79. Donnerstag, den 7. April. 1887.
Altar W Mim.
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Erstes Blatt.
Wegen des hl. Charfreitags wird die nächste Nummer ds. Bl. erst am Sonnabend erscheinen.
* Den Klerus zu knechten
ist das Ziel bei der jetzigen Revision der preußischen Maigesetzgebung. Offen liegt das zu Tage und bereits treten Anzeichen hervor, wie die preußische Regierung mit jenen Geistlichen umspringen würde, die noch Männer sein und die Unabhängig, leit einer Ueberzeugung sich wahren wollten. Die Pflicht, die anzustellenden Geistlichen anzuzeigen und das Einspruchsrecht des Staates dagegen sollen die Ketten und Knebel abgeben, die man dem Klerus anhängen will. In Bayern bestes t auch diese Anzeigepflicht und das Einspruchsrecht und beides hat mitunter schon zu bedenklichen Borkommniffen geführt. Aber der Geist der ober» sten Persönlichkeit im Staate, dann die mehr ge- müthvolle Art unseres Volkscharakters, dem sich doch auch die Staatsverwaltung nicht ganz entziehen kann, so wird aus Bayern geschrieben, haben das Nebel nie so groß werden lassen, obwohl schon gar mancher tüchtige Mann schwer darunter leiden mußte. Die bayerische Anzeige- pflicht und das bayerische Einspruchsrecht aber wären ein Kinderspiel gegen da», was man in Preußen daraus machen würde. Man bedenke den harten gemüthlosen Charakter cerade der Volksthcile, welche in Preußen die Organe der Staatsverwaltung für die katholischen Landestheile und für die Centralregierung stellen, man bedenke die Vorurtheile, die in diesen VolkStheilen gegen die kath. Kirche bestehen, was man besonders deutlich soeben im „Kulturkämpfe" gesehen hat, man bedenke die Gewohnheit der preußischen Regierung, die leiseste Opposition sogleich als „Ver- rath am Staate" hinzustellen, die Gewohnheiten der militärischen Disziplin, welche in Preußen nur zu leicht dazu führt, den Gehorsam, den der Bürger und auch by Geistliche der Obrigkeit schuldet, auf eine Linie zu stellen mit dem bl in- den Gehorsam des Soldaten — man erwäge das alle» und man wird begreifen, daß Anzeige-
Im SHU dtk Zilderdirdea.
Roman aus dem Englischen von E. Blackburne.
15. Fortsetzung.
14. Kapitel.
Versuchung.
Nuala wich zurülk und blickte dann den Advokaten ruhig an. Nicht» hatte in diesem Augenblicke ihrem Gemüthe ferner gelegen, al« der Gedanke an eine Heirath mit Gustav Lynch.
Er war aufgeregter al» da» Mädchen vor ihm, denn sein Herz schlug ungestüm und er fühlte, wie da« Blut in seine bleichen Wangen schoß und wieder daraus entwich.
„Ich weiß," fuhr er schnell und halb entmuthigt fort, „daß ich viel älter bin, al« Sie; aber vielleicht ist da« um so besser. Weil Sie noch jung und unerfahren sind, so könnte e« gut sein, wenn Sie einen Mann mit Weltkenntniß zur Seite hätten.
„Sie sind sehr gütig Mr. Lynch."
„Seien Sie großmülhig genug, da», wa« Sie «üte nennen, zehntausendfach zu vergelten, indem Sie mir meine Bitte gewähren."
