1887.
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Zweites Blatt.
Rede unseres Hochw. Herrn Bischofs, gehalten in der Sitzung des preußischen Herrenhauses vom 23. ds. Mts.
Wir haben im vorigen Jahre den Katholiken wichtige Rechte und Freiheiten zurückgeben können und die Fesseln zum Theil gelöst, welche die Wirksamkeit der katholischen Kirche bisher gelähmt haben. Sie haben damit das Frie- denswerk im Innern unserer Monarchie wesentlich gefördert und gestärkt und ich glaube, Sie lönnen heute mit Genug- thuung auf Ihre vorjährig- Arbeit zurückblicken. Mit Freuden haben wir Bischöfe die Erziehung des jungen Klerus wieder in unsere besondere Obhut genommen, mit Freuden sind die Geistlichen wieder an die Spitze der Kirchenvermögensverwaltung getreten, und eine unzählige Menge von Armen und Hilfsbedürftigen danken ihnen dafür, daß sie die charitative Thätigkeit der Krankenpflegeolden erweitert haben. Ich würde nun aber meiner Pflicht heute nicht genügen, wenn ich in diesem Augenblicke vergessen wollte, den Tribur des Dankes niederzulegen, den ich schuldig bin. Ich danke insbesondere unserem greisen Monarchen, daß er in Uebereinstimmung mit dem Oberhaupte meiner Kirche diejenige Bahn betreten hat, welche zu einem gedeihlichen Verhältnisse für Kirche und Staat führt (Beifall), ich danke der Staatsregierung, daß sie diese Wege unverdrossen weiter gegangen ist und es dahin gebracht hat, wo wir uns jetzt befinden, und ich danke von ganzem Herzen dem Landtage beider Häuser, insbesondere aber dem Hohen Herrenhause, welchen: der Hauptantheil an dem Friedenswerks zufällt. Wir stehen nun heute vor einer neuen Vorlage, welche wesentlich näher zu dem Ziele führen soll, das wir Alle anstreben. Diese Vorlage entspricht einer Verständigung zwischen der Staatsregierung und dem h. Stuhle und auch in dieser Vorlage finden sie wichtige Gesichtspunkte, welche uns die Hoffnung gewähren, ans Ziel zu gelangen. Wir finden in derselben wiederum zwei neue Seminare zurückgegeben und den Zwang aufgehoben, der zum Besuche der Seminare nur die Diözesanangehörigen berechtigte. Wir finden ferner den Zwang zur Besetzung der Pfarrämter aufgehoben und die Gründe für den Einspruch so formulirt, wie sie aus den Verhandlungen hervorgegangen sind. Wir sehen beseitigt die Mittheilung, welche nach den Beschlüssen des Vorjahres von den Disziplinar- Entscheidungen des Kirchenregiments gemacht werden müssen. Wir finden ferner auch die Grenzen der Kirchenstrafen und Zuchtmittel etwas geändert, di- doch so vielfach dazu geführt haben, Differenzen herbeizuführen, und, worauf ich ganz besonders Gewicht lege, in Artikel 5 finden wir auch eine pr nzipielle Zulassung der uns Katholiken vor allem am Herzen liegenden Orden. Nnn, dieses sind werthvolle und anerkennenswerthe Zugeständnisse, so müssen wir Katholiken sagen und so urtheilt auch dec h. Stuhl. (Sehr gut!) Allerdings, einige Wünsche und Erwartungen sind durch die Regierungsvorlage nicht erfüllt worden, Wünsche und Erwartungen sowohl im katholischen Volke als auch beim Episkopat und beim h. Stuhls. Diese Wünsche zum Ausdruck zu bringen, ist zum Theil wenigstens die mir überwiesene Aufgabe, und ich habe sie zu lösen gesucht in den Abänderungsanträgen, die ich zur Regierungsvorlage gestellt habe. Es hat nun diese Kommission, was ich dankbar anerkenne, in mehreren Punkten meinen Wünschen und den Wünschen der Katholiken und des Oberhauptes derselben nachgegeben; in anderen wesentlichen Punkten habe ich allerdings diese Zu- fiimmnng nicht erreichen können, und es bleibt mir deß- halb nur übrig, mich an Sie und Ihre staatsmännische Weisheit, an Ihr bewährtes Wohlwollen zu wenden, um auch in diesen einzelnen Punkten das Gesetz zu vervollständigen. Gestatten Sie mir über diese Vorschläge mich
