Einzelbild herunterladen
 

.HL 127. Dienstag, den 7. Juni. 1887.

fnliucr Ä Jcitniin.

Die .Fuldaer Zeitung' erscheint tätlich. Sonn- und Feiertage ausgenommen. Vierteljährlicher Abonnementspreis ohne Bringerlohn und Bestellgeld: 1 M. 50 Pf., mit der belletristischen Wochenkeilage .Sterne und Blumen' in Fulda 1 N. 70 Pf., auswärts 1 M. 75 Pf.

Inserate: Die einspaltig« Zeile oder deren Raum 15 Pf., bei Wiederholungen entsprechender Rabatt. — ■ 1 '' 1.....II..I M IL.gi'JH.IL1--»J.. ■ .1 l ■ ■W"' ...I II M—.Tu' ' "

R» Zur römischen Frage.*)

i.

Durch die Allokution unseres hl. Vaters im ge­heimen Konsistorium am 23. Mai ist die römische Frage, eigentlich die Kirchenstaatsfrage, der ge­lammten politischen Welt Europas kräftig in'» Gc- dächtniß gerufen worden; die Dringlichkeit, daß hier Recht geschaffen werden muffe, ist anerkannt; über das, was Recht in dieser Angelegenheit sei, gehen begreiflicher Weise die Ansichten weit aus­einander; je nach Verschiedenheit der religiösen und politischen Stellung sind deshalb auch die Wünsche, Forderungen und Vorschläge zur Lösung der Frage verschieden. Nützlich aber kann es für uns nur fein, wenn wir als zunächst Mitbethei- ligte den jetzigen Zustand uns vergegenwärtigen, klar fassen, um aus solcher Kenntniß heraus un­sere Wünsche und Forderungen, wie es unser Recht ist, zu formuliren.

Nachdem die Piemontesen in Folge der Nieder­lage Oesterreichs gegenüber der französisch-piemon- tesischen Koalition sich schon des größten Theiles de» Kirchenstaates bemächtigt hatten, nahmen sie im Jahre 1870, als Frankreich im Kampfe mit Deutschland lag, die Gelegenheit wahr, in die hl. Stadt selbst einzudringen. Mit Ausnahme des­jenigen Theiles, welcher die leonische Stadt genannt wird, des Vatikans mit nächster Umgebung nah­men die Piemontesen von Rom faktisch Besitz und behaupteten den Raub unter stillschweigender Gut­heißung des übrigen Europa», welche» sich hier wohl hütete, zu opponiren, da ihm mit Fug und Recht vom Räuber Rom» hätte gesagt werden kön­nen: „medice, curate ipsum.“ Nachdem der „selige" Macchiavelli den Herren der Politik gesagt hatte, was erlaubt und geboten sei, um den Zweck zu erreichen, hatte ja Napoleon III. das „Nicht- interventions - Prinzip" in der Politik als weisen Grundsatz publizirt und damit gelehrt, wa» ver­boten sei — nämlich dann, wenn gegentheilige Aktion entweder keinen Profit einbringen kann oder doch einen sichern Gewinn nicht verspricht.

Nachdem nun die Piemontesen, alias Italiener, sich in der ewigen Stadt festgesetzt hatten, suchten sie sich auch darin häuslich einzurichten, wobei

*) Nachdruck verboten.

Nkllfs $ttle6«ng.

Eine nächtliche Geschichte von Reinhold Ortmann.

6. Fortsetzung.

„Am nächsten Morgen kam der Doktor," fuhr die alte Fran nach einer langen, peinlichen Pause fort. „Er hatte sich bi» über die Ohren in einen dicken Shawl gewickelt, obwohl er noch ein junger Mann war und kerngesund bis auf den kleinen Schnupfen. Als er über die Schwelle getreten war, faßte ihn mein Mann am Aim und führte ihn stillschweigend an das Bettchen. Aber ich sah, wie e» in seinem Gesichte arbeitete und wie alle seine Glieder zitterten ; und al» sich der Doktor über da» tobte Kind beugen wollte, da riß er ihn mit einem Male zurück. „Mörder! — Mörder!" schrie er ihm wie ein Wahnsinniger in'» G. sicht, und ehe ich einen Finger rühren konnte, um e» zu verhin­dern, umfaßte er ihn mit seinen starken Armen, trug ihn wie ein Kind durch die Stube und setzte ihn draußen vor der Schwelle nieder. „Mörder!" schrie er ihm noch einmal nach und dann verrie­gelte er die Thür, al» fürchte er, daß der Doktor noch einmal zurückkommen könnte. — Der aber mochte sich «ach einem solchen Empfange wohl da­vor hüten."

