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M 43.

Mittwoch, den 23. Februar.

1887.

filhtr W JrilNii.

Di« »Fuldaer Zeitung' erscheint täglich. Sonn- und Feiertage ausgenommen. Vierteljährlicher Abonnementspreis ohne Bringerlohn und Bestellgeld: 1 M. 50 Pf., mit der belletristischen Wochenbeilage .Sterne und Blumen' in Fulda 1 M. 70 Pf., auswärts 1 M. 75 Pf.

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MT Mit dem 1. März eröffnen wir ein Monats - Abonnement auf die „Fuldaer Zeitung" zum Abonnementspreise von 50 Pfg. (ohne Bestellgeld). Bestellungen werden von den Postanstalten und Landbriefträgern sowie von unseren Stadtboten und der Expedition (Butter­markt) entgegen genommen.

Deutsches Reich.

Berlin, 22. Februar.

* Bis heute Nachmittag 2 Uhr war das Er- gebniß aus 163Wahlkreisen bekannt. Ge­wählt waren danach: 25 Konservative, 8 Reichspartei, 52 Nationalliberale, 18 Centrums­mitglieder, davon 2 für das Septennat, 3 Polen, 4 Freisinnige, 6 Sozialdemokraten, 15 Elsässer, 1 Pole, 34 Stichwahlen.

* Der Gesetzentwurf wegen Abänderung des Gerichtskostengesetzes und der Anwalt­gebühren ist in dem Ausschufle des Bundes­raths durchberathen worden und wird nunmehr an das Plenum des Bundesraths gelangen. — Dem Bundesrath ging ein Gesetzentwurf zu über die Verwendung gesundheitsschädlicher Farben bei der Herstellung von Nahrungsmitteln, Genußmitteln und Gebrauchsgegenständen, welcher 15 Paragraphen enthält.

* Diejenigen Mitglieder des katholischen rheinischen Adels, welche als Abgeordnete dem Centrum angehören, erlaffen gegen den an- müßlichen und oberflächlichen Aufruf der Sechs- undreißig folgende Erklärung:

Die Zeitungen veröffentlichen einen Aufruf „An unsere rheinischen Landsleute", unterzeichnet von einem Theil der Mitglieder des rheinischen Adels. Derselbe enthält die schwersten Beschuldigungen und Verdächtigungen gegen die Fraktion des Centrums im Reichstage und deren Mitglieder. Wir Unterzeichnete, Mitglieder dieser Fraktion und des rheinischen Adels, glauben an erster Slelle be­rechtigt und verpflichtet zu sein, mit aller Entschiedenheit einen derartigen Angriff von Seiten unserer rheinischen Standesgenoffen zurückzuweisen. Air erklären hierdurch: Unrichtig und unberechtigt ist der Vorwurf, daß die Cen­trumsfraktion und wir als ihre Mitglieder „im Bunde mit Welfen und Polen undeutschen Zwecken gedient" hätten. Mit tiefster Entrüstung weisen wir diese Anklage gegen unseren Patriotismus und unsere Loyalität zurück und beklagen es, daß ein Theil unserer Standesgenoffen

Die krdm »oll WMersbrum.

Original-Roman von Marie Romany.

35. Fortsetzung.

Unwillkürlich streifte bei diesen Worten sein Auge zu Cäcilia hinüber, die schamvoll, da sie kein Laut des Gesprächs verloren hatte, den Blick vor sich niedergleiten ließ'

Paolo's Miene dagegen verfinsterte sich.

„Mein Herr," sagte er in einem Tone, der schärfer klang, als er selbst wußte und wollte, „ich schätze die Absicht, die Sie zu mir führt, weil mir dieser Schein aus der Findelanstalt eine Ge- währ Ihrer Intentionen giebt; was jedoch Ihre Bemühung anbetrifft, so darf ich Sie versichern, daß die Aufklärung, welche Sie in Betreff meiner Frau in Bereitschaft haben, unser Glück nicht zu vergrößern im Stande ist. Ich möchte sogar be- haupten, daß jede Erläuterung, welcher Art sie auch sein mag, falls sie uns nicht als schlichte Erzählung vorliegt, nur an dem Fundament unserer stillen Glücks rütteln wird."

„Auch dann, wenn es sich herausstellte, daß Ihre Gattin einem reichen Hause entstammte? wenn die Adlerskrone sie zierte?"