etwas weiter auszusprechen. Die beiden ersten Amendements betreffen die Anzeigepflicht. Es ist ihnen ja der historische Verlauf, den die Sache genommen hat, zur Genüge bekannt. Es hat der h. Stuhl im vorigen Jahre das Versprechen abgelegt, die Anzeigepflicht zu gestatten, sobald das damals uns beschäftigende Gesetz Gesetzeskraft erlangt, und die Regierung eine weitere Zusage wegen Revision der Maigesetze gemacht haben würde. Nachdem die Staatsregierung in loyaler Weise die Zusage abgegeben hat, hat der heilige Stuhl bereits vor der Verabschiedung des Gesetzes im anderen Hause diesen Theil der Zusage erfüllt, indem er die Bischöfe anwies, die Anzeige vorläufig fakultativ zu gestalten, und nachdem das Gesetz Gesetzeskraft erlangt hatte, wurde diese Konzession in eine dauernde verwandelt. So weit ist die Sache vollständig in Ordnung. Es handelt sich nur noch um die Gründe des Einspruchs, welche dem Staate zur Seite stehen sollen, um einen Geistlichen, der sich für eine Stelle nicht eignet, zurückzuweisen. D:e Ordnung der Anzeigepflicht hat seit dem ersten Tage alle Vortheile des Friedenswerkes verdunkelt und es hat sich sofort der katholischen Kreise eine allgemeine Besorgniß bemächtigt, es würde damit die Freiheit und der Eifer des Pfarrklerus vollständig lahmgelegt oder wenigstens wesentlich beeinträchtigt werden, indem sich der Oberpräsident bei seiner Enscheidung wesentlich auf die Berichte der ihm untergebenen Behörden stützen werde. Ich enthalte mich, diese Besorgnisse zu präzisiren, ich konstatire sie nur als That- sache. Sie mögen sagen, das seien Uebertreibungen und unnöthige Befürchtungen. Ja, in friedlichen Zeiten wird sich die Sache so gut arrangiren, daß keine Differenzen entstehen, aber in politisch-erregten Zeiten kann die An- zeigepflicht leicht einen bedenklichen Schatten auf die Verhältnisse der Pfarrgeistlichen werfen. Sis werden sagen, es handelt sich bei dem Einspruch um Thatsachen, aber leider handelt es sich nicht um juristische Beweise, nicht um Thatsachm, die unter gerichtlichen Beweis gestellt werden, und insofern bleibt die Sache imm-rhin bedenklich. Um diese Besorgniß zu mildern, habe ich heute zu der Frage einen Abänderungsantrag eingebracht. Wohl weiß ich, daß auch damit nicht alle Bedenken beseitigt werden, aber wir müssen uns eben gegenseitig vertrauen, sonst arbeitsn wir überhaupt umsonst. Mein zweites Amendement betrifft das Lesen der Messe und das Spenden der Sakramente. Es handelt sich hier vm eine Sache, die seit Jahren in der Luft liegt und gleichsam zu einer Ehren- und Gefühlssache des katholischen Volkes geworden ist. Dieses ist vom ersten Augenblick ab äußerst empfindlich gewesen, daß solche rein geistlichen Amtshandlungen unter Strafe gestellt werden sollen und ein gleiches Urtheil hat auch das Ausland darüber gefällt. Die Kommission hat in dieser Frage meinen Antrag mit einem'Zu, satze angenommen, der auch nicht ohne Bedenken ist. Die Kommission hat nämlich hinzufügen zu sollen geglaubt, daß die Ordensgeistlichen von diesem Benefizium ausgeschlossen sind. Ich verkenne nicht die Gedanken, die zu diesem Grundsätze geführt haben; man will Unordnung im Staatsleben fernhalten. Aber dieser Zusatz hat die Sache so gestaltet, daß, wenn er bestehen bleibt, ebenso gut die ganze Sache fallen gelassen werden könnte, da immer das Gefühl einer Beschränkung dieser rein geistlichen Beschäftigung vorhanden sein würde. Ich empfehle Ihnen also hierzu mein Amendement. Mein letztes Amendement betrifft die Zulassung der Orden. Wir finden christl che Orden seit der apostolischen Zeit, und es giebt kein christ- liches Jahrhundert, in welchem die Orden nicht mit der katholischen Kirche verbunden waren. Sind aber die Orden aus der Grundidee der christlichen Vollkommenheit herausgewachsen, und ununterbrochrn mit der katholischen Kirche verbunden gewesen, dann kann man nicht sagen, sie seien unwesentlich und gehörten nicht zum Organismus der katholischen Kirche. Die moderne Auffassung mag in den Orden nur Schwärmerei finden, aber so lange eine solche Schwärmerei nicht für Staat und Gesellschaft gefährlich wird, kann sie doch zugelasssn werden. Die Orden bilden
