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M 40.

1887.

Sonnabend, den 19. Februar.

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Zweites Blatt.

§§ Das Centrum und seine Stellung zn den Reichstagswahlen.*)

VI. (Schluß.)

Das Centrum und die Wahlsreiheit.

Allüberall, wo einem Volke verfassungsmäßig das Recht zusteht, durch feine parlamentarische Vertretung an der Gesetzgebung und Regelung des Staatshaushaltes mitzuwirken, ist die Freiheit der Wahl ein unerläßliches Erforderniß. Frei von jedem Druck muß der Wähler seine Stimme ab­geben können, wenn die Meinung und der Wille der Volkes zum Ausdruck kommen und das Wahl- resultat nicht gefälscht werden soll. Es wäre Ko­mödie und ein wahrer Hohn, wenn dem abhän­gigen Menschen auf der einen Seite das Wahlrecht gegeben und auf der andern Seite die freie Aus­übung desselben ihm unmöglich gemacht würde. Und doch sind diese Mißverhältnisse leider weit­verbreitet. Wir haben noch nie eine Wahl ge­habt, bei welcher nicht in umfassendster Weise die Abhängigkeit vieler Tausender von Wähler schmäh­lich ausgebeutet worden ist, um auf das Wahl­resultat einzuwirken. Und es scheint, daß dieser sträfliche Mißbrauch gerade im gegenwärtigen Wahl­kampfe den Höhepunkt erreichen soll. Darin aber sollte die Masse der Wähler, der abhängigen so­wohl wie der unabhängigen, einig sein, daß eine Partei, welche die Freiheit der Wähler nicht re« spektirt, schon aus diesem Grunde des Vertrauens der Wähler nicht werth ist. Ja, wir stehen nicht an, zu behaupten, daß der „Mischmasch" schon deswegen vom Wählerpublikum zurückgewiesen wer­den sollte, weil er stets als Wahltyrann aufgetre­ten ist und stets Alles gethan hat, was erkannte, unabhängige Leute zu zwingen, nach seinen Wün­schen zu stimmen. Das ist eine Thatsache, die durch tausendfältige Belege nachgewiesen werden kann. Was bedarf es indessen noch der Belege durch Thatfachen? Sind wir doch soweit gekom­men, daß der Druck auf die abhängigen Leute nicht bloß in der Prans geübt, sondern sogar in der Theorie als selbstverständlich gelehrt wird! Und so will es der „Mischmasch" haben im gesell­schaftlichen wie im staatlichen Leben. Meß' Brod ich eß', deß' Lied ich sing'," soll für die abhän­gigen Arbeiter gelten, wie auch für diejenigen, welche an der Staatsmaschine ziehen. Gerade die letzteren sollten am allerwenigsten in der freien Ausübung ihres Wahlrechtes gehemmt werden, wenigstens nicht auf den Titel hin: „wetz' Brod, ich eß', deß' Lied ich fing'." Die Staatsmaschine gehört doch wahrlich nicht den Landräthen, Amt­männern oder Ministern, und die Staatsbedien­steten essen wahrlich nicht „das Brod" derer, die höher als fie auf der Stufenleiter der Beamtenlauf­bahn stehen. Nein! wie der unterste, so steht auch der oberste im Dienste des Staate», und das „Brod", welches der unterste wie der oberste mit seiner Arbeit verdient, wird für den einen wie für den andern durch das Volk beigebracht. „Das Brod" des Volkes essen sie, aber nicht „das Brod" der Regierung. Wie stellt sich nun dar Centrum gegenüber der Wahlfreiheit und der Gefährdung derselben? Die Geschichte des Centrums gibt Antwort auf die Frage.

Vor Allem hat das Centrum stets reine Hände bewahrt und selber die Freiheit und Unabhängig­keit der Wähler respektirt. Stimmenkauf und Sklaventransporte zur Wahlurne sind bei der Cen­trumspartei nie vorgkommen und werden auch nie«

*) Nachdruck verboten.

mals vorkommen. Wohl hat man dem Centrum immer und immer wieder den Vorwurf gemacht, daß Kanzel und Beichtstuhl für dessen Kandidaten agitirten. Allein diese Behauptung war stets wei- ter nichts als ein unbegründeter und dazu noch lächerlicher Vorwurf. Gegen eine allenfallsige Agi­tation auf der Kanzel schützt mehr als genügend der sogenannte Kanzelparagraph. Die Behauptung der Agitation im Beichtstuhl ist aber an Ich so lächerlich, daß fie einer Entgegnung nickt bedarf. Keine Partei entfaltet jeweils eine rührigere Wahl­agitation als die Partei des Centrums. Allein keine andere kämpft dabei so ehrlich und redlich lediglich mit den Waffen der Wahrheit und der Ueberzeugung.