„Der Adel der Geburt, selbst wenn er recht­mäßig ist, kann meine Frau nicht höher heben,

so weit gegangen ist, eine solche gegen uns zu erheben. Ebenso unrichtig und unberechtigt ist die Unterstellung, wir hätten, „im offenen Bündniß mit dem demokratischen Fortschritt" die Wehrkraft des Reiches geschwächt. Wir sind uns im Gegentheil bewußt, in patriotischer Pflicht­erfüllung auf dem Boden der Verfaffung alles gewährt zu haben, was die Sicherheit des Reiches erfordert. End­lich ist der Vorwurf unrichtig und unberechtigt, wir ließen den Wünschen und der „dringenden Mahnung" Sr. Heilig­keit des Papstes nicht die gebührende Berücksichtigung zu Theil werden. Wer seit Jahren im Verein mit dem Cen­trum unter wiederholter Zustimmung des h. Vaters die Rechte der Kirche und ihrer Gewalt allen Angriffen gegen­über vertheidigt hat, weist es zurück, sein Verhalten der Beurtheilung Anderer, als der kompetenten kirchlichen Autorität unterzuordnen. Auch in Zukunst wird es trotz aller Mißdeutungen und Angriffe unser Streben sein, Recht und Wahrheit zu vertheidigen, auf welcher Seite auch immer wir sie als vorhanden anerkennen. Hierin wissen wir uns in voller Ucbereinstimmung mit der über­wiegenden Mehrzahl sowohl unserer katholischen Standes- genoffen, als auch des katholischen Volkes Deutschlands.

Köln, 19. Februar 1887.

Freiherr v. Dalwigk-Lichtenfels, Freiherr v. Fürth, v. Grand-Ry, Graf u. Marquis von und zu Hoens- broech. Graf von Hompesch-Rurich.

Im Uebrigen haben die Sechsunddreißig eine Wirkung erzielt, welche ihnen, wie die ,Germ.' bemerkt, lehren wird, daß der Adel populär wird, wenn er es macht, wie die Franckenstein, Schorlemer, Heeremann, Ballestrem, Huene u. s. w., nicht aber wie die Sechsunddreißig, welche bei den Centrumswählern in der ganzen Rheinprovinz und darüber hinaus als Echo nur dis Frage wach gerufen haben, woher die Herren die Legiti­mation nehmen zu ihrem Auftreten. Und die Beantwortung dieser Frage hat allenthalben nur zu scharfen Absagen und sogar zu allerlei Spott- verslein geführt, die z. B. auf die Melodie „Als die Römer frech geworden" zu flottem Sange sich eignen.

* Der ,Bad. Beobachter' erhielt kürzlich von hochstehender Seite eine Zuschrift, in der es hieß:

„Aus unseren römischen Quellen erfahren wir, daß der von der preußischen Regierung ausgearbeitete neue kirchenpolitische Gesetzentwurf weitere ganz erhebliche Er­leichterungen für die katholische Kirche in sich schließt. So enthält derselbe z. B. die Entfernung von meh reren Beschränkungen der bischöflichen Semi­nare, regelt in einer völlig befriedigenden Weise die Anzeige der Pfarrer und gestattet die Wiedereröffnung der Ordensthätigkeit in der Seelsorge, der Charitas und für das be­schauliche Leben er bringt endlich auch der kirchl. Jurisdiktion noch neue Besreiungen."

als sie durch ihre Tugend und ihre Liebe zu ihrem Gatten, also durch sich selbst gehoben wurde," meinte Paolo wie vordem; „und was Reichthum anbetrifft, welchen Sie betonen, so glaube ich, daß meine Frau mit dem Loose, welches ich ihr be­reitet habe, zufrieden ist."

Ein holdseliges Lächeln glitt über Cäcilia's Ge­sicht. Der Fremde, der dies bemerkte, hielt mit der Erwiederung, die ihm auf den Lippen schwebte, an sich. Eine kurze Pause kam.