„34 - ich weiß noch nicht, ob ich jemals heirathen werde und danke Ihnen deshalb ver- brndlichst," erwiderte sie hastig und ging weiter.
pflicht und Einspruchsrecht in Preußen eine weit größere Bedeutung haben, wie in Bayern, Württemberg, Baden und anderen Staaten. Was bei uns sich (Fälle schweren Mißbrauch» solcher Einrichtungen ausgenommen) zur Roth noch ertragen läßt, das wird in den Händen der preußischen Regierung zu einer furchtbaren Waffe gegen die Freiheit der Kirche, gegen die Unabhängigkeit des geistlichen Amtes, gegen die Integrität des Priesterstan- d e s, der damit in die Stellung von Polizeidienern des jeweiligen Ministeriums herabgedrückt würde. Der Klerus wäre in Preußen dann ganz in derselben Lage wie in Rußland und nichts fehlte mehr als ein Sibirien, um die volle Gleichheit herzustellen. Auch das ließe sich in einer unserer Kolonien mit ihrem mörderischen Klima leicht finden. Bei einer neuen Auflage der „Kulturkampfes", die ja ganz wohl möglich ist, würde man so die Lücke ausfüllen und nach den Beispielen des tollsten Hasses, wie man sie in den letzten 15 Jahren auf diesem Gebiete erlebt hat, darf man sich auf Alles gefaßt halten.
In Rom scheint man die bedenklichen Folgen nicht recht überlegt zu haben, welche die Gewährung eines nicht ganz streng umschriebenen Einspruchsrechtes gerade an die preußische Regierung haben müßte. Wenigstens hält man es in weiten Kreisen für einen Fehler der Kurie, daß sie die Anzeigepflicht und da» Mnfpruchsrecht schon vor einer Revision der vollen Maigesetze zugestanden hat und sich in Beziehung auf das Einspruchs- recht der Staatsverwaltung nicht feste Versprechungen geben ließ. Die päpstliche Rote vom 4. April 1886 sagte: v
„Wenn jedoch unter den Umständen die volle und unmittelbare Revision der Gesetze in dem dargelegten Sinne (d. h. zur „vollständigen Herstellung des religiösen Friedens") nicht ausgeführt werden könnte, so ist der unterzeichnete Kardinalstaatssekretär ermächtigt, zur Kenntniß zu bringen, daß, sobald der hl. Stuhl offiziel die Versicherung erhalten haben wird, daß man in nächster Zukunft eine solche Revision unternehmen wird, der hl. Vater alsbald di« ständige Anzeige gewährt in dem Sinne der Antwort, welche bereits 'm der Rote vom 26. März auf die von der preußischen Gesandtschaft in ihrem Schreiben von demselben Tage gestellte dritte Frage ertheilt wurde."
Die erwähnte „Antwort" auf diese dritte Frage hat folgenden Wortlaut:
„Vielleicht habe ich Sie zu sehr überrascht," sagte er, als sie langsam neben einander herschritten. „Ich habe schon seit geraumer Zeit den Wunsch gehegt, Sie zu meinem Weibe machen zu können. Ich erwarte nicht, daß Sie mir sa- gen sollen. Sie wollten für mich sorgen, aber ich werde für Sie sorgen, und wenn wir einmal näher bekannt sind, werden Sie vielleicht lernen mich gern zu haben."
„Ich habe Sie in der That jetzt schon sehr gern." In ihrem löblichen Bestreben, Gustav Lynch etwa» Höfliches zu sagen, gab ihm Nuala eine gewisse Berechtigung zur Hoffnung. Nach nördlichem Gebrauche beeilte er sich, dieselbe aus- zunutzen und fuhr in seiner Liebeserklärung fort mit der ganzen Berechnung eines Donegal-Mannes.
„Sie haben mich gern. Ich danke Ihnen für dieses Wort. Nun wohl, Miß O'Donml, wenn Sie keine.Abneigung gegen mich haben, was hindert Sie denn mich zu lieben?"
Der logische Heirathsantrag des Advokaten war ihrer vorgefaßten Meinung über die Art und Weife, wie eine solche Angelegenheit entschieden werden sollte, gerade entaegengesetzt.
„Ich versichere Sie, Mr. Lynch, daß ich mich Ihnen sehr verpflichtet fühle. Ich habe Sie gern, aber ich weiß wirklich noch nicht, ob ich heirathen werde."