Und wie die Centrumspartei selber sich stets fern gehalten hat von unehrlichen und gemalt« thätigen Mitteln, so ist sie auch jederzeit gegen die Vergewaltigung der Abhängigen und Schwachen in die Schranken getreten. Sie hat es gethan in Wort und Schrift, in Versammlungen und in der Presse, wie namentlich auch in den Parlamenten. Allüberall, wo sich Gelegenheit bot, waren ihre Wortführer die beredtesten und unbeugsamsten Anwälte der Wahlfreiheit. Und hätte sich die Centrumspartei sonst auch keine Verdienste um die Rechte und die Freiheit des Volkes erworben, so wäre ihr Eifern für die Wahlfreiheit an sich schon genügend, ihr den Dank und die Anerkennung des ganzen Volkes auf die Dauer zu sichern. Die Centrumspartei ist cs auch, aus deren Mitte heraus der Vorschlag gekommen ist, die Wahl» freiheit wirksamer als es auf Grund der bestehen­den Gesetze geschehen kann, gesetzlich zu schützen. Die Schwierigkeit einer gesetzlichen Regelung der Frage, die für alle Fälle ausreicht und der Einschränkung der Wahlfreiheit ein Ende macht, ist natürlich groß, ja geradezu unüber­windlich. Allein das darf nicht davon abschrecken, wenigstens das zu versuchen und auszusühren, was erreichbar ist. Den Anstoß dazu gegeben und den Anfang gemacht zu haben, ist das unbestreit­bare Verdienst des Centrums.

Roch in anderer Weise hat sich das Centrum als Anwalt der Wahlfreiheit bewährt. Freie Wahl und geheime Wahl sind Begriffe, die einander ergänzen. Ohne das Geheimniß der Wahl ist eine volle Freiheit derselben nicht denkbar. Die Wahlkämpfe für den Reichstag haben Beweis­material in Hülle und Fülle geliefert, daß das verfassungsmäßig garantirte Geheimniß der Wahl nicht in allen Fällen auch die Freiheit der Wahl grrantirt. Die Wahltyrannen haben sich außer­ordentlich scharfsinnig erwiesen, Mittel und Wege aufzusinden, um das Geheimniß — in einzelnen Fällen wenigstens — illusorisch zu machen. Man denke nur daran, wie manchmal Wahlkommissionen zusammengesetzt und Wahlzettel angefertigt wurden. Allein wenn das Geheimniß ganz wegsällt, so ist in tausend und tausend Fällen die Freiheit ver­nichtet. Und bekanntlich existirt die ernstliche Absicht, die geheime Wahl zur öffent­lichen zu machen. Im gegenwärtigen Wahlkampf wird zwar das Vorhandensein dieser Absicht be­stritten. Allein darauf ist nichts zu geben. Minister Putlkamer hat öffentlich erklärt, t aß man sich mit dem Gedanken trägt, und Fürst Bismarck hat ihm zu j ner Rede gratulirt. Das g nügt. Und wenn Fürst Bismarck j-tzt vor den Wahlen auch noch so bestimmt versichert, daß er sich nicht mit dem Gedanken trage, die Wahlsreiheit einschränken zu lassen, so ist daran zu erinnern, daß er am 12. Februar 1885 im deutschen Reichstage er- k.ärte:

„Es ist möglich, daß ich das, was ich heute vertrete, in einem Jahre oder in einigen, wenn ich sie noch er­

lebe, als überwundener Standpunkt ansehe und mich selbst wundere, wie ich habe früher dieser Ansicht sein können."

Und ein Jahr früher, am 9. Mai 1884, sprach er gleichfalls im Reichstage:

„Ich bin Diplomat. 13Z5 rechnete ich noch, daß freund­liche Worte etwas helfen können, und daran habe ich nicht gespart, und darum habe ich mich liebenswürdig ausgedrückt. Ich dachte, vielleicht gewinne ich die Herren, wenn ich ihnen die Brücke baue. Ich möchte bitten, dem Gewerbe, in dem ich aufgewachsen bin, etwas zu Gute zu halten. Jetzt kommt die Wahr­heit heraus; ich denke über sie anders als ich 1875 ge­sprochen habe. Ich widerrufe meine Aeußerung von 1875, da sie sich vollständig nutzlos gezeigt hat. Es war eben ein diplomatischer Schachzug, der mir mißlungen ist."