das beste Gegenmittel gegen die zunehmende Genuß- und Vergnügungssucht und gegen die jetzt modernen Umsturzideen. Man wendet dann gegen die Orden ein, daß sie Proselytenmacherei treiben. Das ist ein schwerer Vorwurf, den ich nicht übergehen kann. Ich möchte konstatiren, daß von sämmtlichen Orden der Staatsregierung die Regeln vorgelegt sind, die ein für allemal feststehen und ich möchte die Staatsregierung fragen, ob diese Regeln Bestimmungen enthalten, welche diesen Vorwurf rechtfertigen. Ich hebe nur hervor, daß z. B. die Krankenpflegeorden ihre Werke der Barmherzigkeit ohne Unterschied der Konfession ausüben. Man sagt dann weiter, die Verhältnisse im Innern seien schon unfciedlich genug und wenn nun noch die Orden hinzukämen, dann würde die Unzufriedenheit nur noch mehr zunehmen; denn die Orden kämen aus dem Auslande mit Erbitterung zurück. Diese Auffassung muß ich mit Entschiedenheit zurückweisen. Werden die Orden roiiber zugelassen, dann werden dieselben nicht mit Bitterkeit int Herzen zurückkehren, sondern mit den dankbarsten Gefühlen, und nicht allein sie werden dankbar sein, sondern auch alle ihre Angehörigen und mit diesen das ganze katholische Volk. Nun bin ich allerdings der Staatsregierung dankbar, daß sie prinzipiell die Orden und ordensähnlichen Kongregationen wieder zulassen will. Sie hat zunächst diejenigen Orden im Auge, welche der Seelsorge dienen, sich der christlichen Charitas widmen oder ein beschauliches Leben führen. Worin besteht das Leben dieser letzteren Orden? (Fürst Bismarck tritt in den Sitzungssaal, das Haus erhebt sich.) Diese Orden führen durchaus kein müßiges Leben, sondern jeder Theil des Tages ist genau ausgefüllt mit Gebet und Arbeit, und zwar mit wissenschaftlicher und Hausarbeit. Ich erinnere nur an die Thätigkeit des Trappistenordens, welche ihr Leben eingesetzt haben, um die römische Kampagna fruchtbar zu machen, welche noch heute in Südamerika die Urwälder ausrotten und der Kultur dienen. Es ist dabei nur mit Dank anzuerkennen, daß die Regierung diese beschaulichen Orden wieder zulassen will. Dagegen sind die Lehrorden von der Zulassung ausgenommen worden, trotzdem das katholische Volk sich nach denselben ebenso sehr sehnt, wie nach den anderen. Ich habe in der Kommission nachzuweisen gesucht, wie nicht allein ein Bedürfniß für die Rückkehr dieser Orden bestehe, sondern daß es zum Theil auch die Pflicht dieser Vorlage sei, sie wieder zuzulaffen. Ich bedauere, daß die Kommission meinen Antrag nur auf diejenigen Lehrorden beschränkt hat, welche mit der Erziehung der weiblichen Jugend in höheren Mädchenschulen sich beschäftigen. Immerhin bin ich auch für diese Konzession dankbar. Es hat nun die katholischen Kreise sehr beunruhigt, daß die Zulassung der Orden ganz allein von dem Ermessen der Staatsregierung abhängig sein soll. Run gebe ich zu, daß die Staatsregierung gewichtige Gründe haben mag, die Zulassung der Orden zu beschränken. Ich meine aber, daß das Staatsinteresse durch die generelle Zulassung der Orden keineswegs beeinträchtigt । wird. Ich muß allerdings anerkennen, daß die Staats- ! regierung von der ihr durch das Ordensgesetz zustehenden | Befugniß, zugelassene Ordensniederlassungen wieder auf- । zulösen, niemals Gebrauch gemacht hat, und ich erkenne überhaupt die wohlwollende Haltung der Staatsregierung ' in der Ordensfrage an. Ich hoffe und wünsche daher, daß auch in der weiteren Durchführung der Ordensfrage die Staatsregierung das gleiche Wohlwollen bethätigen wird. Es hat der Herr Referent he-worgehoben, daß man vielleicht noch mehr thun könne, wenn man hoffen dürfte, damit zum definitiven Frieden zu gelangen. Daß der Frieden noch nicht än allen Kreisen existirt, das beweisen die täglichen Erfahrungen. Aber ich bin überzeugt, er wird existiren, wenn wir die heutige Arbeit zu einem gedeihlichen Abschluß bringen. Allerdings vertrete ich die Gefühls und Anschauungen, welche im Widerspruch stehen mit einem größeren Theile der Anschauungen von Mitgliedern dieses Hauses. Aber ein Gefühl muß uns doch alle gleichmäßig beseelen, nämlich das, den Streit aus der Welt zu bringen und die Gemüther zu versöhnen. (Beifall.)
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