischen Gesellenvereine als Jnnungsherbergen anzuerkennen."

Der Antrag de» Kaplan Cremer (Aachen), welcher für die Lehrlinge an den Sonntag Nach­mittagen einen regelmäßigen Gottesdienst mit ka­tholischer Unterweisung einzurichten bezweckt, wurde „in Anbetracht der kurzen Zeit" von der Tagesordnung abgesetzt und der Centralvorstand beauftragt, ihn im nächsten Jahre wieder zur Verhandlung aufzunehmen.

In dem Programm des Handwerkertages sind Aufzüge, Bälle, Konzerte, Ständchen u. s. w. in Aussicht genommen. Es wird Niemand tadeln wollen, sagt das ,Schw. Bl?, daß auch für Erholungen Raum freigehalteu wird; doch dürfen diese letzteren nicht zu einer Hauptsache gemacht werden, wie dies an dem diesjährigen

kleinste Umstand nicht ohne Bedeutung. Indem er selbst unter dem dunklen Schatten einer Linde verborgen war, beobachtete er den Anderen genau. Er überzeugte sich bald, daß Jener sich mehr und mehr, durch dichtes Gebüsch geschützt, der Villa zu nähern suchte. Dies konnte er ungefährdet thun, wenn er sich in dem Gebüsch hinschlich, welches einen großen und freien Rasenplatz begrenzte. Dann kam aber ein breiter Weg, welcher den Platz und das Gebüsch durchschnitt und zugleich von einigen nahen Pechkränzen hell erleuchtet wurde.

Diesen Weg mußte der Andere überschreiten, wenn er sein Ziel erreichen wollte. Mit raschem Blick hatte er dies erkannt und sofort sah er auch ein, daß der Augenblick, in. welchem der Fremde über den erleuchteten Weg gehe, der beste Zeit­punkt sei, um ihn zu erkennen. Auf einem Um­wege suchte Polenz ihm zuvorzukommen. Es ge­lang ihm, ohne daß der Ändere ihn bemerkte, und in einem kleine» Tannendickicht verbarg er sich, indem er sich auf die Erde setzte.

Arglos nahte sich der Fremde, kaum einige Schritte von ihm entfernt schritt er an ihm vor­über, die hohen Bäume warfen indeffen einen zu dunklen Schatten, um sein Gesicht erkennen zu können. Einen Augenblick stand der Fremde stjü