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1887

Freitag, den 11. Februar.

M 33.

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Deutsches Reich.

Berlin, 10. Februar.

♦ Der Bundesrath hat in seiner heutigen Sitzung auf Antrag der hessischen Regierung den kleinen Belagerungszustand über Offenbach und Umgegend verhängt. Die Maßregel ist erfolgt, wie sich die ,Fr. Zig.' melden läßt, im Anschluß an die Vorgänge in Frankfurt. Ueber eine Verhängung des Belagerungszustandes über Stettin verlautet im Bundesrath noch nichts.

* Die ,Germ.' beschäftigt sich in einem Leit­artikel mit der „Urheberschaft der Veröf­fentlichungen der Jakobinischen Noten" und kommt zu der Schlußfolgerung, dieselbe müßte von preußisch offizieller Seite erfolgt sein. Die ,Nordd. Allg. Ztg.' dagegen stellt dies ent­schieden in Abrede.

* Die Behörden gehen mit der größten Strenge gegen die sozialdemokratische Wahlagi­tation vor. Aus Halle wird unter dem 8. d. gemeldet: „Gestern wurden in Magdeburg sämmtliche Führer der sozialdemokratischen Partei, darunter Hein aus Halberstadt, auf Weisung des Polizeipräfidenten verhaftet." Vom selben Tage meldet der Telegraph aus Stettin: „Gestern Abend wurde eine in der Bockbrauerei Hierselbst abgehaltene sozialdemokratische Wählerversammkung polizeilich aufgelöst. Da sich die Menge wider- setzte, requirirte die Polizei die Hilfe des Mili­tärs. Beim Einschreiten mit aufgepflanztem Seiten­gewehr wurden mehrere Personen verwundet. Ein Mann soll den erhaltenen Wunden bereits erlegen sein. Das Versammlungslokal wurde durch Stein- würfe demolirt." Vorkommnifle, wie die zuletzt berichteten, sind sehr bedauerlich. Zur richtigen Beurtheilung müßte allerdings zunächst festgestellt werden, aus welchem Grunde die Versamm­lung aufgelöst wurde. In vielen Orten scheint man das auf Grund des Sozialistengesetzes vor­handene Recht zum Verbot und zur Auflösung von sozialdemokratischen Versammlungen ;u rigoros zu handhaben. Wir sind keine Verehrer der socialdemokratischen Bestrebungen, aber dadurch, daß man den Leuten zwangsweise jede Gelegen­heit nimmt, sich über ihre Ansichten öffentlich auszusprechen — und das geschieht seit einiger

Die Erdm im WMmdnna.

Original-Roman von Marie Romany.

26. Fortsetzung.

„Sie besaßen zehntausend Franken und einhun­dert und zehntausend erbten Sie. — Von was bezahlten Sie im zweiten Jahre die fünfzigtausend Franken?"

Direktor Rimoli stutzte; sein stechender Blick schien dem Präsidenten bis in's tiefste Innerste zu gehen.

„Zum Theil zog ich da» Geld au« dem Er- trägniß der Anstalt, größtentheils aber entlehnte ich es von einem Freunde" warf er dann an­scheinend gleichmüthiz hin.

„Wie hieß der Freund?"

„Benetto. — Er ist tobt seit zwei Jahren.

Der Präsident sah ihn mit durchdringender Schärfe sekundenlang an.

„Eine andere Bezugsquelle für diese fünfzig­tausend Franken hatten Sie nicht?" fragte er dann.

„Nein", sagte der Direktor bestimmt.

Der Präsident sann.

„Sie sind beschuldigt, den Freiherrn Ludwig von Eilenburg während der Dauer von zwanzig Jahren unter der falschen Angabe de« Irrsinns

Z it fast stets in gemäßigter Tonart — erzielt man das Gegentheil von dem, was man erhofft hatte. Wir prophezeien den Regierungen, daß die Stimmenzahl der Socialdemokratie in ganz Deutschland gerade in Folge der übertriebenen Strenge der Aufsichtsbehörden am 21. Februar auf's Neue ganz gewaltig anschwellen wird. Wer die in den Arbeiterkreisen herrschende Stimmung kennt, und den verhaltenen Ingrimm beobachten kann, mit denen die Arbeiterpartei jede neue po­lizeiliche Maßregel aufnimmt, wird uns Recht geben. Der 21. Februar wird» ausweiscn.