„Wie sehr waren Sie zu bedauern I" sagte Nelly mit inniger Theilnahme und in ihren Augen schim-

freilich die Grenzmarken de» fremden Eigenthum» — auch de» privaten — nicht sehr rigoros be­rücksichtigt wurden. Weniger die Kenntniß der öffentlichen Meinung unter den Katholiken und der „frommen" Wünsche hoher Monarchen, als „dia­bolische Superklugheit hatte die Neuitaliener ver­anlaßt, von der sogen, lconischen Stadt gewalt­samer Weise, d. h. mit Hülfe der Soldateska, nicht Besitz zu ergreifen; es sollte diese Besitzergrei­fung in anderer, schlauerer Weise durchgeführt werden — man wollte -s dahin bringen, daß der rechtliche Besitzer Thatsachen vollzog oder stillschwei­gend billigte, wodurch man hätte nachweisen kön­nen, daß er mit der „Aenderung" einverstanden sei. Der „feste Punkt" des ArchimedeS, mit Hülfe dessen man die Welt aus ihren Angeln heben könne — da» sollte bezüglich der Vernichtung des Papst- thums oder doch wenigstens der Souveränität des römischen Papstes in Rom die „italienische" Legis­lative sein, so kalkulirte man. — Die Piemontesen hatten im Jahre 1870 nicht in B.sitz genommen die sogen, leonische Stadt, und deshalb auch nach allem durchweg anerkannten Recht nicht in Besitz, weder zu Eigenthum noch zur Nutzung, der seit­herige Besitzer und Eigenthümer, welcher das be­treffende Objekt seit unvordenklichen Zeiten in un­widersprochenem rechtlichen Besitz hatte, hielt auch nach der Invasion der „J'aliener" in Rom die sogen, leonische Stadt noch inne. Mehr noch: der Papst übt bis auf den heutigen Tag die sämmt- lichen Rechte eines Souveräns auf einem italieni­schen Territorium aus, die volle Staatshoheit, eigene Gerichtsbarkeit (welche er erst kürzlich be­züglich de» Jnstanzenganges neu organisirte), er verkehrt mit anderen Souveränen durch eigene Ge­sandte, andere Souveräne empfangen die Gesandten des Papstes und verkehren wiederum durch eigene Gesandte mit ihm, der Papst hält innerhalb seines Territoriums durch eigene Polizei und Militär die Ordnung aufrecht, die Verwaltung des Vermögens untersteht in keiner Weise fremden Mächten — da» ist der thatsächliche Zustand, welchen auch die Ita­liener seither nicht wagten, offen und direkt anzu­greifen.

Wa» aber nicht offen und direkt geschah, das ist indirekt und mit Hinterlist versucht worden, in­dem man zugleich diesem Versuche den Schein

werte es feucht. „Wie sehr war Ihr Mann im Recht, wenn er darnach alle Aerzte verabscheute! — Sie haben kein Herz, da» habe ich erst in die­ser Nacht wieder erfahren!"

„Nicht Alle, Mamsell, nicht Alle! — Und wenn Sie von dem Doktor Fischer glauben, daß er kein Herz habe, so reden Sie sehr vorschnell und ver­sündigen sich an einem braven Manne! — Möchte er so viel Glück und Freude im Leben finden, als er sie verdient hat!"

„So hat er Ihnen Gutes gethan? — O, er­zählen Sie mir da«, Mutter Konrad, bitte, erzäh­len Sie! — Ich will ihm gern im Stillen mein Unrecht abbitten, wenn — e» möglich ist!"

