Einzelbild herunterladen
 

1887

Zeitng

siw «x b’KSx'&ÄTS'W ÄST-W»’*’’"’ 1 "• ” *

fe^^JEaaya^'"VA^'xh*. ««»•

Erstes Blatt

Ich will hinter ihr hergehen und Ihnen dann Nachricht geben. Ich will fie zu ihrer Gleichen bringen — ich bringe fie zu Mß Nanny, und ohne auf die Wuth feines Herrn zu achten, nlte Konrad rasch die Treppenstufen hinunter und den Kiesweg hinab in derselben Richtung, welche Nuala einaeschlagen hatte.

Aber Schrecken und Aufregung hatten ihren Füßen Flügel gegeben und fie eilte trotz der zu­nehmenden Dunkelheit rasch weiter, obgleich der Weg schmutzig und voll Wafierpfützen war und der

* Die JnnungSkommission des Reichs^ tage» hat heute beschlofien, dem 8 100 « der Ge werbeordnung folgende Fastung nach den Anträgen der Abgeordneten Ackermann, Kleist und Buhl zu geben: „Wenn in dem Bezirke, für welchen sich eine Innung gebildet hat, derselben mehr als ine Hälfte der Handwerker, welche ein in der Innung vertretenes Gewerbe selbstständig betreiben, ange­hört so bat die höhere Verwaltungsbehörde auf diesfallsigen Antrag zu bestimmen: 1) daß Strei­tigkeiten aus den Lehrverhältnissen der im § 120 a bezeichneten Art auf Anrufen eines der streuenden Theile vor der Jnnungsbehörde auch dann zu ent­scheiden sind, wenn der Arbeitgeber, obwohl er das in der Innung vertretene Gewerbe betreibt, und nach der Natur des Gewerbebetriebes zur Auf­nahme in die Innung fähig fein würde, gleichwohl einer Innung nicht angehört; 2) daß und mwie- weit die von der Innung erlasienen Vorschriften über die Regelung des Lehrlingsverhältmsies, so- wie über die Ausbildung und Prüfung der Lehr- linae auch dann bindend sind, wenn der Lehrherr zu den unter Ziffer 1 bezeichneten Arbeitgebern ge- hört. Haben sich hiernach Lehrlinge solcher Ge- werbetreibenden, welche einer Innung urcht ange hören, einer Prüfung zu unterziehen, so ist dieselbe von einer Kommission vorzunehmen, deren Mrtglre- der zur Hälfte von der Innung, zur Hälfte von der Aufsichtsbehörde berufen werden; 3) daß Ar­beitgeber der unter Ziffer 1 bezeichneten Art von einem bestimmten Zeitpunkte au Lehrlinge nicht mehr annehmen dürfen. Die höhere Verwaltungs- behörde hat den Antrag abzulehnen, so weit dessen Gewährung dem öffentlichen Jntereffe nicht ent- sprechen würde. Emer Innung, welche die Sicher- heil der Bewährung auf dem Gebiete des Lehr- linaswesens bietet, kann, obschon ihr mehr als bte Hälfte-der Handwerker, welche ein in der Jury vertretenes Gewerbe selbstständig betreiben, nicht anaehört, die höhere Verwaltungsbehörde bte unter 1-3 gedachten Rechte verleihen; über dre deSfall- siqen Anträge ist die Ausstchisbehörde der Innung zu hören. Die getroffenen Bestimmungen können von der höheren Verwaltungsbehörde Mderrufen werden, wenn sich herausstellt, daß die Voraus« setzungen, welche bei dem Erlaß derselben entschei­dend waren, nicht mehr vorhanden sind.

her wurden ihr bald die Füße feucht; dazu trug sie nur ein leichtes Kalikokleid mit biS zum Ell- bogen reichenden Aermeln. _

Da vernahm sie in der Ferne das Geräusch von Wagenrädern. Zwei Laternen schienen ihr von Weitem entgegen. Näher und näher kam der Wagen. Die Pferde begannen vor der kleinen, fliehenden Figur zu.scheuen, und der Lenker des Klhrzeuges rief: „Nehmen Sie fich in Acht, daß Sie nicht überfahren werden.«

Nuala stieß einen leisen Schrei aus. Ihr Aw

Deutsches Reich.

