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Mittwoch, den 16. März.

M 61.

1887.

fiilia« W Jeitxig.

Die »Fuldaer Zeitung' erscheint täglich. Sonn- und Feiertage ausgenommen. Vierteljährlicher Abonnementspreis ohne Bringerlohn und Bestellgeld: 1 M. 50 Pf., mit der belletristischen Wochenkeilage .Sterne und Blumen' in Fulda 1 M. 70 Pf., auswärts 1 M. 75 Pf.

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Deutsches Reich.

Berlin, 15. März.

* Der Kaiser wird an seinem 90. Geburts­tage, am 22. März, von nicht weniger als 85 Mitgliedern souveräner Häuser, einschließlich na­türlich der königlich preußischen Familie, umgeben sein. Das gesammte Gefolge der in» und aus­ländischen Fürstlichkeiten wird ca. 350 Personen zählen.

* Die Meldung von einem Attentatsver­suche auf den Czaren bestätigt fich insoweit, als auf dem Newski-Prospekt in Petersburg, welche Straße der Czar auf seiner Fahrt nach der Kirche zur Feier des Todestags seines Vaters benützen sollte, sechs Studenten verhaftet worden sind, in deren Besitz sich Sprengstoffe befanden. Die .Times' läßt sich nun berichten, daß der Attentats­plan von hochgestellten Großgrundbesitzern ausgehe, die cs nicht auf die Ermordung des Czaren ab­gesehen, deren Absehen vielmehr darauf gerichtet gewesen wäre, den Czaren zu zwingen, zwischen dem Erlaß einer Versaffung und der Abdankung zu wählen. Diese Version läßt sich mit der That- fache wohl nicht zusammen reimen, daß das Atten­tat am Hellen Tage auf der belebtesten Straße Petersburgs vor sich gehen sollte. Auch sind Sprenggeschoffe wenig geeignet, als Preffionsmittel zu dienen. Der .Nationalzeitung' wird aus Peters­burg telegraphirt: „Die Verhaftung von 4 Per­sonen, in deren Besitz Sprengstoffe gefunden wurden, fanden in der Nähe des Anitschkoff'schen

3 Nm tzrms berührt.

Erzählung von Carlos Armand.

(Fortsetzung.)

Er übergab die Ohnmächtige der Obhut ihrer alten Amme, die auf seine Bitte nach dem Tode ihres Großvaters zu Gabriele'- Trost und Schutz wieder in das Haus ihres einstigen Pfleglings gekommen war. Dann hob er den verhängniß- vollen Brief vom Boden auf und laß unter wil­dem Herzklopfen die folgenden Zeilen:

„Meine süße, geliebte Braut!

Vergib Deinem unglücklichen Rene den Schmerz, den er Dir mit diesem Briefe bereiten muß! — Derselbe ist in einer Kerkerzelle geschrieben, die ich nur verlaffen werde, um eine jahrelange Frei­heitsstrafe anzutreten, oder — was das Bessere wäre — vor die Mündung der Gewehre gestellt zu werden. — Ich habe mich an meinem Vor­gesetzten vergriffen! Derselbe liegt von meiner Hand schwer — vielleicht tödtlich — verwundet, im Lazareth. — Vor ungefähr einem halben Jahre wurde er als Commandeur zu meinem Regiments versetzt, und vom ersten Augenblicke an fühlte ich, daß er mich haßte. Ob er mir die Gunst der Truppen neidete, deren Liebling ich war — ob zwischen seiner Familie und der mei­nen von früher her Feindseligkeiten herrschen —

Palais statt, unmittelbar bevor Kaiser Alexander vorbeifuhr."

* Unsere gestrigen, einem Telegramm der ,Frkf. Ztg.' entnommenen Nachrichten über die zweite Lesung des kirchenpolitischen Gesetzes werden in gleicher Weise auch von der .Post' veröffent­licht. Die .Germania' druckt dieselben wörtlich nach, jedoch unter aller Reserve, indem sie sogar noch dem „Zweifel an der vollen Richtigkeit" der betr. Meldung Ausdruck gibt.

