jf 150. Mittwoch, den 6. Juli. 1887
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Ein bisher unbekanntes kirchen- politisches Aktenstück
aus dem Jahre 1880.
• Die Mederrh. Volkztg/ ist in der Lage aus ter in den nächsten Tagen erscheinenden Supplement-Lieferung zu Dr. Majunke's „Geschichte des Kulturkampfes" nachstehende interessante Mittheilung entnehmen zu können:
„Es war zur Zeit der parlamentarischen Pfingst- ferien von 1880 — unmittelbar bevor die Regierung ihre erste Novelle behufs Abänderung der kirchenpolitischen Gesetze im Abgeordnetenhause einbrachte. Fürst Bismarck hatte angekündigt, daß der neue Gesetzentwurf auf dem Prinzip der diskretionären Gewalt beruhen würde; wie aber dieses Prinzip im Einzelnen dnrchgeführt werden sollte, davon hatten weder die Mitglieder der Centrums- partei noch bis Mitarbeiter der katholischen Preffe ügend eine Vorstellung. Die hierbei in Betracht kommenden Fragen konnten äußerst disficiler Natur sein, da in einigen Fällen diskretionäre Gewalt der Regierung ohne Verletzung kirchlicher Prinzipien gestattet [roerben konnte; in anderen Fällen konnte das nur mit Genehmigung der obersten kirchlichen Behörde geschehen; in den meisten Fällen aber «ar die diskretionäre Gewalt absolut unstatthaft. Bei dieser Lage der Verhältnisse war es sowohl für das Centrum als für die katholische Presse wünschenswerth, in gegenseitiger Fühlung mit dem hl. Stuhle zu bleiben, da ein Auseinandergehen dieser Faktoren leicht bedenkliche Folgen haben konnte. So begab sich denn ein Mitglied des Centrums während der Pfingstferien nach Wien zum Nuntius Jacobini, um für sein parlamentarisches Verhalten Informationen einzuziehen; ein anderes Fraktionsmitglied begab sich nach Rom, um Informationen für die katholische Presse zu holen.*)
Jedes dieser beiden Mitglieder reiste auf eigenen Antrieb, keins hatte einen Auftrag von der Fraktion bei Centrums oder von der katholischen Presse; ja das eine wußte nichts von der Reise des andern, und erst nach der Rückkehr machte man sich gegenseitige Mittheilungen von der zurückgelegten Fahrt.
*) Jener war Excellenz Windthorst, dieser der damalige Abg. Dr. Majunke.
Dich eigene Schild.
Roman aus der Handelswelt.
15. Fortsetzung.
Er trat in das Haus zurück und begab sich auf sein Zimmer. Er hatte es seit dem Augenblicke, wo er c», über die Nachricht seines alten Geschäftsführers verstimmt, verlassen hatte, nicht wieder betreten, und wie anders hatten sich jetzt die Verhältnisse gestaltet!
Ein an dem Boden liegendes Papier erregte seine Aufmerksamkeit. Erhöbe« auf und erkannte einen Brief in ihm, der offen war und keine Aufschrift trug. Er nahm keinen Anstand, ihn zu lesen. Der Brief lautete:
„Rio de Janeiro, den 11. Januar. Mein lieber Onkel!
Deinen letzten Brief und die Anweisung von sünstausend Thalern auf das hiesige deutsche Haus habe^ich richtig empfangen und die Anweisung bereits einkassirt. Ich habe Dir bereits geschrieben, daß ich in meinen früheren Einkäufen sehr glücklich gewesen bin, und seitdem haben sich mir «och vortheilhaftere Aussichten geboten, ich werde fie sicher nicht unbenutzt vorübergehen lassen. Eine ziemlich große Parthie Kaffee habe ich bereits wieder verkauft. Ich konnte der Versuchung dieses
Die Aufnahme, welche Beide in Rom resp. Wien gefunden hatten, war eine höchst sympathische.