„Wenn ich Ihnen mit der Vorlegung der Gegen­stände, deren in dem Papier hier Erwähnung ge­macht ist, einen Dienst erweisen kann, so bin ich dazu bereit," sagte jetzt Paolo. „Für mich sind diese Briefe und der Ring, der keinen Namen trägt, ohne Werth und ich bedauere, wie schon einmal erwähnt, diese Dokumente der Schande, von welcher ich mein liebes Weib befreite, nicht vernichtet zu haben. Ich trage kein Verlangen dar­nach, mich in Verhältniffe zu mischen, deren Be­rührung für mich nicht wünschenSwerth ist. Ich heirathete nicht meine Frau auf dem Altar der St. Marienkirche, um, wie dies fast durchgängig bei den Ehen aus dem Findelhause der Fall ist, ein praktisch erzogenes, sich in alle Verhält, iffe fügendes Weib zu haben; ich holte mir das junge Wesen, für das mein Herz fest langer Zeit schwärmte

Daß vorstehende Mittheiluagen des' ,Bad. Beob.' der Wahrheit näher kamen, als diejenigen des .Neuen Wiener Abendblatt', welche dieser Tage ebenfalls die Runde durch mehrere Blätter machten, beweist die neue kirchenpolitische Vorlage selbst, welche heute dem Herrenhause zugegangen ist. Dieselbe gestattet die Errichtung geistlicher Se­minare in den Diözesen Osnabrück und Limburg und hebt Beschränkungen wegen des Besuchs der kirchlichen Seminare auf. Das staatliche Ein­spruchsrecht gegen die Anstellung von Geistlichen wird beschränkt, der staatliche Zwang zur bauern» den Besatzung der Pfarrämter aufgehoben. Ge­richtliche Entscheidungen gegen Geistliche in den Fällen des § 21 des Gesetzes vom 11. Mai 1873 haben nicht von Rechtswegen die Erledigung der Stelle zur Folge. Die Verpflichtung der geistlichen Oberen zur Mittheilung kirchlicher Disziplinar- entscheidungen an die Oberpräsidenten wird auf­gehoben; ebenso das Gesetz über die Grenzen des Rechts zum Gebrauche kirchlicher Straf« und Zucht­mittel (nur § 1 des Gesetzes bleibt in Kraft). Von den durch Gesetz vom 31. Mai 1875 aus­geschlossenen Orden und ordensähnlichen Kongre­gationen können durch Beschluß des Staatsmini­steriums diejenigen wieder zugelassen werden, welche sich der Aushilfe in der Seelsorge oder der Uebung der christlichen Nächstenliebe widmen, oder deren Mitglieder ein beschauliches Leben führen. Auf die wieder zuzulassenden Orden und Kongregationen finden in Beziehung auf die Errichtung der ein­zelnen Niederlassungen sowie auf die sonstigen Verhältnisse dieselben gestrichen Bestimmungen Anwendung, welche für die bestehenden Orden und Kongregationen gelten. Die Minister des Innern und der geistlichen Angelegenheiten sind ermächtigt, den bestehenden sowie den wieder zuzulassenden Orden und Kongregationen die Ausbildung von Missionaren für den Dienst im Auslande, sowie zu diesem Behuf die Errichtung von Niederlassungen zu gestatten.

* Lübeck, 22. Febr. Gestern Abend fanden kleinere Ruhestörungen statt; 12 Personen wurden verhaftet. (Fr. Z.)

* Baden-Baden, 22. Febr. Im 8. Wahl­kreis erhielt Ludtin (lib.) im Ganzen 6693, Lender (Centrum) 12,070 Stimmen.

und ich bin der Vorsehnung dankbar, die mir ein solches Kleinod gab. Ich liebe meine Frau. Und wenn ich vom Himmel einen Segen erflehe, so ist es die Gunst,- unsere-Liebe rein nnd unge­trübt zu erhalten; und ich bin der Meinung, daß jede Einmischung der Außenwelt nur die stille Seligkeit unseres häuslichen Glücks, wenn auch indirekt, trüben wird."

„So schenken Sie dem Antheil, den noch ein Anderer außer Ihnen an dem Geschick Ihrer Gattin haben kann, gar keine Beachtung," meinte der Fremde, der, so viel es in seiner Macht lag, seine Erregung verhehlte.

„Habe ich Unrecht?" fragte Paolo. „Ist es möglich, daß Jemand so plötzlich auch nur das geringste Interesse für das Schicksal eines Weibes haben könnte, nachdem er mehr als zwanzig Jahre lang nicht die kleinste Sorge weder um das Kind, noch um die Jungfrau getragen? warum denn so plötzlich jetzt, da es, seit achtzehn Monaten glück­lich dis Theilnahme von fremder Seite zu entbehren im Stande ist?"

„Lassen wir besser dieses Thema fallen," meinte er, die Angelegenheit auf eine andere Seite kehr­end; „ich werde Ihnen" — bei diesen Worten erhob er sich und öffnete ein Fach seines Schreib­tisches, aus welchem er dis ihm zur Zeit ihrer