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M 143. . Montag, den 27. Ium. 1887

Jiliner W Ieilmig.

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Bischof Georg — Fürstbischof.

'öSfon Fulda's trauter Stätte soll er scheiden, Bfr Von unserm Hirten sollen wir uns trennen, H? Und andre Lämmer soll er fortan werden. Und liebend, segnend sie die Seinen nennen.

® So kam's von Rom; wie eine Trauerkunde Durchweht's die Bergeshänge, die Gefilde; Noch kurze Zeit, — dann schlägt die Trennungsstunde, Dann scheidet er, — der Friedenshirt, der milde. Leb' wohl, mag Gottes Frieden Dich geleiten. So wird es dann durch Stadt und Land erklingen, Sie werden kommen dann von allen Seiten, Ein letztes Scheidewort ihm darzubringen. Und sind wir von einander dann geschieden. Dann kommen Stunden, wo wir fromm gedenken Des Abschiedsgrußes: Gehe hin in Frieden, — Und in Erinnrung tief den Geist versenken. Läßt dann der Fürstbischof sein Auge schweifen Dorthin, wo Lämmer geh'n am Waldesrande, Dann wird's wie Hirtenheimweh ihn ergreifen. Wie stilles Sehnen nach dem Fuldalande. Dann ruhen sehnsuchtrinnig seine Blicke Auf denen, die so gerne um ihn weilten Und in der Zeit der Prüfung die Geschicke So wie sie kamen, liebend mit ihm theilten. Dann betet er zu dem, der über Sternen So wunderbarlich die Geschicke leitet Und wie zum Tröste auch in fremden Fernen Verehrung ihm und Liebe hat bereitet.

Verehrung ihm, — denn in bescheidner Hülle Trägt Bischof Georg hohe Gottesgaben, Ihm ward der Demuth hohe Gnadenfülle, Und über Menschengunst ift er erhaben. Er lächelt ihres Beifalls, ihres Spottes, Er kennt kein hinterlistig eitles Streben, Sein offner Sinn will nichts als Gott, was Gottes, Und was des Kaisers ist, dem Kaiser geben. Nicht wie er seines Namens Ruhm vermehre. Er trachtet nur nach Gottes Gunst und Gnade, Und was er sucht, das ist nur Gottes Ehre, Und seine Pfade sind nur Dornenpfade. — O wollte Gott, daß dort, wo hoch sich thürmen Des Lebens Wogen, ihm kein Leid begegne; O daß auch fernerhin in allen Stürmen Ihn Gott, der Herr, beschütze und ihn segne!

* In Bezug auf den Arbeiterschutz hat der Reichstag noch vor dem Auseinandergehen unter dem Andrängen der Centrumspartei die An­träge seiner socialpolitischen Commission im Wesent­lichen angenommen. Der neue § 136a der Ge­werbeordnung soll darnach lauten:

Vom 1.April 1890 ab dürfen Arbeiterinnen nicht beschäftigt werden: als Haspelzieherinnen in Bergwerken, Gruben und Brüchen, — bei den Oefen, Walzenstraßen

Dich eigene Schuld.

Roman aus der Handelswelt.

7. Fortsetzung.

Laß' diese Thräne, Du alter Sftider, laß sie unverwischt dastehen in dem Hauptbuche des Hauses Damken, sie ist sein schönstes Ehrenzeichen Deiner Redlichkeit und Treue! Laß' diesen Tropfen aus Deinen Augen sich tief, tief ein­saugen, damit er noch nach langen Jahren, wenn Du längst in der Erde ruhst, und wenn eine andere Hand dieses Buch ausschlägt und durch­blättert, zeugen kann von Dir und Deinen Sorgen. Merkst Du nicht, weshalb dieses Blatt in dem Buche die Thräne so hastig aufjaugt? Merkst Du nicht, weshalb es sie so festhält, mag auch Deine Hand noch so ost darüber hinfahren, um sie zu verwischen? Siehe, die Menschen wissen nicht, was Du geduldet und gelitten, sie wissen nicht, wie sich Dein Herz gekümmert hat, und sie werden 68 Dir nicht lohnen! — aber diese» Buch weiß e». Es erinnert sich, wie manche Nacht Dein Auge auf ihm geruht hat, es hat das bange Poch n Deine« Herzens und di« schweren Seufzer, die sich aus Deiner Brust emporgerungen, gehört, und nimmer wird es diese» Andenken von Dir wieder herausgeben. Ob e» vielleicht schon ahnt,

und Hämmern in Hütten-, Walz- und Hämmerwerken, — in Metall- und Steinschleifercien mit maschinellem Betrieb, — auf Werften sowie als Lastträgerinnen bei den Hoch­bauten und auf Bauhöfen. Vom 1. April 1890 ab dürfen in Fabriken Arbeiterinnen an Sonn- und Festtagen, des­gleichen in der Nachtzeit von 8»/, Uhr Abends bis 5'-/, Uhr Morgens nicht beschäftigt werden.