Der Papst bewilligte sofort eine Privat-Audienz, zu welcher auf Ersuchen des betreffenden Centrumsmitgliedes der Kardinal Franzelin (Mitglied der oben erwähnten Spezial-Kommission für Be- rathung der deutschen kirchenpolitischen Angelegenheiten) hinzugezogen wurde. Die Konferenz währte über drei Stunden. (Die Konversation fand in französischer Sprache statt.) Es wurden alle Möglichkeiten in Betracht gezogen, in welchen der neue Gesetzentwurf gehalten sein könnte — denn auch in Rom kannte man damals noch nicht den Wortlaut deffelben. Der h. Vater gebot über die umfassendste Kenntniß aller einschlägigen preußischen Gesetze und administrativen Verordnungen, während der Kardinal Franzelin sämmtliche Paragraphen der Maigesetze aus dem Gedächtniß wörtlich zu citiren im Stande war. Man sprach nicht allein über die erwartete Landtagsvorlage und über die dieser gegenüber vom Centrum zu beobachtende Haltung, sondern auch über die ge- sammte kirchenpolitische Gesetzgebung Preußen«, sowie über die Erfolglosigkeit der seit 1878 stattgehabten Verhandlungen. Auch über die Stellung der Eentrumsfraktion gegenüber dem h. Stuhle in kirchenpolitischen, wie in rein politischen Fragen im Allgemeinen äußerte sich der Papst.
Der h. Vater erklärte auch, daß er seine (im Jahre 1880 in dem Breve an den Erzbisckof von Köln ausgesprochene)Bereitwilligkeit, die „Anzeige der Pfarrer" zuzulassen, nur unter der Bedingung realisiren lassen würde, daß ein tolerabler Zustand inzwischen in der preußischen Gesetzgebung eingetreten sei.
Unmittelbar nach der stattgehabten Konferenz brachte der Kardinal Franzelin die vom h. Vater über die wichtigeren Punkte abgegebenen Erklärungen zu Papier und gab das so entstandene Dokument dem Berliner Abgeordneten auf die Reise mit. (Eine Abschrift davon erhielt da» in Wien weilende Centrumsmitglied, für welches inzwischen der Nuntius Jacobini Instruktionen beim päpstlichen Skaatssekretariate erbeten hatte.) Das hochwichtige Schriftstück lautete:
„Der Papst erklärte:
a) In rein politischen Fragen ist das Centrum gänzlich frei und unabhängig vom hl. Stuhle;
kleinen Zwischengeschäfts nicht widerstehen, und der Gewinn, den ich dadurch gehabt habe, lohnt die Mühe reichlich. Du siehst daraus, daß ich hier nicht unthätig bin und daß unser Glück im Steigen begriffen ist.
Das gelbe Fieber, welche« hier manche« Opfer gefordert, hat mich gänzlich verschont gelassen. Wenn Du so wohl bist, wie ich mich fortwährend befinde, will ich Gott dankbar sein. Inliegenden Brief gieb Gabrielen. Grüße sie, mit nächster Post sende ich ihr einen ausführlicheren Brief und in wenigen Monaten hoffe ich für immer zu Euch zurückgekehrt zu sein.
Das Schiff, welche« Dir diesen Brief bringen soll, mein guter Onkel, lichtet schon die Anker — ich muß eilen.
Tausend Grüße von
Deinem Hermann Bootmer."
Der Handelsherr war im Begriff, den Brief zur Seite zu werfen, da er nichts enthielt, was fein Inten ffe erregte, als ihm plötzlich der Name Bootmer auffiel. Er kam ihm bekannt vor und doch erinnerte er sich nicht, wo er ihn gehört hatte. Er sann nad und endlich fiel ihm ein, daß ein Mann dieses Namens mehrere Jahre in seinem Hause als Buchführer gearbeitet hatte. Derselbe
b) In kirchenpolitischer Beziehung muß das Centrum beständig verlangen, daß die kirchenfeindlichen Gesetze abgeschafft oder im Einverständniß mit dem heil. Stuhle abgeändert werden; es muß erklären, daß die Katholiken des Landes nicht ruhen werden, bis sie zu diesem Rechtsstandpunkte kommen. Das sind die Rechte der Kirche und die Grundsätze der Gewissensfreiheit für die Katholiken aller Länder.
c) Bezüglich der erwarteten Vorlage ist zu Bem erken
1) Wenn die Vorlage so gefaßt ist, daß sie keinen andern Sinn hat, als die diskretionäre Gewalt der Regierung zu sichern, um nach ihrem Sinne die Maigesetze anzuwenden oder nicht anzuwenden, so ist es unerlaubt, dem ohne Klausel beizustimmen.