* Das Abgeordnetenhaus nahm heute in zweiter Lesung die Sekundärbahnvorlage nahezu unverändert an. Danach sollen 19 neue Bahnen mit einem Gesammtkostenaufwande von ca. 48 Millionen Mark gebaut werden. Den Grund und Boden müffen die Jntereffenten unentgeltlich her­geben, auch noch theilweise Zuschüsse zahlen. Außerdem nimmt die Vorlage neue Geleisanlagen und verschiedene Bauausführungen in Aussicht. Der Gesammtkostenaufwand, den die Vorlage ver­anlaßt, ist auf 71 Vs Millionen Mark beziffert, darunter 6,600,000 M. zur Errichtung von Dienst­wohnungen für das Bahnbewachungspersonal. Fer­ner fand die Eiscnbahnverstaatlichungsvorlage in zweiter Lesung unveränderte Annahme. Es han­delt sich dabei um den Ankauf folgender Linien: Berlin-Dresden, Nordhausen-Erfurt, Oberlausitzer, Aachen-Jülich und Angermünde-Schwedt. Donners­tag: Dritte Lesung der Sekundärbahn- und Ver­staatlichungsvorlagen, Vorlage betr. rheinische Kan- tongefängniffe.

* Dem Herrenhause ist der Entwurf einer LandgüterordnungfürdenRegierungS- bezirk Cassel mit Ausnahme des Kreises Rin­teln zugegangen. In dem Kreise Rinteln besteht für die dortigen Meiergüter schon ein gesetzliches Anerbenrecht; das übrige Grundeigenthum ist aber nicht erheblich genug, um für dasselbe besondere gesetzliche Maßnahmen zur Verhütung der Erbthei- lung zu treffen. Auch bei diesem neuen Gesetz­entwürfe ist das System der Höferolle, welches schon in der bisherigen bezüglichen Gesetzgebung dem unmittelbaren legislatorischen Eingreifen in da» bisherige Jntestaterbrecht vorgezogen worden ist, festgehalten worden. Aus den in der Begrün­dung gegebenen statistischen Mittheilungen ist zu entnehmen, daß sich in der Zeit von 1848 bezw.

ich weiß es nicht: genug, er hat mich gequält und gepeinigt, daß ich oft glaubte, e» nicht län­ger ertragen zu können. Doch ich dachte an Dich, meine Gabriele, und bezwang mich, wenn auch manchmal Groll und Empörung mich zu ersticken drohten. Ich habe zu seinen sich täglich wieder­holenden ungerechten Angriffen, lange — wenn auch knirschend — geschwiegen. Aber endlich war das Maß voll — meine Geduld erschöpft! — Es war bei einer großen, vor dem Kaiser abge­haltenen Parade auf dem Marsselde. Durch ab­sichtlich widersprechende Befehle hatte er die von mir geführte Abtheilung in Verwirrung gebracht, und gab nun, mich nach Beendigung der Parade zu sich heranwinkend, vor versammelten Truppen in höhnisch, verletzenden Worten mir die Schuld der Unordnung. — So, gleichsam unter den Augen des Kaiser», abgekanzelt zu werden wie ein Schulbube, war mehr, als ich ertragen konnte: ich erwiderte heftig — aber da» war e» wohl gerade, was er bezweckte um mich dann noch tie­fer demüthigen zu können. Mit vernichtender Ruhe spielte er den Vorgesetzten gegen mich au» und forderte augenblickliche Abbitte oder meinen Degen. — Da stieg mir da» heiße provenzalische Blut — siedend in'» Gehirn: Mein Degen flog au» der Scheide, und — kaum roiffenb, was ich that - hieb ich dem rohen Beleidiger dreimal