Wegen außergewöhnlicher Häufung der Arbeit kann auf Antrag des Arbeitgebers eine Ausdehnung der Arbeitszeit bis 11 Uhr Abends unter der Voraussetzung gestattet werden, daß die tägliche Arbeitszeit 14 Stunden nicht überschreitet. Der Antrag ist schriftlich an die Orts­polizeibehörde zu richten und muß den Grund der beab­sichtigten Ausdehnung, das Maß derselben und den Zeit­raum, für welchen sie stattfinden soll, angeben. Trägt die Ortspolizeibehörde aus Rücksichten auf die Gesundheit oder Sittlichkeit der Arbeiterinnen Bedenken, die beab­sichtigte Ausdehnung der Arbeitszeit überhaupt oder in dem bezeichneten Umfang zu gestatten, so hat sie dies dem Arbeitgeber binnen drei Tagen nach Empfang der Anzeige unter Angabe der Gründe schriftlich mitzutheilen. Erfolgt eine solche Mittheilung vor Ablauf von drei Tagen nach Erstattung der Anzeige nicht, so gilt die beantragte Er- laubniß für ertheilt. Gegen die gänzliche oder theilweise Versagung der Erlaubniß steht die Beschwerde an die vorgesetzte Behörde zu. Zur Betheiligung an der Arbeit während der verlängerten Arbeitszeit darf keine Arbeiterin gezwungen werden. Die Ortspolizeibehörde hat dem zu­ständigen Aufsichtsbeamten (§ 139b) monatlich ein Ver­zeichnt der Fälle, in welchen sie Erlaubniß zur Verlän­gerung der Arbeitszeit ertheilte, einzureichen.

Verheirathete Arbeiterinnen dürfen in Fabriken nicht länger als 10 Stunden täglich beschäftigt werden. Durch Beschluß des Bundesraths werden diejenigen Fabri­kationszweige bestimmt werden, in welchen solche, die in andern Umständen sind, nicht arbeiten dürfen.

Wenn Naturereignisse oder Unglückskälle den regelmäßigen Betrieb einer Fabrik unterbrochen haben, so können Ausnahmen von diesen Bestimmungen auf 14 Tage durch die Ortspolizeibehörde, auf vier Wochen durch die höheren Verwaltungsbehörden, auf längere Zeit durch den Reichskanzler zuglaffen werden.

Dies sind im Wesentlichen die vom Reichstag beschlossenen Bestimmungen. Bezüglich der Sonn­tagsruhe und des Maximalardeitstages wollte es dem Centrum nicht gelingen, Beschlüsse zu erzielen; es werten darüber noch einmal höchst übel flüssige Untersuchungen und Erhebungen angestellt werden. Der Hemmschuh ist auch in diesen Punkten immer wieder bei der Reichsregierung zu suchen. Erklärt sich doch auch bereits das Kanzlerblatt, die .Nord­deutsche Allg. Ztg.', in aller Form gegen die vom Reichstag beschlossenen Arbeiterschutzanträge! Danach zu urtheilen, werden dieselben nicht die Bestätigung des Bundesraths finden.

Deutsches Reich.

Berlin, 26. Juni.

* Da» Reichsgesetzblatt publicirt heute das neue Branntweinsteuergesetz. Dasselbe ist vom 24. d. M. datirt.

* Die Zeitungsnachrichten über die Ergebnisse der Besprechungen, welche während der vorigen Woche im Reichsgesundheitsamte für den Fall einer reichsgesetzlichen Regelung des Verkehrs mit Bier stattgefunden haben, werden officiös als völlig unbegründet und als Konkurrenzma­növer bezeichnet. Die Besprechungen hatten ei nen ausschließlich vertraulichen Charakter und ver­folgten nur den Zweck, die Reichsoerwaltung einerseits über die thatsächlichen Verhältnisse bei der Herstellung und dem Vertriebe von Bier, andererseits über die Ansichten in den mit diesen Verhältnissen betrauten Kreisen zu unterrichten. Zu welchen weiteren Entschließungen die jetzt in der Zusammenstellung begriffenen Ergebnisse führen werden, steht noch ganz dahin.