Berlin, 20. Mai.

• Der Reichstag dechargirte heute die Reichs- schuldenkommistion rücksichtlich der Verwaltung der Reichsschulden und nahm dann die leiden Nach- ttagsetats für 1887/88 in dritter Lesung an. Aba Dr. Websky (nl.) ersuchte den Bundes- rath bei Vergebung der Materialien für die pro- jektirten Eisenbahnen vor allem deutsche Werke m berücksichtigen. Ferner wurde das Militär- reliktengesetz mit einem Amendement Huene m dritter Lesung angenommen. Gleichzeitig sand eine zwischen den Nationalliberalen, den Deutschkonser- vativen der Reichspartei und dem Centrum ver- einbarte Resolution Annahme, worin die Erwar- tung ausgesprochen wird, daß die verbündeten Regierungen thunlichst im Laufe der nächsten Seffion dem Reichstage eine Vorlage machen werden, nach welcher die Wittwen- und Waisen- aeldbeiträge sowohl bezüglich der Reichsbeamten des Civilstandes als auch bezüglich der Angehörigen des Reichsheeres und der kaiserlichen Manne in Wegfall kommen. Dann wurde in die zweite Be- raihung des Kunstbuttergesetzes eingetreten. Abg. Dr. Bamberger bekämpfte daffelbe, insbesondere aber die an Stelle der Bezeichnung „Kunstbutter von der Kommiffion vorgeschlagene Bezeichnung „Margarine". Gegen diese Bezeichnung wandte fich auch der Vertreter des Bundesraths, Direktor im ReichSgesundheittamt Dr. Köhler, während bte Abgg. Graf Hoensbroech und Dr. Frege dafür eintraten. Schließlich wurde § 1 itt der Fassung der Kommission angenommen. Fortsetzung morgen, außerdem Novelle zum Nahrungsmittelgesetz, Quartierleistungsgesetz.

• Die Herrenhauscommission zur Be- rathung des Antrags Kleist-Retzow auf Here Dotirung und größere Selbständigkeit der evan­gelischen Landeskirche hat ihren Bericht erst am 13. Mai, also einen Tag vor dem Schluffe des Landtags, festgestellt, so daß derselbe im Plenum nicht mehr berathen werden konnte. Die Commission hat beschlofien, dem Hause die Annahme eines Gesetzentwurfs zu empfehlen, der im Wesentlichen

dem Anträge Kleist entspricht. Bezüglich der Dotationsfrage wurde eine Resolution angenommen, in welcher die Regierung ersucht wird, dahin zu wirken, daß der evangelischen Kirche die für ihre dringenden Bedürfnifie, namentlich zur Begründung neuer Parochieen und zum Baue neuer Kirchen, zur Herstellung kirchlicher Seminare und zur Ein­führung von Vicariaten, zur Ablösung der Stob gebühren, zur entsprechenden Ausübung des Kirchen- reghnents und zur dauernden Bestreitung eines ausreichenden Einkommens, sowie einer entsprechen- den Unterstützung der Geistlichen, und nach bereit Tobe zur Unterstützung ihrer Angehörigen noth- wenbigen Mittel gewährt werben, und zwar in bem Maße, baß bte zu gewährenden Mittel zu denen, welche die römisch-katholische Kirche vom Staate empfängt, fortan etwa in dem Verhältnisse der Seelenzahl beider Kirchen stehen, und daß sie nicht blos durch jährliche Etatsbewilligungen, sondern auf Grundlage eines Staatsgefetzes fest- gestellt werden. ,