* Bezüglich des Erlasses des Herrn Bischofs von Limburg wird der ,Franks. Ztg.' unter „Limburg, 8. Februar", geschrieben:

Eine heute dahier ausgegebene Nummer des Amts­blattes des Bisthums Limburg publizirt einen Erlaß des Bischofs von Limburg Dr. Klein über das Verhalten des Clerus bei der jetzigen Reichstagswahl. Veranlaffung zu dieser Erklärung des Bischofs habe die Wahrnehmung gegeben, daß dieser Tage ein Pfarrer den Vorsitz in einer Anti-Septennats-Wah lversammlun g ge­führt habe. „Ein agitatorisches Auftreten gegen eventuelle Bewilligung des Septennats durch den neuen Reichstag halte ich für unverträglich mit der Rück­sicht, welche wir Geistliche dem bekannten Schreiben schul­den, welches der Herr Kardinal-Staatssekretär an den apostolischen Herrn Nuntius zu München unterm 21. Jan. d. I. gerichtet hat. Demgemäß spreche ich hiermit die be­stimmte Erwartung aus, daß sich mein geliebter Diözesan- klerus von jeder wie immer gearteten, namentlich jeder agitatorischen Förderung der Opposition gegen das Sep> tennat fernhalte und namentlich dazu nicht beitrage, es den gewählt werdenden Mitgiedern des Centrums von vornherein zu erschweren oder gar unmöglich zu machen, demnächst den Wünsch en des hl. Vaters noch eine weit ergeh ende Rücksicht zu schenken, als die bereits durch das Satiren für das Triennat in erfreulicher Weise bethätigte. Ich füge dem die ernsten Worte des h. Vaters an die Bischöfe Spaniens vom 8. Dezember 1882 bei: „Es ist pflichtwidrig, wenn die Priester stch so tief in Parteibestrebungen einlaffen, daß sie mehr das Menschliche als das Göttliche zu besorgen scheinen."

Selbstverständlich bleibt, wie die ,Köl. Vztg.' und ,Germ.' übereinstimmend dazu bemerken, unter allen Umständen die Wahlparole des Centruins innerhalb der Diözese Limburg wie anderswo unverändert: Unter keinen Um­ständen einen Mittelparteiler wählen! Denn erhielten die Mittelparteiler eine Mehrheit, würde dagegen die Abwehr-Mehrheit des Centrums zer­stört, dann würde einer unglücklichen inneren Ent­wickelung in Deutschland Thür und Thor geöffnet,

in Ihrer Anstalt gefangen gehalten zu haben," sagte er dann langsam. „Sie erkennen diese Thatsache für richtig an?"

„Keineswegs —"

„Was haben Sie zu erwiedern?"

„Herr von Erlenburg ist mir als irrsinnig über­geben worden und ist es noch heute; wenn fein Zustand ein b«fsirer ist, al» vor Jahren, so dankt er da» meiner Thätigkeit."

„Sie behaupten also, daß Herr von Erlenburg noch heute am Irrsinn leide?"

„Allerdings; wenn sich die Anfälle des Wahn­sinns auch n.cht, wie e« in früheren Jahren der Fall war, täglich bei ihm zeigen."

„Der Direktor der Gesängnißirrenanstalt sagt aus, daß an Herrn von Erlenburg nicht die mindeste Spur einer Geistesstörung zu entdecken wäre."

Dr. Rimoli zuckte die Achsel.

„Meine Tüchtigkeit ist zur Genüge anerkannt", warf er hin.

„Wie viel Stationsgebühren erhielten Sre für Herrn von Erlenburg?"