„Vielleicht halten Sie es nicht einmal für etwas Großes, mein Kind, denn man muß eben in unsere: Haut stecken, um das empfinden zu können! — Tausendmal hatte sich'» mein Mann nach jener Unglücksnacht zugeschworsn, daß keiner von den Quacksalbern wieder über seine Schwelle sollte; und da habe ich ihm hoch und heilig versprechen müs­sen, ihn eher hülflo» sterben zu laffen, al» jemals einen Doktor an sein Krankenbett zu bringen. Ec war sonst ein ruhiger und verständiger Mann; aber da« war der einzige Gegenstand, über den er nie­mals mit sich reden ließ und der ihn gleich in Helle Wuth brachte, wenn einmal ein Anderer da« Gespräch darauf hinlenken wollte. Viele Jahre

freundschaftlicher Hülfe zu geben suchte — durch die Gesetzgebung Italiens, besonders durch das sogen. Garantiegesetz vom 13. Mai 1871. Die Legislative ist der Ausfluß souveräner Gewalt, setzt also Untergebene voraus, deren Verhältniffe, Pflichten und gegenseitige Rechte eine dauernde Ordnung erhalten sollen; auch dann, wenn durch ein Gesetz einem Dritten genützt werden soll, hat das Gesetz nur innerhalb der Grenzen des vom Gesetzgeber beherrschten Landes Geltung und Werth und muß jeder Souverän aus Achtung vor dem eigenen Recht es als beleidigende Anmaßung be­trachten, wenn sein Nachbar, ohne gerufen zu sein, durch Gefitze ihm die innerstaatliche Ordnung auf­recht erhalten will. Der Papst würde damit, daß er die ihm durch das sogen. Garantiegesetz gebo­tenen Gefälligkeiten angenommen hätte, anerkannt haben, daß er in irgend einem Abhängigkeits- viel­leicht Lehen-Verhältniß zum König von Piemont stehe, daß wenigstens diefem eine gewiffe Schutz­herrlichkeit über das Terrain de« Papstes zustehe, zugestanden werde, was um so weniger angeht, als der König von Piemont nach ungerechter Be­sitznahme vom Kirchenstaat sich König von Italien nannte — daher das „non possumus“ des hoch­seligen Papstes Piu». Wie sehr dieses Wort des seligen Papste» und deffen Widerstand gegen alle ihm durch da» Garantiegesetz gebotene Hülfe, Schutz, Gerechtsame berechtigt und von Staatsklug­heit begleitet war, das leuchtet schon daraus her­vor, daß trotz der thatsächlichen und von ganz Europa, Amerika u. s. w. anerkannten Exterrito­rialität des Papstes dennoch italienische Gerichts­höfe sich kompetent erklärt haben, den Papst für dar, was er innerhalb feines Territoriums that oder unterließ, vor ihr Forum zu ziehen, über ihn zu richten!

Schon im Privatleben gilt cs als starke An­maßung, wenn Jemand einem Andern, welcher sich selbst schützen kann und will, unberufen seinen Schutz aufdrängt. Geschieht dies zwischen Souveränen, so ist die Zumuthung um so beleidigender. Wäre das sogen. Garantiegesetz nichts Anderes, al» eine Vervollständigung des italienischen Strafgesetzbuches, veranlaßt durch die Wahrnehmung, daß es unter den Neuitalienern, seitdem die Könige von Sar­dinien mit Hülfe der Loge sich erweitert haben, BBSSB-B-BSB-BSHMHSSa lang blieben wir glücklich von Krankheiten ver­schont; aber zuletzt wurde mein Mann alt und schwächlich, und mit der harten Arbeit wollte es nur noch mühsam fort. Er aß nichts und hustete und warf sich des Nachts ohne Schlaf auf seinem Bette hin und her. Aber wenn ich ihn danach fragte, wollte er es nicht zugeben, daß er krank sei und schleppte sich nach wie vor an sein Tage­werk. Am verwichenen Sonnabend aber war» mit seinen Kräften zu Ende. Auf dem Nachhause- weg brach er zusammen und konnte sich nicht mehr von der Stelle rühren. Die Leute, die vor­übergingen, hielten ihn fpr einen Betrunkenen, höhnten ihn aus und stießen ihn mit den Füßen bei Seite, weil er ihnen im Wege lag. Nur ein Einziger nahm sich barmherzig seiner an, flößte ihm ein stärkendes Mittel ein und brachte ihn, al» er sich einigermaßen erholt hatte, nach Hause."

„Und das war der Doktor Fischer?"

„Ja, da« war et! — Er ist de« Schulmeister« Sohn au« Schönweide und drüben bei seinem Vater zum B-such! — Es ist beinahe eine Stunde von hier; aber trotzdem hat er mir da» Versprechen abgenommen, daß ich ihn holen sollte, sei e« nun bei Tage wie bei Nacht, wenn e» schlimmer mit meinem armen Manne würde. Heute Nacht habe ich es auch gethan, weil ich glaubte, daß er am Sterben sei, und wenn der Doktor nicht recht-