„Was dann die dritte Frage anbetrifft, so beabsichtigt der hl. Stuhl, derselben Regierung freies Feld zu lassen, der Diözesanbehörde gegenüber ihre Beweggründe für Ausschließung des vorgeschlagenen Individuums geltend zu machen, sobald sie seine definitive Einsetzung in das betreffende Amt mit der öffentlichen Ordnung unverträglich hält wegen einer der Regierung bekannten und bestätigten ernsten Thatsache."
Auf Grund dieser Note kam die vorigjährige Verständigung zu Stande. Es war allseitig anerkannt, daß der Einspruch künftig nur wegen einer gehörig erwiesenen, ernsten Thatsache erfolgen sollte, welche die definitive Ernennung der betreffenden Person als „unverträglich mit der öffentlichen Ordnung" erkennen lasse. Was ist aus all' diesen Einschränkungen des Einspruchsrechte», welche damit grundlegend für den Vertrag waren, im Laufe de» Jahres geworden? Statt der Definition der römischen Note vom 4. April 1886 hat die Regierung in ihrem Revi- sionsentwurfe die Falk'sche Definition von 1873 zu Grunde gelegt, jene» Muster von kaut- schukartigeck Einspruchsrechte«, welches die Väter der Maigef tzentwürfe so erfolgreich ausgeklügelt hatten, daß es sogar der damaligen „kulturkämpferischen" Mehrheit de» Landtages gar zu viel Willkür zu enthalten schien!
Wa« man anfangs versäumt zu haben scheint, das suchte unser Hochw. Herr Bischof im Herrenhause nachzuholen. Er beantragte, die Einspruchsgründe dürften nicht „aus der Ausübung eines bürgerlichen ober staatsbürgerlichen Recht« ober der Erfüllung einer kirchlichen Pflicht hergenommen werden." Des Weiteren forderte Hochderselbe, daß die kanonische Einsetzung nicht gehindert werde, wenn auch eine Einigung über den Einspruch nicht zu Stande käme.
Diese Anträge, die den Klerus schützen sollen gegen Knechtung, wurden von der Regierung und dem Herrenhaus abgelehnt. Sie werden nun im Abgeordnetenhause wiederholt werden. Die Regierung und die Nationalliberalen find darin einig, daß sie den katholischen Klerus zum willenlosen Werkzeug des jeweiligen Ministeriums machen wollen. Die Geltendmachung der allgemein staatsbürgerlichen Rechte soll ihm unmöglich gemacht werden. Wirkt der Pfarrer- z,rundsatzlo« stet» für das jeweilige Mi ni sterium, so nennt man das dann eine „loyale
„Warum sollten Sie nicht wünschen zu heira- then? Ist das nicht ein natürliche» Gefühl? Und wenn Sie noch keinem verlobt sind, warum wollen Sie mich denn nicht heirathen?"
„Ich bin noch nicht verlobt/
Nuala gab dem Advokaten durch diese Worte unbewußt eine neue' Hoffnung.
„Warum wollen Sie dann auf meinen Vorschlag nicht eingehen? Es wäre doch zu traurig, wenn Sie Ihre Jugend und Schönheit nur verschwenden wollten, um nach den Geschäftsangelegenheiten Ihres Vaters zu sehen und ihm auf- zuwarten? Wenn er ein Invalide wäre und Ihre Aufmerksamkeit nöthig hätte, würde ich gewiß der letzte sein, der etwa» dagegen einzuwenden hätte. Aber ta ich sehr wohl und lange Jahre hindurch Gelegenheit hatte, die Gewohnheiten Ihres Vater» kennen zu lernen, so muß ich wirklich sagen, daß e» von Ihnen zu viel verlangt wäre, das noch lange zu ertragen."
„Was wäre zu viel zu ertragen?" fragte Nuala mit ruhiger Würde. „Sicherlich habe ich mich nie bei Ihnen ober anberen über meinen Vater beklagt."
„Ich weiß ba», Miß O'Dannel, unb Sie müssen sich nicht beleibigt fühlen, wenn ich so offen zu Ihnen spreche. Allein ich habe einen Vorschlag gemacht, auf welchen nicht blo» ich, sondern jeder