„Jährlich sechstausend Franken."

„Ist das nicht ein übermäßig hoher Preis?" fragte der Präsident scharf.

in allen Beziehungen. Und auch für seine be­sonderen, dem päpstlichen Stuhle doch in erster Linie am Herzen liegenden Zwecke, würde dann das Centrum macht- und einflußlos. Das Centrum muß ein wesentlicher Faktor der Mehrheits bildun g bleiben!

-Zur Frage der Landraths-Kandidaturen bringt die Bonner ,D.Rztg.' folgende intereffante Mittheilungen:

Der Landrath gehört in Preußen zu den abhängigsten Beamten. Jeden Tag kann er vom Minister nach Berlin citirt werden, jeden Tag kann er, ohne irgendwie gegen die Disziplin ver­stoßen zu haben, nach § 87 des Gesetzes 21. Juli 1852 durch einfache Verfügung seines Amtes ent­hoben und mit Verlust eines Thells seines Ein­kommens auf Wartegeld gesetzt werden, — Land- räthe sind das Gegentheil von unab­hängigen Männern. Niemand eignet sich darum weniger zum Volksvertreter, als ein Land- rath. Der Wahlkreis, welcher einen Landrath in den Reichstag oder in das Abgeordnetenhaus sen­det, könnte das Gesetzemachen und Steuerfestsetzen ebenso gut der Regierung allein überlaffen. Nichts­destoweniger sind bi» jetzt Landräthe in nicht ge­ringer Zahl Mitglieder des Reichstages oder des Abgeordnetenhauses gewesen. Aber, selbst lang­jährige Abgeordnete wiffen sich kaum an Fälle zu erinnern, in welchen Landräthe als Abgeordnete sich in Widerspruch mit der Regierung gesetzt und zu einer Vorlage der Regierung Nein gesagt haben. Sie stimmen fast ausnahmslos tin Sinne des Ministers, und wenn mal einer nicht in diesem Sinne glaubt stimmen zu können, so verzichtet er auf die Wahl oder legt, wenn er gewählt ist, fein Mandat nieder. Nicht selten ist es aber auch vorgekommen, daß ein Landrath, nachdem er einen Platz im Reichstage oder im Abgeordnetenhause eingenommen, in glänzender Weise beför­dert worden ist. Eine überaus große Zahl von Landräthen, nicht weniger als 75, saßen (neben 7 Ministern, 30 andern Verwaltungs­beamten und 12 Staatsanwälten, welche in gleicher Weise abhängig sind) von 1852—1855 in der damaligen zweiten Kammer. Der Landraths­kammer, wie man sie benannte, hatte man es zu danken, daß mehrfache Steuererhöhungen bewilligt

„Herr von Waldheim, der mir den Patienten anvertraute, wünschte, daß derselbe nach jeder Richtung hin, standesgemäß behandelt werde."

„Und warum änderten Sie den Namen des Patienten? weshalb wurde er in Ihrer Anstalt von Ludwig genannt?"

„Das basirte auf einen Jrrthum. Ich glaubte, daß von Ludwig-Erlenburg der Adelsname wäre."

„Wie kam e» denn," fragte der Präsident wei­ter, „daß Herr von Erlenburg in Ihre Anstalt gebracht wurde? Können Sie mir einen Grund angeben, weshalb Herr von Waldheim ihn nicht, da doch beide Herren Deutsche waren, einem Jr- renhause in Deutschland oder Oesterreich ver­traute ?"

„Herr von Erlenburg erkrankte auf einer Reise in Italien," sagte Dr. Rimoli; „und da meine Anstalt berühmt ist, hatte Herr von Waldheim keine Ursache, den Patienten später in ein andere» Jrrenhau» zu führen."

Der Präsident schwieg ein paar Sekunden lang.

„Haben Sie sonst noch etwas auf die Anklage zu erwiedern?" fragte er dann.

„Die Anklage ist falsch," entgegnete Dr. Rimoli, den stechenden Blick auf ^>en Präsidenten fixirend.