M 52.
Sonnabend, den 5. März.
1887.
fxlhet K Jeitmig.
Die .Fuldaer Zeitung' erscheint täglich, Sonn- und Feiertage ausgenommen. Vierteljährlicher Abonnementspreis ohne Bringerlohn und Bestellgeld: 1 M. 50 Pf., mit der belletristischen Wochenbeilage .Sterne und Blumen' in Fulda 1 M. 70 Pf., auswärts 1 M. 75 Pf.
Inserate: Die einspaltige Zeile oder deren Raum 15 Pf., bei Wiederholungen entsprechender Rabatt.
* Ueber die amtlichen Kreisblätter brachte ein nationalliberales Blatt, die Magdeburger Zeitung', vor einigen Tagen einen Artikel, der nach den bekannten Vorgängen der jüngsten Zeit auch für die Leser der .Fuldaer Zeitung' nicht uninteressant sein dürste, weshalb wir denselben hier wörtlich folgen lassen. Genanntes Blatt schreibt:
Gelegentlich der letzten Reichstagswahlen sind uns zahlreiche Zuschriften von außerhalb zugegangen, in welchen wir darüber zur Aeußerung aufgefordert werden, welche Stellung die Kreis-, Kommunal- und Polizei - Beamten (Bürgermeister in denLandkreis-Städten, Amtsvorsteher und länd- liche Gemeindevorsteher) zu den landräthlichen Kreisblättern zu nehmen haben. Vielfach wird hierbei von Privatpersonen Klage darüber geführt, daß diese amtlichen Blätter zur Verbreitung gehässiger Nachrichten über die Kandidaten politischer Parteien, und zwar nicht bloß fortschrittlicher, sondern auch nationalliberaler und sogar freikonservativer Kandidaten benutzt werden, obwohl doch die Angeyörigen dieser Parteien indirekt aus der Kreiskasse zur Unterhaltung dieser Kreisblätter mit beitragen müßten, so daß sie selbst dafür, daß sie und ihre Auserwählten angegriffen würden, noch mit bezahlen müßten.
Wir haben dazu Folgendes zu bemerken.
Die landräthlichen KreisbläUer sind von Hause aus Privat-Unternehmungen von Druckereibefitzern, welche mit den Behörden über die Aufnahme amtlicher Inserate ein Abkommen trafen, nebenbei aber durch Mittheilung von allerlei Unterhaltungsstoff und Privat-Annoncen gewerbliche Zwecke verfolgten. Zum Abonnement auf diese Blätter konnte Niemand gezwungen werden, auch keiner der oben genannten Beamten, vielmehr wurde es dem Landrath überlaffen, festzustellen, welche dieser Beamten Abonnenten des Kreisblattes seien, denen denn auch die amtlichen landräthlichen Bekanntmachungen auf diese Weise zugingen, während dies für die Nichtabonnenten nach wie vor auf schriftlichem Wege zu geschehen hatte. (Ministerial-Erlaß vom 29.November 1841. Min.-Bl. d. i. V. Seite 315.)
Die Win non Wnücrsdrnnn.
Original-Roman von Marie Romany.
(Schluß.)
Es war ein weithin sich erstreckende» Gerede, welches über diese Verlobung des vom Tode auferstandenen Freiherrn Ludwig von Eilenburg mit Alice von Waldheim in Umlauf gebracht ward.
Wohl hatte der würdige Thomas Bornau bei seinen Verfügungen auf der Besitzung und bei seinen Erzählungen über Alice die gute Absicht im Auge behalten, das ganze Verhältniß, welches den Freiherrn während der einundzwanzig Jahre in Italien festgelegt und Herrn von Waldheim zum Besitzer von Wallersbrunn gemacht hatte, in der Umgebung des Dominiums verborgen zu halten; aber es war ja nicht möglich, selbst bei der ungeheuren Entfernung von Rom nach der Stcyermark, daß ein Ereigniß, wie die Aufdeckung des Frevel« von St. Salvatore, für die öfter- reichifchen Provinzen ein Geheimniß blieb. So bedarf es wohl kaum der Erwähnung, daß das Vorgehen des Herrn von Waldheim und der end- gütige Sieg der Gerechtigkeit allseitig zum Thema der Unterhaltung gemacht wurde, bis endlich durch die Verlobung des Freiherrn mit Alice dem Unerhörten des Ereigniffes die Krone aus'S Haupt gesetzt ward.