2) Wenn aber der Gesetzentwurf so gefaßt ist, daß man ihm die Erklärung geben kann, — welche vom Centrum ausdrücklich gegeben werden müßte — daß der Regierung einfach die Befugniß zugestanden wird, die Gesetze nicht anzuwenden, so wäre es allerdings erlaubt, in diesem Sinne dafür zu stimmen.
3) Ob das Centrum thatsächlich dafür stimmen soll, hängt davon ab, ob ein wirklicher Nutzen für die Kirche in Preußen oder ob die Verhinderung eines größeren kirchlichen Uebels dadurch erzielt werden kann.
4) Wenn in dem Gesetzentwurf direkt oder indirekt Konzessionen von Seiten der Kirche gefordert werden sollten, damit die Nichtanwendung der Maigesetze statthaben könne, so kann dem nicht zugestimmt werden, weil solche Konzessionen einzig vom hl. Stuhle abhängig sind.
5) Auf Grund des Prinzips der diskretionären Gewalt wird der hl. Stuhl sich niemals auf Verhandlungen zum Zwecke der Revision der Maigesetze einlaffe». Dadurch würde die ganze Basis, welche der hl. Stuhl iür die Verhandlungen festgesetzt hat, verändert werden. Auch die in dem Schreiben an den Erzbischof Melchers in Aussicht gestellte Konzession der Anzeigepflicht könnte erst verwirklicht werden, nachdem die preußische Regierung von dem Priozip der diskretionären Gewalt abgegangen und die Gesetzgebung in einer zu tolerirenden Weise geändert wäre."
Man erkennt ohne Mühe, wie in diesem vom Papste entwickelten Grundsätzen hohe kirchenregi- mentliche Weisheit verbunden mit höchster kirchlicher Prinzipientreue sich kund gibt."
Deutsches Reich.
Berlin, 5. Juli.
• Der Bundesrath hält int Laufe dieser Woche voraussichtlich noch zwei Plenarsitzungen ab, in denen das vorhandene dringliche Material
war ein Neffe des alten Steidel und dieser hatte wahrscheinlich den Brief, der an ihn gerichtet war, hier verloren.
Mit größerem Interesse las er den Brief noch einmal, und erst jetzt verstand er die Worte des Alten, daß er reicher sei, als er selbst. Der Alte schien in der Thal ein nicht unbtdeutendes Vermögen sich erspart zu haben, mit dem sein Neffe jetzt in Amerika Geschäfte machte. Auf diese« Vermögen schien der Alte gerechnet zu haben, als er ihn bat, ihm nur noch wenige Monate die Leitung de« Hauses Damken zu taffen; er hatte also mit seinem eigenen Vermögen das Geschäft seine» Herrn retten wollen, und e« reuete ihn im ersten Augenblick, die Bitte de« Alten abgewiesen zu haben, der Gedanke an seinen neuen Kompagnon beruhigte ihn indeß.
„Ich bedarf des Alten nicht", sprach er, indem er den Bries zur Seite warf. „Ich mag da« Vermögen eines Dieners nicht, denn dieser würde sich dann ein doppeltes Recht angemaßt haben, meine Ausgaben zu überwachen. — Was ist das aber für eine Gabriele, an welche der Mensch einen Brief beischließt l Sollte es meine Tochter — Thorheit!" fügte er sich selbst beruhigend hinzu, „als ob es nicht noch mehr Mädchen geben könnte, welche diesen Namen führen."