• Der Bundesrath hielt heute eine Sitzung ab. Auf der Tagesordnung derselben standen das Zuckersteuergesetz, der Ausschußbericht über die Aenderung der Anlaufshäfen süt die überse^ chen Postdampferverbindungen, Gesetzentwürfe für Elsaß-

। Lothringen über Errichtung öffentlicher Vorschuß- kästen, sowie über Ernennung der Bürgermeister und Beigeordneten, endlich ein Antrag Preußens über Anordnungen auf Grund des $ 28 des So­zialistengesetzes für die Stadt Spremberg.

* Die Branntwernste«erkomMission bes Reichstags nahm heute auf Anttag bes Abg. Dr. Miquel folgenbe Bestimmung an: „Der nicht aus Roggen, Weizen, Gerste ober Hafer Hetze- stellte ober bet Materialsteuer unterworfene Brannt­wein darf, sofern er der Verbrauchsabgabe unter- liegt, in ungereinigtem Zustande nicht tn den freien Verkehr gebracht werden. Den Grad und den Ort der Reinigung bestimmt der Bundesrath. Zuwiderhandlungen find an Geld bk zu 1000 M. zu bestrafen." Ueber die Frage der Nachbesteuerung wurde vertraulich verhandelt.

* Der.Kreuzzeitung' zufolge ist tn unterrichteten Kreisen über die angebliche Abficht der Regierung, dem Reichstage ein Spionagengesetz vorzu- legen, nichts bekannt.

sah er Konrad neben sich stehen.

„Lausen Sie Mß Nuala nach," rief er, „unb sagen Sie ihr, fie möge kommen unb sich wieder in ihr Zimmer zurückziehen, bis ich ihr die Er- laubniß gebe, es zu verlassen. Sagen sie ihr, das sei bet Wunsch ihrer Stiefmutter, Mrs. O Donnel.

I----- ä* R-b-«*•** *

Im Ott )tr Mttdirllt».

Roman aus dem Englischen von E. Blackburne.

49. Fortsetzung.

49. Kapitel.

In Winb unb Regen. Hastig eilte Nuala die Treppenstufen hinunter, als Mary befolgt tief: „Laus' hinter ihr her!

G-M d« Pl-d --U hmmi-- 1 - —L- Mi' k"'

fliehen und rief laut: „Nuala!"

Aber keine Antwort erfolgte. Sich umwendend,

einen von den erdichteten Geistern vor fich zu ^Sie hatte ihn erkannt und schrie wild: „Mn Thurgood! Mr. Thurgood! Nehmen Sie mich auf! Bringen Sie mich zu Tante Nanny!

Im Moment stand er an ihrer Seite, während sie ihm beide Hände in wilder Bitte entgegen­streckte: „Miß O'Donnel, was bedeutet dies?

„Nehmen Sie mich aus! Bringen Sie mich zu Tante Nanny und Sie sollen alles wissen. Ver­lieren Sie keine Zeit I" , .

Ist Ihr Vater am Sterben? oder krank ? oder was hat sich sonst Schreckliches zugetrazen?

,Jch will es Ihnen unterwegs erzählen, wenn Sie mich zu Tante Nanny bringen wollen, wieder, holte sie. Lasten Sie mich um Gotteswillen nicht wieder nach Schloß Garret zurückgehen!"

Ohne wetter zu fragen, wandte Robert Thur- good des Pferdes Kopf und half dem Mädchen in den Wagen. .

„Sie müfien dieses umnehmen," sagte er, seinen Ueberrock ausziehend. Nuala unterwarf fich, und er fitzte fich neben sie. Es war noch eine lange Fahrt zu Miß Nanny, aber ein seltsames Gefühl der Sicherheit überkam Nuala, als fie neben Robert Thurgood im Wagen saß. „Nun erzähle« Sie mir alles"' sagte er. „Wie kam es, daß eie