Hierbei ist es denn auch bis heute geblieben, denn es ist inzwischen kein Gesetz ergangen, welches irgend Jemand verpflichtete, auf ein landräthliches Kreisblatt zu abonniren. Auch die Praxis hat, abgesehen davon, daß ihr der Werth eines Gesetzes ohnehin nicht beizulegen wäre, hieran nichts geändert, und wenn durch das unter dem Ministerium Eichhorn ergangene Reskript vom 20. Oktober 1842 (Min.- Bl. d. i. V. S. 374) die Ansicht Geltung gewonnen hat, daß es die Aufgabe des Landrathes sei, die Kreisblätter so einzurichten, daß durch dieselben nur amtliche Bekanntmachungen und gemeinnützige Aufsätze verbreitet werden sollen, so ist dadurch an den obigen Grundsätzen nichts geändert.*)
Wenn ferner in demselben Reskript der Minister die Ansicht ausspricht, daß es für „angemeffen und wünschenswerth" erachtet werden müßte, daß die Kosten für derartige amtliche und gemeinnützige Kreisblätter aus der Kreis-Kommunalkasse bestritten würden, so liegt darin der Beweis für die Annahme, daß dieKreise durchaus keine Verpflichtung haben, jene Kosten zu tragen, daß es vielmehr dem Landrath in feiner Eigenschaft als Staatsbeamt"r obliegt, diese Kosten entweder aus seinem Aversum zu bestreiten oder dieselben bei der Staatskasse zu liquidiren.
Hiermit sind die sämmtlichen, in den oben erwähnten Zuschriften angeregten Fragen eigentlich schon beantwortet, es mag aber hinzugefügt werden, daß die Kreistage unbedingt das Recht haben, bei der Feststellung des Kreishaushalts Etats und bei der Ertheilung der Iah- res-Decharge (§ 116 Nr. 5 der Kreis-Ordnung) die Uebernahme der Kosten für fämmt- liche landräthliche Bekanntmachungen auf die Kreis-Kommunalkaffe zu verweigern. Hierzu dürfte eine genügende Ver-
*) D:r Abg. v. Meyer (Arnswalde), ein starr konservativer Mann, aber viele Jahre einer der besten Land- räthe des preußischen Staates, hat einmal gesagt, die Landräthe sollten das leidige Politisiren im Kreisblatte lasten; seit er daffelbe aufgegeben, habe er einen viel größeren Einfluß im Kreise gewonnen: wenn das Kreisblatt Raum habe, so möchten die Landräthe lieber Leitartikel über Mittel gegen die Klauenseuche und gegen die Ratten schreiben.
Herrn von Erlenburg bekümmerte dies nicht viel. Er hatte, nachdem er feine Beziehung zu Fräulein von Waldheim veröffentlicht und die gerichtlichen Schritte zum Wiederbesitz feines Eigen» thums zu Ende geführt hatte, Wallersbrunn bezogen und in den feiner nahen Vermählung entsprechenden Stand gesetzt; er war mit den dist- inguirteren Cirkeln der Umgebung, so weit die Etiquette e» erheischte, in gesellschaftliche Verbindung getreten; und dem Sproffen eines so berühmten Adelsgeschlechts und Besitzer eines so glänzenden Dominiums, dem nebenbei so viele persönliche und gesellschaftliche Vorzüge als Empfehlung dienten, konnte is nicht fehlen, in Kurzem ein Liebling der ihn umgebenden hohen Kreise zu sein.
Alice von Waldheim blieb in München nur noch kurze Zeit. Bald nach den Fastnachtstagen nahm sie das Anerbieten ihres Vormunds an, bis zu ihrer Vermählung, die nach Ablauf des Trauerjahre» stattfinden sollte, im Pfarrhause zu wohnen, welche Einrichtung, wenn auch außergewöhnlich, sehr bald allseitig gepriesen war.