Wer will da auf Versicherungen Bismarck's unmittelbar vor dem Wahltag gegeben, noch bauen? Rein! Wem die Freiheit der Wahl nicht gleichgiltig ist, der sehe sich bei Zeiten vor und stimme unter keinen Umständen für einen Kan­didaten der „Mischmasch"-Verbrüderung. Will er sie aber sicherstellen, so viel an ihm selber liegt, so kann er nicht besser und wirksamer eS thu.i, als wenn er dem Centrumskandidaten seine Stimme gibt.

vermischtes.

* Folgende der „Tägl. Rundschau" entnommene Be­trachtung über Lotterie-Gewinne hat vielleicht für viele unserer Leser mehr als theoretisches Jntereffe. Dem genannten Blatt schreibt man: Die Zeit der Enttäuschun­gen ist wieder gekommen. s/< Millionen Menschen hatten ihre Hoffnung auf das Glücksrad der Preußischen Claffen- Lotterie gesetzt. Aber „Viele sind berufen, Wenige aus­erkoren." Jndeß noch weniger als Auserkorene sind, haben sich wohl je klar gemacht, welche Aussichten sie ha­ben, einen Gewinn zu erhalten. Zum Theil ist dies ge­ringe Nachdenken wohl auf Rechnung des schön klingen­den Ziehungsplanes der Lotterie-Direetion zu setzen. Es steht ja groß und breit da: 190 000 Nummern und 95 000 Gewinne. Jedes zweite Loos muß gewinnen. Nun sind aber die nominellen niedrigsten Gewinne der vier Ziehungen nichts weiter als gerettete Einsätze. Jeder, der einmal das Glück gehabt hat, in der ersten Ziehung einen Gewinn von 60 M. zu erhalten, sah seine Freude sofort zusammenschrumpfen, wenn er von dem eben erho­benen Gewinn nach Bezahlung des sogenannten Freiloo- ses die große Summe von einigen Pfennigen übrig behielt. Aehnlich so verhält es sich mit dem stolzen Gewinn von 210 M. Thatsächlich erhält der glückliche Gewinner 176 M. 12 Pfg. 168 M. kostet ihn das Loos, etwaige Porto­gebühren nicht einmal gerechnet. ES bleiben ihm also Üeberschuß 7 M. 88 Pfg. Ein solcher Gewinn auf 168 M. Einsatz verdient wohl keine andere Bezeichnung als Geretteter Einsatz." Wie verhält es sich denn nun von diesem Standpunkte aus mit den 95 000 Gewinnen? Der Ziehungsplan giebt an: 7523 Gewinne zu 60 M. (1. Ziehung), 9523 Gewinne zu 105 M. (2. Ziehung), 11523 Gensinne zu 155 M. (3. Ziehung), 59938 Gewinne zu 210 M. (4. Ziehung), zusammen 88507 Mal wird der Einsatz gerettet; es bleiben also 6493 Ge- roinne, d. i. für jedes 29. Loos einer. Aber selbst diese 6593 Gewinne sind der näheren Be­trachtung mit Rücksicht auf die Höhe des Einsatzes werth. Außer jenen 88507 zu rettenden Einsätzen führt der Zie- hungsplan ferner auf: 300 Gewinne zu l'/zfachen Ein­sätze (nach Rücknahme des Einsatzes bleibt >/, des gezahl­ten Einsatzes als Gewinn,) 1759 Gewinne zu IVrfachen Einsätze, 500 zum 2fachen, 1255 zum 2l/,fachen, 150 zum Zfachen, 50 zum N/zsachen, 50 zum 4fachen, 10 zum 5fachen, 10 zum 6fachen, 1100 zum 7»/,fachen, 15 zum lOfachen, 1055 zum 15fachen. Von hier steigt es aufwärts, später in schneller Reihenfolge, bis zum 3000- fachen Einsatz als Gewinn. Der Gewinn vom 15fachen Einsätze ist der zu 3000 M. der vierten Ziehung. 2526 M. erhält davon der Gewinner; der Einsatz 168 M. 15 Mal genommen ist 2520 M. Das wievielste Loos erhält nun solchen Gewinn? Die vorstehend aufgeführ­ten Gewinne bis zum 15fachen Einsätze sind 6254. Dazu die 88507 geretteten Einsätze ergiebt schon 947 61 Gewinne. Bleiben also noch 230 größere Gewinne als 3000 M., d. h. für jedes 800. Loos einer.

§ sBeruhigend.j „He, Kutscher, durch das Koupee- dach läuft ja das Waffer durch. Ist das immer so?" — „Ne, nur wenn's regnet."