1867 und 1870 bis einschließlich 1881 die spann­fähigen Güter der Zahl nach in Altheffen mit Vöhl um 723, im Fuldaischen Gebiete um 65 und im Kreise Rinteln um 9 und dem Flächeninhalte nach in diesen Gebieten um 5465 bezw. 808 und 129 ha. vermindert, dagegen im Hanauischen Ge­biete der Zahl nach um 50 und dem Flächeninhalte nach um 1000 ha. vermehrt, so daß also der mittlere Grundbesitz in dem ganzen Regierungs­bezirke eine Verminderung von 747 spannfähigen Gütern und 5402 ha. Flächeninhalt erlitten hat. Dagegen hat sich während deffelben Zeitraums die Zahl der nicht spannfähigen Güter in dem ganzen Regierungsbezirke um 858 mit einem Flächeninhalt von 7037 ha. vermehrt.

* Dem Herrenhaus ist ein Gesetzentwurf über das Bergwerkseigenthum in den ehe­mals Großherzoglich und Landgräflich Hessischen Gebietstheilen der Provinz Hessen-Nassau zu­gegangen. Ein ähnlicher Entwurf wurde dem Her­renhause bereits in der vorigen Session vorgelegt und von der Justizkommission mit mehrfachen Aende- rungen angenommen, gelangte aber im Plenum wegen des Schluffes der Session nicht mehr zur Berathung. Bisher galt in den oben genannten Gebieten das allgemeine Berggesetz vom 24. Juni 1865, welches durch die Verordnung vom 22. Fe­bruar 1867 dort eingeführt war. Auf Grund dieses Gesetzes sollten die allgemeinen Vorschriften, welche in jenen Gebietstheilen hinsichtlich der Ver­äußerung und Verpfändnng von Grundeigenthum, sowie hinsichtlich der Führung der Grund- und Hypothekenbücher gelten, auch für das in denselben belegens Bergwerkseigenthum maßgebend sein. E» hat sich jedoch in neuerer Zeit herausgestellt, daß die in den fraglichen Gebietstheilen für das Grund­buchwesen bestehenden Einrichtungen ausschließlich den Verhältniffen des Grundeigenthums angepaßt sind und deshalb zur Anwendung auf das Berg­werkseigenthum sich nicht ohne Weiteres eignen. Der Mangel an besonderen gesetzlichen Bestim­mungen hierüber ist, wie in den Motiven ausge­führt wird, in so empfindlichen Maße hervor­getreten und auch von der Rechtsprechung, z. B. dem Oberlandesgericht in Frankfurt a. M. anerkannt, daß eine Abhilfe im Wege der Gesetz­gebung dringend nothwendig erschien. Infolge

blitzschnell über das wiederwärtige, von höhnischer Schadenfreude verzerrte Gesicht, nur von dem einzigen Gefühl beherrscht, das ich entweder den angethanen Schimpf rächen oder daran sterben müsse! Wie ein gereizter Tiger stürzte er nach empfangenen Schlage auf mich — wir wurden handgemein, und ehe die entsetzt Heransprengenden uns trennen konnten, lag mein Gegner blutend, mit klaffenden Wunden am Boden. — Als ich wieder zu klarer Besinnung kam, befand ich mich in diesem Kerker. Ich weiß, daß ich Dich nicht wiedersehen werde, daß Du mir verloren bist, und ich einem furchtbaren Schicksal entgegengehe. Aber selbst jetzt vermag ich nicht zu bereuen, wa» ich gethan! — Das Kriegsgericht wird über mich entscheiden — sein Spruch kann nur ein strenger sein: Das Verbrechen, dessen ich mich schuldig gemacht, wird von unfern Kriegsgesetzen mit schwer­ster Ahndung bedroht, für den Soldaten, der sich an seinem Vorgesetzten vergriffen, giebt es keine Gnade! — Leben oder Freiheit — eines von beiden habe ich verwirkt, gebe Gott, daß es da» Erstere sein möge! Besser ein rascher, freier Tod, als ein langsames Verschmachten zwischen düstern Festungsmauern, da« für mich, dem die Freiheit Lebenslust, da» einzige Schicksal sein würde, da» ich nicht zu ertragen vermöchte.--So leb

denn wohl, Du meine süße, ewig geliebte Ga briete!