An einem wonnigen Maitage fand die Trauung des auf so seltsamem Wege zusammengeführten Paares in der Dorskirche der Ortschaft durch den Pfarrer Bornau statt. Nur ein kleiner Cirkel von Gästen war bei der heiligen Handlung zugegen;
anlaffung vorliegen, wenn da» Kreisblatt Artikel der oben angezeigten Art zugelaffen haben sollte.
Diese Grundsätze haben auch rückwirkende Kraft, d. h. es kann jedes Kreistagsmitglied die auf diese Weise seit Jahren zu Unrecht verausgabten Nickel aus der Kreis-Kommunalkasse für den Kreis re» klamiren und den Antrag auf Feststellung des Defektes stellen, denn unter einem Kaffendefekt im Sinne der Verordnung vom 24. Januar 1844 (G.-S. S. 52 versteht man keineswegs nur die Unterlagen für eine strafbare Handlung im Sinne der §§ 350 , 351 des Reichs - Strafgesetzbuches, sondern überhaupt Alles, was an der Kaffe fehlt (Oppenhoff R>ffort-Verhältniffe S. 431.) Gegen eine derartige nachträgliche Feststellung würde auch die bereits erfolgte Decharge nicht schützen, zumal wenn der Nachweis geführt würde, daß die Rechnungsabnehmer sich in dem bereits tief eingewurzelten, aber unbegründeten Glauben befunden haben, daß die Kreis-Kommunalkaffe zur Tragung jener Kosten rechtlich verpflichtet gewesen sei.
Deutsches Reich.
Berlin, 4. März.
* Der Reichstag nahm in seiner heutigen gut besuchten Sitzung die Wahl des P r ä s i d i u m s und der Schriftführer vor. S3ii der Wahl des ersten Präsidenten wurden unter Namensaufruf 285 Stimmzettel abgegeben. Davon lauteten 184 auf den Abgeordneten v. Wedell-Piesdorf, 2 auf auf ben Abgeordneten Dr. Windthorst, 99 waren unbeschrieben. Ein Abgeordneter hatte sich der Stimmabgabe enthalten, v. Wedell-Piesdorf ist also zum Präsidenten gewählt. Die Wahl zum 1. Vizepräsidenten fiel auf Dr. Buhl, welcher 172 Stimmen erhielt, während auf den bisherigen 1. Vicepräsidenten Frhr. zu Fran ckenstein nur 107 Zettel lauteten. Die Freude der Nationalliberalen über diesen „Sieg" war so groß, daß sie die Dankrede des Abg. Buhl sogar mit ver- einzelten Beifallsklatschen begrüßten, wodurch frei- lich nur die Heiterkeit der anderen Parteien erweckt wurde. Den Platz des zweiten Vicepräsidenten glaubten sie dem Abg. Dr. Frhrn. v. Hertling anbieten zu sollen; derselbe erhielt aber die nicht endenwollenden Glückwünsche und Theilnahmsbezeugungen gaben bas beredteste Zeug- mß, wie sehr die ganze weite Umgebung an dem Glück des jungen Paares Antheil nahm. Eine unabsehbare Fülle von Blumen und Kränzen empfing die junge, von ihrem Glück berauschte Freifrau von Erlenburg, als sie nach ihrer Hochzeits- reife, die man über die Schweiz und den Rhein bis nach Parjs ausgedehnt hatte, nach Wallers- brunn, zurückgekehrt war. Auch die Verehrung, welche ihr in den Kreisen der Gesellschaft zu Theil wurde, zeigte, daß jede Erinnerung an den Flecken, welcher einst ihren Namen von Waldheim verunglimpft hatte, erloschen war.
Es hätte übrigens nicht der Huldigungen von außen bedurft, nm Alice zu dem glücklichsten aller Weiber auf Erden zu machen; die überschwäng- liche Liebe ihres Gatten, die beseligende Empfindung, die fie selbst ihm entgegenbrachte, gestaltete für Beide, für Ludwig sowohl wie für sie selber, ein Himmelreich aus der Welt.
Nicht ein Jahr nach ihrer Verheirathung war verflossen, als dem Dominium Wallersbrunn ein zukünftiger Erbe geboren ward. Al» Liebling beiher Eltern wuchs er heran. Freilich sehnte sich Alice, obgleich fie den Sohn vergötterte, auch eine Tochter zu haben, welches Glück ihr auch noch bescheert werden mag.