* Der ehemalige Direktor der katholischen Ab- theilung im Kultusministerium, Herr Geheimrath Krätzig, ist am Freitag in Warmbrunn am Schlagfluß gestorben. Dem,Berl. Tagebl-' schreibt man bei dieser Gelegenheit: „Man erinnert sich des Aufsehens, welches bei Beginn des Kultur­kampfes die Aufhebung der katholischen Abtheilung im Kultusministerium und die Entlassung (Stel­lung auf Wartegeld) des Geheimraths Krätzig machte. Derselbe wurde bekanntlich später beschul­digt, Aktenstücke des Ministeriums entfernt zu haben; aber man sah sich nach einigen Jahren (sehr bald schon) genöthigt, ihm eine Ehrenerklärung zu geben, da jene Beschuldigung sich nicht erweisen ließ. Mit Herrn Krätzig hat der Reichskanzler einen Gegner verloren, der an seinem Lebensabend nicht ohne Befriedigung gesehen haben wird, daß die Kultur­kampfswaffen nicht nur auf dem Fechtboden nieder­gelegt worden, sondern daß die Streitaxt, die der Kanzler einst so tapfer gegen Rom geichwungen, begraben ist." Ohne weiter auf die Schlußbemer­kung einzugehen, fügen wir hinzu, daß der Reichs­kanzler diesen „Gegner" durch eigene Fehler sich geschaffen hatte. Herr Krätzig war ein hochbegabter, pflichttreuer und charakterfester Beamter, dem die preußischen Katholiken ein dankbares Andenken be-

daß es bald von Dir getrennt werden soll? Oo ihm ein Blick in die Zukunft freisteht, der Deinem Auge nicht vergönnt ist? — Gleichviel — laß' ihm diese Thräne, dieses Denkmal Deiner uner­schütterlichen, tiefen Treue!

Die Thräne auf dem Hauptbuchs hatte die Ge­danken des alten Geschäftsführers aus der Ver­gangenheit zurückgerusen, und die Gegenwart und die Zukunft mit ihren Sorgen standen wieder vor seinem Geiste. Ein schwerer Seufzer rang sich aus seiner Brust hervor, als er an die ge­fährdete Lage des Hauses dachte, aber dennoch verzagte er nicht, denn es durfte nicht fallen, es mußte gerettet werden, er wollte es auch dieses Mal glücklich durch die schwere Krisis hindurch­führen, und diefer Entschluß weckte neue Hoffnungen in seinem Herzen. Mochte auch das Geschäft in seinen Grundvesten gewaltig erschüttert sein, noch stand es äußerlich groß da, noch war sein Ruf und Credit unverletzt.

Bewegt stand er auf und schritt in dem kleinen Zimmer auf und ab. „Nur dieses Mal, mein Gott," sprach er, indem er seinen Blick empor« r.chtete, „nur dieses eine Mal laß diese Knsi« noch glücklich vorüber gehen. Nur wenige Monate lang gied mir Zeit, und ich will da» alte Haus wieder fest gründen, und kein Mensch soll erfahren,

welche finstere, schwere Wolken darüber hingegangen sind. Nur jetzt laß kein neues Unglück über das Geschäft kommen, nur in diesem Augenblicke, wo es bis auf das Aeußerste erschöpft ist, keine neuen Zahlungen, oder es ist verloren. Ein einziger Stoß muß das mühsam aufrecht erhaltene Ge­bäude zum Sturze bringen.

Er hatte diese Worte kaum gesprochen, al» ein Herr zu ihm ins Zimmer trat. Eme bange Ahnung ergriff das Herz des alten Mannes. Das Erscheinen des Fremden gerade in diesem Augen­blick machte ihn verzagt, und kaum war er im Stande, den Gruß des Eingetreteuen zu erwiedern. Es war Herr von Letzingen. Der alte Steider kannte ihn nicht. —

„Habe ich den Geschäftsführer des Herrn Dam­ken vor mir?,, fragte er, und der Greis bejahte es durch eine schweigende Verbeugung. „Ich habe eine Anweisung de» Herrn Damken auf sein Haus," fuhr der Gutsbesitzer fort und überreichte dem Alten die Anweisung.

Mit zitternder Hand empfing der alte Steider sie und richtete seine Aug.n darauf, aber die Buchstaben verschwammen und hüpften vor s inem Blick umher. Er mußte alle seine Kraft zu­sammennehmen, um sie zu lesen, und sein Gesicht erbleichte, als er die Summe erkannte. Er war